Full text: Newspaper volume (1932, Bd. 1)

125. Jahrgang / Nr. 42 / Zweites Blatt. 
Drķàswig-Ksļkîàiskh« 
Landeszeitung 
RŗnLsd'-rgLi: Tageblatt 
Freitag, den 19. Februar 1932. 
Rendsburg, den 19. Februar 1932. 
Frau Oberschulrat Beckmann-Hamburg: 
Die besondere Aufgabe der Frau in 
der gegenwärtigen Zeit. 
Ueber dieses Theina hielt auf der gemeinsamen 
Generalversammlung des Landesverbandes und der 
Ortsgruppe des Vaterländischen Frauenvereins 
Frau Oberschulrat Emmy Beckmann aus Hamburg 
einen Vortrag. Der Inhalt des Vortrags, dem etwa 
200 Frauen und junge Mädchen zuhörten, scheint 
uns so bedeutungsvoll, daß wir seine Hauptgedan 
ken wiedergeben möchten. Manche von den Hörerin 
nen mag zunächst enttäuscht gewesen sein, weil sie 
nach dem Wortlaut des Themas ein größeres Ein 
gehen auf die besonderen Einzelheiten der gegen 
wärtigen sozialen Not erwartete. Diese Enttäu 
schung wurde aber reichlich ausgeglichen durch die 
großzügige Gesamtlinie, die die Vortragende für 
die Arbeit der -deutschen Frau in der Gegenwart in 
musterhafter Beherrschung der Form zeichnete. 
Die heutige Frau ist Bürgerin ihres Volkes. Die 
Bedeutung dieser Tatsache ist von der Frauenwelt 
noch lange nicht genügend erfaßt. Sie ist gegenüber 
dem Vorherrschen dringender politischer Tagesfra 
gen zurückgetreten. Und doch war es ein bedeutsa 
mer Augenblick in der Geschichte der Frauenbewe 
gung, als durch die deutsche Nationalversammlung 
der Frau das volle Bürgerrecht gegeben wurde. Ein 
drucksvoll war der Hinweis der Rednerin auf die 
geschichtlichen Hintergründe dieses Ereignisses. Es 
fei der Frau das Bürgerrecht im Volk nicht etwa auf 
besonderes Betreiben der sozialistischen Partei, es 
sei ihr einstimmig von allen Parteien zugestanden 
worden. Der Grund dafür liege in dem gemeinsam 
bestandenen Krieg. Da hatten neben den Männern 
die Frauen Heldenhaftes geleistet. Aus dieser 
Schicksalsverbundenheit fei dos Bürgerrecht der 
Frau erwachsen. Ihm liege der Gedanke zugrunde: 
wir wollen auch die kommende schwere Zeit gemein- 
sam bestehen. 
Aber was bedeutet nun -das Bürgerrecht der 
Frau? Hierzu äußerte die Vortragende Gedanken, 
die uns in die ganze Auseinandersetzung über die 
öffentliche Wirksamkeit der Frau eine befreiende 
Klarheit zu bringen scheinen. Sie sagte zunächst ganz 
klar und deutlich, daß die Tätigkeit der Frau in der 
Vergangenheit, die sich rein auf die Gestaltung des 
Heims beschränkt habe, durchaus nicht herabgesetzt 
werden dürfe. Sie sei unbedingt in ihrem Wert der 
Tätigkeit des Mannes in -der öffentlichen Kultur des 
Volkes gleichzustellen. Es sei daher unumwunden 
zuzugeben: wenn die Herauszerrung der Frau in 
die Oeffentlichkeit nur dadurch zu ermöglichen fei, 
daß die Frau ihre Familienaufgabe nicht mehr er 
füllen könne, dann fei das Bürgerrecht der Frau zu 
teuer erkauft, dann solle sie lieber auf dies Recht 
zugunsten ihrer alten Aufgabe verzichten. Aber so 
sei es nicht. Die Familie bleibe, trotz aller Zerrüt 
tung und Gefährdung. Wer das nicht glauben wolle, 
der möge sich in die seit Jahren in der Berliner 
Berufsschule gesammelten Aeußerungen der Jugend, 
lichen über die Bedeutung der Familie vertiefen. 
