Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 1)

' sļttgrhot als ttniottim« Wettbewerb. 
Grundsätzliches Urteil des Reichsgerichts vom 1«. Januar 1930. 
„Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des 
Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die 
guten Titten verstoßen, kann auf Unterlassung und 
Schadensersatz in Anspruch genommen werden." So 
der gesetzlich festgelegte Begriff des unlauteren Wett 
bewerbs. Nach -der besonderen Vorschrift des 8 3 des 
Gesetzes fallen auch unrichtige Angabe» unter Len 
Begriff, die sich entweder auf die eigene geschäftliche 
Sphäre beziehen, über die besonders Günstiges, oder 
auf die fremde, über die besonders Ungünstiges aus 
gesagt wird. Voraussetzung ist aber stets, dag die An 
gaben unwahr bezw. unrichtig sind und dag sie zur 
Wcttbcwerbswirkung geeignet sind. Diese allgemei 
nen Rechtsgrundsätze sind für die vorliegende Ent 
scheidung vom 10. Januar 1930 maßgebend. In einem 
Urteil vom 29, Juni 1828 hatte das Reichsgericht ent 
schieden. daß die Anpreisung einer „Eratisausgabc" 
seitens eines Buchhändlers nicht unlauterer Wettbe 
werb sei. da das als lleberschrift gewählte Wort 
„Gratis" dort nur eine Uebertreibung darstelle, die 
beim Lesen des ganzen Angebotes nicht ernst genom 
men werden könne. Im vorliegenden Fall wurde je 
doch anders entschieden: Ein Verlag wurde verurteilt, 
es zu unterlassen, Zeitungsinserate oder Rundschreiben 
U7!t der Angabe ergehen lassen, dasi Schillers Werke 
„gratis" geliefert würden: Grundsätzlich mutz der 
Kaufmann alle verlockenden, nicht wahrheitsgemäßen 
Anpreisungen unterlassen, die dazu geeignet sind, zum 
Nachteil redlicher Mitbewerber Kunden anzulocken. 
'Inwieweit nun eine unrichtige Angabe (im Sinne des 
8 3 U. W. GZ geeignet ist. den Anschein eines beson 
ders günstigen Angebots hervorzurufen, hängt — wie 
ftns Reichsgericht ausführt — von den Umständen des 
Einzelfalles ab. (Es wird also in der Praxis nicht 
lo einfach sein, zu entscheiden, ob wirklich „unlauterer 
Wettbewerb" vorliegt.) Das Schlagwort „Eratisange- 
boi" hat eine „ganz außerordentliche" Anziehungs- 
kraft und ist eine Anlockung stärkster Art. vor allem 
dann, wenn es sich z. B. um eine wertvolle literarische 
Sammlung handelt. Aus diesem Grunde kann im. 
vorliegenden Fall nicht ganz allgemein der bekannte 
Maßstab des oberflächlichen Lesers einer alltäglichem 
Zeitüngsankündigung angelegt werden. Im Gegensatz 
zu dem in derselben Rechtsfrage ergangenen llrtcil 
fvam 29. Juli 1928) kann der erkennende Senat seinen 
früheren, das Vorliegen unlauteren Wettbewerbs ver 
neinenden Standpunkt nicht einnehmen, da im vorlie 
genden Falle der Jnterestenkreis für die angebotene 
Sache ei„ weiterer ist. als in dem Fall, der dem Ur 
teil von 1928 zugrunde lag, der ein gewisses Spezial 
interesse voraussetzte. (Es handelte sich damals um 
das Werk „Vrehms Tierlehen".) Außerdem erweckt 
die Ankündigung den Anschein eines besonders gün 
stigen Angebotes, das in Wirklichkeit nicht vorliegt: 
Es wird eine „Eedächtnisausgabe" angekündigt, die 
also eine besonders gut ausgestattete Ausgabe erwar- 
teil läßt, von der hier aber gar nicht die Rede sein 
kann. Ueberdies ist in den Anpreisungen ein Anlocken 
durch unwahre Angaben zu erblicken: Es werden für 
die ungebundene Ausgabe pro Band 20 Pfennig „Ver- 
packungs- und Annoncenspesen", für den Einband pro 
Baud 3,20 RM berechnet! Es ist von der Vorinstanz 
