Full text: Newspaper volume (1894, Bd. 1)

Zeitungen bestätigt. Nun erfolgte unmit 
telbar die Erhebung. Mit Beseler trafen 
am 23. auch der Prinz von Noer und 
der Graf Reventlow-Preetz in Kiel ein. 
Andere Männer, die gleich den genannten 
allgemeines Vertrauen besaßen, traten hin 
zu und man einigte sich wegen des Zu- 
fammentretens einer provisorischen Regie- 
rung und der Bekanntmachung einer Pro- 
klamation. Auf dem Rathhause tagte eine 
Versammlung, welche zur Hauptsache aus 
Männern bestand, die der fortschrittlichen 
Partei angehörten. Dieser Versammlung 
wurden die vorgenannten Beschlüsse unter 
breitet. Es entstand eine längere lebhafte 
Debatte, denn einestheils fand man die 
Sprache in der Proklamation nicht ent 
schieden genug, anderntheils verlangte man 
den Eintritt einiger allgemein, als frei 
sinnig bekannter Männer in die Regierung. 
Man einigte sich schließlich dahin, daß 
außer dem Prinzen von Noer, Beseler und 
Reventlow auch noch der Kieler Kaufmann 
Schmidt und der Advokat Bremer aus 
Flensburg in die Regierung eintraten. 
Der Wortlaut der Proklamation fand in 
der von Professor Dropsen entworfenen 
Weise Annahme. Dagegen wurde auch 
noch der Eintritt Olshausens in die Re- 
gierung durchgesetzt. Doch wurde das 
letztere vorläufig geheim gehalten, da man 
fürchtete, Olshausen dänischer Gewalt aus 
zusetzen, so lange er noch als Deputirter 
in Kopenhagen oder auf dem Schiffe 
„Hekla" war. 
Am Morgen des 24. März wurde das 
Zusammentreten der Regierung in Kiel 
unter feierlichem Glockengeläute bekannt ge 
macht. Die Proklamation wurde eiligst 
verbreitet. In derselben wurden die Schles 
wig-Holsteiner aufgefordert, treu einzutreten 
für die Rechte der Heimath. Die Rechte 
des Landes zu wahren, werden wir, heißt 
es, in unseres angestammten Herzogs Namen 
dle Regierung vorläufig führen. „Wir 
werden uns mit aller Kraft den Einheits 
und Freiheitsbestrebungen Deutschlands an 
schließen. Wir fordern alle wohlgesinnten 
Einwohner des Landes auf, sich mit uns 
zu vereinigen. Laßt uns durch Festigkeit 
und Ordnung dem deutschen Vaterlande 
ein würdiges Zeugniß des patriotischen 
Geistes geben, der die Einwohner Schles 
wig-Holsteins erfüllt. 
Der abwesende Advokat Brenner wird 
aufgefordert werden, der provisorischen Re 
gierung beizutreten. 
Kiel, den 24. März 1848. 
Die provisorische Regierung. 
Beseler. Friedrich, Prinz zu Schleswig- 
Holstein. F. Reventloiv. M. T. Schmidt. 
Am 24. März wollte der Kommandant 
der Kieler Garnison seine Truppen, das 
5. Jägerkorps und eine Schwadron Dra 
goner, in der Umgegend von Kiel ein 
quartieren, um ein Zusammenstoßen mit 
den Bürgern zu verineiden. Als aber 
letztere um das Verbleiben der Garnison 
baten, die Bertheilung von Waffen forder 
ten und sich selbst am Wachtdienst betheili- 
gen wollten, gab Oberst Hoegh seine Ab 
sicht auf, legte das Kommando nieder und 
übergab es dem Major Sachau. Nachdem 
die Truppen versammelt waren, erkannten 
sie auf eine Aufforderung des Prinzen die 
provisorische Regierung an. Sachau wurde 
Kommandant von Kiel und Michelsen, ein 
Hauptförderer der Erhebung, übernahm 
die Führung der Jäger. 
Sollte jedoch die Erhebung gelingen, so 
galt es vor allem auch, sich der Festung 
Rendsburg zu bemächtigen. Mit etwa 400 
Mann (Jäger und Bürger) brach der Prinz 
sofort nach Rendsburg auf und langte am 
24. März gegen 9 Uhr Morgens hier an 
Einige Hundert Studenten und Turner 
folgten nach. General Lützow hatte, ob 
Wohl ihn sein Stabschef gewarnt hatte, 
und obwohl in den Slraßen Rendsburgs 
die Kieler Vorgänge laut besprochen wur 
den, nichts zur Sicherung der Stadt ge 
than. Am 23. März lieferte er sogar der 
Bürgerwehr 400 Geivehre aus, so daß 
erstere sich in der Nacht unter ihren früheren 
Offizieren wieder neu bilden konnte. Hier 
bei that sich namentlich die Bürgerartillerie 
hervor, welche 1845 aufgelöst worden war. 
