Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 1)

3»r Bevölkerungslags GuropLS. 
Das Statistische Amt in Rom Hai soeben prozen 
tuelle Berechnungen über den Anteil der einzelnen 
Nationen an der Gcsamtbevöl-ckrung Europas publi 
ziert, aus denen sich verschiedene interessante Feststel 
lungen ergeben. 
Im Jahre 1840 stellten Rußland 22,1, Deutschland 
und Frankreich je 13.1, England 10,8 und Italien 8.9 
Prozent des Eesamtkontingcnts. 
Im Jahre 1880 waren Italien auf 8,5, England 
auf 10,4 und Frankreich auf 11,2 gesunken, während 
Deutschland auf 13,5 und Rußland auf 25,8 Prozent 
gestiegen waren. 
Im Jahre 1900 erwiesen sich England und Italien 
mit 10,6 resp. 8,3 als etwa stationär, während Frank 
reich auf 9,8 sank, Deutschland und Rußland dagegen 
auf 14,4 resp. 26.2 Prozent stiegen. 
Nach dem Kriege — im Jahre 1920 — ergab sich 
folgendes Bild: Frankreich stellte noch 8,7 Prozent 
der europäischen Bevölkerung, Italien 8,6, Deutschland 
13,6, Rußland 22,6, während England auf 10,5 stehen 
geblieben war. 
Die letzte Statistik — aus dem Jahre 1928 — zeigt 
ähnliche Ziffern: Italien 8,5, Frankreich 8,6, England 
9,5. Deutschland 13,4 und Rußland 22,6. 
Eine fast ständig sinkende Kurve hat sich demnach 
nur in Frankreich gezeigt, da sich der russische Rückgang 
hauptsächlich aus Eebietsabtrennungen erklären dürf 
te, die durch eine Zunahme der Geburtenziffern zum 
Deil kompensiert worden sind. 
Vorjahre um 600 090 Stück zurückgegangen. Demgegen 
über mutz immer wieder betont werden, daß die heutige 
Fleischbafis durchaus im Stande ist, die Ernährung 
des deutschen Volkes sicher zu stellen. 
BGB. nicht noch besonders zu mahnen. Andererseits 
kam gemäß 8 $85 der Bauunternehmer nicht in Ver- 
zug, solange die Leistung infolge eines Umstandes un- 
Zu den deutsch-polnischen Verhandlungen. 
T-U. Warschau, 25. Jan, Wie von zuständig 
Seite verlautet, werden die in Genf aufgenommen 
deutsch-polnischen Besprechungen zurzeit in Warsķ 
fortgesetzt. Die Verhandlungen über den Handclsvel' 
trag sollen am Montag wieder aufgenommen werdct- 
tcrblieb, kann auch leine Rede davon sein, daß die 
Vollendung des Baues um eine genau der Verhinde 
rung entsprechenden Zeitspanne sich verschob, und daß 
der Bau wiederum an einem neuen kalendermäßig be 
stimmten Zeitpunkt fertig werden mußte. Denn ganz 
abgesehen von vielem anderen, was dagegen spricht, 
mußte dem Bauunternehmer auch nach Treu und 
Glauben, nachdem er einmal in seinen gesamten plan 
mäßigen Anordnungen gestört war, auf Grund der 
eben deshalb völlig veränderten Verhältnisse eine sehr 
viel längere Zeit für die Vollendung des Werkes zu 
gestanden werden. Dann aber wäre der Bauherr be 
weispflichtig dafür, daß der Bauunternehmer nicht in 
nerhalb einer als sachgemäß zu erachtenden weiteren 
Frist seine Arbeiten beendet habe, und er müßte ferner 
dartun, daß er den Dertragraegner durch eine Mah 
nung in Verzug gesetzt habe. Eine Mahnung ist aber 
durch d§A BĢŞàà 
Ein bemerkenswertes Urteil hat das Landgericht 
Stettin zu der jetzt häufig aktuellen Frage erlassen, 
ob und inwieweit die Hinterbliebenen von Unter 
st ützun-g sc mp fä ng-orn zur Zahlung der von den Wohl 
fahrtsbehörden an den verstorbenen Angehörigen ge 
zahlten Unterstützungen verpflichtet sind. Das Land 
gericht schränkt die Möglichkeiten solcher Inanspruch 
nahme der Hinterbliebenen sehr ein. Maßgebend sind 
8 21 Absatz 2 und 8 22 der Verordnung über die Für- 
sorgepslichl vom 13. Februar 1924. Gemäß 8 21 kann 
der Fürsorge verba nd tote Angehörigen an sich ebenso 
in Anspruch nehmen, wie dies der verstorbene Ange 
hörige hätte tun können: das heißt insoweit, als durch 
die llnterhaltszahlung nicht der standesgemäße Unter 
halt des Unterhaltspflichtigen beeinträchtigt würde. 
