Full text: Newspaper volume (1932, Bd. 1)

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Finanzminister Klepper begründet den Haushaltsplan 
Ein problematischer Haushalts 
ausgleich. 
Summe der Einsparungen 389 Mik. RM. — Die Gefahr einer allgemeinen 
Erschütterung droht von den Gemeinden. 
Keine parlamentarische Erledigung 
des prentzischen Haushaltsplanes für 1932. 
Der Aeltestenrar des Preußischen Landtages 
verhandelte am Dienstag über die Geschäftslage 
des Parlaments. ES wurde beschlossen, die erste 
Lesung des Haushaltsplanes am Freitag oder 
Sonnabend dieser Woche zu Ende führen. An eine 
weitere parlamentarische Erledigung des Haus 
halts wird nicht gedacht. Ob der Landtag noch zu 
einer neuen Tagung zusammentritt, steht noch 
nicht fest. Die Fraktionen wurden aufgefordert, sich 
darüber schlüssig zu werden, ob der Landtag be 
schließen soll, sich am 23. April, also einen Tag vor 
den Neuwahlen, aufzulösen. 
Im Landtag begründete Finanzminister Klepper 
am Dienstagnachmittag den preußischen Haushalts 
plan. Er führte u. a. aus: Der Haushaltsausgleich 
sei im wesentlichen aus der Ausgabcnseite durch 
geführt. Die Ersparnisse, die durch die Notverord 
nungen und andere Kürzungen erzielt wurden, be 
trugen bei den persönlichen Ausgaben 207,2 und 
bei den sachlichen Ausgaben 74,7, insgesamt also 
281,9 Millionen 'MM. Da diese Ersparnisse noch 
nicht reichten, wurden an fast, allen SonderhauS- 
halten weitere einschneidende Abstriche vorgenom 
men, wobei noch etwa 92 Millionen eingespart wer 
den konnten. Die Gesamtsumme der Einsparungen 
belaufe sich ans 389 Millionen MM. Die Abschluß- 
zahlen des Haushalts lägen- mit 3,1 Milliarden 
unter denen des Vorjahres. 
Zu verneinen sei die Frage, ob die Haushalts 
gestaltung an sich eine befriedigende finanzwirt 
schaftliche Entwicklung aufzeige. Der Ernst der 
Situation werde am dentlichsten, wenn die Staats- 
sinanzen im Zusammenhang mit den Finanzen der 
Gemeinden betrachtet werden. Den Gemeinden sei 
das letzte Risiko öeS Arbeitsmarktes aufgebürdet, 
ohne daß sie dem die Einnahmen anpassen könn 
ten. 
Es dürften nur wenige Gemeinden in der 
Lage sein, ihren Haushalt auszugleichen, wenn 
nicht eine baldige Aenderung eintrete. Es be 
stehe die Gefahr, daß von den Gemeinden eine 
allgemeine Erschütterung ausgehe. 
Hinsichtlich der Verwaltungsreform betonte der 
Minister, unabhängig von der Reichsreform sei die 
preußische Verwaltungsreform eine unter dem 
Druck der finanziellen Entwicklung unaufschiebbare 
Aufgabe. Eine Finanzreform sei gleichzeitig er 
forderlich. 
Die Auffassung, als könne man finanzpolitisch 
den Wechsel von Konjunktur und Krise beeinflus 
sen, verkenne die wirtschaftsgeschichtliche Erfahrung. 
Es sei noch nie eine Wirtschaftskrise durch straffe 
Steuerpolitik verursacht worden. So sehr es not 
wendig sei, die Staatsausgaben zu senken, so not 
wendig sei es auch, durch Erhöhung der Einnah 
men die Mittel zu beschaffen, die erforderlich sind 
für die Aufrechterhaltung des Staatsbetriebes. Nur 
dann könne man auch in den Gemeinden den er 
forderlichen Gesundungsprozetz durchführen. 
Ttmehmmêe 
SMrktŞn-ŞnîKBerr. 
Ende Januar 1932 beliefen sich die Sparkassen 
einlagen bei den deutschen Sparkassen auf 9887,88 
Millionen Reichsmark gegen 9725,88 Mill. NM. 