festgestellt, daß allein der für den Einband berechnete 
Preis nicht nur das Einbinden und einen angemessenen 
Gewinn bringt, es bleibt darüber hinaus aus den 
„EinbandciergUtungcn" ein fo großer Verdienst, daß 
er die gesamten Kosten und Spesen der sogenannten 
„Eratisausgabc" (d. h. der ungebundenen Angebote B) 
und der gebundenen „Prachtausgabe" deckt und über 
dies einen Geschäftsgewinn in Höhe von jährlich 
100 Ogg Reichsmark für jeden der beiden Teilhaber 
bringt! — So sehen also häufig „Eratisangebote" 
aus. — Das Urteil ist sowohl für den reellen Kauf 
mann als auch für die große Masse der Interessenten 
sehr bedeutsam, weil cs mit fchlaglichtartiger Deut 
lichkeit Machenschaften im Geschäftsverkehr enthüllt, 
die geeignet find, der reellen Konkurrenz Schaden zu 
zufügen und den Käufer irre , zu führen, der sich — 
wie die Praxis gelehrt hat — mir zu leicht verführen 
läßt, auf derartige Anpreisungen „reinzufallen". Na 
turgemäß werden die grundsätzlichen Ausführungen des 
Reichsgerichts über den Nahmen von Buchverlagcr- 
scheiniinaon hinaus auch auf andere Massenartikel An 
wendung finden können. Den besonderen Wert dieser 
Entscheidung möchte ich vor allem eben in seiner Eigen 
schaft als Warnungssignal erblicken. 
-r. v. H. 
BoSsklsgNÄMg der IkdŞ'ik- 
mH HMàmêr W Kiel. 
WTB. Krck, 3. März. In der heutigen Vollver 
sammlung der Industrie- und Handelskammer wurde 
die Einrichtung eines Einigungsamtes beschlossen. Die 
sem Amte soll die Aufgabe Zugewiesen werden, Wcti- 
bewerbsstreitigkeiten in gütlicher Weife kostenlos für 
die Beteiligten durch den Vorsitzenden'des Einzelhan 
delsausschusses der Kammer zu schlichten. In Fällen, 
in denen eine gütliche Einigung nicht zu erzielen ist, 
ist eine schiedsgerichtliche Entscheidung anzustreben. 
Ter Etat der Kammer wurde mit 111 009 RM in 
Einnahmen und Ausgaben genehmigt. 
Der Entwurf eines Landwirtschaftskammcrgefetzes, 
der zurzeit den gesetzgebenden Körperschaften vorliegt, 
hat Anlaß gegeben zu einer gemeinsamen Stellung 
nahme der Landwirtschaftskaznurer, der Industrie- und 
Handelskammern und der Handwerkskammer der Pro 
vinz Schleswig-Holstein. Dabei wurde eine Entschlie 
ßung gefaßt, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß 
dieser Gesetzentwurf als ernster Eingriff in die Rechte 
der Sclbstverwaltungskörperschaften gewertet werden 
müsse und daher abzulehnen sei. 
• * * 
Der Höhepunkt 
der Arbeitslosigkeit erreicht? 
Nach dem Stande vom 1, März beträgt die Zahl 
der Hauptunterstlltzungsempfanger rund 2 365 000. Am 
gleichen Tage des Vorjahres betrug die Zahl 2 461 000. 
Der 1. März war damals der Höhepunkt der Arbeits 
losigkeit, bereits im Laufe des Monats senkten sich 
die Ziffern erheblich. Alan hofft, das; auch diesmal 
mit dem l. März der Höhepunkt überschritten sei. 
Zu den Hauplunterstützungsempfäiigern komm: die 
erhöhte Zahl der Krisenunierftützten. Die Ziffern für 
den 1. März liegen noch nicht vor. am 15. Februar 
waren es 266 000 gegen 154 000 im Vorjahr. 
' • - 
Was Deutschland zahlte! 
Die Februarbilanz des Reparationsagenten. 
Tll Berlin, 5. März. Der Reparationsagent vcr- 
öjfentlicht eine Uebersicht über seine Einnahmen und 
Ausgaben für den Monat Februar 1930 und für den 
Zeitraum vom 1. September 1929 bis 28. Februar 1930 
aui Grund des Haager Protokolls vom 31. August 1929 
und des ergänzenden Haager Abkommens vom 20. Ja 
nuar 1930. 