Unangefochten kam der Prinz von Noer 
seinen Truppen in die Festung und 
wenn auch die Dänen Aufruhr darin er 
blicken wollen. Bon den Offizieren blieben 
99 in den Herzogthümern zurück und von 
diesen traten 65 in die spätere schleswig 
holsteinische Armee ein. -n- 
Anzeigen. 
Kirchliche Bekanntmachung. 
Der Voranschlag der Einnahmen und 
Ausgaben der St. Marienkirche für das 
Rechnungsjahr 1894/95 liegt von heute 
an 14 Tage vorschriftsmäßig im Altstädter 
Hauptpastorat öffentlich aus. 
Rendsburg, den 27. März 1894. 
Der Ältstädter Kirchenvorstand. 
Es findet 
ScWMt êitzW 
der beiden städtischen Kollegien 
Donnerstag, den 29 März 1894, 
Nachm. 5 Uhr, 
im Rathhaussaale und zwar mit folgender 
Tagesordnung statt: 
Vorlage und Feststellung des Haus 
hnltuugsplancs Pr. 1894/95. 
Rendsburg, den 27. März 1894. 
Der Bürgermeister. 
Rühle von Lilienstern 
Bekanntmachung. 
Es ist von der Königlichen Wasserbau- 
Inspektion Hierselbst der Antrag gestellt 
worden, den öffentlichen Fußweg von 
Rendsburg nach Buedelsdorf der von der 
ausgefuehrten Durchdämmung der Ger 
hardtstraße nach dem im Eisenbahndamm 
neugebauten Tunnel fuehrt — Karten F. 
L. lY. Parzelle Nr. 161 und 153 — zu 
verlegen, dergestalt, daß der Fußweg fer 
nerhin von der Reventlowstraße in einer 
wiederholt gebrochenen Linie nach dem ge 
nannten Tunnel fuehren soll. 
Vorstehendes wird auf Grund der §§ 
57 und 58 des Zuständigkeits-Gesetzes vom 
1. August 1883 mit der Aufforderung ver 
öffentlicht, daß die Einsprüche gegen das 
Verfahren unter Angabe der Gründe bei 
Vermeidung des Ausschlusses binnen Vier- 
Wochen dahier, >vo auch die Zeichnung ein 
gesehen werden kann, geltend zu machen 
ind. 
Rendsburg, den 25. März 1894. 
Die Polizei-Verwaltung. 
mit 
bewog den General, die Truppen, drei 
Infanterie und ein Artillerie- 
5" ? dem Paradeplatz zu ver 
sammeln. General Lützow erklärte hier, 
er werde semen Abschied nehmen und à 
laste es Jedem, nach fernem Ermessen zu 
handeln Der Prrnz hielt hierauf eine 
Rede und bewog die Truppen, die pro- 
bisorische Regierung anzuerkennen. Ohne 
Schwertstreich war Rendsburg in die Hand 
der Schleswig-Holsteiner gekommen. Dieser 
Umstand fällt großentheils dem Verhalten 
der dänischen Regierung zur Last. Doch 
steht so viel fest, daß der Ausgang in jedem 
Falle derselbe gewesen wäre, nur das Ver 
halten der Offiziere würde in einem anderen 
Lichte stehen. 
Ņald traten auch die Truppen in anderen 
Städten der Herzogthümer offen zur schles 
wig-holsteinischen Sache über, ohne daß 
ein -rropfen Blut geflossen wäre. Die 
Besetzung Rendsburgs war Seitens der 
Schleswig-Holsteiner ein Akt gerechter Noth- 
wehr, nach den Vorgängen in Kopenhagen, 
Polizeiverordnung. 
