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Finanzminister Klepper begründet den Haushaltsplan
Ein problematischer Haushalts
ausgleich.
Summe der Einsparungen 389 Mik. RM. — Die Gefahr einer allgemeinen
Erschütterung droht von den Gemeinden.
Keine parlamentarische Erledigung
des prentzischen Haushaltsplanes für 1932.
Der Aeltestenrar des Preußischen Landtages
verhandelte am Dienstag über die Geschäftslage
des Parlaments. ES wurde beschlossen, die erste
Lesung des Haushaltsplanes am Freitag oder
Sonnabend dieser Woche zu Ende führen. An eine
weitere parlamentarische Erledigung des Haus
halts wird nicht gedacht. Ob der Landtag noch zu
einer neuen Tagung zusammentritt, steht noch
nicht fest. Die Fraktionen wurden aufgefordert, sich
darüber schlüssig zu werden, ob der Landtag be
schließen soll, sich am 23. April, also einen Tag vor
den Neuwahlen, aufzulösen.
Im Landtag begründete Finanzminister Klepper
am Dienstagnachmittag den preußischen Haushalts
plan. Er führte u. a. aus: Der Haushaltsausgleich
sei im wesentlichen aus der Ausgabcnseite durch
geführt. Die Ersparnisse, die durch die Notverord
nungen und andere Kürzungen erzielt wurden, be
trugen bei den persönlichen Ausgaben 207,2 und
bei den sachlichen Ausgaben 74,7, insgesamt also
281,9 Millionen 'MM. Da diese Ersparnisse noch
nicht reichten, wurden an fast, allen SonderhauS-
halten weitere einschneidende Abstriche vorgenom
men, wobei noch etwa 92 Millionen eingespart wer
den konnten. Die Gesamtsumme der Einsparungen
belaufe sich ans 389 Millionen MM. Die Abschluß-
zahlen des Haushalts lägen- mit 3,1 Milliarden
unter denen des Vorjahres.
Zu verneinen sei die Frage, ob die Haushalts
gestaltung an sich eine befriedigende finanzwirt
schaftliche Entwicklung aufzeige. Der Ernst der
Situation werde am dentlichsten, wenn die Staats-
sinanzen im Zusammenhang mit den Finanzen der
Gemeinden betrachtet werden. Den Gemeinden sei
das letzte Risiko öeS Arbeitsmarktes aufgebürdet,
ohne daß sie dem die Einnahmen anpassen könn
ten.
Es dürften nur wenige Gemeinden in der
Lage sein, ihren Haushalt auszugleichen, wenn
nicht eine baldige Aenderung eintrete. Es be
stehe die Gefahr, daß von den Gemeinden eine
allgemeine Erschütterung ausgehe.
Hinsichtlich der Verwaltungsreform betonte der
Minister, unabhängig von der Reichsreform sei die
preußische Verwaltungsreform eine unter dem
Druck der finanziellen Entwicklung unaufschiebbare
Aufgabe. Eine Finanzreform sei gleichzeitig er
forderlich.
Die Auffassung, als könne man finanzpolitisch
den Wechsel von Konjunktur und Krise beeinflus
sen, verkenne die wirtschaftsgeschichtliche Erfahrung.
Es sei noch nie eine Wirtschaftskrise durch straffe
Steuerpolitik verursacht worden. So sehr es not
wendig sei, die Staatsausgaben zu senken, so not
wendig sei es auch, durch Erhöhung der Einnah
men die Mittel zu beschaffen, die erforderlich sind
für die Aufrechterhaltung des Staatsbetriebes. Nur
dann könne man auch in den Gemeinden den er
forderlichen Gesundungsprozetz durchführen.
Ttmehmmêe
SMrktŞn-ŞnîKBerr.
Ende Januar 1932 beliefen sich die Sparkassen
einlagen bei den deutschen Sparkassen auf 9887,88
Millionen Reichsmark gegen 9725,88 Mill. NM.
