Zeitungen bestätigt. Nun erfolgte unmit
telbar die Erhebung. Mit Beseler trafen
am 23. auch der Prinz von Noer und
der Graf Reventlow-Preetz in Kiel ein.
Andere Männer, die gleich den genannten
allgemeines Vertrauen besaßen, traten hin
zu und man einigte sich wegen des Zu-
fammentretens einer provisorischen Regie-
rung und der Bekanntmachung einer Pro-
klamation. Auf dem Rathhause tagte eine
Versammlung, welche zur Hauptsache aus
Männern bestand, die der fortschrittlichen
Partei angehörten. Dieser Versammlung
wurden die vorgenannten Beschlüsse unter
breitet. Es entstand eine längere lebhafte
Debatte, denn einestheils fand man die
Sprache in der Proklamation nicht ent
schieden genug, anderntheils verlangte man
den Eintritt einiger allgemein, als frei
sinnig bekannter Männer in die Regierung.
Man einigte sich schließlich dahin, daß
außer dem Prinzen von Noer, Beseler und
Reventlow auch noch der Kieler Kaufmann
Schmidt und der Advokat Bremer aus
Flensburg in die Regierung eintraten.
Der Wortlaut der Proklamation fand in
der von Professor Dropsen entworfenen
Weise Annahme. Dagegen wurde auch
noch der Eintritt Olshausens in die Re-
gierung durchgesetzt. Doch wurde das
letztere vorläufig geheim gehalten, da man
fürchtete, Olshausen dänischer Gewalt aus
zusetzen, so lange er noch als Deputirter
in Kopenhagen oder auf dem Schiffe
„Hekla" war.
Am Morgen des 24. März wurde das
Zusammentreten der Regierung in Kiel
unter feierlichem Glockengeläute bekannt ge
macht. Die Proklamation wurde eiligst
verbreitet. In derselben wurden die Schles
wig-Holsteiner aufgefordert, treu einzutreten
für die Rechte der Heimath. Die Rechte
des Landes zu wahren, werden wir, heißt
es, in unseres angestammten Herzogs Namen
dle Regierung vorläufig führen. „Wir
werden uns mit aller Kraft den Einheits
und Freiheitsbestrebungen Deutschlands an
schließen. Wir fordern alle wohlgesinnten
Einwohner des Landes auf, sich mit uns
zu vereinigen. Laßt uns durch Festigkeit
und Ordnung dem deutschen Vaterlande
ein würdiges Zeugniß des patriotischen
Geistes geben, der die Einwohner Schles
wig-Holsteins erfüllt.
Der abwesende Advokat Brenner wird
aufgefordert werden, der provisorischen Re
gierung beizutreten.
Kiel, den 24. März 1848.
Die provisorische Regierung.
Beseler. Friedrich, Prinz zu Schleswig-
Holstein. F. Reventloiv. M. T. Schmidt.
Am 24. März wollte der Kommandant
der Kieler Garnison seine Truppen, das
5. Jägerkorps und eine Schwadron Dra
goner, in der Umgegend von Kiel ein
quartieren, um ein Zusammenstoßen mit
den Bürgern zu verineiden. Als aber
letztere um das Verbleiben der Garnison
baten, die Bertheilung von Waffen forder
ten und sich selbst am Wachtdienst betheili-
gen wollten, gab Oberst Hoegh seine Ab
sicht auf, legte das Kommando nieder und
übergab es dem Major Sachau. Nachdem
die Truppen versammelt waren, erkannten
sie auf eine Aufforderung des Prinzen die
provisorische Regierung an. Sachau wurde
Kommandant von Kiel und Michelsen, ein
Hauptförderer der Erhebung, übernahm
die Führung der Jäger.
Sollte jedoch die Erhebung gelingen, so
galt es vor allem auch, sich der Festung
Rendsburg zu bemächtigen. Mit etwa 400
Mann (Jäger und Bürger) brach der Prinz
sofort nach Rendsburg auf und langte am
24. März gegen 9 Uhr Morgens hier an
Einige Hundert Studenten und Turner
folgten nach. General Lützow hatte, ob
Wohl ihn sein Stabschef gewarnt hatte,
und obwohl in den Slraßen Rendsburgs
die Kieler Vorgänge laut besprochen wur
den, nichts zur Sicherung der Stadt ge
than. Am 23. März lieferte er sogar der
Bürgerwehr 400 Geivehre aus, so daß
erstere sich in der Nacht unter ihren früheren
Offizieren wieder neu bilden konnte. Hier
bei that sich namentlich die Bürgerartillerie
hervor, welche 1845 aufgelöst worden war.