Eine derartige Gefährdung sieht das Landgericht be 
reits, was als Beispiel für derartige Fälle bemerkens 
wert erscheint, in der Inanspruchnahme eines kauf 
männischen Angestellten mit Frau und zwei Kindern 
und einem Monatseinkommen von 250 RM. Nach 
8 22 kann der Fürsorgeverband auch dann Ersatz seiner 
Aufwendungen verlangen, wenn die Kinder nach den 
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich 
deshalb nicht unterhaltungspflichtig sind, weil sie fönst 
ihren standesgemäßen Unterhalt gefährden würden. Die 
Unterstützung mutz sich in den Grenzen des notdürftigen 
Unterhalts halten. Die Ersatzpflicht der Kinder entfällt, 
wenn der Fürsorgeverband mehr gezahlt hat, als zum 
notdürftigen Unterhalt des Unterstützten erforderlich 
war. In der Entscheidung des Landgerichts wird aus 
geführt, daß 40 RM. monatliches Einkommen den not 
dürftigen Unterhalt einer alleinstehenden Frau decke, 
welche mieiefrei wohnt und von Verwandten einen 
Verpflegnnoszufchuß in Gestalt von Mittagessen usw. 
erhält. — 
Frage mrd Antwort. 
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à ldmitiuņbi »ird!» sltbl btrltkiiiblijt. lim »Ird i» as! 7-1!!» !!lķ 
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Anfrage A. L.: Ich beziehe 44,50 M Alt 
rente. Wieviel Sozialrente stehen mir zu? 
Antwort: Sie haben keinen Anspruch 
eine Sozialrente in bestimmter Höhe. Die a 
setzung dieser Rente liegt im wesentlichen 
Ermessen der zuständigen amtlichen Stelle. ® 
den Sie sich an das städtische Fürsorgeamt. 
Produklenmirkte 
Neueste Notierungen 
sn in- und ausländischen Warenbörse 
Berlin, den 25. Januar 1030 (Ooldmark fü' lOOOK 
Landwirtschaftliche InlandserzeucrnissO . 
„Münchener Bttrgcrvräu". Der Kreisvor- 
sitzende Schuhmachermeister H. BranDt-Wessel- 
buren leitete die von rd. 30 Mitgliedern be 
suchte Tagung. Dem Jahresbericht des Vor 
sitzenden, der einen Rückblick auf 1929 und eine 
Ausschau auf 1930 enthielt, folgte der Kassen 
bericht des Kassenführers Harding-Büsmn. 
ans dem hervorging, daß ein Kassenbestand von 
rd. 300 NM. den Beweis sparsamster Wirt 
schaft in der Verwaltung der Krersgrnppe er 
brachte. Der Haushaltsplan für 1980 mies 
in Einnahme und Ausgabe rd. 1860 RM. ans. 