Danach betrugen die von Deutschland erhaltenen 
Einnahmen im Februar 1930: a) Reichsbahn-Repara- 
tionsfckplldverschreibungen 54,5 Millionen Mark, b) 
Haushaltsbeiirag 103.8, c) Befördcrungssteuer 24,1, 
d) Zinsen und Kursdifferenz 1,7 Millionen. Gesamt 
einnahmen 184.1 Millionen Mark. 
Ausgaben im Februar 1930: Dienst der deutschen 
Ausländsanleihe von 1924 7.4. Verteilung an die Gläu 
bigermächte 106,1 Millionen. Gesamtausgaben 113,5 
Millionen Mark. 
In der Zeit vom 1. September 1929 bis 28. Fe 
bruar 1930 betrugen die Gesamteinnahmen 1019.2. die 
Gesamtausgaben 720.8 Millionen Mark (davon Ver 
teilung an die Gläubigermächte 636.7). 
Außer den gemäß dem Haager Protokoll erfolgten 
Verzinsungen erhielt d. Reparationsagent von Deutsch 
land (Unterschied zwischen dem neuen Plan und den, 
Dawesplan) 292,7 Millionen. Dieser Betrag zuzüglich 
der noch nicht verteilten Zinsen (5,7 Millionen) ergibt 
mit insgesamt 298,4 Millionen Mark den Abzugssaldo 
per 28. Februar., 
* * ^ 
Das Roggenproälem immer 
noch akut. 
WTB. Berlin, 5. März. Insider Fortsetzung der 
Besprechungen,, die vor einiger Zeit, zwischen dem 
Reichskanzler und dem Reichsminister für Ernährung 
und- 'Landwirtschaft ein er Jetts- und "deimGrüncif Front 
andererseits stattfanden, wurde am 5. März im Reichs 
ministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus 
führlich über die Lage verhandelt, die durch den un 
geheuren Preissturz für zahlreiche landwirtschaftliche 
Erzeugnisse am Geldmarkt eingetreten ist Die Haupt 
sorge bildet nach wie vor das Roggenproblem. Es 
wurden verschied. Vorschläge gemacht, nach denen dieses 
Problem durch Ausräumung aller derjenigen Momente, 
welche den Rog,genpreis ungünstig beeinflussen, gelöst 
werden soll Eine Reihe von positiven Vorschlägen 
sollen als Grundlage für die ferneren Verhandlungen 
dienen, die vom Reichsministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft mit Nachdruck gefördert werden. Maß 
nahmen. die den Handel ausscheiden, wird man dabei 
vermeiden. 
ksKkurL imö Miàechäîļms. 
Wann kann und muß die Kündigung erfolgen? 
Das Reichsgericht hat in einem neuen Urteil — 
VIII. 301/29 vom 10. Oktober 1929 — zu der fur 
die Praxis besonders wichtigen Frage der Kündi 
gung eines Rauurmietverhültnisies Stellung genom 
men und in seiner Entscheidung sehr beachtliche 
Ausführungen über die Verwirkung des Kündi 
gungsrechtes wegen verspäteter Geltendmachung 
gemacht. Der dem Urteil zugrundeliegende Tatbe 
stand war folgender: 
Eine Aktiengesellschaft hatte Geschäftsräume 
ois zum Jahre 1947 vermietet. Am 5. Februar 
1925 wurde nun über das Vermögen des Mieters 
das Konkursverfahren eröffnet. Die Vermieterin 
sah sich zunächst nicht veranlaßt, deswegen eine 
Kündigung des Mietsverhältnisses auszusprechen 
Erst zweieinhalb Jahre später kündigte sie — dem 
Konkursverwalter gegenüber — das Mietverhält 
nis und klagte sodann auf Räumung. Zu der Räu 
mungsfrage und der Frage, ob das in der Konkurs 
ordnung begründete Recht zirr Kündigung verwirkt 
fei, führt das Rcichgsericht in den Entscheidungs- 
gründen des Urteils aus: 8 10 der Konkursord 
nung gibt an sich dem Vermieter das Recht, das 
