3»r Bevölkerungslags GuropLS.
Das Statistische Amt in Rom Hai soeben prozen
tuelle Berechnungen über den Anteil der einzelnen
Nationen an der Gcsamtbevöl-ckrung Europas publi
ziert, aus denen sich verschiedene interessante Feststel
lungen ergeben.
Im Jahre 1840 stellten Rußland 22,1, Deutschland
und Frankreich je 13.1, England 10,8 und Italien 8.9
Prozent des Eesamtkontingcnts.
Im Jahre 1880 waren Italien auf 8,5, England
auf 10,4 und Frankreich auf 11,2 gesunken, während
Deutschland auf 13,5 und Rußland auf 25,8 Prozent
gestiegen waren.
Im Jahre 1900 erwiesen sich England und Italien
mit 10,6 resp. 8,3 als etwa stationär, während Frank
reich auf 9,8 sank, Deutschland und Rußland dagegen
auf 14,4 resp. 26.2 Prozent stiegen.
Nach dem Kriege — im Jahre 1920 — ergab sich
folgendes Bild: Frankreich stellte noch 8,7 Prozent
der europäischen Bevölkerung, Italien 8,6, Deutschland
13,6, Rußland 22,6, während England auf 10,5 stehen
geblieben war.
Die letzte Statistik — aus dem Jahre 1928 — zeigt
ähnliche Ziffern: Italien 8,5, Frankreich 8,6, England
9,5. Deutschland 13,4 und Rußland 22,6.
Eine fast ständig sinkende Kurve hat sich demnach
nur in Frankreich gezeigt, da sich der russische Rückgang
hauptsächlich aus Eebietsabtrennungen erklären dürf
te, die durch eine Zunahme der Geburtenziffern zum
Deil kompensiert worden sind.
Vorjahre um 600 090 Stück zurückgegangen. Demgegen
über mutz immer wieder betont werden, daß die heutige
Fleischbafis durchaus im Stande ist, die Ernährung
des deutschen Volkes sicher zu stellen.
BGB. nicht noch besonders zu mahnen. Andererseits
kam gemäß 8 $85 der Bauunternehmer nicht in Ver-
zug, solange die Leistung infolge eines Umstandes un-
Zu den deutsch-polnischen Verhandlungen.
T-U. Warschau, 25. Jan, Wie von zuständig
Seite verlautet, werden die in Genf aufgenommen
deutsch-polnischen Besprechungen zurzeit in Warsķ
fortgesetzt. Die Verhandlungen über den Handclsvel'
trag sollen am Montag wieder aufgenommen werdct-
tcrblieb, kann auch leine Rede davon sein, daß die
Vollendung des Baues um eine genau der Verhinde
rung entsprechenden Zeitspanne sich verschob, und daß
der Bau wiederum an einem neuen kalendermäßig be
stimmten Zeitpunkt fertig werden mußte. Denn ganz
abgesehen von vielem anderen, was dagegen spricht,
mußte dem Bauunternehmer auch nach Treu und
Glauben, nachdem er einmal in seinen gesamten plan
mäßigen Anordnungen gestört war, auf Grund der
eben deshalb völlig veränderten Verhältnisse eine sehr
viel längere Zeit für die Vollendung des Werkes zu
gestanden werden. Dann aber wäre der Bauherr be
weispflichtig dafür, daß der Bauunternehmer nicht in
nerhalb einer als sachgemäß zu erachtenden weiteren
Frist seine Arbeiten beendet habe, und er müßte ferner
dartun, daß er den Dertragraegner durch eine Mah
nung in Verzug gesetzt habe. Eine Mahnung ist aber
durch d§A BĢŞàà
Ein bemerkenswertes Urteil hat das Landgericht
Stettin zu der jetzt häufig aktuellen Frage erlassen,
ob und inwieweit die Hinterbliebenen von Unter
st ützun-g sc mp fä ng-orn zur Zahlung der von den Wohl
fahrtsbehörden an den verstorbenen Angehörigen ge
zahlten Unterstützungen verpflichtet sind. Das Land
gericht schränkt die Möglichkeiten solcher Inanspruch
nahme der Hinterbliebenen sehr ein. Maßgebend sind
8 21 Absatz 2 und 8 22 der Verordnung über die Für-
sorgepslichl vom 13. Februar 1924. Gemäß 8 21 kann
der Fürsorge verba nd tote Angehörigen an sich ebenso
in Anspruch nehmen, wie dies der verstorbene Ange
hörige hätte tun können: das heißt insoweit, als durch
die llnterhaltszahlung nicht der standesgemäße Unter
halt des Unterhaltspflichtigen beeinträchtigt würde.