Unangefochten kam der Prinz von Noer
seinen Truppen in die Festung und
wenn auch die Dänen Aufruhr darin er
blicken wollen. Bon den Offizieren blieben
99 in den Herzogthümern zurück und von
diesen traten 65 in die spätere schleswig
holsteinische Armee ein. -n-
Anzeigen.
Kirchliche Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Einnahmen und
Ausgaben der St. Marienkirche für das
Rechnungsjahr 1894/95 liegt von heute
an 14 Tage vorschriftsmäßig im Altstädter
Hauptpastorat öffentlich aus.
Rendsburg, den 27. März 1894.
Der Ältstädter Kirchenvorstand.
Es findet
ScWMt êitzW
der beiden städtischen Kollegien
Donnerstag, den 29 März 1894,
Nachm. 5 Uhr,
im Rathhaussaale und zwar mit folgender
Tagesordnung statt:
Vorlage und Feststellung des Haus
hnltuugsplancs Pr. 1894/95.
Rendsburg, den 27. März 1894.
Der Bürgermeister.
Rühle von Lilienstern
Bekanntmachung.
Es ist von der Königlichen Wasserbau-
Inspektion Hierselbst der Antrag gestellt
worden, den öffentlichen Fußweg von
Rendsburg nach Buedelsdorf der von der
ausgefuehrten Durchdämmung der Ger
hardtstraße nach dem im Eisenbahndamm
neugebauten Tunnel fuehrt — Karten F.
L. lY. Parzelle Nr. 161 und 153 — zu
verlegen, dergestalt, daß der Fußweg fer
nerhin von der Reventlowstraße in einer
wiederholt gebrochenen Linie nach dem ge
nannten Tunnel fuehren soll.
Vorstehendes wird auf Grund der §§
57 und 58 des Zuständigkeits-Gesetzes vom
1. August 1883 mit der Aufforderung ver
öffentlicht, daß die Einsprüche gegen das
Verfahren unter Angabe der Gründe bei
Vermeidung des Ausschlusses binnen Vier-
Wochen dahier, >vo auch die Zeichnung ein
gesehen werden kann, geltend zu machen
ind.
Rendsburg, den 25. März 1894.
Die Polizei-Verwaltung.
mit
bewog den General, die Truppen, drei
Infanterie und ein Artillerie-
5" ? dem Paradeplatz zu ver
sammeln. General Lützow erklärte hier,
er werde semen Abschied nehmen und à
laste es Jedem, nach fernem Ermessen zu
handeln Der Prrnz hielt hierauf eine
Rede und bewog die Truppen, die pro-
bisorische Regierung anzuerkennen. Ohne
Schwertstreich war Rendsburg in die Hand
der Schleswig-Holsteiner gekommen. Dieser
Umstand fällt großentheils dem Verhalten
der dänischen Regierung zur Last. Doch
steht so viel fest, daß der Ausgang in jedem
Falle derselbe gewesen wäre, nur das Ver
halten der Offiziere würde in einem anderen
Lichte stehen.
Ņald traten auch die Truppen in anderen
Städten der Herzogthümer offen zur schles
wig-holsteinischen Sache über, ohne daß
ein -rropfen Blut geflossen wäre. Die
Besetzung Rendsburgs war Seitens der
Schleswig-Holsteiner ein Akt gerechter Noth-
wehr, nach den Vorgängen in Kopenhagen,
Polizeiverordnung.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Ver
ordnung über die Polizeiverwaltung in den
neu erworbenen Landestheilen vom 20. Sep
tember 1867 (Gesetzsammlung Seite 1529),
sowie des § 143 des Gesetzes über die
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird
mit Zustimmung des Magistrats Hierselbst
Folgendes verordnet:
Es ist verboten in die Siele des Stegen
und Mühlengrabens Hierselbst
a. feste Stoffe, wie Kehricht, Schutt,
Asche, Küchenabfälle, Lappen, Sand
und dergleichen
b. Stoffe, welche durch Gährung oder
Verwesung gesundheitsschädliche und
lästige Ausdünstungen verbreiten
c. Fäcalien, Jauche, Blut, Urin und
sonstiger Unrath einzuführen.
