127. Jahrgang,
127. Jahrgang.
Renösburser Tageblatt
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des Werberats der deutsche« Wirtschaft. Erfüllungsort: Rendsburg. Keine Ersatzansprüche bit
Nichterscheinen der Zeitung wegen höherer Gewalt.
Deutschland Lant an der Neuordnung der nationalen Arbeit.
nicht die Aufhebung fast sämtlicher Şozialgês
setze der letzten Jahrzehnte durch diese Gesetzes
abschnitte die Gefahr von Tarissenkungen und
Lohnkürzungen nahe bringt. Diese Frage kann
schon heute mit einem Nein beantwortet wer.
den. Die Reichsminister, die das neue Gesetz
vor der deutschen Öffentlichkeit erläuterten,
haben unzweideutig zum Ausdruck gebracht,
daß eine neue Preis- und Lohnwelle in keinem
Falle das Gefüge der deutschen Wirtschaft er
schüttern darf. In ihrem Sinne werden die
Treuhänder der Arbeit jeden Versuch zur Ab.
senkuug des Mindesteinkommens und zu einer
Vermeidung der Leistungszulagen für höher
qualifizierte Arbeiter unterbinden. Nur dort
wird selbstverständlich der Staat der Beleg-
schaft eines Werkes einmal vorübergehend ein
geringeres Einkommen zumuten, wo die Er
haltung des Werkes überhaupt in Frage stehtz
Soweit kurz die allgemeinsten Bestimmungen
des Gesetzes. Was sie mit Leben erfüllt, ist der
Geist, der vom 1. Mai dieses Jahres durch sie
hindurch schlägt. Dieser Geist wird die deutsche
Arbeit auf ihren Weg in die Zukunft beglei
ten. Er wird sie vor Mißbrauchen schützen und
sie adeln. Der 1. Mai ös. Js. wird ein noch
größerer Arbeitsfeiertüg werden als der 1.
Mai, den ganz Deutschland mit seinem Führer
im vergangenen Jahre kurz nach dem nationa
len Sieg der deutschen Revolution feierte.
Einzelheiten zur Sache befinden sich ans der
Wirtschaftsseite der heutigen Nummer.
Am 1. Mai 1934 werden in feierlichster Form
die Führer und Bertrauensräte der deutschen
Wirtschaft ill einer Art Eidesformel dem Geiste
des neuen Staates Verantwortung und Treue
geloben. Damit wird jene soziale Ordnung be
kräftigt, die das Gesetz der Ordnung zur natio
nalen Arbeit wie einen Dom über die Werk
stätten, Fabriken und Betriebe des deutschen
Soziallebcns gewölbt hat. Und wie eine Dom
glocke selbst wird an diesem Tage ein herbes
Arbeitsgewissen öunkeltönig und schwer das
Herz jedes schaffenden deutschen Menschen er
greifen. Was Jahrzehnte klassenkämpferischer
Lohnpolitik und sozialer Zerrissenheit verdor
ben haben, das deutsche Arbeitsethos, wird an
diesem Tage frei unter einen gereinigten Him
mel treten. Hat das erste Jahr der nationalen
Revolution das Testament Karl Marx' ver
nichtet, so ist uns mit dem neuen Gesetz der
nationalen Arbeit ein neues Arbcitsziel ge
geben worden, das in der weiteren Zukunft
Deutschlands seine Erfüllung und Verwirk
lichung finden soll. In diesen Januartagen
aber sind die verhüllenden Schleier von der
neuen deutschen Arbeitsordnung weggezogen
worden. Wir sehen ihr zum ersten Mal klar
ins Geilcht, und es mutz ausgesprochen werden,
daß diese Begegnung ergreift.
In einem ersten Abschnitt wird das Verhält
nis des Führers des Betriebes und seiner Ge
folgschaft bestimmt. Beide werden unauslös-
ltch miteinander verbunden und dort, wo mehr
als 20 Betriebsangehörige vorhanden sind,
durch einen Vertrauensrat, an dem die Natio
nalsozialistische Partei durch die NSBO. maß
gebend beteiligt ist, in eine lebendige Wechsel
wirkung gebracht. Die Fruchtbarkeit dieses
Verhältnisses wird dann in eineur zweiten Ab
schnitt des Gesetzes dem hohen Pflichtenkreis
der Treuhänder der Arbeit unterstellt. Diese
Männer, die in höchster Form dem arbeitenden
Deutschen gegenüber das Gewissen des Staates
repräsentieren, werden aus allen früheren
Bindungen herausgelöst. Sie blicken gleichsam
als Stellvertreter des Führers mit seinen Au
gen in jeden deutschen Betrieb hinein. Auf
ihren breiten Rücken lagert sich die soziale Ver
antwortung ab, die gewiß in den ersten Jahren
nicht von allen deutschen Menschen gleichge
waltig verspürt wird. Dafür haben diese Män
ner aber auch starke Rechte. Sie können jeden
Deutschen, der gegen den Grundsatz „Gemein
nutz geht vor Eigennutz" verstößt, seiner so
zialen Funktion entkleiden. Sie können ihn
absetzen, ganz gleich, ob er Generaldirektor,
Werkmeister oder Vorarbeiter ist. Sie können
sogar die Stillegung von Betrieben verbieten,
wenn sie dem nationalen Bedürfnis wider
spricht. In ihnen verkörpert sich am sichtbarsten
das neue Arbeitsevangelium. Sie sind seine
Träger und zugleich Treuhänder seiner Er
füllung.
