' sļttgrhot als ttniottim« Wettbewerb.
Grundsätzliches Urteil des Reichsgerichts vom 1«. Januar 1930.
„Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des
Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die
guten Titten verstoßen, kann auf Unterlassung und
Schadensersatz in Anspruch genommen werden." So
der gesetzlich festgelegte Begriff des unlauteren Wett
bewerbs. Nach -der besonderen Vorschrift des 8 3 des
Gesetzes fallen auch unrichtige Angabe» unter Len
Begriff, die sich entweder auf die eigene geschäftliche
Sphäre beziehen, über die besonders Günstiges, oder
auf die fremde, über die besonders Ungünstiges aus
gesagt wird. Voraussetzung ist aber stets, dag die An
gaben unwahr bezw. unrichtig sind und dag sie zur
Wcttbcwerbswirkung geeignet sind. Diese allgemei
nen Rechtsgrundsätze sind für die vorliegende Ent
scheidung vom 10. Januar 1930 maßgebend. In einem
Urteil vom 29, Juni 1828 hatte das Reichsgericht ent
schieden. daß die Anpreisung einer „Eratisausgabc"
seitens eines Buchhändlers nicht unlauterer Wettbe
werb sei. da das als lleberschrift gewählte Wort
„Gratis" dort nur eine Uebertreibung darstelle, die
beim Lesen des ganzen Angebotes nicht ernst genom
men werden könne. Im vorliegenden Fall wurde je
doch anders entschieden: Ein Verlag wurde verurteilt,
es zu unterlassen, Zeitungsinserate oder Rundschreiben
U7!t der Angabe ergehen lassen, dasi Schillers Werke
„gratis" geliefert würden: Grundsätzlich mutz der
Kaufmann alle verlockenden, nicht wahrheitsgemäßen
Anpreisungen unterlassen, die dazu geeignet sind, zum
Nachteil redlicher Mitbewerber Kunden anzulocken.
'Inwieweit nun eine unrichtige Angabe (im Sinne des
8 3 U. W. GZ geeignet ist. den Anschein eines beson
ders günstigen Angebots hervorzurufen, hängt — wie
ftns Reichsgericht ausführt — von den Umständen des
Einzelfalles ab. (Es wird also in der Praxis nicht
lo einfach sein, zu entscheiden, ob wirklich „unlauterer
Wettbewerb" vorliegt.) Das Schlagwort „Eratisange-
boi" hat eine „ganz außerordentliche" Anziehungs-
kraft und ist eine Anlockung stärkster Art. vor allem
dann, wenn es sich z. B. um eine wertvolle literarische
Sammlung handelt. Aus diesem Grunde kann im.
vorliegenden Fall nicht ganz allgemein der bekannte
Maßstab des oberflächlichen Lesers einer alltäglichem
Zeitüngsankündigung angelegt werden. Im Gegensatz
zu dem in derselben Rechtsfrage ergangenen llrtcil
fvam 29. Juli 1928) kann der erkennende Senat seinen
früheren, das Vorliegen unlauteren Wettbewerbs ver
neinenden Standpunkt nicht einnehmen, da im vorlie
genden Falle der Jnterestenkreis für die angebotene
Sache ei„ weiterer ist. als in dem Fall, der dem Ur
teil von 1928 zugrunde lag, der ein gewisses Spezial
interesse voraussetzte. (Es handelte sich damals um
das Werk „Vrehms Tierlehen".) Außerdem erweckt
die Ankündigung den Anschein eines besonders gün
stigen Angebotes, das in Wirklichkeit nicht vorliegt:
Es wird eine „Eedächtnisausgabe" angekündigt, die
also eine besonders gut ausgestattete Ausgabe erwar-
teil läßt, von der hier aber gar nicht die Rede sein
kann. Ueberdies ist in den Anpreisungen ein Anlocken
durch unwahre Angaben zu erblicken: Es werden für