Ende Dezember 1931. Der Berichtsmonat weist 
mithin zum ersten Mal seit dem Juli vorigen 
Jahres wieder eine Zunahme um 161,51 Mi». 
RM. auf, während noch im Dezember 1981 eine 
Abnahme um 18,76 Mill. RM. zu verzeichnen war. 
Es dürfte sich hier um Quartals-Eingänge han 
deln,' also noch beileibe nicht ein erlösendes Zei 
chen. 
genau unterrichtet sei, weil sich niemand ein 
genaues Bild über die Steuereingänge für die 
nächste Zeit machen könne. Es bleibe nichts ande 
res übrig, als sich bei Bemessung der Voranschläge 
an die vorjährigen Budgets zu halten. Schließlich 
wurde das Budget mit 886 gegen 123 Stimmen 
angenommen. 
NNT. Naumgehalt vertreten. Die Beteiligung am 
Gesamtraumgehalt während des Monats Februar 
1932 betrug für Dampf- und Motorschiffe 87,52 
Prozent, für beladene Schiffe 79,63 Prozent. Als 
durchschnittliche Schifssgröße aller Schisse wurden 
290 NRT. gegen 343 NRT. im Vormonat fest 
gestellt. 
Freispruch im Fingerhut-Prozeß. 
Unter großem Andrang des Publikums wurde 
heute das Urteil im Fingerhut-Prozeß verkündet. 
Das Urteil der Großen Strafkammer des Land 
gerichts Wuppertal-Elberfeld vom 13. Februar 
1924, das wegen gewerbsmäßiger Hehlerei auf 18 
Monate Zuchthaus erkannt hatte, wird aufgehoben, 
sviveit cs den Angeklagten Fingerhut betritt. Der 
Angeklagte wird freigesprochen, da kein begründe 
ter Verdacht der Hehlerei mehr vorliegt. Die Ko 
sten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur 
Last. Fingerhut war zur Last gelegt worden, Boh 
rer mit Kruppschen Firmenzeichen abgeschlissen und 
als eigene Erzeugnisse verkauft zu haben. 
Amtliche Währungskurse 
1 Pfund Sterling 
'Dollar 
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Peseta 
(Ohne Gewähr?) Geldkur» 
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©eassUipr Änaag der aas an. 
LlMmmshine». 
T.-U. Washington, 16. März. (Eig. Funkmcld. 
Die Einkommensteuer in den Vereinigten Staaken 
weist für das Jahr 1931 einen Riesenrückgaug auf. 
Finanzbeamte schätzen das Auskommen aus der 
Einkommensteuer auf weniger als 1 Milliarde 
Dollar gegenüber 2,5 Milliarden im Jahre 1930. 
Unter diesen Umständen wird mit einer Erhöhung 
des Fehlbetrages auf 2,5 Milliarden Dollar bis 
Ende Juni gerechnet. 
Bulgarserr stellt -en 
dienst ein. 
Der bulgarische Ministerrat hat beschlossen, mit 
dem 15. März den Zinsendienst für die ausländi 
schen Schulde,i einzustellen. Dieser Beschluß ist er 
folgt, weil die in Paris verhandelnden bulgarischen 
Unterhändler der Regierung berichtet hatten, daß 
die Auslandsgläubiger kein Entgegenkommen we 
gen Verzinsung und Tilgung der Anleihen zeigen. 
Bulgarien zahlt die Raten für den Anleihedienst. 
T.-U. Sofia, 16. März. lEig Funkmeldung.) Nach 
einem fünstündigen nächtlichen Ministerrat hat die 
Regierung beschlossen, die Zahlung der am Diens 
tag fällig gewesenen Raten für den Anleihedienst 
in fremder Valuta zu leisten. Diese unerwartete 
Entscheidung ist erst nach harten Kämpfen inner 
halb des Kabinetts gefällt worden. Sie wurde 
durch den Bericht des Direktors der Nationalvank 
und durch Meldungen ans Paris begünstigt, die 
nochmals Hoffnungen auf spätere Erleichterungen 
geben Auch die Verhandlungen mit dem Finanz 
ausschuß werden in Sofia günstig beurteilt. 