Die Versammlung erteilte einstimmig die be 
antragte Entlastung. Kreisgeschästsführer 
Brühn berichtete über die erfolgreiche Arbeit 
der Bczirksverwaltung der Noröwestüeutschen 
Versicherungsanstalt, dem der Vorsitzende die 
Bitte auf weiteren Ausbau des Versicherungs- 
egöankens anschloß. Die Wiederwahl der ans- 
icheiöenöen Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzen 
der H. Brandt und Kassierer Harding) er 
folgte einstimmig und zeugt von dem Ver 
trauen der Mitglieder zu ihrerer Führung 
Der Vortrag des Krcisgeschäftsführers Brühn 
über „Die wirtschaftliche Lage des Handwerks" 
wurde sehr beifällig entgegengenommen und 
gab zu regem Meinungsaustausch Anlatz. Der 
Antrag der Ortsgruppe Wcsselburcn, den 
Kreishandiverkertag 1930 nach dort einznbe- 
ritfeu, wurde ohne Widerspruch angenommen. 
Die systematische Bearbeitung der einzelnen 
Ortsgruppen und die Gewinnung auf des 
letzten Handwerkers für seine wirtschastspoli- 
tische Organisation wird die Hauptaufgabe 
des laufenden Jahres sein. Die Bedeutung 
der Steuereinschätzungskvmmlssionen kam in 
lebahftem Hin und Her zum Ausdruck. 
Berlin 
'5. J an. 
Breslau 
25. Tan 
Stettin 
2 s *. lan 
lambury 
25. sän. 
(Mark.) 
Weizen 
Roggen 
Gerste (So.) 
Gerste Wi.) 
(MSrk.) 
*43—143 
Eine kleine humorvolle Geschichte von der Not 
der Landwirtschaft. 
Dem Nordischen Nachrichtendienst wird gemeldet: 
Am 23. September 1928 veröffentlichte der Amts 
rat Rudolf Strüwy in der in Königsberg erscheinenden 
Land- und forstwirtschaftlichen Zeitung „Georgine" 
einen von ihm verfaßten Artikel, in dem er in humor 
voller Weise verschiedene Erlebnisse aus der Landwirt 
schaft schilderte. Dabei beschrieb er ». a. eine in sei 
nem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgte Pfändung 
und führte aus: 
Am 1. September habe er die freudige llebcr- 
raschung gehabt, von der Landkrankenkasse Fischhausen 
eine Mahnung zu erhalten, obwohl doch jeder wissen 
müsse, daß um dies» Zeit noch gar kein vcrkaufsfähiges 
Getreide gedroschen sei. Trotzdem also noch gar keine 
Einnahmen vorhanden waren, hätte er zweihundert 
Mark überwiesen und gehofft, zunächst Ruhe zu haben. 
Aber schon nach drei Stunden sei im Auftrag des Ver 
waltungsdirektors der Psiindungsdirektor (Gerichts 
vollzieher) bei feinem Schweinedirektor (dem Schweine- 
füttcrer) erschienen und habe drei Schweincbuchten ge 
pfändet. lind NUN sei der Teufel los, denn fein vier 
beiniger Betriebsdirektor (der Zuchteber) und seine 
Karemsdamen weigerten sich, in die angesiegelten 
Buchten zu gehen. 
Der Vorstand der Landkrankenkasse. Müller, erstat 
tete gegen Strüwy Strafanzeige wegen Beleidigung, da 
er sich durch die Nebeneinanderstellung seines Amts 
titels „Verwaltungsdirektor" und der höhnischen Be 
zeichnungen „Pfändungsdirektor", „Schweinedirektor" 
und „vierbeiniger Betriebsdirektor" gekränkt fühlte. 
Strüwy wurde indessen am 24. 9. 1929 vom Landgericht 
Königsberg freigesprochen. Wie die Strafkammer da- 
Käset 
Weizenmehl 
Roggenmeh! 