Eine derartige Gefährdung sieht das Landgericht be
reits, was als Beispiel für derartige Fälle bemerkens
wert erscheint, in der Inanspruchnahme eines kauf
männischen Angestellten mit Frau und zwei Kindern
und einem Monatseinkommen von 250 RM. Nach
8 22 kann der Fürsorgeverband auch dann Ersatz seiner
Aufwendungen verlangen, wenn die Kinder nach den
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich
deshalb nicht unterhaltungspflichtig sind, weil sie fönst
ihren standesgemäßen Unterhalt gefährden würden. Die
Unterstützung mutz sich in den Grenzen des notdürftigen
Unterhalts halten. Die Ersatzpflicht der Kinder entfällt,
wenn der Fürsorgeverband mehr gezahlt hat, als zum
notdürftigen Unterhalt des Unterstützten erforderlich
war. In der Entscheidung des Landgerichts wird aus
geführt, daß 40 RM. monatliches Einkommen den not
dürftigen Unterhalt einer alleinstehenden Frau decke,
welche mieiefrei wohnt und von Verwandten einen
Verpflegnnoszufchuß in Gestalt von Mittagessen usw.
erhält. —
Frage mrd Antwort.
total»* Ilidtt luH»tU Itercfanl «I, lihriltlsltoj nr t» fntpieUürti taun
à ldmitiuņbi »ird!» sltbl btrltkiiiblijt. lim »Ird i» as! 7-1!!» !!lķ
tlf -,!>«» »tun to«, t» dor Riuliirttni d« in, «mbMitsd» iatat« r»i* fc'W<
Anfrage A. L.: Ich beziehe 44,50 M Alt
rente. Wieviel Sozialrente stehen mir zu?
Antwort: Sie haben keinen Anspruch
eine Sozialrente in bestimmter Höhe. Die a
setzung dieser Rente liegt im wesentlichen
Ermessen der zuständigen amtlichen Stelle. ®
den Sie sich an das städtische Fürsorgeamt.
Produklenmirkte
Neueste Notierungen
sn in- und ausländischen Warenbörse
Berlin, den 25. Januar 1030 (Ooldmark fü' lOOOK
Landwirtschaftliche InlandserzeucrnissO .
„Münchener Bttrgcrvräu". Der Kreisvor-
sitzende Schuhmachermeister H. BranDt-Wessel-
buren leitete die von rd. 30 Mitgliedern be
suchte Tagung. Dem Jahresbericht des Vor
sitzenden, der einen Rückblick auf 1929 und eine
Ausschau auf 1930 enthielt, folgte der Kassen
bericht des Kassenführers Harding-Büsmn.
ans dem hervorging, daß ein Kassenbestand von
rd. 300 NM. den Beweis sparsamster Wirt
schaft in der Verwaltung der Krersgrnppe er
brachte. Der Haushaltsplan für 1980 mies
in Einnahme und Ausgabe rd. 1860 RM. ans.
Die Versammlung erteilte einstimmig die be
antragte Entlastung. Kreisgeschästsführer
Brühn berichtete über die erfolgreiche Arbeit
der Bczirksverwaltung der Noröwestüeutschen
Versicherungsanstalt, dem der Vorsitzende die
Bitte auf weiteren Ausbau des Versicherungs-
egöankens anschloß. Die Wiederwahl der ans-
icheiöenöen Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzen
der H. Brandt und Kassierer Harding) er
folgte einstimmig und zeugt von dem Ver
trauen der Mitglieder zu ihrerer Führung
Der Vortrag des Krcisgeschäftsführers Brühn
über „Die wirtschaftliche Lage des Handwerks"
wurde sehr beifällig entgegengenommen und
gab zu regem Meinungsaustausch Anlatz. Der
Antrag der Ortsgruppe Wcsselburcn, den
Kreishandiverkertag 1930 nach dort einznbe-
ritfeu, wurde ohne Widerspruch angenommen.
Die systematische Bearbeitung der einzelnen
Ortsgruppen und die Gewinnung auf des
letzten Handwerkers für seine wirtschastspoli-
tische Organisation wird die Hauptaufgabe
des laufenden Jahres sein. Die Bedeutung
der Steuereinschätzungskvmmlssionen kam in
lebahftem Hin und Her zum Ausdruck.
Berlin
'5. J an.