die ungebundene Ausgabe pro Band 20 Pfennig „Ver-
packungs- und Annoncenspesen", für den Einband pro
Baud 3,20 RM berechnet! Es ist von der Vorinstanz
festgestellt, daß allein der für den Einband berechnete
Preis nicht nur das Einbinden und einen angemessenen
Gewinn bringt, es bleibt darüber hinaus aus den
„EinbandciergUtungcn" ein fo großer Verdienst, daß
er die gesamten Kosten und Spesen der sogenannten
„Eratisausgabc" (d. h. der ungebundenen Angebote B)
und der gebundenen „Prachtausgabe" deckt und über
dies einen Geschäftsgewinn in Höhe von jährlich
100 Ogg Reichsmark für jeden der beiden Teilhaber
bringt! — So sehen also häufig „Eratisangebote"
aus. — Das Urteil ist sowohl für den reellen Kauf
mann als auch für die große Masse der Interessenten
sehr bedeutsam, weil cs mit fchlaglichtartiger Deut
lichkeit Machenschaften im Geschäftsverkehr enthüllt,
die geeignet find, der reellen Konkurrenz Schaden zu
zufügen und den Käufer irre , zu führen, der sich —
wie die Praxis gelehrt hat — mir zu leicht verführen
läßt, auf derartige Anpreisungen „reinzufallen". Na
turgemäß werden die grundsätzlichen Ausführungen des
Reichsgerichts über den Nahmen von Buchverlagcr-
scheiniinaon hinaus auch auf andere Massenartikel An
wendung finden können. Den besonderen Wert dieser
Entscheidung möchte ich vor allem eben in seiner Eigen
schaft als Warnungssignal erblicken.
-r. v. H.
BoSsklsgNÄMg der IkdŞ'ik-
mH HMàmêr W Kiel.
WTB. Krck, 3. März. In der heutigen Vollver
sammlung der Industrie- und Handelskammer wurde
die Einrichtung eines Einigungsamtes beschlossen. Die
sem Amte soll die Aufgabe Zugewiesen werden, Wcti-
bewerbsstreitigkeiten in gütlicher Weife kostenlos für
die Beteiligten durch den Vorsitzenden'des Einzelhan
delsausschusses der Kammer zu schlichten. In Fällen,
in denen eine gütliche Einigung nicht zu erzielen ist,
ist eine schiedsgerichtliche Entscheidung anzustreben.
Ter Etat der Kammer wurde mit 111 009 RM in
Einnahmen und Ausgaben genehmigt.
Der Entwurf eines Landwirtschaftskammcrgefetzes,
der zurzeit den gesetzgebenden Körperschaften vorliegt,
hat Anlaß gegeben zu einer gemeinsamen Stellung
nahme der Landwirtschaftskaznurer, der Industrie- und
Handelskammern und der Handwerkskammer der Pro
vinz Schleswig-Holstein. Dabei wurde eine Entschlie
ßung gefaßt, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß
dieser Gesetzentwurf als ernster Eingriff in die Rechte
der Sclbstverwaltungskörperschaften gewertet werden
müsse und daher abzulehnen sei.
• * *
Der Höhepunkt
der Arbeitslosigkeit erreicht?
Nach dem Stande vom 1, März beträgt die Zahl
der Hauptunterstlltzungsempfanger rund 2 365 000. Am
gleichen Tage des Vorjahres betrug die Zahl 2 461 000.
Der 1. März war damals der Höhepunkt der Arbeits
losigkeit, bereits im Laufe des Monats senkten sich
die Ziffern erheblich. Alan hofft, das; auch diesmal
mit dem l. März der Höhepunkt überschritten sei.
Zu den Hauplunterstützungsempfäiigern komm: die
erhöhte Zahl der Krisenunierftützten. Die Ziffern für
den 1. März liegen noch nicht vor. am 15. Februar
waren es 266 000 gegen 154 000 im Vorjahr.
' • -
Was Deutschland zahlte!
Die Februarbilanz des Reparationsagenten.