Ein schöneres Loblied auf die Mutter könne es nicht 
geben als es in diesen oft rührend unbeholfenen 
Aeußerungen großstädtischer Prolàrierjugend zu 
finden sei. Darum bleibe auch -diese alte Aufgabe der 
Frau und Mutter von allen Veränderungen der Ge- 
genwart unberührt. 
Dennoch ist es damit heute nicht allein getan. Die 
fortschreitende Arbeitsteilung, das Hineindringen 
-der Oeffentlichkeit in olle Gebiete des Lebens mache 
es zu einer vom Schicksal der Frau gestellten Auf 
gabe, auch hier ihren Einsatz zu wagen. Aber — 
und das war der entscheidende Gedanke — nicht, 
indem sie in gleicher Weise wie der Mann die Arena 
der Oeffentlichkeit betritt, sondern indem sie sie als 
Frau und Mutter betritt. „Weil es eine Politik der 
Mütter gibt, fordere ich eine politische Mitwirkung 
der Frau." 
Sehr klar arbeitete dann die Vortragende die 
Grundlagen für die öffentliche Wirksamkeit der 
Frau heraus. Heimgestaltung im Kleinen sei ihre 
Aufgabe in der Vergangenheit gewesen. Nichts an 
deres als Heimgestaltung im Großen sei ihre öffent 
liche Aufgabe in der Gegenwart. Daß Brot für alle 
Kinder da sei, daß in dem Getriebe der Gegenwart 
der Mensch zu seinem Rechte komme, daß alles 
Ichwache Leben geschützt und gefördert werde, daß 
die Erziehung der Zusammenhang mit der Ver 
gangenheit, mit Lied und Wort und Glauben der 
Väter behalte, daß der öffentliche Schuß der heran 
wachsenden Jugend stärker und wirkungsvoller 
werde, daß die Formen unseres öffentlichen politi 
schen Lebens maßvoller und gesitteter würden, das 
feien alles Dinge, die besonders den Frauen ans 
Herz und ans Gewissen gelegt wären. Hier müßten 
alle zusammenstehen in einer gemeinsamen Front 
und so aus ihrem Bürgerrecht eine Bürgerpflicht 
machen. „Denn nicht nur eure eigenen Kinder, des 
Volkes Würde ist. in eure Hand gegeben!" 
Darüber solle nicht das besondere Anliegen der 
Vaterländischen Frauenvereine zu kurz kommen. 
Das habe die Frau schon immer als ihre Bürger 
pflicht betrachtet, die Not der Kranken, der Kinder, 
der Hungrigen, der Frierenden zu lindern. Wenn 
diese Not so ansteige wie in der Gegenwart, dann 
sei es selbstverständliche Pflicht der Frau, in all 
diesen Dingen kräftig und mütterlich zuzugreifen. 
Darüber aber mache eine rechte Frau nicht viel 
Worte, hier tue sie still ihren Dienst. 
Nach dem Vortrag sang Frau Landrat Stelßer 
einige Lieder, die den vaterländischen Grundton, der 
den ganzen Vortrag durchzog, weiterklingen lie- 
ßen. Mit dem Gesang des Deutschlandliedes fand die 
Veranstaltung ihren Abschluß. 
Gegen das Abrundungssystem. 
Pfennigrechnung im Gastwirtsgemerbe. 
Amtlich wird mitgeteilt: In allen Geschäf 
ten und in allen Restaurants ist die Pfennig 
rechnung wieder zu Ehren gekommen. Leider 
findet sie aber noch nicht überall die erforder 
liche Beachtung, insbesondere wird in Restau 
rants und Kaffeehäusern dem Gast die Rech 
nung noch mit Vorliebe nach dem Dezimal 
system aufgemacht. Deshalb hat am Mittwoch 
eine Besprechung mit den Spitzenverbänden 
der Hotel-, Restaurant- und Kaffeehausangc- 
stellten und dem Reichskommissar für Preis 
überwachung mit dem Ergebnis stattgefunden, 
daß die Spitzenverbände ihre Verbandsmitglie 
der veranlassen sollen, von dem Abrundungs 
system abzusehen und auch einzelne Pfennige 
wieder herauszugeben. Vielfach sind an dem 
Verhalten der Hotel-, Restaurant- und Kaffee 
hausangestellten weniger die Angestellten selbst 
als vielmehr das Publikum schuld, das aus 
einer gewissen Bequemlichkeit heraus die An 
nahme von Pfennigbeträgen ablehnt. Es ar 
beitet damit durchaus den Bestrebungen der 
Beseitigung des Trinkgeldwesens entgegen. 