Ende Dezember 1931. Der Berichtsmonat weist
mithin zum ersten Mal seit dem Juli vorigen
Jahres wieder eine Zunahme um 161,51 Mi».
RM. auf, während noch im Dezember 1981 eine
Abnahme um 18,76 Mill. RM. zu verzeichnen war.
Es dürfte sich hier um Quartals-Eingänge han
deln,' also noch beileibe nicht ein erlösendes Zei
chen.
genau unterrichtet sei, weil sich niemand ein
genaues Bild über die Steuereingänge für die
nächste Zeit machen könne. Es bleibe nichts ande
res übrig, als sich bei Bemessung der Voranschläge
an die vorjährigen Budgets zu halten. Schließlich
wurde das Budget mit 886 gegen 123 Stimmen
angenommen.
NNT. Naumgehalt vertreten. Die Beteiligung am
Gesamtraumgehalt während des Monats Februar
1932 betrug für Dampf- und Motorschiffe 87,52
Prozent, für beladene Schiffe 79,63 Prozent. Als
durchschnittliche Schifssgröße aller Schisse wurden
290 NRT. gegen 343 NRT. im Vormonat fest
gestellt.
Freispruch im Fingerhut-Prozeß.
Unter großem Andrang des Publikums wurde
heute das Urteil im Fingerhut-Prozeß verkündet.
Das Urteil der Großen Strafkammer des Land
gerichts Wuppertal-Elberfeld vom 13. Februar
1924, das wegen gewerbsmäßiger Hehlerei auf 18
Monate Zuchthaus erkannt hatte, wird aufgehoben,
sviveit cs den Angeklagten Fingerhut betritt. Der
Angeklagte wird freigesprochen, da kein begründe
ter Verdacht der Hehlerei mehr vorliegt. Die Ko
sten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur
Last. Fingerhut war zur Last gelegt worden, Boh
rer mit Kruppschen Firmenzeichen abgeschlissen und
als eigene Erzeugnisse verkauft zu haben.
Amtliche Währungskurse
1 Pfund Sterling
'Dollar
00 dan. Kr ........
*00 frz. Frank
Lira ....................
Peseta
(Ohne Gewähr?) Geldkur»
15.26
--.209
84 07
IS 58
218,
32.12
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21.81
32.37
©eassUipr Änaag der aas an.
LlMmmshine».
T.-U. Washington, 16. März. (Eig. Funkmcld.
Die Einkommensteuer in den Vereinigten Staaken
weist für das Jahr 1931 einen Riesenrückgaug auf.
Finanzbeamte schätzen das Auskommen aus der
Einkommensteuer auf weniger als 1 Milliarde
Dollar gegenüber 2,5 Milliarden im Jahre 1930.
Unter diesen Umständen wird mit einer Erhöhung
des Fehlbetrages auf 2,5 Milliarden Dollar bis
Ende Juni gerechnet.
Bulgarserr stellt -en
dienst ein.
Der bulgarische Ministerrat hat beschlossen, mit
dem 15. März den Zinsendienst für die ausländi
schen Schulde,i einzustellen. Dieser Beschluß ist er
folgt, weil die in Paris verhandelnden bulgarischen
Unterhändler der Regierung berichtet hatten, daß
die Auslandsgläubiger kein Entgegenkommen we
gen Verzinsung und Tilgung der Anleihen zeigen.
Bulgarien zahlt die Raten für den Anleihedienst.
T.-U. Sofia, 16. März. lEig Funkmeldung.) Nach
einem fünstündigen nächtlichen Ministerrat hat die
Regierung beschlossen, die Zahlung der am Diens
tag fällig gewesenen Raten für den Anleihedienst
in fremder Valuta zu leisten. Diese unerwartete
Entscheidung ist erst nach harten Kämpfen inner
halb des Kabinetts gefällt worden. Sie wurde
durch den Bericht des Direktors der Nationalvank
und durch Meldungen ans Paris begünstigt, die
nochmals Hoffnungen auf spätere Erleichterungen
geben Auch die Verhandlungen mit dem Finanz
ausschuß werden in Sofia günstig beurteilt.