Breslau
25. Tan
Stettin
2 s *. lan
lambury
25. sän.
(Mark.)
Weizen
Roggen
Gerste (So.)
Gerste Wi.)
(MSrk.)
*43—143
Eine kleine humorvolle Geschichte von der Not
der Landwirtschaft.
Dem Nordischen Nachrichtendienst wird gemeldet:
Am 23. September 1928 veröffentlichte der Amts
rat Rudolf Strüwy in der in Königsberg erscheinenden
Land- und forstwirtschaftlichen Zeitung „Georgine"
einen von ihm verfaßten Artikel, in dem er in humor
voller Weise verschiedene Erlebnisse aus der Landwirt
schaft schilderte. Dabei beschrieb er ». a. eine in sei
nem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgte Pfändung
und führte aus:
Am 1. September habe er die freudige llebcr-
raschung gehabt, von der Landkrankenkasse Fischhausen
eine Mahnung zu erhalten, obwohl doch jeder wissen
müsse, daß um dies» Zeit noch gar kein vcrkaufsfähiges
Getreide gedroschen sei. Trotzdem also noch gar keine
Einnahmen vorhanden waren, hätte er zweihundert
Mark überwiesen und gehofft, zunächst Ruhe zu haben.
Aber schon nach drei Stunden sei im Auftrag des Ver
waltungsdirektors der Psiindungsdirektor (Gerichts
vollzieher) bei feinem Schweinedirektor (dem Schweine-
füttcrer) erschienen und habe drei Schweincbuchten ge
pfändet. lind NUN sei der Teufel los, denn fein vier
beiniger Betriebsdirektor (der Zuchteber) und seine
Karemsdamen weigerten sich, in die angesiegelten
Buchten zu gehen.
Der Vorstand der Landkrankenkasse. Müller, erstat
tete gegen Strüwy Strafanzeige wegen Beleidigung, da
er sich durch die Nebeneinanderstellung seines Amts
titels „Verwaltungsdirektor" und der höhnischen Be
zeichnungen „Pfändungsdirektor", „Schweinedirektor"
und „vierbeiniger Betriebsdirektor" gekränkt fühlte.
Strüwy wurde indessen am 24. 9. 1929 vom Landgericht
Königsberg freigesprochen. Wie die Strafkammer da-
Käset
Weizenmehl
Roggenmeh!
Weizenkleie
Getreideterminbörse
I Berlin ! Bresk
8 r e 25. Tan. 25 Ja
Reichsminister Dr. Dietrich über landwirtschaftliche
Fragen.
Anläßlich des vierten Mittelbadischen Bauern-
t-ages in Rastatt hielt Rsich se r nährung sminister Dr.
Dietrich eine Rede, in der er die Notwendigkeit un
terstrich, der Landwirtschaft durch eine sachgemäße
Wirtschaftspolitik zu helfen. Die Hauptschwieri-gkei-
ten der Landwirtschaft führte der Minister auf den
Zolltarif von 1925 und auf die Reparationslwsten zu
rück. Zur Frage der Getreide-zölle erklärte Dr. Dietrich,
daß jede Regierung künftig den Weizenprois beein
flussen könne, da feststehe, daß wir jedes Jahr VA Mil
lionen Tonnen einführen und dieselbe Menge aus den
Markt bringen. Der Roggenprcis dagegen könne nie
mals durch Zölle geschützt werden, da wir mehr pro
duzieren, als wir in Deutschland unterbringen kön
nen. Es sollte der Versuch unternommen werden,
durch gesetzlichen Zwang die Herstellung eines reinen
Roggenbrotes wieder möglich zu machen. Der
Schweinepreis könne nur gehalten werden, wenn man
die Produktion begrenze, und wir über 20 Millionen
Stück nicht hinauskämen.
Hamburs
25- Tan.
K a f e r per März
Mai
Notierungen in RM. für 100 Mk. Nennwert-
lSchlußkurse) (Obne Gewahr!)
Banken
Darmst. Bank
Deutsche Bank
Diskonto-Ges.
Dresdner Bank
Kieler Bank
Vereinsdank
Wrfth. Bank
Vanko. f.Schl.-H.
Brrkehrs-Akl.
Hbg. Hochbahn
Lübeck-Buchener
Kosmos
Dlsch. Ostafrika
Flened. D.-Co.
sşlensb. Da. 69
Hbg. Sudamer.
Nordd. Lloyd
Woermann-Linie
Industr.-Aktien
Dtsch. Luremd.
Harp. Bergb -G
Phönix-2!. G.