Weizenkleie 
Getreideterminbörse 
I Berlin ! Bresk 
8 r e 25. Tan. 25 Ja 
Reichsminister Dr. Dietrich über landwirtschaftliche 
Fragen. 
Anläßlich des vierten Mittelbadischen Bauern- 
t-ages in Rastatt hielt Rsich se r nährung sminister Dr. 
Dietrich eine Rede, in der er die Notwendigkeit un 
terstrich, der Landwirtschaft durch eine sachgemäße 
Wirtschaftspolitik zu helfen. Die Hauptschwieri-gkei- 
ten der Landwirtschaft führte der Minister auf den 
Zolltarif von 1925 und auf die Reparationslwsten zu 
rück. Zur Frage der Getreide-zölle erklärte Dr. Dietrich, 
daß jede Regierung künftig den Weizenprois beein 
flussen könne, da feststehe, daß wir jedes Jahr VA Mil 
lionen Tonnen einführen und dieselbe Menge aus den 
Markt bringen. Der Roggenprcis dagegen könne nie 
mals durch Zölle geschützt werden, da wir mehr pro 
duzieren, als wir in Deutschland unterbringen kön 
nen. Es sollte der Versuch unternommen werden, 
durch gesetzlichen Zwang die Herstellung eines reinen 
Roggenbrotes wieder möglich zu machen. Der 
Schweinepreis könne nur gehalten werden, wenn man 
die Produktion begrenze, und wir über 20 Millionen 
Stück nicht hinauskämen. 
Hamburs 
25- Tan. 
K a f e r per März 
Mai 
Notierungen in RM. für 100 Mk. Nennwert- 
lSchlußkurse) (Obne Gewahr!) 
Banken 
Darmst. Bank 
Deutsche Bank 
Diskonto-Ges. 
Dresdner Bank 
Kieler Bank 
Vereinsdank 
Wrfth. Bank 
Vanko. f.Schl.-H. 
Brrkehrs-Akl. 
Hbg. Hochbahn 
Lübeck-Buchener 
Kosmos 
Dlsch. Ostafrika 
Flened. D.-Co. 
sşlensb. Da. 69 
Hbg. Sudamer. 
Nordd. Lloyd 
Woermann-Linie 
Industr.-Aktien 
Dtsch. Luremd. 
Harp. Bergb -G 
Phönix-2!. G. 
Allg. E!ektr.-G. 
Schuckert-Elcktr. 
Ealmon Asbest 
Seloe A.G. 
Alsen-Cem. 
Breitend. Etfbr. 
Tb. Düngers. R. 
Elbschl.-Vr. 
Holsten-Br. 
Karstadt Rud. 
Schlesw.-H. Bk. 
178.0 
122.0 
21.50 
111.0 
172.0 
135.5 
WrMiischs Nunöschau De 
HaNöwZä AmK Geweŗbs. 
Verlängerung der Lehrzeit wegen Krankheit 
des Lehrlings. 
Die vertragliche Höchstdauer der Lehrzeit ist durch 
8 130sa der Gewerbeordnung auf vier Jahre festge 
setzt. Vereinbarungen, die eine längere als vierjäh 
rige Lehrzeit vorsehen, sind nichtig. Nach einem Urteil 
des Landesarbeitsgerichts Hannover vom 20. Dezem 
ber 1928 — S. 342/28 — verletzt aber die Vereinbarung, 
daß der Lehrling die durch Krankheit versäumte, über 
vier Wochen hinausgehende Zeit auf Verlangen des 
Lehrherrn nachlernen muß, die Vorschrift des 8 130 a 
der Gewerbeordnung, auch dann nicht, wenn dadurch 
die vierjährige Höchstdauer der Lehrzeit überschritten 
wird. 
Verzicht auf di- verlängerte Kündigungsfrist 
des Kündigungsschutzgesetzes. 