El Salvador erklärt ein allgemeines 
Moratorium 
Havas meldet aus San Salvador, daß die 
Nationalversammlung der Republik El Sal 
vador ein allgemeines Moratorium erklärt 
hat. 
Englische Anleihegarantie für 
Tanganjika. 
TaS britische Schatzamt plant die Uebernahme 
einer Garantie für eine Anleihe des Tanganjika- 
Territoriums im Höchstbetrag von 726 606 Pfund 
Sterling. Der Unterstaatssekretär für die Kolo 
nien, Sir Robert Hamilton, brachte heute im Un 
terhaus eine vorbereitete Finanzentschließung ein, 
zu deren Begründung er auf die Notwendigkeit 
hinwies, die wirtschaftliche Lage Tanganjikas zu 
stärken. Es handelt sich um eine langfristige An 
leihe. 
Schiffsverkehr im Kaiser-Wilhelm-Kanal 
im Monat Februar 1932. 
Auch der Monat Februar 1932 zeigte einen er 
heblichen Rückgang des Schiffsverkehrs im Kaiser- 
Wilhelm-Kanal. Gegenüber Januar 1982 wurde 
der Anzahl nach eine Abnahme von 11,80 Prozent, 
den NRT. nach eine solche von 25,32 Prozent er 
mittelt. Im Verichtsmonat wurde der Kaiser- 
Wilhelm-Kanal von insgesamt 2602 Schiffen mit 
einem Raumgehalt von 754 954 NRT. befahren. 
In der Verkehrsrichtung Osten—Westen waren 
1303 Schiffe tnit 364 954 NRT., in der Verkehrs- 
richtung Westen—Osten 1299 Schiffe mit 390 000 
Wirlschaftsrunöschau. 
Vermögensbeschlagnahme wegen Fluchtsteuer 
schuld. Das Finanzamt Bad Kreuznach hat gegen 
den Direktor a. D. Franz Hessel, zuletzt wohnhaft 
in Bad Kreuznach, derzeitiger Aufenthalt unbe 
kannt, wegen Fluchtsteucrschuld von 102 005 A« 
die Vermögensbeschlagnahme ausgesprochen und 
einen Steckbrief erlassen. 
Maffenverhastnngen von Kommunisten ln War 
schau. In: Zusammenhang mit dem für heute ge 
planten Proteststreik gegen die Reform des sozialen 
Versicherungswesens wurden am Dienstag in 
Warschau 200 Kommunisten festgenommen. In al 
len polnischen Städten, besonders aber in War 
schau, Lodz und den Ortett des Kohlenreviers ist 
die Polizei in Alarmzustand gesetzt worden. 
HeMWz Zer LshnŞilW 
Wie von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, for 
dert der Reichsverband des Deutschen Handwerks 
in einer Eingabe an die zuständige Stelle, daß mit 
dem Ablauf der Geltungsdauer der derzeitigen 
Weiler finkenön: Ausfuhrüberschuß. 
Die deutsche Handelsbilanz schließt im Februar 
mit einem Ansfnhrüverschuß von 86 Millionen MM 
gegenüber einem tatsächlichen Ausfuhrüberschuß von 
186 Millionen MM im Januar. Einschließlich der 
Reparationssachlieferungen, die 11 gegen 11,6 Mil 
lionen MM betrugen, stellt sich der Ausfuhrüber 
schuß ans 97 Millionen MM gegenüber 116,6 Mil 
lionen MM im Vormonat. 
Die Einfuhr hat mit 441 Millionen kî« gegen 
über der tatsächlichen Einfuhr des Januar, die nach 
Ausgleich der Lagerabrechnungcn 425 Millionen 
MM betrug, tttit 16 Millionen MM zugenommen. 
An dieser Zunahme sind überwiegend die Rohstoffe 
beteiligt. Die Lebensmitteleinfuhr ist ebenso wie 
die Fertigwareneinfnhr mit dem Vormonat etwa 
gleich. 