El Salvador erklärt ein allgemeines
Moratorium
Havas meldet aus San Salvador, daß die
Nationalversammlung der Republik El Sal
vador ein allgemeines Moratorium erklärt
hat.
Englische Anleihegarantie für
Tanganjika.
TaS britische Schatzamt plant die Uebernahme
einer Garantie für eine Anleihe des Tanganjika-
Territoriums im Höchstbetrag von 726 606 Pfund
Sterling. Der Unterstaatssekretär für die Kolo
nien, Sir Robert Hamilton, brachte heute im Un
terhaus eine vorbereitete Finanzentschließung ein,
zu deren Begründung er auf die Notwendigkeit
hinwies, die wirtschaftliche Lage Tanganjikas zu
stärken. Es handelt sich um eine langfristige An
leihe.
Schiffsverkehr im Kaiser-Wilhelm-Kanal
im Monat Februar 1932.
Auch der Monat Februar 1932 zeigte einen er
heblichen Rückgang des Schiffsverkehrs im Kaiser-
Wilhelm-Kanal. Gegenüber Januar 1982 wurde
der Anzahl nach eine Abnahme von 11,80 Prozent,
den NRT. nach eine solche von 25,32 Prozent er
mittelt. Im Verichtsmonat wurde der Kaiser-
Wilhelm-Kanal von insgesamt 2602 Schiffen mit
einem Raumgehalt von 754 954 NRT. befahren.
In der Verkehrsrichtung Osten—Westen waren
1303 Schiffe tnit 364 954 NRT., in der Verkehrs-
richtung Westen—Osten 1299 Schiffe mit 390 000
Wirlschaftsrunöschau.
Vermögensbeschlagnahme wegen Fluchtsteuer
schuld. Das Finanzamt Bad Kreuznach hat gegen
den Direktor a. D. Franz Hessel, zuletzt wohnhaft
in Bad Kreuznach, derzeitiger Aufenthalt unbe
kannt, wegen Fluchtsteucrschuld von 102 005 A«
die Vermögensbeschlagnahme ausgesprochen und
einen Steckbrief erlassen.
Maffenverhastnngen von Kommunisten ln War
schau. In: Zusammenhang mit dem für heute ge
planten Proteststreik gegen die Reform des sozialen
Versicherungswesens wurden am Dienstag in
Warschau 200 Kommunisten festgenommen. In al
len polnischen Städten, besonders aber in War
schau, Lodz und den Ortett des Kohlenreviers ist
die Polizei in Alarmzustand gesetzt worden.
HeMWz Zer LshnŞilW
Wie von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, for
dert der Reichsverband des Deutschen Handwerks
in einer Eingabe an die zuständige Stelle, daß mit
dem Ablauf der Geltungsdauer der derzeitigen
Weiler finkenön: Ausfuhrüberschuß.
Die deutsche Handelsbilanz schließt im Februar
mit einem Ansfnhrüverschuß von 86 Millionen MM
gegenüber einem tatsächlichen Ausfuhrüberschuß von
186 Millionen MM im Januar. Einschließlich der
Reparationssachlieferungen, die 11 gegen 11,6 Mil
lionen MM betrugen, stellt sich der Ausfuhrüber
schuß ans 97 Millionen MM gegenüber 116,6 Mil
lionen MM im Vormonat.
Die Einfuhr hat mit 441 Millionen kî« gegen
über der tatsächlichen Einfuhr des Januar, die nach
Ausgleich der Lagerabrechnungcn 425 Millionen
MM betrug, tttit 16 Millionen MM zugenommen.
An dieser Zunahme sind überwiegend die Rohstoffe
beteiligt. Die Lebensmitteleinfuhr ist ebenso wie
die Fertigwareneinfnhr mit dem Vormonat etwa
gleich.