Das Rcichsarbcitsgerich hat am 27. November 
1929 ein Urteil gefällt, wonach ein Verzicht auf die 
Fristen des K.Sch. E. überhaupt nicht möglich ist, da 
dies mit der Unabdingbarkeit des Gesetzes im Wider 
spruch steht. Bei Zugrundelegung dieser Entscheidung 
ist es also nicht mehr möglich, mit einem langjährigen 
Angestellten, der unter Jnnehaltung der verlängerten 
Fristen des K.Sch.G. gekündigt war, einen neuen Ver 
trag, zu machen, der einen Verzicht auf diese Fristen 
deswegen enthält, weil diese bereits einmal innege 
halten waren. Es wird bei dem Eingehen eines neuen 
Arbeitsverhältnisses stets die ganze bei der Firma ver 
brachte Tätigkeitszeit anzurechnen sein. 
Zur Frage der Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige 
Fertigstellung von Gebäuden. 
Ein Bauunternehmer hatte die Errichtung mehre 
rer Gebäude übernommen, und es war eine Vertraas- 
strafo für_ den Fall der nicht rechtzeitigen Fcrtigstel- 
luna zwischen den Varteien vereinbart worden Tat- 
sächlich verzögerte sich die Fertigstellung des Gebäudes, 
und als der Bauunternehmer seinen restlichen Wcrk- 
lohn anforderte, wandte der Bauherr ein, er rechn« 
gegen die fällig gewordene Vertragsstrafe auf. Der 
Bauunternehmer macht« geltend, daß die Verzögerung 
durch bestimmte Maßnahmen des Bauherrn herbeige 
führt worden sei, worauf der Gegner erwiderte, wenn 
das auch richtig sei, so hätte der Bauunternehmer eben 
d'e Fertigstellung des Gebäudes nur um soviel hinaus 
schieben dürfen, als die Hinderung dauerte. Die Ver- 
zögeruna fei aber eine viel umfangreichere gewesen. 
Indexen hat das Reichsgericht dem Bauunter 
nehmer recht gegeben, indem es dabin erkannte die 
Vertragsstrafe sei nicht verwirkt.' Freilich war ein 
nach dem Kalender bestimmter Zeitpunkt vorgesehen, 
der Bauherr hatte also in diesem Falle gems § 284 
Màr Bsrse 
OhneGeivl 
25. Januar 
18. Januar 
Anleihen 
Angebot j Nachsr. ş dezl 
Angebot 
Nachfr. 
bezahlt 
5°/oLdjch.Kr.-B.- 
Roggen -Pfandbr. 
50/oLdsch.ZemraI- 
Roggen -Pfandbr. 
10°/o Goldpfand- 
driefe der Schl.-H. 
Landjch. . . . . 
8°io Goldpfandbr 
d. Schl.-H. Ldfch. 
Q°lo Goldpfandbr. 
d. Schl.-H. Lösch. 
8^/0 Goldpfandbr. 
des Kreditoereins 
0/vLandsch.Zeittr. 
RoggeN'Pfandbr. 
Aktie», 
Bankv.f.Schl.-H. 
Kieler Bank . 
Tchleibank. alte 
do. junge 
Schl.-H. Bank . . 
Westholst. Bank 
Brauerei Z. Eiche 
Kieler Schlrch- 
Schificr.-Brauerei 
Getreide-A.-G.» 
Kappein 
Habermann & G 
Neue Dampfer-C 
Was Lex deutsche Bauer wissen muß! 