Die Ausfuhr ist mit 527 Millionen Ņ um 3 
Millionen MM geringer ausgewiesen als im Vor 
monat. Einschließlich der Reparationssachlicfernn- 
gen beträgt sie 638 gegen 642 Millionen MM. Der 
geringe Rückgang beruht ausschließlich auf dem 
weiteren Absinken der Durchschnittswerte um 1.4 
Prozent. Mengenmäßig hat der Absah nach dem 
Ausland eine geringe Zunahme erfahren. Wert 
mäßig ist besonders die Lebensmittelaussuhr zu 
rückgegangen, in geringerem Maße die Rohstoff- 
ausfuhr, während die Fertigwarenausfuhr eine 
kleine Erhöhung von 517 ans 523 Millionen MM 
erfuhr. 
Sechs Milliarden Defizit in 
Frankreich? 
Am Schluß der gestrigen Nachtsitzung, in der die 
Kammer das Budget verabschiedete, kam cs zu leb 
haften Auseinandersehnngen zwischen dem Finanz 
minister Flandin und dem Sozialisten Vincent 
Auriol. Dieser erklärte, daß das Budget für 1932 
tut 
Defizit von sechs Milliarden auftvcise. 
Der 
L'inanzminister erwiderte, daß niemand darüber 
AbrrLrrrff gegm Pslsn 
miö kaualm. 
Verordnung über die Anwendung des Obcrtarifs 
erschienen. 
Die angekündigte Verordnung über die Auwen- 
öung des Obertariss auf Boden- und Gewerbe- 
erzeugnisse kanadischen und polnischen Ursprungs, 
die vom 14. März datiert ist, ist am Dienstag, dem 
15. März im Reichsanzciger erschienen. Sie tritt 
am 1. Slpril 1932 in Kraft. 
Die Bestimmungen des am 15. Mat 1922 in Genf 
unterzeichneten deutsch-polnischen Abkommens über 
Oberschlesien und des am 80. Dezember 1924 in 
Danzig unterzeichneten Abkommens zwischen 
Duetschlanö und Polen über Erleichtcrungen im 
kleinen Grenzverkehr bleiben von der neuen Ver 
ordnung unberührt. 
Mit Wirkung vom 1. April 1932 tritt die Ver 
ordnung über Zolländerungen für Boden- und 
Gewerbserzeugnisse polnischen Ursprungs vom 2. 
Juli/31. August 1925 außer Wirksamkeit. 
Das Kiechmstrurreecht in 
Schleswiß-HoMein. 
Anfrage: Aus welchem Jahre stammt die Kirchcnvorord- 
mmg, nach der der Hausbesitzer besonders, also einmal als 
Person und dann noch als Eigentümer irgendeines Geweses 
mit Kirchensteuer zu belasten ist? Unterliege» die Gebäude 
usw. der katholischeu Kirchengemeinde auch der evangelischen 
Kirchenbesteuerung? In welchen Orten der Provinz oder dar 
über hinaus mögen derartige Kirchenverordnungen zwecks 
zweifacher Kirchensteuererhebung noch bestehen? 
Antwort: Das Kirchenbüro Rendsburg teilt dazu mit: 
1. Das Recht der Kirchengemeinde, den gesamten, inner 
halb der Kirchengemeinde belogenen Grundbesitz zur Tragung 
der Kirchenumlagen heranzuziehen, beruht auf dem sog. 
älteren Kirchensteuerrecht. In dem Kirchensteuergesctz für 
Schleswig-Holstein vom 1. April 1906 heißt es in 8 30: 
Die Befugnis der Kirchengemeinden, auf Grund zu Recht 
bestehender älterer, von den Vorschriften dieses Kirchen 
gesetzes abweichender Ordnungen Kirchensteuern umzulegen, 
bleibt unberührt. 
Dieses ältere Kirchensteuerrecht gilt für die beiden Rends- 
burger Kirchengemeinden; es ist Gewohnheitsrecht, das nicht 
gesetzlich festgelegt, aber durch zahlreiche Gerichtsentscheidun 
gen als zu Recht bestehend anerkannt ist. Als Maßstabsum- 
mcn dienen die von den Gruwdsteuerausschüffen festgestellten 
staatlichen Grundvermögenssteuern. 