Mietvcrhältnis nn Falle des Konkurses des Mieters 
zum mindesten mit der gesetzlichen Frist zu kündigen 
(also nach § 565 BGB., z. 33. bei Jahresratete mit 
dreimonatiger Frist zum Bierteljahresschluß. wobei 
die Kündigung spätestens am dritten Werktage des 
Vierteljahres erfolgen muß). Im Konkursfalle 
kann also der Vermieter auch ein langfristiges 
Mietverhältnis raich beendigen und. braucht sich 
nicht an die im Mietsvertrag etwa vorgesehene län- 
aere Kündigungsfrist zu halten. Im vorl'eoenden 
Falle liegen die Verhältnisse aber anders. § 19 der 
Konkursordnung sieht zwar keineswegs eine sofor 
tige Kündigung vor, sie ist vielmehr an sich noch ftn 
ganzen Laufe des Konkursverfahrens zulässig. Un 
beschadet dessen darf aber der Verniieter mit der 
Ausübung seines KUndigungsrechtes nicht so lange 
warten, daß dessen Ausübung bei unbefangener 
Würdigung der Verhältnisse einfach nicht mehr zu 
gewärtigen war. Wenn erst nach Ablauf von zwei 
Jahren gekündigt wird, so liegt darin ein Verstoß 
gegen Treu und Glauben: daber ist eine derart ver 
spätete Kündigung ohne Wirkung und nicht geeig 
net. den äst und für sich vertraglich noch laufenden 
Mietsvertrag zu beenden. 
Dr. H. v. S. 
Der dithmarfchex Geflügelzuchtverein, Heide. 
hielt am Dienstagabend seine Mitgliederversammlung 
ab, auf der Muß-Voorde einen sehr interessanten Vor 
trag hielt über „Deutsche Geflügelzucht in Wart und 
Bild." Vis heute könne das deutsche Ci noch nicht 
mit denen aus Belgien und Dänemark konkurrieren. 
Es kommt auch zu spät an den Verbraucher heran. 
Darum' müßten Eiersammelstellen erichtet werden, die 
die Frischeier schnellstens an die Eiervcrwertungszen- 
trale schaffen, von denen bereits 17 im Deutschen Reich 
vorhanden-sind, dann kann es nicht mehr vorkommen,, 
daß. wie. im -Jahre 1929. alleine aus Dänemark 2753 
Millionen Eier eingeführt würden. Der Dartrag wurde 
durch viele Lichtbilder wirksam ergänzt und von den 
Anwesenden dankbar aufgenommen. 
Die. deutsch-dänischen Zollsragcn. 
Kopenhagen, 5. März. Nach amtlicher Mitteilung 
fand im Ministerium des Aeußern eine Sitzung statt 
in der die durch die deutschen Zollpläne geschaffene 
Lage beraten wurde. An der Beratung nahmen Ver 
treter der Landwirtschastskammer, der Vereinigung 
dänischer Häuslervereine und genossenschaftlichen Vieh- 
a-usfuhrvereine sowie der Landwirtschaftsminister, der 
Außenminister und Beamte der beiden Ministerien teil. 
Unter den Teilnehmern herrschte vollkommen Einigkeit 
darüber, das weitere Festhalten an der bisher bei der 
Behandlung der Angelegenheit erfolgten Linie zu emp 
fehlen. . .. . 
zu zahlen, wenn mein Schwiegervater 1000 R-4l 
nutz für dieses Land in seiner Vermögenssteuer!! r 
rung mit angegeben hat? 
Antwort: Ich nehme an, daß es sich 
Reichsvermögenssteuer handelt. In der Vermögen 
steuererkläiung haben Sie unter einer besonderen ftst 
brik Schulen und sonstige Lasten anMĶsi j 
Hierher gehört rn. E. arid) die Belastung der 5 
durch fecit Niehnutz zugunsten Ihrer SchwiegereU« 
und zwar können Sie soviel abziehen voir dem -j* 
mögenswcrt.^ als Ihrem Schwiegervater zugcrcüp 
wird. 
Amtliche WSHrirngswcle. 
I Dollar 
100 d3n. >Kr 
100 frz. Frank . . . 
4.186? 