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Ver 
ordnung über die Polizeiverwaltung in den 
neu erworbenen Landestheilen vom 20. Sep 
tember 1867 (Gesetzsammlung Seite 1529), 
sowie des § 143 des Gesetzes über die 
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird 
mit Zustimmung des Magistrats Hierselbst 
Folgendes verordnet: 
Es ist verboten in die Siele des Stegen 
und Mühlengrabens Hierselbst 
a. feste Stoffe, wie Kehricht, Schutt, 
Asche, Küchenabfälle, Lappen, Sand 
und dergleichen 
b. Stoffe, welche durch Gährung oder 
Verwesung gesundheitsschädliche und 
lästige Ausdünstungen verbreiten 
c. Fäcalien, Jauche, Blut, Urin und 
sonstiger Unrath einzuführen. 
8 2. 
Wer den vorstehenden Bestimmungen 
zuwiderhandelt, oder es unterläßt geeignete 
Einrichtungen zu treffen, daß Verunreini 
gungen des Stegen- und Mühlengrabensiels 
durch die angegebenen Stoffe verhindere 
werden, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 
9 Mark, an deren Stelle im Falle des 
Unvermögens entsprechende Haft tritt. 
8 3- 
Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit 
dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. 
Rendsburg, den 14. März 1894. 
Die Polizeibehörde. 
Lļffkitlilhe PttstchcrilW. 
Am Donnerstag, den 29. März ds. Js., 
Vormittags 11 Uhr, 
werde ich im Hotel „Zum Nordischen Löwen" 
in der Thorstraße hier: 
1 gebr. Cylinder - Tretmaschine, 
1 Bostonpresse mit Zubehör und 
1 Setzerei - Einrichtung, wenig 
gebraucht, 
gegen baare Zahlung öffentlich versteigern. 
Wegen vorheriger Auskunft, Besichtigung 
rc. wolle man sich an den Unterzeichneten 
wenden. 
Rendsburg, den 16. Mürz 1894. 
Brennecke, Gerichtsvollzieher, 
Stegenstraße 4. 
10—15 k flutn- Şàhlistt 
abzugeben bei 
C. Evert, Vor dem Neuthor. 
Testamentspublication. 
Termin zur Publikation des von dem 
zu Rendsburg, Alter Bahnhof, verstorbenen 
Maschinenbauerlehrlings Peter Adolph 
Tanck hinterlassenen Testaments wird auf 
Montag, den 2. April er., 
Vormittags 19 Uhr, 
anberaumt. 
Vorstehendes wird für etwaige unbe 
kannte Erben zur Wahrnehmung ihrer 
Gerechtsame hierdurch bekannt gemacht. 
Rendsbürg, den 19. März 1894. 
Königliches Amtsgericht I. 
Mntihnu 
Mittwoch, den 28. März d. Js., Vor 
mittags von 9'/2 Uhr an soffen im Hause 
der Wwe. Schmidt, Krouprinzenstraße 
hier, Umzugshalber folgende Gegenstände 
öffentlich gegen gleich baare Zahlung ver- 
kauft werden: 
1 Secretär, 1 Eckschrank, 1 Sopha, 1 
Theetisch, 1 Nähtisch und sonstige Tische, 
Stühle, 3 Bettstellen, 1 Nähmaschine, 
Haus- und Küchengeräth, Bettzeug, sowie 
sonstige Sachen. 
L. A. Krüger. 
Bekanntmachung. 
Vier in der Gemarkung Hörsten be- 
legene städtische Wiesen sollen unter der 
Hand verpachtet werden. 
Hierauf Reflektireude wollen sich bei dem 
Vorsitzenden der Landkommission, Herrn 
Senator Rohwer, melden. 
Rendsburg, den 26. März 1894. 
Der Magistrat. 
Bekanntmachung. 
Es wird beabsichtigt, demnächst eine 
weitere Schülerwerkstätte für den Knaben 
handfertigkeitsunterricht und zwar in der 
Neuwerker-Schule für die Theilnehmenden 
Knaben des Neuwerker Schulbezirks ein 
zurichten. 
Demnach werden fernerhin sowohl in 
der Altstädter, als in der Neuwerker-Schule 
je 2 Unterrichtskurse suer Papier- bezw. 
Papparbeiten, sowie fuer Holz- bezw. 
Kerbschnitzarbeiten stattfinden und zwar in 
jedem Unterrichtszweige wöchentlich 2 Stun 
den entweder am Mittwoch oder Sonn 
abend Nachmittag. 