Allg. E!ektr.-G.
Schuckert-Elcktr.
Ealmon Asbest
Seloe A.G.
Alsen-Cem.
Breitend. Etfbr.
Tb. Düngers. R.
Elbschl.-Vr.
Holsten-Br.
Karstadt Rud.
Schlesw.-H. Bk.
178.0
122.0
21.50
111.0
172.0
135.5
WrMiischs Nunöschau De
HaNöwZä AmK Geweŗbs.
Verlängerung der Lehrzeit wegen Krankheit
des Lehrlings.
Die vertragliche Höchstdauer der Lehrzeit ist durch
8 130sa der Gewerbeordnung auf vier Jahre festge
setzt. Vereinbarungen, die eine längere als vierjäh
rige Lehrzeit vorsehen, sind nichtig. Nach einem Urteil
des Landesarbeitsgerichts Hannover vom 20. Dezem
ber 1928 — S. 342/28 — verletzt aber die Vereinbarung,
daß der Lehrling die durch Krankheit versäumte, über
vier Wochen hinausgehende Zeit auf Verlangen des
Lehrherrn nachlernen muß, die Vorschrift des 8 130 a
der Gewerbeordnung, auch dann nicht, wenn dadurch
die vierjährige Höchstdauer der Lehrzeit überschritten
wird.
Verzicht auf di- verlängerte Kündigungsfrist
des Kündigungsschutzgesetzes.
Das Rcichsarbcitsgerich hat am 27. November
1929 ein Urteil gefällt, wonach ein Verzicht auf die
Fristen des K.Sch. E. überhaupt nicht möglich ist, da
dies mit der Unabdingbarkeit des Gesetzes im Wider
spruch steht. Bei Zugrundelegung dieser Entscheidung
ist es also nicht mehr möglich, mit einem langjährigen
Angestellten, der unter Jnnehaltung der verlängerten
Fristen des K.Sch.G. gekündigt war, einen neuen Ver
trag, zu machen, der einen Verzicht auf diese Fristen
deswegen enthält, weil diese bereits einmal innege
halten waren. Es wird bei dem Eingehen eines neuen
Arbeitsverhältnisses stets die ganze bei der Firma ver
brachte Tätigkeitszeit anzurechnen sein.
Zur Frage der Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige
Fertigstellung von Gebäuden.
Ein Bauunternehmer hatte die Errichtung mehre
rer Gebäude übernommen, und es war eine Vertraas-
strafo für_ den Fall der nicht rechtzeitigen Fcrtigstel-
luna zwischen den Varteien vereinbart worden Tat-
sächlich verzögerte sich die Fertigstellung des Gebäudes,
und als der Bauunternehmer seinen restlichen Wcrk-
lohn anforderte, wandte der Bauherr ein, er rechn«
gegen die fällig gewordene Vertragsstrafe auf. Der
Bauunternehmer macht« geltend, daß die Verzögerung
durch bestimmte Maßnahmen des Bauherrn herbeige
führt worden sei, worauf der Gegner erwiderte, wenn
das auch richtig sei, so hätte der Bauunternehmer eben
d'e Fertigstellung des Gebäudes nur um soviel hinaus
schieben dürfen, als die Hinderung dauerte. Die Ver-
zögeruna fei aber eine viel umfangreichere gewesen.
Indexen hat das Reichsgericht dem Bauunter
nehmer recht gegeben, indem es dabin erkannte die
Vertragsstrafe sei nicht verwirkt.' Freilich war ein
nach dem Kalender bestimmter Zeitpunkt vorgesehen,
der Bauherr hatte also in diesem Falle gems § 284
Màr Bsrse
OhneGeivl
25. Januar
18. Januar
Anleihen
Angebot j Nachsr. ş dezl
Angebot
Nachfr.
bezahlt
5°/oLdjch.Kr.-B.-
Roggen -Pfandbr.
50/oLdsch.ZemraI-
Roggen -Pfandbr.
10°/o Goldpfand-
driefe der Schl.-H.
Landjch. . . . .
8°io Goldpfandbr
d. Schl.-H. Ldfch.
Q°lo Goldpfandbr.
d. Schl.-H. Lösch.
8^/0 Goldpfandbr.
des Kreditoereins
0/vLandsch.Zeittr.
RoggeN'Pfandbr.
Aktie»,
Bankv.f.Schl.-H.
Kieler Bank .
Tchleibank. alte
do. junge
Schl.-H. Bank . .