Die Realsteuersenkung für 1932. 
Der Reichsstädtebunö hat unter der Vor 
aussetzung, daß Sperre und Senkung der 
Realsteuern für das Rechnungsjahr 1932 
ebenso aufrecht erhalten bleiben wie für 1931, 
bettn Reichsfinanzminister beankragt, von 
Reichswegen zu bestimmen, daß die Länder 
den Gemeinden den gleichen Betrag für die 
Senkung der Realsteuern im nächsten Rech 
nungsjahr zu ersehen haben, wie im Rech 
nungsjahre 1931. Weiter hat der Reichsstädte 
bunö gefordert, daß in allen Ländern, in denen 
für 1931 ein Ausgleichsfonds für die Senkung 
der Realsteuern aus der Hauszinssteuer ge 
bildet war, dieser auch für 1932 reichsrechtlich 
mindestens in der gleichen Höhe vorgeschrie 
ben werde und daß die Mittel aus diesem 
Fonds vorzugsweise solchen Gemeinden zuzu 
weisen sind, die durch Wohlfahrtslasten bzw. 
Rückgang des Realsteueraufkommens finan 
ziell besonders eingeengt sind. 
-î- * * 
x Sonderzug Hufum—Rendburg. Anläßlich 
der Husumer Haydn-Feier am Sonntag wird 
für den Rendsburger Kantatenchor ein Son- 
dertriebwagen Sonntagnacht nach Rendsburg 
zurückfahren, und zwar ab Husum Sonntag 
abend 23.45 Uhr, an Rendsburg 0.55 Uhr. Der 
Triebwagen, der auch in Büdelsdorf hält, ist 
auch für den öffentlichen Verkehr freigegeben. 
Er ist mit gewöhnlichen Fahrkarten und Sonn 
tagsrückfahrkarten zu benutzen. 
* Diebstahl. In der Nacht zum Mittwoch sind 
von einem Grundstück in der Vismarckstraße ans 
einer unverschlossenen Kiste 1 Kerbsäge, 1 Baum 
säge/ 1 Bügelsäge, 1 Fuchsschwanz, 1 Axt und 
1 Beil entwendet worden. 
* Ein Kautabak-Liebhaber verübte in der Nacht 
zum Donnerstag einen Einbruch in einen Ge 
werbebetrieb und stahl eine Haspel Kautabak im 
Gewicht von 25 Pfund. An dem Quantum wird 
er wohl eine ganze Zeit zu priemen haben! 
* Seinen 82. Geburtstag feiert am morgigen 
Sonnabend, dem 20. Februar, der Strafanstalts- 
Werkmeister et. D. Alfred Ohrt, wohnhaft bei 
seinem Schwiegersohn, Reichsbahnoberfekretär 
Seeger, Erafenstrasie 15. Der Jubilar ist trotz sei 
nes hohen Alters noch sehr rüstig. 
* Am Volkstranertag findet außer den Vor 
mittagsgottesdiensten in beiden Kirchen, die dem 
Andenken der Kriegsgefallenen gelten, noch eine 
Abendfeier um 8 Uhr in der Marienkirche statt, 
in welcher der Rendsburger Männergefangverein 
Liedertafel, unter Leitung von Lehrer Dittmer, 
und das Musikkorps der Reichswehr unter seinem 
Dirigenten Musikmeister Rath mitwirken werden. 