Das Erscheinen der litauischen Schweine an dom 
neveingerichteten Berliner Auslandsvichmarht ver 
dient seitens der deutschen Vichwirtschäft größte Auf- 
merksamkeit. Wenn auch vorläufig durch Verordnung 
die Importeure zur telegraphischen Voranmeldung ver 
pflichtet sind und die Genehmigung der Zufuhr nur 
nach Maßgabe des vorhandenen Platzes erteilt wird, 
eine Bestimmung also, die auf eine Kontingentierung 
der Einfuhr litau-ischer Schweine hinausläuft, so hat 
die viehwirtschafilich interessierte Landwirtschaft ein 
sehr erhebliches Interesse daran, daß an den. Haupt- 
marktplatz Deutschlands, der zugleich für die Preisge 
staltung der deutschen Schweinemarkte neben Hamburg 
maßgeblich »st, derartige lleberfälle, wie auf den bei 
den ersten Auslandsviehmärkien, sich ni-cht wiederholen, 
— Ueber die Einfuhr der Polenschweine erklärte der 
Reichsernährungsininifter Dietrich am Donnerstag ge 
legentlich einer Besprechung mit Vertretern der Fleisch 
wirtschaft, daß auch der Reichsverband der deutschen 
Industrie neben den Organisationen des Fleischerg,e- 
werbes, der Eroßschlächtcr, d>cs Viehhandels und der 
Fleifchwarenindustrie sich an dem Einfuhrfyndikat für 
die Polenschwekne beteiligen wolle. Der Reichsverband 
der deutschen Industrie sucht jetzt eine Garantiestelle, 
die das Reich wohl kaum sein wird. — Die halbamt 
liche Stimmungsmache für den polnischen Handelsver 
trag beginnt: Nur so lassen sich politisch die Ausiüh- 
rungen werten, die das Preußische Statistische Amt 
soeben veröffentlicht. In diesen Ausführungen wird 
auf die im Jahre 1929 zunehmende Berknap"uuy auf 
dem Schweinemarkt aufmerksam gemacht. Es wird 
weiter auch die Tatsache hervorgehoben, daß gegen« 
wärtig mir 9 350 000 mehr oder minder schlachtreife 
Schweine vorhanden sind gegen 9 950 000 im Vorjahre. 
Die Zahl der schlachtreifen Schweine ist also seit dem 
Kieler Börse ,f 
vom 5. Januar 1930. Erzeugerpreise. Preise fE- 
stchen sich für gesunde Durchschnittsqualität der 
ten Ernte per 1000 Klg. bei waggonweisem Dezua ^ 
Holstein: Weizen (78/79 Klg.) 246 RM.. Ä 
(72/73- Klg.) 160 RM., Sommergerste 180, Braķ.Ä, 
190, Russengerste 168, Hafer (weiß 53/54 Klg.) â 
Mais 163 ab Hamburg verzollt, Kleehcu per 59 
5,00. Wiesenheu 3,90. Preßstroh 2,00, Häcksel 2,65, 
sekartofseln per 50 Klg.: Industrie, gelbfleischig^ " 
Vuntköpse 3,70, Futterkartosseln 1,70 RM. 
Tendenzbericht. ,ast 
Kiel, 25. Januar. Während die WeizeUşi^,,. 
durch den Bermahlun-gszwanq sich behaupten kon"^ 
erfolgten iür die anderen Eetreidearten weit ere 
'chläge, ohne daß es gelang alle awfàtenen 
unterzubringen. Auch Futtergerste war etwas 
zu kaufen, jedoch waren die Preise für Mais, der ß 
mentlich auf spätere Lieferung mehrfach 
Die Richtzahl der Großhandelspreise vom 22. Jan. 
T-ll, Berlin, 25, Jan. Die auf den Stichtag des 
22. Januar berechnete Eroßhandelsrichtzahl des Sta 
tistischen Reichsamtes ist gegenüber der Vorwoche von 
132,4 auf 131,7 oder um 0,5 v. H. gesunken. 
Beginn der deutsch-rumänischen Handels- 
vertragsverhandlungsn. 
T-ll. Berlin, 25. Jan. Die deutsch-rumänischen 
Handelsvertragsverhandlungen sind am Sonnabend- 
vormittag im Auswärtigen Amt eröffnet worden. Die 
rumänische Abordnung, die unter Führung von An- 
tippa steht, umfaßt 13 Mitglieder. 
Abschlüsse getäbiHt.
	        
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