11201 
16 365 
4.18' 
iȀ 
16-31 
Berliner MlermM 
Berlin, 5. März. Trotz einer etwas leb 
Nachfrage muß man die Aussichten nob als un. 
bezeichnen. Die Zufuhren aus allen Produktians! 
bieten übersteigen den Bedarf. Man rechnet daher 
allgemeinen mit unveränderten Notierungen. Die oŗ ' 
ft che Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger “ 
Großhandel. Fracht und Gebinde zu Käufers ' 
war für 1 Pfund in Mark für l. Sorte 1.55 2. Iw. 
1,40. abfallende 1,24 Die Verkaufspreise des ®. j 
ban dels sind heute: Inlandsbutter 1. Qualität ,n 
Ztr.-Tonnen 1,73—176 Jl je Pî.d. 2. Qual. 1.®* 
1,70 Jl, Auslandsbutter, dänische, in 1 Zir.-Ton» 
1.87—1,91 Jl se Pfund. Kleinere Packungen cişş 
chcnden Aufschlag. 
MMmchle. 
Rendsburaer Irertelmarkt vom 6. März 1939., 
r: 835 Stück. Handel flau. Markt triads 
Sreise: aeringerc und ick-werite Ware }•, 
bis 1.22 RM. Mittelware 1.23—1.32 RM. beste ļşş. 
Ware 1,83—1,40 RM ftir das Pfund Lebend«es^„ 
Für allerbeste Ware wurde auch über Notiz bei«*" 
für abfallende Ware auch unter Notiz. 
Eckernförde. 5. Mar.z. Dem Ferkelmarkt 
heute etwa 150 Ferkel zugeführt. Die Nachtrage.»^ 
aut. der Handel flott, doch wird die meiste Ware 
in de» Ställen verkauft. Bezahlt wurden heute ft''' 
bis 1,50 M Durchssck'iiitt 1,40 Jl. 
Häute-Auktion in Frankfurt a. M. , ^ 
Die nächste Versteige rung der Fleiiche'ri.nm ft 
Frankfurt, a. M. rindet am 10. März 1930. vorini'^ft 
10 Ubr. in der Einigkeitsloge. Kaftstrftraßs 37 .0, ,, 
llum Angebot kommen, beginnend mit den 
Kalbfellen. Fresier'ellcn. leichten Häuten bis 29 PO'"" 
daun restliche Eroßviehhäute. 
Z u fu ß r 
räiunt. 4 
Berliner BZrfennstiLrLrngen 
tObne Gewikl r.' 
^achwerļe-Anleîhen 
10"/o Landschaft!. 
Ztr.-Ņogqen 
5V/0 Schll'ş,. Landsch, 
.Kr.-Vcrb.-Roggen 
icp/oEchkş Land sch. 
Goldp'andbr. 
Mo Schl.-şi. Ldsch. 
Krsvdd.Goldpfdbr. 
5.3 
9.04 
7.12 
91.25 
3.3. 
'5ļNl!lwer1e 
Dankv. f.Schl.'H. 
Darmlt. Bank 
Dtsc6. Bd. 
Reìchsşiànk ' 
Schl.-^st. D> 
Deràrbank 
'înduftrļe-Akticn 
A. E. G. 
235.? 
-147.7 
287.3 
139.'" 
133.? 
-fte' 
ti*ļ 
164 7 
Sriefkasten. 
Ar >»st«nl9» lirUnN« fibernlmmt dl* Mrtttleitnnj dl* w*îf«s«t!nfhe 
hkļn tail Ad?«8R«naD2*b# r«rdeo alibi b«?ii«ksiefatîgL Statt vi/a na/ aal liansife tirSllislüilit 
îlnfragc H. P. in Z.: Ich habe 5 Hektar Land, 
die für meine Schwieaerettern als Nutznießer im 
Grundbuch einqetragen sind. Ich möchte nun fragen: 
Bi» ich verpflichtet, für dieses Land Vermögenssteuer 
Mihi» «kNMniNW , 
der Landwirtschastskammer f.d. Provinz Schleswig 
Butterauktioneii der Mciereivcrbünde 
für Schleswig-Holstein G. m. b. H. 
Unkosten 1/ev/o für ständige Einsender; 2-/0 für nichtständige 
Auktionen im Namen u. für Rechnung der Meiereien als der Uulrag! 