Tll Berlin, 5. März. Der Reparationsagent vcr-
öjfentlicht eine Uebersicht über seine Einnahmen und
Ausgaben für den Monat Februar 1930 und für den
Zeitraum vom 1. September 1929 bis 28. Februar 1930
aui Grund des Haager Protokolls vom 31. August 1929
und des ergänzenden Haager Abkommens vom 20. Ja
nuar 1930.
Danach betrugen die von Deutschland erhaltenen
Einnahmen im Februar 1930: a) Reichsbahn-Repara-
tionsfckplldverschreibungen 54,5 Millionen Mark, b)
Haushaltsbeiirag 103.8, c) Befördcrungssteuer 24,1,
d) Zinsen und Kursdifferenz 1,7 Millionen. Gesamt
einnahmen 184.1 Millionen Mark.
Ausgaben im Februar 1930: Dienst der deutschen
Ausländsanleihe von 1924 7.4. Verteilung an die Gläu
bigermächte 106,1 Millionen. Gesamtausgaben 113,5
Millionen Mark.
In der Zeit vom 1. September 1929 bis 28. Fe
bruar 1930 betrugen die Gesamteinnahmen 1019.2. die
Gesamtausgaben 720.8 Millionen Mark (davon Ver
teilung an die Gläubigermächte 636.7).
Außer den gemäß dem Haager Protokoll erfolgten
Verzinsungen erhielt d. Reparationsagent von Deutsch
land (Unterschied zwischen dem neuen Plan und den,
Dawesplan) 292,7 Millionen. Dieser Betrag zuzüglich
der noch nicht verteilten Zinsen (5,7 Millionen) ergibt
mit insgesamt 298,4 Millionen Mark den Abzugssaldo
per 28. Februar.,
* * ^
Das Roggenproälem immer
noch akut.
WTB. Berlin, 5. März. Insider Fortsetzung der
Besprechungen,, die vor einiger Zeit, zwischen dem
Reichskanzler und dem Reichsminister für Ernährung
und- 'Landwirtschaft ein er Jetts- und "deimGrüncif Front
andererseits stattfanden, wurde am 5. März im Reichs
ministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus
führlich über die Lage verhandelt, die durch den un
geheuren Preissturz für zahlreiche landwirtschaftliche
Erzeugnisse am Geldmarkt eingetreten ist Die Haupt
sorge bildet nach wie vor das Roggenproblem. Es
wurden verschied. Vorschläge gemacht, nach denen dieses
Problem durch Ausräumung aller derjenigen Momente,
welche den Rog,genpreis ungünstig beeinflussen, gelöst
werden soll Eine Reihe von positiven Vorschlägen
sollen als Grundlage für die ferneren Verhandlungen
dienen, die vom Reichsministerium für Ernährung und
Landwirtschaft mit Nachdruck gefördert werden. Maß
nahmen. die den Handel ausscheiden, wird man dabei
vermeiden.
ksKkurL imö Miàechäîļms.
Wann kann und muß die Kündigung erfolgen?