* Ein Stadthallenabend für die diesjährige Kon- 
firmandenhilfe wird am Mittwoch, dem 24. Fe 
bruar, abends 8 Uhr, stattfinden. 70 Konfirmanden- 
eltern sind in diesem Jahre nicht in der Lage, aus 
eigenen Mitteln ihre Kinder einzukleiden. Da muß 
geholfen werden. Fräulein Magdalene Rieckes hat 
sich mit ihrer Tanz- und Gymnastikgruppe in den 
Dienst dieses' Abends gestellt. Ein Brautlichtertanz 
bildet die Einleitung zu dem Spiel „Von den zehn 
Jungfrauen", das in Anlehnung an das biblische 
Gleichnis zur Wachsamkeit aufruft. Frau Landrat 
Stelßer wird einige Lieder singen, Organist Werner 
Sprung hat die ganze musikalische Begleitung über 
nommen. Dem Ernst der Zeit entsprechend wird 
auch dieser Abend ein ernstes Gepräge tragen. Es 
findet auch eine Verlosung statt. Der Eintritt be 
tragt für alle Plätze, die numeriert ausgegeben wer 
den, im Vorverkauf bei Albers und Darlach 60 L, 
an der Abendkasse 80 F. Außerdem werden am 
Ausgang freiwillige Gaben erbeten werden. So soll 
versucht werden, einen Wohltätigkeitsabend ohne 
Ein teures Vergnügen. 
Fünf junge Leute aus Rendsburg, der landwirt 
schaftliche Gehilfe V., Gärtnergehilfe S., Former 
W., Schlosser C und Arbeiter K. waren wegen 
gefährlicher Körperverletzung angeklagt, zwei von 
ihnen auch noch wegen Beschädigung eines Autos, 
das einem hiesigen Autovermieter gehört. Ihnen 
wurde zur Last g-elgt, fünf andere junge Leute aus 
Rendsburg mit einem gefährlichen Werkzeug vor 
sätzlich körperlich mißhandelt zu haben. Aus den 
Aussagen der Zeugen, bei denen es sich um dis 
Verletzten und um den Autovermieter des beschä 
digten Autos handelte, ergab sich folgendes: Die 
ntißhandelt-en jungen Leuts waren am 18. Okto 
ber 1931 abends im Auto nach dem Robiskrüger 
Fährhaus gefahren. In der Wirtschaft waren sie 
mit den Angeklagten, die bereits in angeheiterter 
Stimmung dort sich beim Tanz vergnügten, in 
Streit geraten. Im Garten erhielten sie z. T. 
Faustschläge und auch bei der Abfahrt im Auto kam 
es noch zu Reibereien, wobei auch das Auto be 
schädigt wurde. U. a. wurde eine Scheibe ein 
geschlagen. Mehrere Tage war das Auto in Re 
paratur und nicht zu benutzen. Don den 5 Miß 
handelten wurde der Kaufmann R. erheblich ver 
letzt. Ihm wurde das Nasenbein zerschlagen. Er 
war 3 Wochen in ärztlicher Behandlung und Hai 
noch heute Atembeschwerden. 
Der Amtsanwalt beantragte wegen Sachbeschä 
digung Freispruch, da der Vorsatz fehlte. Im übri 
gen komme eine fortgesetzte gemeinschaftliche Hand 
lung in Frage, für deren Begehen auf Seiten der 
Angeklagten kein Grund vorlag. Geldstrafe genüge 
daher nicht, ebenfalls feien mildernde Umstände zu 
versagen. Für S., W., C. und K. beantragte er die 
Mindeststrnfe von 2 Monaten, für B. als den 
Haupttüter 5 Monate Gefängnis. Für den als 
Nebenkläger zugelassenen schwerverletzten R. be 
antragte dessen Rechtsanwalt auch die Wiedergut 
machung des Schadens, der durch die ärztliche Be 
handlung entstanden fest 
Nach längerer Beratung wurde folgendes Urteil 
verkündet: B. erhielt 3 Monate, W., C. und K. 
erhielten je 2 Mon-ats Gefängnis. S. kam als am 
wenigsten Beteiligter mit 30 RM. Geldstrafe da 
von. Alle wurden bedingt begnadigt unter der 
Voraussetzung, daß sie den angerichteten Schaden 
wieder gutmachen. Sie erhielten 3 Jahre Bewäh 
rungsfrist. Außerdem soll B. eine Buße von 60 
RM. und W., C. und K. sollen je 40 RM. zahlen. 
Der vergnügte Abend ist den Verurteilten also 
teuer zu stehen gekommen. 