Den besten Erfolg verspricht indeß der 
Unterricht, wenn er regelmäßig besucht wird 
Um festzustellen, wieviel Schüler an dem 
Unterricht in Papparbeiten oder in Holz- 
-chnitzarbeiten — in jedem der beiden 
Schulbezirke Altstadt und Neuwerk — Theil 
nehmen, werden die betreffenden Eltern 
bezw. Pflegeeltern, welche wünschen, daß 
ihre Knaben an dem Unterricht Theil 
nehmen und sich bereit erklären, für den 
regelmäßigen Besuch der Unterrtchtsstunden 
Sorge zu tragen, auch die wenigen, noch 
erforderlichen Werkzeuge anzuschaffen, auf 
gefordert in den Tagen vom Mittwoch, 
den 28. März, bis Sonnabend, den 31. März 
d. Js., Mittags, die desfallsige Anmeldung 
auf dem Magistrats-Bureau persönlich zu 
bewirken oder durch den Knaben, der an 
dem Unterricht Theil nehnien soll, besorgen 
..£? e , n ' in welch letzterem Falle eine 
şşi^'lstlicho Erklärung des-Vaters rc., daß 
er die Einwilligung zur Theilnahme an 
Öe !s .şi'klw'lligcn Handfertigkeitsunterricht 
ert^etlt itnb zur Anschaffung der erforder- 
lochen Werkzeuge bereit, mitzubringen ist. 
An jedem Unterrichtskursus können 15 
bis 18 Knaben Theil nehmen. 
Rendsburg, den 25. März 1894. 
Der Magistrat. 
Hslzverkmrf 
ruder Kouigr.OberförftereiRmdsbm'g. 
1. Am Mittwoch, den 4 April, 
von Vorniittags 10 Uhr ab, 
sollen im Thode'schen Gasthause zu Els 
dorf öffentlich meistbietend versteigert 
werden: 
Aus dem Schutzbezirk Elsdorf 
(Gehege Osterhamm und Mittelhamm.) 
341 Eicken I.—V. El. mit 151 fm, 
20 Buchen 111.—V. El. mit 11 fm, 
509 Kiefern ill.—V. El. mit 260 fm, 
200 Fichten 11.—'V. El. mit 95 fm, 
2 rm Eichen-Nutzscheite, 
24 rm Buchen'Nutzscheite, 
44 rm Eichen-Nutzknüppel, 
61 rm Eichen-, Buchen-, Erlen-Brenn- 
scheite und Knüppel, 
200 rm Nadelholzbrennscheite u. Knüppel, 
550 rm Laub- und Nadelholz-Reisig. 
II. Am Donnerstag, den 5. April, 
von Vormittags 10 Uhr ab, 
sollen im Hagge'schen Gasthause zu 
Damendo-s öffentlich meistbietend ver 
steigert werden: 
i. aus dem Schutzbezirk Felsenrade 
(Gehege Dornbrovck, Groß.Gehege, Felsen- 
rade, event, auch Viehwisch.) 
49 Eichen L—IV. El. mit 36 fm, 3 rm 
Eichen-, 25 rm Bnchen-Nutzscheite, 33 rm 
Eichen-, 250 rm Buchen, 1 rm Erlen- 
scheite, 50 rm Eichen- und Buchen- 
Brennknüppel, 200 rm Laubholzreisig. 
2. Aus dem Schutzbezirk Hütten 
(Gehege Holzkoppel, Frescnboy, Ahlcfeld, 
Silberbergcn und Bvckholt). 
38 Eichen, IL—V. El. mit 22 fm, 
37 Fichten 11,—Y. El. mit 34 fm, 
21 Kiefern III.—Y. El. mit 15 sin 
2 rm Eichen-, 17 rm Buchcn-Nutzscheite, 
30 rm Eichen-, 380 rm Buchen-, 72 rm 
Erlen-, 30 rm Nadelholz-Brennscheite u 
Knüppel, 300 rm Laub- und Nadelholz- 
Reisig. 
3. Aus dem Schutzbezirk Krummland 
(Gehege Krummlaud und Rohrkirchen) 
74 Kiefern und Fichten mit 21 fm, 
130 Eschenstangen l./lll. El., 5 rm Buchen- 
Nutzscheite l. El., 4 rm Kiefern- und 
Fichten-Nutzknüppel, 39 rm Buchen- und 
Eschen-Brennscheite und Knüppel, '28 rm 
Erlen-Scheite und Knüppel, 33 rm 
Kiefern- und Fichten-Scheite u. Knüppel, 
65 rm Laubholz-Reisig. 
Rendsburg, den 25. März 1894. 
Der Oberförster. 