Die Ausfuhr ist mit 527 Millionen Ņ um 3
Millionen MM geringer ausgewiesen als im Vor
monat. Einschließlich der Reparationssachlicfernn-
gen beträgt sie 638 gegen 642 Millionen MM. Der
geringe Rückgang beruht ausschließlich auf dem
weiteren Absinken der Durchschnittswerte um 1.4
Prozent. Mengenmäßig hat der Absah nach dem
Ausland eine geringe Zunahme erfahren. Wert
mäßig ist besonders die Lebensmittelaussuhr zu
rückgegangen, in geringerem Maße die Rohstoff-
ausfuhr, während die Fertigwarenausfuhr eine
kleine Erhöhung von 517 ans 523 Millionen MM
erfuhr.
Sechs Milliarden Defizit in
Frankreich?
Am Schluß der gestrigen Nachtsitzung, in der die
Kammer das Budget verabschiedete, kam cs zu leb
haften Auseinandersehnngen zwischen dem Finanz
minister Flandin und dem Sozialisten Vincent
Auriol. Dieser erklärte, daß das Budget für 1932
tut
Defizit von sechs Milliarden auftvcise.
Der
L'inanzminister erwiderte, daß niemand darüber
AbrrLrrrff gegm Pslsn
miö kaualm.
Verordnung über die Anwendung des Obcrtarifs
erschienen.
Die angekündigte Verordnung über die Auwen-
öung des Obertariss auf Boden- und Gewerbe-
erzeugnisse kanadischen und polnischen Ursprungs,
die vom 14. März datiert ist, ist am Dienstag, dem
15. März im Reichsanzciger erschienen. Sie tritt
am 1. Slpril 1932 in Kraft.
Die Bestimmungen des am 15. Mat 1922 in Genf
unterzeichneten deutsch-polnischen Abkommens über
Oberschlesien und des am 80. Dezember 1924 in
Danzig unterzeichneten Abkommens zwischen
Duetschlanö und Polen über Erleichtcrungen im
kleinen Grenzverkehr bleiben von der neuen Ver
ordnung unberührt.
Mit Wirkung vom 1. April 1932 tritt die Ver
ordnung über Zolländerungen für Boden- und
Gewerbserzeugnisse polnischen Ursprungs vom 2.
Juli/31. August 1925 außer Wirksamkeit.
Das Kiechmstrurreecht in
Schleswiß-HoMein.
Anfrage: Aus welchem Jahre stammt die Kirchcnvorord-
mmg, nach der der Hausbesitzer besonders, also einmal als
Person und dann noch als Eigentümer irgendeines Geweses
mit Kirchensteuer zu belasten ist? Unterliege» die Gebäude
usw. der katholischeu Kirchengemeinde auch der evangelischen
Kirchenbesteuerung? In welchen Orten der Provinz oder dar
über hinaus mögen derartige Kirchenverordnungen zwecks
zweifacher Kirchensteuererhebung noch bestehen?
Antwort: Das Kirchenbüro Rendsburg teilt dazu mit:
1. Das Recht der Kirchengemeinde, den gesamten, inner
halb der Kirchengemeinde belogenen Grundbesitz zur Tragung
der Kirchenumlagen heranzuziehen, beruht auf dem sog.
älteren Kirchensteuerrecht. In dem Kirchensteuergesctz für
Schleswig-Holstein vom 1. April 1906 heißt es in 8 30:
Die Befugnis der Kirchengemeinden, auf Grund zu Recht
bestehender älterer, von den Vorschriften dieses Kirchen
gesetzes abweichender Ordnungen Kirchensteuern umzulegen,
bleibt unberührt.
Dieses ältere Kirchensteuerrecht gilt für die beiden Rends-
burger Kirchengemeinden; es ist Gewohnheitsrecht, das nicht
gesetzlich festgelegt, aber durch zahlreiche Gerichtsentscheidun
gen als zu Recht bestehend anerkannt ist. Als Maßstabsum-
mcn dienen die von den Gruwdsteuerausschüffen festgestellten
staatlichen Grundvermögenssteuern.