8 2.
Wer den vorstehenden Bestimmungen
zuwiderhandelt, oder es unterläßt geeignete
Einrichtungen zu treffen, daß Verunreini
gungen des Stegen- und Mühlengrabensiels
durch die angegebenen Stoffe verhindere
werden, verfällt in eine Geldstrafe bis zu
9 Mark, an deren Stelle im Falle des
Unvermögens entsprechende Haft tritt.
8 3-
Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit
dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Rendsburg, den 14. März 1894.
Die Polizeibehörde.
Lļffkitlilhe PttstchcrilW.
Am Donnerstag, den 29. März ds. Js.,
Vormittags 11 Uhr,
werde ich im Hotel „Zum Nordischen Löwen"
in der Thorstraße hier:
1 gebr. Cylinder - Tretmaschine,
1 Bostonpresse mit Zubehör und
1 Setzerei - Einrichtung, wenig
gebraucht,
gegen baare Zahlung öffentlich versteigern.
Wegen vorheriger Auskunft, Besichtigung
rc. wolle man sich an den Unterzeichneten
wenden.
Rendsburg, den 16. Mürz 1894.
Brennecke, Gerichtsvollzieher,
Stegenstraße 4.
10—15 k flutn- Şàhlistt
abzugeben bei
C. Evert, Vor dem Neuthor.
Testamentspublication.
Termin zur Publikation des von dem
zu Rendsburg, Alter Bahnhof, verstorbenen
Maschinenbauerlehrlings Peter Adolph
Tanck hinterlassenen Testaments wird auf
Montag, den 2. April er.,
Vormittags 19 Uhr,
anberaumt.
Vorstehendes wird für etwaige unbe
kannte Erben zur Wahrnehmung ihrer
Gerechtsame hierdurch bekannt gemacht.
Rendsbürg, den 19. März 1894.
Königliches Amtsgericht I.
Mntihnu
Mittwoch, den 28. März d. Js., Vor
mittags von 9'/2 Uhr an soffen im Hause
der Wwe. Schmidt, Krouprinzenstraße
hier, Umzugshalber folgende Gegenstände
öffentlich gegen gleich baare Zahlung ver-
kauft werden:
1 Secretär, 1 Eckschrank, 1 Sopha, 1
Theetisch, 1 Nähtisch und sonstige Tische,
Stühle, 3 Bettstellen, 1 Nähmaschine,
Haus- und Küchengeräth, Bettzeug, sowie
sonstige Sachen.
L. A. Krüger.
Bekanntmachung.
Vier in der Gemarkung Hörsten be-
legene städtische Wiesen sollen unter der
Hand verpachtet werden.
Hierauf Reflektireude wollen sich bei dem
Vorsitzenden der Landkommission, Herrn
Senator Rohwer, melden.
Rendsburg, den 26. März 1894.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Es wird beabsichtigt, demnächst eine
weitere Schülerwerkstätte für den Knaben
handfertigkeitsunterricht und zwar in der
Neuwerker-Schule für die Theilnehmenden
Knaben des Neuwerker Schulbezirks ein
zurichten.
Demnach werden fernerhin sowohl in
der Altstädter, als in der Neuwerker-Schule
je 2 Unterrichtskurse suer Papier- bezw.
Papparbeiten, sowie fuer Holz- bezw.
Kerbschnitzarbeiten stattfinden und zwar in
jedem Unterrichtszweige wöchentlich 2 Stun
den entweder am Mittwoch oder Sonn
abend Nachmittag.
Den besten Erfolg verspricht indeß der
Unterricht, wenn er regelmäßig besucht wird
Um festzustellen, wieviel Schüler an dem
Unterricht in Papparbeiten oder in Holz-
-chnitzarbeiten — in jedem der beiden
Schulbezirke Altstadt und Neuwerk — Theil
nehmen, werden die betreffenden Eltern
bezw. Pflegeeltern, welche wünschen, daß
ihre Knaben an dem Unterricht Theil
nehmen und sich bereit erklären, für den
regelmäßigen Besuch der Unterrtchtsstunden
Sorge zu tragen, auch die wenigen, noch
erforderlichen Werkzeuge anzuschaffen, auf
gefordert in den Tagen vom Mittwoch,
den 28. März, bis Sonnabend, den 31. März
d. Js., Mittags, die desfallsige Anmeldung
auf dem Magistrats-Bureau persönlich zu
bewirken oder durch den Knaben, der an
dem Unterricht Theil nehnien soll, besorgen
..£? e , n ' in welch letzterem Falle eine
şşi^'lstlicho Erklärung des-Vaters rc., daß
er die Einwilligung zur Theilnahme an
Öe !s .şi'klw'lligcn Handfertigkeitsunterricht
ert^etlt itnb zur Anschaffung der erforder-
lochen Werkzeuge bereit, mitzubringen ist.
