Full text: Newspaper volume (1934, Bd. 1)

127. Jahrgang, 
127. Jahrgang. 
Renösburser Tageblatt 
Nezugspreis: Ausgabe A Reichsmark 1.75 monatlich; Ausgabe 5 einschl. Illustriert« Wochenbeilag» 
Reichsmark 2.lX), zuzügl.Bestellgeld. Einzelnummer 10 Rpfg., auswärts 15 Rpfg., Sonnabends 15 Rpig. 
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Grundpreise, sowie Nachlässe lt. Tarif. Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Bestimmungen 
des Werberats der deutsche« Wirtschaft. Erfüllungsort: Rendsburg. Keine Ersatzansprüche bit 
Nichterscheinen der Zeitung wegen höherer Gewalt. 
Deutschland Lant an der Neuordnung der nationalen Arbeit. 
nicht die Aufhebung fast sämtlicher Şozialgês 
setze der letzten Jahrzehnte durch diese Gesetzes 
abschnitte die Gefahr von Tarissenkungen und 
Lohnkürzungen nahe bringt. Diese Frage kann 
schon heute mit einem Nein beantwortet wer. 
den. Die Reichsminister, die das neue Gesetz 
vor der deutschen Öffentlichkeit erläuterten, 
haben unzweideutig zum Ausdruck gebracht, 
daß eine neue Preis- und Lohnwelle in keinem 
Falle das Gefüge der deutschen Wirtschaft er 
schüttern darf. In ihrem Sinne werden die 
Treuhänder der Arbeit jeden Versuch zur Ab. 
senkuug des Mindesteinkommens und zu einer 
Vermeidung der Leistungszulagen für höher 
qualifizierte Arbeiter unterbinden. Nur dort 
wird selbstverständlich der Staat der Beleg- 
schaft eines Werkes einmal vorübergehend ein 
geringeres Einkommen zumuten, wo die Er 
haltung des Werkes überhaupt in Frage stehtz 
Soweit kurz die allgemeinsten Bestimmungen 
des Gesetzes. Was sie mit Leben erfüllt, ist der 
Geist, der vom 1. Mai dieses Jahres durch sie 
hindurch schlägt. Dieser Geist wird die deutsche 
Arbeit auf ihren Weg in die Zukunft beglei 
ten. Er wird sie vor Mißbrauchen schützen und 
sie adeln. Der 1. Mai ös. Js. wird ein noch 
größerer Arbeitsfeiertüg werden als der 1. 
Mai, den ganz Deutschland mit seinem Führer 
im vergangenen Jahre kurz nach dem nationa 
len Sieg der deutschen Revolution feierte. 
Einzelheiten zur Sache befinden sich ans der 
Wirtschaftsseite der heutigen Nummer. 
Am 1. Mai 1934 werden in feierlichster Form 
die Führer und Bertrauensräte der deutschen 
Wirtschaft ill einer Art Eidesformel dem Geiste 
des neuen Staates Verantwortung und Treue 
geloben. Damit wird jene soziale Ordnung be 
kräftigt, die das Gesetz der Ordnung zur natio 
nalen Arbeit wie einen Dom über die Werk 
stätten, Fabriken und Betriebe des deutschen 
Soziallebcns gewölbt hat. Und wie eine Dom 
glocke selbst wird an diesem Tage ein herbes 
Arbeitsgewissen öunkeltönig und schwer das 
Herz jedes schaffenden deutschen Menschen er 
greifen. Was Jahrzehnte klassenkämpferischer 
Lohnpolitik und sozialer Zerrissenheit verdor 
ben haben, das deutsche Arbeitsethos, wird an 
diesem Tage frei unter einen gereinigten Him 
mel treten. Hat das erste Jahr der nationalen 
Revolution das Testament Karl Marx' ver 
nichtet, so ist uns mit dem neuen Gesetz der 
nationalen Arbeit ein neues Arbcitsziel ge 
geben worden, das in der weiteren Zukunft 
Deutschlands seine Erfüllung und Verwirk 
lichung finden soll. In diesen Januartagen 
aber sind die verhüllenden Schleier von der 
neuen deutschen Arbeitsordnung weggezogen 
worden. Wir sehen ihr zum ersten Mal klar 
ins Geilcht, und es mutz ausgesprochen werden, 
daß diese Begegnung ergreift. 