Zur Einführung des sog. neuen Kirchensteuerrechts, also 
zum Verzicht auf das dingliche Recht, ist ein ausdrücklicher 
Beschluß der kirchlichen Ecmemdeorgane erforderlich, der der 
Genehmigung durch die Behörden bedarf. 
Auch nach Einführung des sog. neuen Kircheiisteuerrechts 
können die evangelischen Hausbesitzer sowohl nach ihrem Ein 
kommen, als auch gleichzeitig nach Maßgabe der Grund- 
vcrmögensteuer zur Kirchensteuer herangezogen werden. 
Die dingliche Kirchensteuer ist ähnlich wie eine Rentenlast 
anzusehen, die jeder Käufer beim Erwerb von Eruiidstückeii 
beim Kaufpreis berücksichtigen muß. Die Befreiung des 
Grundstückes von dieser Belastung :st ebenso wie bei einer 
Rente durch die einmalige Zahlung einer Ablösungssumme 
möglich. 
2. Soweit die Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde 
der Heranziehung zur staatlichen Grundvermögensteuer unter 
liegen, werden sie auch zur dinglichen Besteuerung für die 
eraiigelischen Kirchengemeinden herangezogen. 
3. Die meisten Kirchengemeinden Schleswig-Holsteins ha 
ben das dingliche Besteuerungsrecht. Zm übrigen sind die 
Steuerrechte örtlich recht verschieden. 
Lohnpfänöutigsgrenze eine Neuordnung des Lohn- 
pfänbungswesens eintreten soll. Man ist in den 
erwähnten Kreisen zur Auffassung gelangt, daß, 
nachdem durch die Notverordnung vom Dezember 
1931 die Löhne und Gehälter auf den Stand vom 
Januar 1927 zurückgeführt worden sind, auch die 
Lohnpsändnngsgrenze wieder zur Einführung ge 
bracht werden müsse, die diesem Lohnstande ent 
spricht, das war damals der Betrag von 125 Mark 
im Monat. Zugleich wird in der Eingabe vorge 
schlagen. in Anlehnung an z. B. des holländischen 
Pfändungsrechts, einen gewissen Bruchteil jedes 
Lohn- und Gehaltseinkommens der Pfändung zu 
unterwerfen. Man glaubt dadurch, daß, wenn es 
sich hier auch im einzelnen nur um kleinere Be 
trüge handeln würde, doch das Bewußtsein, all 
mählich zur Abtragung der Schulden gezwungen zu 
sein, manchen übereilten Kreditverkauf verhindern 
und im übrigen auch die Verkäufer vor evtl, bös 
willigen Schuldnern schützen würde. 
Lüchsrüsch. 
Erweiterte steuerrechtlichc Buchfiihrungspflichtci, ab t. 
April 1932. Rach § 16t der Reichenbgabenordnung müssen 
ab 1. April 1832 Land- und Forstwirte Bücher führen und 
auf Grund der jährlichen Bestandsaufnahmen regelmäßig 
Abschlüsse machen, wenn entweder die Eteucreinkünfte aus 
Land- und Forstwirtschaft mehr als 6<X>0 RM. betragen ha- 
ben oder das landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und 
gärtnerische Vermögen 100 090 RM. übersteigt. Beginnt das 
Wirtschaftsjahr erst nach dem 31. März, insbesondere am 1. 
Juli, so kommt erst vom 1. Juli ab Buchführung in Frage. 