Zur Einführung des sog. neuen Kirchensteuerrechts, also
zum Verzicht auf das dingliche Recht, ist ein ausdrücklicher
Beschluß der kirchlichen Ecmemdeorgane erforderlich, der der
Genehmigung durch die Behörden bedarf.
Auch nach Einführung des sog. neuen Kircheiisteuerrechts
können die evangelischen Hausbesitzer sowohl nach ihrem Ein
kommen, als auch gleichzeitig nach Maßgabe der Grund-
vcrmögensteuer zur Kirchensteuer herangezogen werden.
Die dingliche Kirchensteuer ist ähnlich wie eine Rentenlast
anzusehen, die jeder Käufer beim Erwerb von Eruiidstückeii
beim Kaufpreis berücksichtigen muß. Die Befreiung des
Grundstückes von dieser Belastung :st ebenso wie bei einer
Rente durch die einmalige Zahlung einer Ablösungssumme
möglich.
2. Soweit die Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde
der Heranziehung zur staatlichen Grundvermögensteuer unter
liegen, werden sie auch zur dinglichen Besteuerung für die
eraiigelischen Kirchengemeinden herangezogen.
3. Die meisten Kirchengemeinden Schleswig-Holsteins ha
ben das dingliche Besteuerungsrecht. Zm übrigen sind die
Steuerrechte örtlich recht verschieden.
Lohnpfänöutigsgrenze eine Neuordnung des Lohn-
pfänbungswesens eintreten soll. Man ist in den
erwähnten Kreisen zur Auffassung gelangt, daß,
nachdem durch die Notverordnung vom Dezember
1931 die Löhne und Gehälter auf den Stand vom
Januar 1927 zurückgeführt worden sind, auch die
Lohnpsändnngsgrenze wieder zur Einführung ge
bracht werden müsse, die diesem Lohnstande ent
spricht, das war damals der Betrag von 125 Mark
im Monat. Zugleich wird in der Eingabe vorge
schlagen. in Anlehnung an z. B. des holländischen
Pfändungsrechts, einen gewissen Bruchteil jedes
Lohn- und Gehaltseinkommens der Pfändung zu
unterwerfen. Man glaubt dadurch, daß, wenn es
sich hier auch im einzelnen nur um kleinere Be
trüge handeln würde, doch das Bewußtsein, all
mählich zur Abtragung der Schulden gezwungen zu
sein, manchen übereilten Kreditverkauf verhindern
und im übrigen auch die Verkäufer vor evtl, bös
willigen Schuldnern schützen würde.
Lüchsrüsch.
Erweiterte steuerrechtlichc Buchfiihrungspflichtci, ab t.
April 1932. Rach § 16t der Reichenbgabenordnung müssen
ab 1. April 1832 Land- und Forstwirte Bücher führen und
auf Grund der jährlichen Bestandsaufnahmen regelmäßig
Abschlüsse machen, wenn entweder die Eteucreinkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft mehr als 6<X>0 RM. betragen ha-
ben oder das landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und
gärtnerische Vermögen 100 090 RM. übersteigt. Beginnt das
Wirtschaftsjahr erst nach dem 31. März, insbesondere am 1.
Juli, so kommt erst vom 1. Juli ab Buchführung in Frage.