In einem ersten Abschnitt wird das Verhält 
nis des Führers des Betriebes und seiner Ge 
folgschaft bestimmt. Beide werden unauslös- 
ltch miteinander verbunden und dort, wo mehr 
als 20 Betriebsangehörige vorhanden sind, 
durch einen Vertrauensrat, an dem die Natio 
nalsozialistische Partei durch die NSBO. maß 
gebend beteiligt ist, in eine lebendige Wechsel 
wirkung gebracht. Die Fruchtbarkeit dieses 
Verhältnisses wird dann in eineur zweiten Ab 
schnitt des Gesetzes dem hohen Pflichtenkreis 
der Treuhänder der Arbeit unterstellt. Diese 
Männer, die in höchster Form dem arbeitenden 
Deutschen gegenüber das Gewissen des Staates 
repräsentieren, werden aus allen früheren 
Bindungen herausgelöst. Sie blicken gleichsam 
als Stellvertreter des Führers mit seinen Au 
gen in jeden deutschen Betrieb hinein. Auf 
ihren breiten Rücken lagert sich die soziale Ver 
antwortung ab, die gewiß in den ersten Jahren 
nicht von allen deutschen Menschen gleichge 
waltig verspürt wird. Dafür haben diese Män 
ner aber auch starke Rechte. Sie können jeden 
Deutschen, der gegen den Grundsatz „Gemein 
nutz geht vor Eigennutz" verstößt, seiner so 
zialen Funktion entkleiden. Sie können ihn 
absetzen, ganz gleich, ob er Generaldirektor, 
Werkmeister oder Vorarbeiter ist. Sie können 
sogar die Stillegung von Betrieben verbieten, 
wenn sie dem nationalen Bedürfnis wider 
spricht. In ihnen verkörpert sich am sichtbarsten 
das neue Arbeitsevangelium. Sie sind seine 
Träger und zugleich Treuhänder seiner Er 
füllung. 
Ueber dem dritte« Abschnitt des Gesetzes 
stehen die Worte Betriebsordnung und Tarif 
ordnung. Sie werden in den nächsten Tagen 
in Deutschland sicher viel erörtert werden, 
aber gerade hier gilt, daß der sie mißversteht, 
öer sie im alten Sinne liest. Diese beiden 
Ordnungen begründen keine Diktatur, der sich 
eine aufsässige Belegschaft eines Werkes nur 
mürrisch fügt. Sie sind Ausdruck der inneren 
Notwendigkeiten eines Betriebes, der Ge 
meinschaftsarbeit in ihm. Und nur so dürfen 
sie gestaltet, angeordnet und verstanden wer 
den. Es ist kein Zufall, daß diesem dritten 
.lbschnitt sogleich ein vierter Abschnitt 
^Soziale Ehrengerichtsbarkeit" folgt. Die 
Uebertretungen der Betriebs- und Tariford 
nungen sind nicht Uebertretungen klassen 
kämpferischer Art, sondern Vergehen gegen die 
soziale Ehre, für die nicht nur der Führer 
ernes Betriebes, sondern ebenso die gesamte 
Betrrebsgefolgschaft verantwortlich ist. Die 
^ņs ehrengerichtlichen Strafen, die von den 
^chutzinstanzen dieser Ehre ausgesprochen 
werden können, gehen von der einfachen War 
tung zur schärfsten Maßnahme der Entfer- 
n"ng vom bisherigen Arbeitsplatz. Sie mögen 
manchen in ihrer organisatorischen Strenge 
erschrecken, aber sie sind notwendig wie die 
klaren Befehle innerhalb einer Kompagnie, 
die an der Front liegt. Ihr Mißbrauch ist 
möglich. Er wird auch von den führenden 
Stellen der Reichsregierung durchaus nicht 
außer Acht gelassen. Aber auf jedem Miß- 
brai ) ruht das Auge des Staates. Niemand 
in Deutschland kann sich dieser Beobachtung 
entziehen. Wer sich an der Allgemeinheit ver 
geht, ist auch als Höchstgestellter vor dem Zu 
griff niemals sicher. 