Ueber dem dritte« Abschnitt des Gesetzes
stehen die Worte Betriebsordnung und Tarif
ordnung. Sie werden in den nächsten Tagen
in Deutschland sicher viel erörtert werden,
aber gerade hier gilt, daß der sie mißversteht,
öer sie im alten Sinne liest. Diese beiden
Ordnungen begründen keine Diktatur, der sich
eine aufsässige Belegschaft eines Werkes nur
mürrisch fügt. Sie sind Ausdruck der inneren
Notwendigkeiten eines Betriebes, der Ge
meinschaftsarbeit in ihm. Und nur so dürfen
sie gestaltet, angeordnet und verstanden wer
den. Es ist kein Zufall, daß diesem dritten
.lbschnitt sogleich ein vierter Abschnitt
^Soziale Ehrengerichtsbarkeit" folgt. Die
Uebertretungen der Betriebs- und Tariford
nungen sind nicht Uebertretungen klassen
kämpferischer Art, sondern Vergehen gegen die
soziale Ehre, für die nicht nur der Führer
ernes Betriebes, sondern ebenso die gesamte
Betrrebsgefolgschaft verantwortlich ist. Die
^ņs ehrengerichtlichen Strafen, die von den
^chutzinstanzen dieser Ehre ausgesprochen
werden können, gehen von der einfachen War
tung zur schärfsten Maßnahme der Entfer-
n"ng vom bisherigen Arbeitsplatz. Sie mögen
manchen in ihrer organisatorischen Strenge
erschrecken, aber sie sind notwendig wie die
klaren Befehle innerhalb einer Kompagnie,
die an der Front liegt. Ihr Mißbrauch ist
möglich. Er wird auch von den führenden
Stellen der Reichsregierung durchaus nicht
außer Acht gelassen. Aber auf jedem Miß-
brai ) ruht das Auge des Staates. Niemand
in Deutschland kann sich dieser Beobachtung
entziehen. Wer sich an der Allgemeinheit ver
geht, ist auch als Höchstgestellter vor dem Zu
griff niemals sicher.
Die letzten Abschnitte des Gesetzes betreffen
den Kündigungsschutz, die Arbeit im öffentli
chen Dienst und gewisse Schluß- und Ueber-
gangsvorschriften. Sie werden im einzelnen
noch manche Erweiterung durch Durchfüh
rungsverordnungen erfahren. Wie sie funktio
nieren, wird nach dem 1. Mai 1934 das prakti
sche Leben sehr bald erweisen. Auch hier steht
man nicht vor starren Buchstaben, sondern vor
einem weitgespannten Gesetzesrahmen, der
seine Durchgliederung und Ausfüllung erst im
Laufe von Jahren und Jahrzehnten erhalten
kann. Der eine oder andere wird fragen, ob
Suvik nach Vien abgereist.
^ DNB. Rom, 17. Jan. (Eig. Funkmeldung!»
Staatssekretär Suvik ist am Mittwoch nach
Wien abgereist. '
Buîji setzt auch
die chinesische Kaiserkrone aus.
Peking, 16. Jan. In gutunterrichteten
mandschurischen Kreisen wird erklärt, Purst
habe schon im Voraus seine Zustimmung zu
einer erst am kommenden Sonnabend formell
zu überreichenden Petition gegeben, die ihn
bittet, den chinesischen Thron seiner Väter
wieder zu besteigen.
Der Sitz des Reichsnährstandes.
Der Sitz des Reichsnährstandes, also des Zentrums des deutschen Bauerntums,
wird bekanntlich nach Goslar im Harz verlegt, wo also gleichsam der „Generalstab
des Bauerntums" beheimatet sein wird. Unser Bild zeigt die berühmte Kaiserpfalz
in Goslar, den größten erhaltenen Profanbau romanischer Zeit, dessen Grund
mauern noch aus dem 11. Jahrhundert stammen. Die sächsischen und fränkischen
Könige, vor allem Heinrich in. und Heinrich IV. haben oft in Goslar residiert.