Das Reichsgericht hat in einem neuen Urteil —
VIII. 301/29 vom 10. Oktober 1929 — zu der fur
die Praxis besonders wichtigen Frage der Kündi
gung eines Rauurmietverhültnisies Stellung genom
men und in seiner Entscheidung sehr beachtliche
Ausführungen über die Verwirkung des Kündi
gungsrechtes wegen verspäteter Geltendmachung
gemacht. Der dem Urteil zugrundeliegende Tatbe
stand war folgender:
Eine Aktiengesellschaft hatte Geschäftsräume
ois zum Jahre 1947 vermietet. Am 5. Februar
1925 wurde nun über das Vermögen des Mieters
das Konkursverfahren eröffnet. Die Vermieterin
sah sich zunächst nicht veranlaßt, deswegen eine
Kündigung des Mietsverhältnisses auszusprechen
Erst zweieinhalb Jahre später kündigte sie — dem
Konkursverwalter gegenüber — das Mietverhält
nis und klagte sodann auf Räumung. Zu der Räu
mungsfrage und der Frage, ob das in der Konkurs
ordnung begründete Recht zirr Kündigung verwirkt
fei, führt das Rcichgsericht in den Entscheidungs-
gründen des Urteils aus: 8 10 der Konkursord
nung gibt an sich dem Vermieter das Recht, das
Mietvcrhältnis nn Falle des Konkurses des Mieters
zum mindesten mit der gesetzlichen Frist zu kündigen
(also nach § 565 BGB., z. 33. bei Jahresratete mit
dreimonatiger Frist zum Bierteljahresschluß. wobei
die Kündigung spätestens am dritten Werktage des
Vierteljahres erfolgen muß). Im Konkursfalle
kann also der Vermieter auch ein langfristiges
Mietverhältnis raich beendigen und. braucht sich
nicht an die im Mietsvertrag etwa vorgesehene län-
aere Kündigungsfrist zu halten. Im vorl'eoenden
Falle liegen die Verhältnisse aber anders. § 19 der
Konkursordnung sieht zwar keineswegs eine sofor
tige Kündigung vor, sie ist vielmehr an sich noch ftn
ganzen Laufe des Konkursverfahrens zulässig. Un
beschadet dessen darf aber der Verniieter mit der
Ausübung seines KUndigungsrechtes nicht so lange
warten, daß dessen Ausübung bei unbefangener
Würdigung der Verhältnisse einfach nicht mehr zu
gewärtigen war. Wenn erst nach Ablauf von zwei
Jahren gekündigt wird, so liegt darin ein Verstoß
gegen Treu und Glauben: daber ist eine derart ver
spätete Kündigung ohne Wirkung und nicht geeig
net. den äst und für sich vertraglich noch laufenden
Mietsvertrag zu beenden.
Dr. H. v. S.
Der dithmarfchex Geflügelzuchtverein, Heide.
hielt am Dienstagabend seine Mitgliederversammlung
ab, auf der Muß-Voorde einen sehr interessanten Vor
trag hielt über „Deutsche Geflügelzucht in Wart und
Bild." Vis heute könne das deutsche Ci noch nicht
mit denen aus Belgien und Dänemark konkurrieren.
Es kommt auch zu spät an den Verbraucher heran.
Darum' müßten Eiersammelstellen erichtet werden, die
die Frischeier schnellstens an die Eiervcrwertungszen-
trale schaffen, von denen bereits 17 im Deutschen Reich
vorhanden-sind, dann kann es nicht mehr vorkommen,,
daß. wie. im -Jahre 1929. alleine aus Dänemark 2753
Millionen Eier eingeführt würden. Der Dartrag wurde
durch viele Lichtbilder wirksam ergänzt und von den
Anwesenden dankbar aufgenommen.
Die. deutsch-dänischen Zollsragcn.
Kopenhagen, 5. März. Nach amtlicher Mitteilung
fand im Ministerium des Aeußern eine Sitzung statt
in der die durch die deutschen Zollpläne geschaffene
Lage beraten wurde. An der Beratung nahmen Ver
treter der Landwirtschastskammer, der Vereinigung
dänischer Häuslervereine und genossenschaftlichen Vieh-
a-usfuhrvereine sowie der Landwirtschaftsminister, der
Außenminister und Beamte der beiden Ministerien teil.
Unter den Teilnehmern herrschte vollkommen Einigkeit
darüber, das weitere Festhalten an der bisher bei der
Behandlung der Angelegenheit erfolgten Linie zu emp
fehlen. . .. .
zu zahlen, wenn mein Schwiegervater 1000 R-4l
nutz für dieses Land in seiner Vermögenssteuer!! r
rung mit angegeben hat?
Antwort: Ich nehme an, daß es sich
Reichsvermögenssteuer handelt. In der Vermögen
steuererkläiung haben Sie unter einer besonderen ftst
brik Schulen und sonstige Lasten anMĶsi j
Hierher gehört rn. E. arid) die Belastung der 5
durch fecit Niehnutz zugunsten Ihrer SchwiegereU«
und zwar können Sie soviel abziehen voir dem -j*
mögenswcrt.^ als Ihrem Schwiegervater zugcrcüp
wird.