Die letzten Abschnitte des Gesetzes betreffen 
den Kündigungsschutz, die Arbeit im öffentli 
chen Dienst und gewisse Schluß- und Ueber- 
gangsvorschriften. Sie werden im einzelnen 
noch manche Erweiterung durch Durchfüh 
rungsverordnungen erfahren. Wie sie funktio 
nieren, wird nach dem 1. Mai 1934 das prakti 
sche Leben sehr bald erweisen. Auch hier steht 
man nicht vor starren Buchstaben, sondern vor 
einem weitgespannten Gesetzesrahmen, der 
seine Durchgliederung und Ausfüllung erst im 
Laufe von Jahren und Jahrzehnten erhalten 
kann. Der eine oder andere wird fragen, ob 
Suvik nach Vien abgereist. 
^ DNB. Rom, 17. Jan. (Eig. Funkmeldung!» 
Staatssekretär Suvik ist am Mittwoch nach 
Wien abgereist. ' 
Buîji setzt auch 
die chinesische Kaiserkrone aus. 
Peking, 16. Jan. In gutunterrichteten 
mandschurischen Kreisen wird erklärt, Purst 
habe schon im Voraus seine Zustimmung zu 
einer erst am kommenden Sonnabend formell 
zu überreichenden Petition gegeben, die ihn 
bittet, den chinesischen Thron seiner Väter 
wieder zu besteigen. 
Der Sitz des Reichsnährstandes. 
Der Sitz des Reichsnährstandes, also des Zentrums des deutschen Bauerntums, 
wird bekanntlich nach Goslar im Harz verlegt, wo also gleichsam der „Generalstab 
des Bauerntums" beheimatet sein wird. Unser Bild zeigt die berühmte Kaiserpfalz 
in Goslar, den größten erhaltenen Profanbau romanischer Zeit, dessen Grund 
mauern noch aus dem 11. Jahrhundert stammen. Die sächsischen und fränkischen 
Könige, vor allem Heinrich in. und Heinrich IV. haben oft in Goslar residiert. 
Srbtittvorrat auf;w«t -ahrzchat«! 
i. — Von Hermann Tholens, Leiter des Amts für Arbeitsplanung in der 
Reichsleitung des Arbeitsdienstes. 
tung der Idee unmittelbar erfolgen kann. Arbeitslosigkeit und sonstige Bedingungen in 
>eute stehen wir, dank des Interesses, das den einzelnen Gebieten erfordern, ist so weit 
es Ziel nicht nur bei den hierfür einge- gehenüst ermöglicht. 
tat Kräften des Arbeitsdienstes, sondern Es liegt in der Natur der Dinge, daß hierzu 
h bei allen anderen betroffenen Behörden zunächst ein bestmöglicher Plan für die klein- 
zu den Gemeinden herunter, gesunden hat, stcn der getroffenen Unterteilungen aufgestellt 
der Tatsache, daß bereits nach kaum ein- wird. Im vorliegenden Falle ist dies der Be- 
ngem Bemühen ein durchaus erschöpfender reich einer Arbeitsdienstgrnppe. das ist ein 
.erblick fur dre eigentliche Planungsarbeit Gebiet von rund 2600 Quadratkilometern 
diesem Gebiete vorliegt. Dieser zeigt einen Größe oder rd. 60 Kilometern im Geviert. 