§»ie Mnllir-AilM., 
Am Mittwoch, den 48. April, 
Vormittags von 9 Uhr an, wird ans der 
Hofstelle des Herrn Hufevpächters Cl. Hoop 
(Fritz Hoop's Nächst.) in Brux, adl. Gut 
Bossee, wegen Aufgabe der Pachtung sämmt 
liches vorhandene landw. Inventar nebst 
Mobiliar u. A.: 
Ijähr. Füllen, 1 Ferkelsau, 1 Feder- und 
4 Bauernwagen, 4 Pflüge (1 zwei- 
schaarig), 2 Rund- und 2 Schotteggen, 
1 Staubmühle, 1 Häcksel- und 1 Rüben 
Maschine, 1 Butterrad, 1 Decimalwaage 
36 Milchsatten, 4 Rahmbütten, 1 Back 
trog, 5 Pferdesielen, 1 Reitsattel, 2 ei 
Oefen, 1 Dampfkessel, 4 Heckl 
1 große Parthie Latten rc. rc. 1 Kle 
1 Eck-, 1 Leinen- und 1 Speisesck 
1 Bettstelle mit Sprungfedermatratze, 
2 vollst. Betten, 2 Koffer, 1 S 
Tische, 12 Stühle, 1 Tretnähmas 
1 Zeugrolle, 1 Uhr, 2 Fußsäcke, Korn 
säcke u. verschiedenes Dahingehörende 
öffentlich Meistbietend gegen sichere Bürg 
schaft mit Credit bis zum 1. Sept. d. I. 
verkauft. 
M. Chr. Schönwandt. 
Nortorf, den 27. März 1894. 
warte wieder irischen 
zu bekannten Preisen. 
Ludwig Hoibsen. 
Renk Ne«! 
Mkr-ŞļlWWnt. 
Deutsches Reichs-Patent Nr. 66713 
zu den billigsten Preisen ans Lager. 
I. E. Piening, 
Löwenstr. 533. 
F- 
zSK !i. Sl p 31.8 £ 21 (Odentine) 
aus der König!, bayer Hofparfümerie-Fabr 
von 11. I). Wunderlich in Nürnberg, 
seit 30 Jahren mit grösstem Erfolge ein- 
j_vtumyuiig uiiu J2nirisuiiuii| 
Zähne und des Mundes. Sie macht 
Zähne glänzend weiss, entfernt den 
Weinstein, der die Grundlage zum Stocken 
der Zähne bildet, beseitigtüble« Mund 
und Tabak gerneb. Sie ist absolut nn - 
schädlich, vernichtet die schädlichen 
Zahn - Pilze, ist hervorragend anti- 
septisch und ist von keinem, wenn anch 
noch so grossartig ausposaunten Zahnputz 
mittel übertroffen. 
Wn 11 d e r 1 i c h ’ s preisgekrönte 
Zahnpasta konservirt die Zähne bis in’s 
späte Alter. Zu haben in Metall- und Glas 
dosen ä 50 Pf. bei: 
Schaller & IiClmert (Altst. Apotheke) 
Auction. 
Am Donnerstag, der 29. März d. I., 
Vormittags von 9 '/ 2 Uhr an, sollen im 
Colosseum Hierselbst 
1. zwangsweise: 
1 gut erhaltenes Fortepiano, 
2. freiwillig wegen Ortsveränderung: 
2 Sophas, 6 Stühle, 2 Tische, 1 Bett 
stelle, 2 Koffer, 2 gr. Spiegel, 1 Küchen 
schrank, 1 Schrank, 1 Schreibp-Ut, 
1 Nähtisch, 1 Parthie Böttgerhandwcrk- 
zeuge, Haus- und Küchengeschirr und 
viele andere Sachen mehr 
öffentlich an deu Meistbietenden gegen gleich 
baare Zahlung versteigert werden. 
Das Fortepiano steht ani Mittwoch im 
Colosseum zur Ansicht und findet die 
Auction bestimmt statt. 
Der Gerichtsvollzieher 
Heidemau«. 
Für Zalinleidende 
bin ich täglich zu sprechen 
von 8—6 Uhr. 
Schmerzlose Z a h 11 b c ii a 11 cl 11111 g. 
Carl Petersen, 
Königstrasse 1., I, Rendsburg. 
Das Loos XIV. Grosse Pferde -Verloosung 
zu lnowrazlaw.-Ziehung9.Mai 
Hauptgewinne i. Werthe von 
10,000 Mark 
5000 Mark 
sowie eine grosse Anzahl ed 
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werthvolle Gewinne. 
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