Amtliche WSHrirngswcle.
I Dollar
100 d3n. >Kr
100 frz. Frank . . .
4.186?
11201
16 365
4.18'
iȀ
16-31
Berliner MlermM
Berlin, 5. März. Trotz einer etwas leb
Nachfrage muß man die Aussichten nob als un.
bezeichnen. Die Zufuhren aus allen Produktians!
bieten übersteigen den Bedarf. Man rechnet daher
allgemeinen mit unveränderten Notierungen. Die oŗ '
ft che Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger “
Großhandel. Fracht und Gebinde zu Käufers '
war für 1 Pfund in Mark für l. Sorte 1.55 2. Iw.
1,40. abfallende 1,24 Die Verkaufspreise des ®. j
ban dels sind heute: Inlandsbutter 1. Qualität ,n
Ztr.-Tonnen 1,73—176 Jl je Pî.d. 2. Qual. 1.®*
1,70 Jl, Auslandsbutter, dänische, in 1 Zir.-Ton»
1.87—1,91 Jl se Pfund. Kleinere Packungen cişş
chcnden Aufschlag.
MMmchle.
Rendsburaer Irertelmarkt vom 6. März 1939.,
r: 835 Stück. Handel flau. Markt triads
Sreise: aeringerc und ick-werite Ware }•,
bis 1.22 RM. Mittelware 1.23—1.32 RM. beste ļşş.
Ware 1,83—1,40 RM ftir das Pfund Lebend«es^„
Für allerbeste Ware wurde auch über Notiz bei«*"
für abfallende Ware auch unter Notiz.
Eckernförde. 5. Mar.z. Dem Ferkelmarkt
heute etwa 150 Ferkel zugeführt. Die Nachtrage.»^
aut. der Handel flott, doch wird die meiste Ware
in de» Ställen verkauft. Bezahlt wurden heute ft'''
bis 1,50 M Durchssck'iiitt 1,40 Jl.
Häute-Auktion in Frankfurt a. M. , ^
Die nächste Versteige rung der Fleiiche'ri.nm ft
Frankfurt, a. M. rindet am 10. März 1930. vorini'^ft
10 Ubr. in der Einigkeitsloge. Kaftstrftraßs 37 .0, ,,
llum Angebot kommen, beginnend mit den
Kalbfellen. Fresier'ellcn. leichten Häuten bis 29 PO'""
daun restliche Eroßviehhäute.
Z u fu ß r
räiunt. 4
Berliner BZrfennstiLrLrngen
tObne Gewikl r.'
^achwerļe-Anleîhen
10"/o Landschaft!.
Ztr.-Ņogqen
5V/0 Schll'ş,. Landsch,
.Kr.-Vcrb.-Roggen
icp/oEchkş Land sch.
Goldp'andbr.
Mo Schl.-şi. Ldsch.
Krsvdd.Goldpfdbr.
5.3
9.04
7.12
91.25
3.3.
'5ļNl!lwer1e
Dankv. f.Schl.'H.
Darmlt. Bank
Dtsc6. Bd.
Reìchsşiànk '
Schl.-^st. D>
Deràrbank
'înduftrļe-Akticn
A. E. G.
235.?
-147.7
287.3
139.'"
133.?
-fte'
ti*ļ
164 7
Sriefkasten.
Ar >»st«nl9» lirUnN« fibernlmmt dl* Mrtttleitnnj dl* w*îf«s«t!nfhe
hkļn tail Ad?«8R«naD2*b# r«rdeo alibi b«?ii«ksiefatîgL Statt vi/a na/ aal liansife tirSllislüilit
îlnfragc H. P. in Z.: Ich habe 5 Hektar Land,
die für meine Schwieaerettern als Nutznießer im
Grundbuch einqetragen sind. Ich möchte nun fragen:
Bi» ich verpflichtet, für dieses Land Vermögenssteuer
Mihi» «kNMniNW ,
der Landwirtschastskammer f.d. Provinz Schleswig
Butterauktioneii der Mciereivcrbünde
für Schleswig-Holstein G. m. b. H.