Irbeitsvorrat, hinreichend für zwei Jahr- Hieran schließt sich dann folgerichtig die Pla- 
chnte Arbeitsdienst eines vollen Jähr- nung für die einzelnen Arbeitsgaue, das ist 
ganges Jugendlicher für ein Gebiet von rd. 16 000 Quadratkilo 
deutschen Grund und Boden. Ein Arbeits- Metern Größe oder rd. 120 bis 125 Kilometern 
rat, dessen Bewältigung für unsere Selbst- im Geviert. Die Planung für die Arbeits- 
sorgung mehr bedeutet, als ein Land- gaue, wie schließlich 'für das ganze Reich hat 
nun im Umfang von ein Sechstel Deutsch- hierbei insbesondere die Aufgabe, die sich aus 
ds. Denn unser landwirtschaftlicher Ertrag der Planungsarbeit der Unterbezirke ergeben- 
d hierdurch nicht nur um ein Sechstel des den Folgerungen zu ziehen und die einzelnen, 
gen vermehrt, sondern dieser wird auch Pläne zu einem Gesamtplan zusammenzu- 
t größten Teil auf der bereits landwirt- fassen, deren Durchführung nicht nur die Zeit 
ftlich genutzten Fläche gewonnen, so daß er einiger Jahre, sondern wohl eines ganzen 
l Bauern ohne Mehrarbeit zufällt. Jahrzehnts und mehr erfordert, 
m diesen Ueberblick, als Vorbedingung für Damit würde aber auch die Gestalt unserer 
eigentliche Planen, möglichst anschaulich Wirtschaft eine solche Aenderung erfahren, daß 
machen, wurden die erfaßten Arbeitsvorha- Zustände, wie die gegenwärtigen, in die uns 
auf Karten eingetragen. die letzten Auswüchse des Kapitalismus Hin- 
sie eigentliche Planungsaufgabe, die Kräfte eingeführt haben, unmöglich wiederkehren 
Arbeitsdienstes so auf Landeskulturar- könne». 
en anzusetzen, wie dies deren besondere Die Notwendigkeit langandauernder Finan- 
, die Gestaltung der Wirtschaft, die Ber- zierung von Arbeit ist mehrfach gegeben. Ein 
ung der Bevölkerung, die Wohngelegen- mal dadurch, daß den vorliegenden wirtschast- 
, die Verkehrsverhältnisse, der Stand der lichen Aufgaben weitreichende Pläne zugrunde 
NSK. Wenn von Arbeitsplanung und Wirt 
schaftsgestaltung die Rede sein soll, ist es gut, 
grundsätzlich hervorzuheben, daß die Wirt 
schaft eines Volkes zum mindesten folgende 
zwei Bedingungen erfüllen sollte: Sie sollte 
einmal die Ernährung des eigene» Volkes 
sichern, zum andern, den Erhalt seines Le 
bensblutes nicht gefährden. In beiden ver 
sagte bekanntlich unsere Volkswirtschaft bis 
her auf das gröbste. Die eigene Nahrungs- 
erzcugung reicht für kaum mehr als die volle 
Ernährung von nur Dreiviertel« unseres 
Volkes. Gleichzeitig stirbt, infolge der immer 
größer gewordenen Zusammenballung der 
Menschen in den Städten in diesem mehr Le 
ben ab, als auf dem Lande zuwächst. 
Beide Mängel werden durch Landeskultur- 
arbeiten entscheidend behoben. Für den Ar 
beitsdienst stehen zudem Landeskulturarbeiten 
auch aus sonstigen Gründen, die heute nicht 
mehr auseinandergesetzt zu werden brauchen, 
als Arbeitsaufgabe im Vordergrund. 
Allgemein ist zur Planung dieser Arbeiten 
zunächst zu sagen, daß sie zum Unterschied von 
anderen Planungen zuvorderst eine Erfassung 
all der Arbeitsvorhaben, die auf diesem Ge 
biete überhaupt vorliegen, nötig macht. Denn 
erst hierdurch ist hier die Grundlage geschaffen, 
um der Idee, die doch jeder Planung voran 
zugehen hat, Gestalt geben zu können, wäh 
rend auf anderen Gebieten, z. B. dem der 
Siedlung oder des Straßenbaues, die Vorbe 
dingungen so klar zutage liegen, daß die Ge-
	        
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