M/o Kauclingsgeld, v. den Käuier» zu entrichten. .w) 
März 
(Ohne Gewähr) 
Faß 
65 
12 
96 
52 
4 
20 
13 
15 
4 
45 
1. 
zu 165.20 Jl 
>. --io , 
. 165— n 
- 164.50 „ 
„ -.10 „ 
160.-- 
159.— 
158.- 
157.— 
156.- 
Hamburg, feen 5 
Klasse. 
Faß 
48 
10 
3 
10 
11 
zu 164.— 
„ 163.50 
„ 163— 
. 162.10 
„ 162— 
151— 
153.50 
152— 
151— 
1. Klasse 385 Drittel zu 163.22 Jt i. Dsch 
2. Klasse 24 Drittel zu 142.91 .jr i- Dsck- 
Die obigen Preise verstehen sich ansichliehlich Verpackung ab Meiereîst^ 
Durchschnitt der Markenbutter 164.53 
Durchschnitt der Nichtmarkenbutter 157.70 
lliO" 
Deutsche SchSachtvIehmärkt® 
(Ohne Gewähr) _ „) 
Kammernotieruns Berlin am Markttape. Notierung 1. u. 2. Oual. Preise für 1 Pfd. Lebendgewicht in Goldpfg. (Die Notieruncen bleiben bis zum nächst. Markttage sie 
Markt 
Datum 
Ochsen. 
1. Bullen. 
o 
Kühe. 
1. Kälber 
2. „ 
1. Schafe... 
2. 
Schweine, 
1. Sauen 
Ochsen, Bullen, Kühe, 
Kälber 
Schale ............... 
Schweine. Sauen...... 
Ochsen, Bullen, Kühe. 
Kälber 
schale 
Schweine, Sausn...... 
Berlin 
5. 3. 
57-58 
53—55 
50-52 
42-46 
34-40 
72-78 
61 65 
75-76 
15 -7o 
69-70 
1684 
3327 
2630 
12074 
ruhig 
26 2. 
57-59 
54-56 
51-53 
42-47 
35-41 
75-83 
62-66 
78—79 
78-79 
73 
1281 
2625 
2422 
10047 
z. glatt 
glatt 
z. glatt 
glatt 
Breslau 
5. 3 
49- 
49- 
48- 
41- 
-50 
-SO 
-50 
42 
42-44 
34-35 
75-80 
64-66 
73—76 
63-67 
1263 
1030 
296 
2873 
schlecht 
gut 
» 
schlecht 
) 
Hannover 
26. 2. 
5. 3. 
49-51 
49—51 
49-50 
42-44 
44- 
33 
-46 
■35 
75-78 
54—66 
54-58 
53-57 
48-52 
26. 2. 
44- 
35- 
-48 
43 
70-78 
55-62 
76-77 
68-70 
A u 11 r I e D 
1250 
1088 
309 
3132 
schlecht 
mittel 
mittel 
langsam 
75 
74-75 
65-70 
und 
510 
522 
250 
1470 
langsam 
mittel 
54—58 
51 -56 
48-50 
44-48 
35-43 
70-75 
55-61 
75-76 
75 
67-71 
Hände 
543 
545 
123 
1504 
langsam 
mittel 
Mannheim 
3. 3. 
56-59 
41—45 
51 53 
45-48 
44—46 
35-38 
80-82 
13. 2. 
77- 
•79 
-72 
72-76 
66- 
a u I den 
956 
552 
38 
2831 
ruhig 
lebhaft 
Hamburg 
4. 3. 
76—83 
75 
13-74 
64- 
M ä r k I e n 
•63 
13 2. 
56-59 
48-54 
51—55 
45 -51 
44-48 
38—43 
62-66 
Bremen 
4. 3. 
56—60 
55—57 
49 -54 
47—49 
40-45 
74-76 
63—66 
25. 2. 
58-60 
57-59 
50-56 
49-51 
43-48 
75—78 
53-56 
Ores den 
3. 3. 
77 
34 
29 
ruhig 
mittelm. 
1427 
6273 
ruhig 
1122 
420 
mittelm. 
ruhig 
465 
403 
85 
schlepp. 
461 
400 
90 
mittelm. 
langsam 
53-57 
43-48 
52—56 
46—51 
45—50 
36—41 
72-78 
62—68 
77 
75-76 
66—69 
1042 
786 
743 
3023 
schlecht 
75- 
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