Unkosten 1/ev/o für ständige Einsender; 2-/0 für nichtständige
Auktionen im Namen u. für Rechnung der Meiereien als der Uulrag!
M/o Kauclingsgeld, v. den Käuier» zu entrichten. .w)
März
(Ohne Gewähr)
Faß
65
12
96
52
4
20
13
15
4
45
1.
zu 165.20 Jl
>. --io ,
. 165— n
- 164.50 „
„ -.10 „
160.--
159.—
158.-
157.—
156.-
Hamburg, feen 5
Klasse.
Faß
48
10
3
10
11
zu 164.—
„ 163.50
„ 163—
. 162.10
„ 162—
151—
153.50
152—
151—
1. Klasse 385 Drittel zu 163.22 Jt i. Dsch
2. Klasse 24 Drittel zu 142.91 .jr i- Dsck-
Die obigen Preise verstehen sich ansichliehlich Verpackung ab Meiereîst^
Durchschnitt der Markenbutter 164.53
Durchschnitt der Nichtmarkenbutter 157.70
lliO"
Deutsche SchSachtvIehmärkt®
(Ohne Gewähr) _ „)
Kammernotieruns Berlin am Markttape. Notierung 1. u. 2. Oual. Preise für 1 Pfd. Lebendgewicht in Goldpfg. (Die Notieruncen bleiben bis zum nächst. Markttage sie
Markt
Datum
Ochsen.
1. Bullen.
o
Kühe.
1. Kälber
2. „
1. Schafe...
2.
Schweine,
1. Sauen
Ochsen, Bullen, Kühe,
Kälber
Schale ...............
Schweine. Sauen......
Ochsen, Bullen, Kühe.
Kälber
schale
Schweine, Sausn......
Berlin
5. 3.
57-58
53—55
50-52
42-46
34-40
72-78
61 65
75-76
15 -7o
69-70
1684
3327
2630
12074
ruhig
26 2.
57-59
54-56
51-53
42-47
35-41
75-83
62-66
78—79
78-79
73
1281
2625
2422
10047
z. glatt
glatt
z. glatt
glatt
Breslau
5. 3
49-
49-
48-
41-
-50
-SO
-50
42
42-44
34-35
75-80
64-66
73—76
63-67
1263
1030
296
2873
schlecht
gut
»
schlecht
)
Hannover
26. 2.
5. 3.
49-51
49—51
49-50
42-44
44-
33
-46
■35
75-78
54—66
54-58
53-57
48-52
26. 2.
44-
35-
-48
43
70-78
55-62
76-77
68-70
A u 11 r I e D
1250
1088
309
3132
schlecht
mittel
mittel
langsam
75
74-75
65-70
und
510
522
250
1470
langsam
mittel
54—58
51 -56
48-50
44-48
35-43
70-75
55-61
75-76
75
67-71
Hände
543
545
123
1504
langsam
mittel
Mannheim
3. 3.
56-59
41—45
51 53
45-48
44—46
35-38
80-82
13. 2.
77-
•79
-72
72-76
66-
a u I den
956
552
38
2831
ruhig
lebhaft
Hamburg
4. 3.
76—83
75
13-74
64-
M ä r k I e n
•63
13 2.
56-59
48-54
51—55
45 -51
44-48
38—43
62-66
Bremen
4. 3.
56—60
55—57
49 -54
47—49
40-45
74-76
63—66
25. 2.
58-60
57-59
50-56
49-51
43-48
75—78
53-56
Ores den
3. 3.
77
34
29
ruhig
mittelm.
1427
6273
ruhig
1122
420
mittelm.
ruhig
465
403
85
schlepp.
461
400
90
mittelm.
langsam
53-57
43-48
52—56
46—51
45—50
36—41
72-78
62—68
77
75-76
66—69
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786
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