Srbtittvorrat auf;w«t -ahrzchat«!
i. — Von Hermann Tholens, Leiter des Amts für Arbeitsplanung in der
Reichsleitung des Arbeitsdienstes.
tung der Idee unmittelbar erfolgen kann. Arbeitslosigkeit und sonstige Bedingungen in
>eute stehen wir, dank des Interesses, das den einzelnen Gebieten erfordern, ist so weit
es Ziel nicht nur bei den hierfür einge- gehenüst ermöglicht.
tat Kräften des Arbeitsdienstes, sondern Es liegt in der Natur der Dinge, daß hierzu
h bei allen anderen betroffenen Behörden zunächst ein bestmöglicher Plan für die klein-
zu den Gemeinden herunter, gesunden hat, stcn der getroffenen Unterteilungen aufgestellt
der Tatsache, daß bereits nach kaum ein- wird. Im vorliegenden Falle ist dies der Be-
ngem Bemühen ein durchaus erschöpfender reich einer Arbeitsdienstgrnppe. das ist ein
.erblick fur dre eigentliche Planungsarbeit Gebiet von rund 2600 Quadratkilometern
diesem Gebiete vorliegt. Dieser zeigt einen Größe oder rd. 60 Kilometern im Geviert.
Irbeitsvorrat, hinreichend für zwei Jahr- Hieran schließt sich dann folgerichtig die Pla-
chnte Arbeitsdienst eines vollen Jähr- nung für die einzelnen Arbeitsgaue, das ist
ganges Jugendlicher für ein Gebiet von rd. 16 000 Quadratkilo
deutschen Grund und Boden. Ein Arbeits- Metern Größe oder rd. 120 bis 125 Kilometern
rat, dessen Bewältigung für unsere Selbst- im Geviert. Die Planung für die Arbeits-
sorgung mehr bedeutet, als ein Land- gaue, wie schließlich 'für das ganze Reich hat
nun im Umfang von ein Sechstel Deutsch- hierbei insbesondere die Aufgabe, die sich aus
ds. Denn unser landwirtschaftlicher Ertrag der Planungsarbeit der Unterbezirke ergeben-
d hierdurch nicht nur um ein Sechstel des den Folgerungen zu ziehen und die einzelnen,
gen vermehrt, sondern dieser wird auch Pläne zu einem Gesamtplan zusammenzu-
t größten Teil auf der bereits landwirt- fassen, deren Durchführung nicht nur die Zeit
ftlich genutzten Fläche gewonnen, so daß er einiger Jahre, sondern wohl eines ganzen
l Bauern ohne Mehrarbeit zufällt. Jahrzehnts und mehr erfordert,
m diesen Ueberblick, als Vorbedingung für Damit würde aber auch die Gestalt unserer
eigentliche Planen, möglichst anschaulich Wirtschaft eine solche Aenderung erfahren, daß
machen, wurden die erfaßten Arbeitsvorha- Zustände, wie die gegenwärtigen, in die uns
auf Karten eingetragen. die letzten Auswüchse des Kapitalismus Hin-
sie eigentliche Planungsaufgabe, die Kräfte eingeführt haben, unmöglich wiederkehren
Arbeitsdienstes so auf Landeskulturar- könne».
en anzusetzen, wie dies deren besondere Die Notwendigkeit langandauernder Finan-
, die Gestaltung der Wirtschaft, die Ber- zierung von Arbeit ist mehrfach gegeben. Ein
ung der Bevölkerung, die Wohngelegen- mal dadurch, daß den vorliegenden wirtschast-
, die Verkehrsverhältnisse, der Stand der lichen Aufgaben weitreichende Pläne zugrunde
NSK. Wenn von Arbeitsplanung und Wirt
schaftsgestaltung die Rede sein soll, ist es gut,
grundsätzlich hervorzuheben, daß die Wirt
schaft eines Volkes zum mindesten folgende
zwei Bedingungen erfüllen sollte: Sie sollte
einmal die Ernährung des eigene» Volkes
sichern, zum andern, den Erhalt seines Le
bensblutes nicht gefährden. In beiden ver
sagte bekanntlich unsere Volkswirtschaft bis
her auf das gröbste. Die eigene Nahrungs-
erzcugung reicht für kaum mehr als die volle
Ernährung von nur Dreiviertel« unseres
Volkes. Gleichzeitig stirbt, infolge der immer
größer gewordenen Zusammenballung der
Menschen in den Städten in diesem mehr Le
ben ab, als auf dem Lande zuwächst.
Beide Mängel werden durch Landeskultur-
arbeiten entscheidend behoben. Für den Ar
beitsdienst stehen zudem Landeskulturarbeiten
auch aus sonstigen Gründen, die heute nicht
mehr auseinandergesetzt zu werden brauchen,
als Arbeitsaufgabe im Vordergrund.
Allgemein ist zur Planung dieser Arbeiten
zunächst zu sagen, daß sie zum Unterschied von
anderen Planungen zuvorderst eine Erfassung
all der Arbeitsvorhaben, die auf diesem Ge
biete überhaupt vorliegen, nötig macht. Denn
erst hierdurch ist hier die Grundlage geschaffen,
um der Idee, die doch jeder Planung voran
zugehen hat, Gestalt geben zu können, wäh
rend auf anderen Gebieten, z. B. dem der
Siedlung oder des Straßenbaues, die Vorbe
dingungen so klar zutage liegen, daß die Ge-