Rur ein Huhn. 
Ein hiesiger Bäckermeister war wegen Beleidi 
gung verklagt worden. Er fand eines Tages eins 
seiner Hühner auf dem Hof des Klägers K. ge 
schlachtet vor und soll dann im Geschäft eines be 
nachbarten Kaufmanns erklärt haben: „Wer ein 
Huhn stiehlt, ist ein Spitzbube und — es folgt der 
Name — ist der größte Spitzbube von Rendsburg". 
Den zweiten, also für die. Beleidigung in Betracht 
kommenden Teil der Aussage gemacht zu habea, 
bestreitet der Angeklagte. Der im Laden anwesend 
gewesene Bruder des K. will die Aussage gehörr 
baden und nahm dies auf seinen Eid. Mit dem 
abgeschlachteten Huhn hatte es folgende Bewandt 
nis: Das Huhn war unter das Lastauto des Klä 
gers gekommen, hatte dann die ganze Fahrt mit 
gemacht und war bei der Rückkehr vom Kläger 
entdeckt worden. Er glaubte, daß es von der lan 
gen Fahrt ermattet, eingehen würde. Er hatte es 
daher getötet und, da er den Eigentümer nicht 
feststellen konnte, behalten. Die Richtigkeit be 
stätigte der als Zeuge vernommene Chauffeur des 
Autos. Der Angeklagte wurde zu 40 Jl Geldstrafe 
verurteilt, da in den gefallenen Worten eine Be 
leidigung lag. 
Das arme Huhn hat also viel Staub auf 
gewirbelt. 
besondere Attraktionen zu gestalten. Hoffentlich wirk 
die Erwartung, daß trotzdem der Erfolg nicht aus 
bleibt, nicht getäuscht. Es fei darauf hingewiesen, 
daß der Ertrag des Abends den Konfirmanden der 
ganzen Stadt zugute kommt. Freiwillige Gaben für 
diesen besonderen Zweck werden jederzeit auch von 
den Pastoren entgegengenommen. 
l$&s du Luu meint. 
Die Schriftlei rung stellt vte Benutzung dieser Rubrik, soweit « der Dam, 
zulaßt, den Lesern zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen öffent 
lichen Interesses zur Verfügung, verwahrt sich aber ausdrücklich dagegen, 
mit dem Inhalt ^identifiziert zu werden und übernimmt dafür keinerlei Ver 
antwortung. Sie behalt sich vor. bei Einsendungen, die nach ihrer Ansicht 
Ls« das Maß des Sachlichen hinausgehen. Ko--rekturev vorzunedme«. 
Von der Werbeableitung der Schleswig-Holsteini 
schen Stromversor-gun-gs-A.-E. wird uns zu der Zu 
schrift des Herrn W. Botz, Hohenwestedt folgendes mit 
geteilt : 
Gerade nt der heutigen Zelt ist es richtig, auf er 
höhten Stromverbrauch hinzuarbeiten. Denn die Elek 
trizität ist dazu angetan, Arbeit und Geld zu sparen, 
sei es in der Fabrik, in der Landwirtschaft oder im 
Haus. Es ist auch richtig, im Haushalt b-esier und 
reichlicher zu beleuchten, da man dadurch ebenfalls an 
Arbeit und Zeit spart. Somit ist es auch richtig, datz 
wir unsere Konsumenten entsprechend aufklären — 
wir empfehlen Herrn Votz unsere Veranstaltungen — 
besonders, da nach unseren neuen Tarifen der Mehr 
verbrauch nur ganz geringe Beträge ausmacht. 
Wenn Herr Votz eine Beleuchtung mit 3-Watt- 
Lampen empfiehlt, dann fragen wir ihn, warum er 
nicht lieber gleich zu Kienfpan oder Petroleum zu 
rückkehrt? Die Sache wird zwar wesentlich teurer — 
in der Februar-Ausgabe unserer „Nachrichten" findet 
sich ein Vergleich zwischen elektrischer und Petroleum- 
beleuchtung — aber was schadet das? Hauptsache, datz 
wir rückwärts statt vorwärts gehen! ! 