Westholst. Bank
Brauerei Z. Eiche
Kieler Schlrch-
Schificr.-Brauerei
Getreide-A.-G.»
Kappein
Habermann & G
Neue Dampfer-C
Was Lex deutsche Bauer wissen muß!
Das Erscheinen der litauischen Schweine an dom
neveingerichteten Berliner Auslandsvichmarht ver
dient seitens der deutschen Vichwirtschäft größte Auf-
merksamkeit. Wenn auch vorläufig durch Verordnung
die Importeure zur telegraphischen Voranmeldung ver
pflichtet sind und die Genehmigung der Zufuhr nur
nach Maßgabe des vorhandenen Platzes erteilt wird,
eine Bestimmung also, die auf eine Kontingentierung
der Einfuhr litau-ischer Schweine hinausläuft, so hat
die viehwirtschafilich interessierte Landwirtschaft ein
sehr erhebliches Interesse daran, daß an den. Haupt-
marktplatz Deutschlands, der zugleich für die Preisge
staltung der deutschen Schweinemarkte neben Hamburg
maßgeblich »st, derartige lleberfälle, wie auf den bei
den ersten Auslandsviehmärkien, sich ni-cht wiederholen,
— Ueber die Einfuhr der Polenschweine erklärte der
Reichsernährungsininifter Dietrich am Donnerstag ge
legentlich einer Besprechung mit Vertretern der Fleisch
wirtschaft, daß auch der Reichsverband der deutschen
Industrie neben den Organisationen des Fleischerg,e-
werbes, der Eroßschlächtcr, d>cs Viehhandels und der
Fleifchwarenindustrie sich an dem Einfuhrfyndikat für
die Polenschwekne beteiligen wolle. Der Reichsverband
der deutschen Industrie sucht jetzt eine Garantiestelle,
die das Reich wohl kaum sein wird. — Die halbamt
liche Stimmungsmache für den polnischen Handelsver
trag beginnt: Nur so lassen sich politisch die Ausiüh-
rungen werten, die das Preußische Statistische Amt
soeben veröffentlicht. In diesen Ausführungen wird
auf die im Jahre 1929 zunehmende Berknap"uuy auf
dem Schweinemarkt aufmerksam gemacht. Es wird
weiter auch die Tatsache hervorgehoben, daß gegen«
wärtig mir 9 350 000 mehr oder minder schlachtreife
Schweine vorhanden sind gegen 9 950 000 im Vorjahre.
Die Zahl der schlachtreifen Schweine ist also seit dem
Kieler Börse ,f
vom 5. Januar 1930. Erzeugerpreise. Preise fE-
stchen sich für gesunde Durchschnittsqualität der
ten Ernte per 1000 Klg. bei waggonweisem Dezua ^
Holstein: Weizen (78/79 Klg.) 246 RM.. Ä
(72/73- Klg.) 160 RM., Sommergerste 180, Braķ.Ä,
190, Russengerste 168, Hafer (weiß 53/54 Klg.) â
Mais 163 ab Hamburg verzollt, Kleehcu per 59
5,00. Wiesenheu 3,90. Preßstroh 2,00, Häcksel 2,65,
sekartofseln per 50 Klg.: Industrie, gelbfleischig^ "
Vuntköpse 3,70, Futterkartosseln 1,70 RM.
Tendenzbericht. ,ast
Kiel, 25. Januar. Während die WeizeUşi^,,.
durch den Bermahlun-gszwanq sich behaupten kon"^
erfolgten iür die anderen Eetreidearten weit ere
'chläge, ohne daß es gelang alle awfàtenen
unterzubringen. Auch Futtergerste war etwas
zu kaufen, jedoch waren die Preise für Mais, der ß
mentlich auf spätere Lieferung mehrfach
Die Richtzahl der Großhandelspreise vom 22. Jan.
T-ll, Berlin, 25, Jan. Die auf den Stichtag des
22. Januar berechnete Eroßhandelsrichtzahl des Sta
tistischen Reichsamtes ist gegenüber der Vorwoche von
132,4 auf 131,7 oder um 0,5 v. H. gesunken.
Beginn der deutsch-rumänischen Handels-
vertragsverhandlungsn.
T-ll. Berlin, 25. Jan. Die deutsch-rumänischen
Handelsvertragsverhandlungen sind am Sonnabend-
vormittag im Auswärtigen Amt eröffnet worden. Die
rumänische Abordnung, die unter Führung von An-
tippa steht, umfaßt 13 Mitglieder.
Abschlüsse getäbiHt.