Buchführmtgs- und abschlußpflichtig auf Grund jährlicher Be
standsaufnahme sind ferner ab 1. April Gewerbetreibende,
Angehörige der freien Berufe und ähnlicher Erwerbszweige,
soweit sie der Gewerbesteuer unterliegen, wenn nach der bei
der letzten Veranlagung getroffenen Feststellung entweder
der Gesamtumsatz (einschließlich der steuerfreien Umsätze)
mehr als 200 000 RM. beträgt oder das Betriebsvermögen
mehr als 50 000 RM. oder der Gewerbeertrag mehr als 6000
RM. Ueber diese neueit Buchführimgsvorschriften, sowie über
andere augenblicklich sehr aktuelle Fragen, wie z. B. die Re
gelung des Zugabewesens, die Verschärfung des Wettbewerbs
gesetzes durch Neuregelung des Ausvcokaufswesens, Errich
tung von Einigungsämtern und Bekämpfung der Werkspio
nage berichten eingehend die nächsten Hefte der „Wirtschaft
lichen Kurzbrieşe", Deutschlands verbreitetste Fachschrift über
Steuer-, Verkehrswesen, Wirtschaftskunde. 43 000 fortschritt
liche Kaufleute und Beamte benutzen die WK. als tägliches
Handwerkszeug. Interessenten «enden sich am besten unter
Bezugnahme auf diese Notiz direkt an den Rudolf Lorcntz
Verlag, Eharlottenburg 9. Scha.
Fragekasten.
Ansküge H. K. in B. Am 19. Juni 1922 zahl!« ich
4000, am 30. Oktober 1922 zahlte ich 4000. am 12. Ja
nuar 1923 12 000, ant 22, Febr. 1923 10 000 .« an den
damaligen Spar- und Vorschußvevein ht Rendsburg
(jetzt Boamtenbank) als Spareinlagen mir viertel
jährlicher Kündigung ein. Ist die Bank zu einer Auf
wertung und gegebenenfalls, zu welchem Prozentsatz
verpflichtet?
Antwort: Die Beamtenvank ist nicht Rechtsnachfol
gerin des früheren Spar- und Dorschutzvereins gewor
den. Nach dem Auiuķtuugsgefetz sind die Banken, und
somit auch der Sprr- und Vovschußverein, zur Auf
wertung nicht verpflichtet.
Anfrage I. E. in O.: Im August des Jahres 1928
nahm ich ärztliche Hilfe in Anspruch. Nun sandte
mir der betreffende Arzt im Februar d. J. erstmalig
hierüber eine Rechnung. Sonst habe ich in all den
Jahren von ihm in dieser Sache nichts erhalten.
Bin ich gesetzlich verpflichtet, die Forderungen des
Arztes anzuerkennen? Wann verjähren im allge
meinen diesbezüglichr Forderungen?
Antwort: Die Forderung des Arztes ist verjährt,
Sie sind zur Bezahlung der Rechnung nicht ver
pflichtet, jedoch könnte der Arzt noch aufrechnen,
wenn auch Sie gegen ihn eine Forderung hätten.
Nach Z 196 Abs. 14 verjähren die Ansprüche der
Aerzte für ihre Dienstleistungen mit Einschluß der
Auslagen in zwei Jahren.
Eiermarlļ.
Hamburg, 15. März. Preisnotierunge» für Eier.
Festgestellt von der Eiernotierungskommission in
Hamburg am 15. 3. 1032. Es wurden folgende
Preise notiert: Deutsche Eier, frische, gestempelte,
Sonderklasse über 65 Gr. 8,6—9, Größe A über 60
Gr. 8—8,5, Größe B über 55 Gr. 7,25—7,75, Größe
C 6,5—7,- ungestempelte 8.5—8,75, 7,75—8.25, 7—7.5,
6,5—6,75; kleine 6,75—6; Auslandseier: Dänen 7,5,
Schweden 7,5. Svitzenpreise noch oben und unten
bleiben unberücksichtigt. Die Preise verstehen sich in
Pfg. je Stück frei Laden des Einzelhändlers. Ten
denz: ruhig.
Eetreiäetermindörse
' . Berlin, den 15. März 1932.
Ware
Berlin
Breslau Hamburg
Weizen per März
Mai
Juli
Roggen per März
Mai-
juli
Gerste per März
Mai
Juli
Hafer per März
Mai
Juli
263.50
267.50
202.50
203.50
173.—
176 75
182.50
253—
257—
260—
95—
.98 —
94—
98.50
100.50
94—
99.50