Auch wir würden gern unsere Strompreise, wie 
Herr Votz vorschlägt, auf 33 b-ez-w. 20 Pfg. senken. Lei 
der sind wir dazu nicht in der Lage, da die Wirtschaft 
lichkeit unseres Unternehmens gewahrt bleiben muß. 
Daß wir in den Monaten November und Dezember 
auf den Kraftstrompreis einen Aufschlag von 3 Pfg. 
erheben mutzten, war erforderlich, weil wir verhindern 
wollten, datz die Landwirtschaft uns in diesen Monaten 
in die Spitze (höchste gleichzeitige Belastung, Zusam 
mentreffen von Licht und Kraft) fuhr. Wenn wir b-ei 
unserem neuen Tarif bi-efen Aufschlag nicht mehr er- 
heb-en, so tun wir dies im Vertrauen auf die Ein 
sicht und Mitarbeit unserer Stromabnehmer, die wir 
immer wieder über die Gefahr der höchsten Spitze für 
uns aufgeklärt haben. 
Daß, wie Herr Votz angibt, elektrische Geräte z. T. 
unbenutzt stehen, liegt meistens nicht an den Geräten, 
sondern an dem Besitzer. Wenn unsere Konsumenten 
unsere „Nachrichten" aufmerksam lesen, dann werden 
sie sich nur praktische Geräte anschaffen u-nd sie richtig 
anwenden. Vor allem werden sie dann nicht bei einem 
Hausierer, fond-rrn bei d-en zugelassenen Installateuren 
bezw. im Fachgeschäft kaufen. 
Ganz abwegig sind die Ausführungen des Herrn Votz 
über die Elthilfe. Die b-ei der El-t-hilfe zur Miete zu 
gelassenen Herde und Heißwasserspeicher sind lange 
über das V-ersu-chsstadium hinaus. Ein Blick in die 
Elthilf-e-Liste beweist, daß die darin aufgeführten Ge 
räte aus d-er großen Masse auf das schärfste ausgesucht 
worden sind. Wenn Herr Voß empfiehlt, „nach den 
bewährten Zeiten unserer Ellern" nur dann zu kau 
fen, wenn man das Geld dazu hat, so ist dies in der 
heutigen Zeit nicht mehr richtig. Wenn ein Gewerbe 
treibender, ein Landwirt, eine Hausfrau einsieht, datz 
sie durch Verwendung d-er Elektrizität an Zeit und 
damit an Geld spart, oder sich das Leben erleichtert, 
wäre es dann richtig, wenn sie mit der Anschaffung 
vielleicht Jahre lang wartet und sich erst den Betrag 
langsam zusammenspart? Soll sie sich nicht lieber so 
fort zum Kauf entschließen und d-en Betrag dann in 
Raten abführen? Hat Herr Potz bedacht, d-atz jeder.- 
der kauft, an seinem Teil dazu beiträgt, die Arb-eits- 
lofigkeit zu beheb-en? ... 
MàzemiŞst der BersnSmsse 
der LàlrkstzêMe ReĶķî>»r?. 
Am Dienstag, dem 23. Februar 1932 (Vieh- 
und Pferdemarkt), 1114 Uhr, findet in der 
„Harmonie" (Jnngfernstieg) unsere diesjäh 
rige Generalversammlung statt. 
Tagesordnung: 
Die Arbeit der Betriebsringe (Buchführungs 
ringe), Prof. Dr. Sagawe-Kiel. 
Die Gesamtauswertung der Versuche (1929/31), 
Landwirtschaftslehrer Schulz-Rendsburg. 
Wünsche und Anträge. 
Die Vortrüge werden durch Lichtbilder er 
gänzt. 
Zur Deckung der Unkosten werden 0,20 RM 
erhoben. 
Dr. L o r e n z e n. 
Ortsgruppe Rendsburg. 
Wir bitten unsere Mitglieder und die Ein 
wohnerschaft von Rendsburg und Umgegend 
um zahlreiche Beteiligung an den Gottesdien 
sten und an der Abendfeier in der St. Marsm- 
kirche (20 Uhr) anläßlich des Volkstrauertages 
für unsere im Weltkrieg Gefallenen 
6880 Der Vorstand.
	        
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