Buchführmtgs- und abschlußpflichtig auf Grund jährlicher Be 
standsaufnahme sind ferner ab 1. April Gewerbetreibende, 
Angehörige der freien Berufe und ähnlicher Erwerbszweige, 
soweit sie der Gewerbesteuer unterliegen, wenn nach der bei 
der letzten Veranlagung getroffenen Feststellung entweder 
der Gesamtumsatz (einschließlich der steuerfreien Umsätze) 
mehr als 200 000 RM. beträgt oder das Betriebsvermögen 
mehr als 50 000 RM. oder der Gewerbeertrag mehr als 6000 
RM. Ueber diese neueit Buchführimgsvorschriften, sowie über 
andere augenblicklich sehr aktuelle Fragen, wie z. B. die Re 
gelung des Zugabewesens, die Verschärfung des Wettbewerbs 
gesetzes durch Neuregelung des Ausvcokaufswesens, Errich 
tung von Einigungsämtern und Bekämpfung der Werkspio 
nage berichten eingehend die nächsten Hefte der „Wirtschaft 
lichen Kurzbrieşe", Deutschlands verbreitetste Fachschrift über 
Steuer-, Verkehrswesen, Wirtschaftskunde. 43 000 fortschritt 
liche Kaufleute und Beamte benutzen die WK. als tägliches 
Handwerkszeug. Interessenten «enden sich am besten unter 
Bezugnahme auf diese Notiz direkt an den Rudolf Lorcntz 
Verlag, Eharlottenburg 9. Scha. 
Fragekasten. 
Ansküge H. K. in B. Am 19. Juni 1922 zahl!« ich 
4000, am 30. Oktober 1922 zahlte ich 4000. am 12. Ja 
nuar 1923 12 000, ant 22, Febr. 1923 10 000 .« an den 
damaligen Spar- und Vorschußvevein ht Rendsburg 
(jetzt Boamtenbank) als Spareinlagen mir viertel 
jährlicher Kündigung ein. Ist die Bank zu einer Auf 
wertung und gegebenenfalls, zu welchem Prozentsatz 
verpflichtet? 
Antwort: Die Beamtenvank ist nicht Rechtsnachfol 
gerin des früheren Spar- und Dorschutzvereins gewor 
den. Nach dem Auiuķtuugsgefetz sind die Banken, und 
somit auch der Sprr- und Vovschußverein, zur Auf 
wertung nicht verpflichtet. 
Anfrage I. E. in O.: Im August des Jahres 1928 
nahm ich ärztliche Hilfe in Anspruch. Nun sandte 
mir der betreffende Arzt im Februar d. J. erstmalig 
hierüber eine Rechnung. Sonst habe ich in all den 
Jahren von ihm in dieser Sache nichts erhalten. 
Bin ich gesetzlich verpflichtet, die Forderungen des 
Arztes anzuerkennen? Wann verjähren im allge 
meinen diesbezüglichr Forderungen? 
Antwort: Die Forderung des Arztes ist verjährt, 
Sie sind zur Bezahlung der Rechnung nicht ver 
pflichtet, jedoch könnte der Arzt noch aufrechnen, 
wenn auch Sie gegen ihn eine Forderung hätten. 
Nach Z 196 Abs. 14 verjähren die Ansprüche der 
Aerzte für ihre Dienstleistungen mit Einschluß der 
Auslagen in zwei Jahren. 
Eiermarlļ. 
Hamburg, 15. März. Preisnotierunge» für Eier. 
Festgestellt von der Eiernotierungskommission in 
Hamburg am 15. 3. 1032. Es wurden folgende 
Preise notiert: Deutsche Eier, frische, gestempelte, 
Sonderklasse über 65 Gr. 8,6—9, Größe A über 60 
Gr. 8—8,5, Größe B über 55 Gr. 7,25—7,75, Größe 
C 6,5—7,- ungestempelte 8.5—8,75, 7,75—8.25, 7—7.5, 
6,5—6,75; kleine 6,75—6; Auslandseier: Dänen 7,5, 
Schweden 7,5. Svitzenpreise noch oben und unten 
bleiben unberücksichtigt. Die Preise verstehen sich in 
Pfg. je Stück frei Laden des Einzelhändlers. Ten 
denz: ruhig. 
Eetreiäetermindörse 
' . Berlin, den 15. März 1932. 
Ware 
Berlin 
Breslau Hamburg 
Weizen per März 
Mai 
Juli 
Roggen per März 
Mai- 
juli 
Gerste per März 
Mai 
Juli 
Hafer per März 
Mai 
Juli 
263.50 
267.50 
202.50 
203.50 
173.— 
176 75 
182.50 
253— 
257— 
260— 
95— 
.98 — 
94— 
98.50 
100.50 
94— 
99.50
	        
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