An jedem Unterrichtskursus können 15
bis 18 Knaben Theil nehmen.
Rendsburg, den 25. März 1894.
Der Magistrat.
Hslzverkmrf
ruder Kouigr.OberförftereiRmdsbm'g.
1. Am Mittwoch, den 4 April,
von Vorniittags 10 Uhr ab,
sollen im Thode'schen Gasthause zu Els
dorf öffentlich meistbietend versteigert
werden:
Aus dem Schutzbezirk Elsdorf
(Gehege Osterhamm und Mittelhamm.)
341 Eicken I.—V. El. mit 151 fm,
20 Buchen 111.—V. El. mit 11 fm,
509 Kiefern ill.—V. El. mit 260 fm,
200 Fichten 11.—'V. El. mit 95 fm,
2 rm Eichen-Nutzscheite,
24 rm Buchen'Nutzscheite,
44 rm Eichen-Nutzknüppel,
61 rm Eichen-, Buchen-, Erlen-Brenn-
scheite und Knüppel,
200 rm Nadelholzbrennscheite u. Knüppel,
550 rm Laub- und Nadelholz-Reisig.
II. Am Donnerstag, den 5. April,
von Vormittags 10 Uhr ab,
sollen im Hagge'schen Gasthause zu
Damendo-s öffentlich meistbietend ver
steigert werden:
i. aus dem Schutzbezirk Felsenrade
(Gehege Dornbrovck, Groß.Gehege, Felsen-
rade, event, auch Viehwisch.)
49 Eichen L—IV. El. mit 36 fm, 3 rm
Eichen-, 25 rm Bnchen-Nutzscheite, 33 rm
Eichen-, 250 rm Buchen, 1 rm Erlen-
scheite, 50 rm Eichen- und Buchen-
Brennknüppel, 200 rm Laubholzreisig.
2. Aus dem Schutzbezirk Hütten
(Gehege Holzkoppel, Frescnboy, Ahlcfeld,
Silberbergcn und Bvckholt).
38 Eichen, IL—V. El. mit 22 fm,
37 Fichten 11,—Y. El. mit 34 fm,
21 Kiefern III.—Y. El. mit 15 sin
2 rm Eichen-, 17 rm Buchcn-Nutzscheite,
30 rm Eichen-, 380 rm Buchen-, 72 rm
Erlen-, 30 rm Nadelholz-Brennscheite u
Knüppel, 300 rm Laub- und Nadelholz-
Reisig.
3. Aus dem Schutzbezirk Krummland
(Gehege Krummlaud und Rohrkirchen)
74 Kiefern und Fichten mit 21 fm,
130 Eschenstangen l./lll. El., 5 rm Buchen-
Nutzscheite l. El., 4 rm Kiefern- und
Fichten-Nutzknüppel, 39 rm Buchen- und
Eschen-Brennscheite und Knüppel, '28 rm
Erlen-Scheite und Knüppel, 33 rm
Kiefern- und Fichten-Scheite u. Knüppel,
65 rm Laubholz-Reisig.
Rendsburg, den 25. März 1894.
Der Oberförster.
§»ie Mnllir-AilM.,
Am Mittwoch, den 48. April,
Vormittags von 9 Uhr an, wird ans der
Hofstelle des Herrn Hufevpächters Cl. Hoop
(Fritz Hoop's Nächst.) in Brux, adl. Gut
Bossee, wegen Aufgabe der Pachtung sämmt
liches vorhandene landw. Inventar nebst
Mobiliar u. A.:
Ijähr. Füllen, 1 Ferkelsau, 1 Feder- und
4 Bauernwagen, 4 Pflüge (1 zwei-
schaarig), 2 Rund- und 2 Schotteggen,
1 Staubmühle, 1 Häcksel- und 1 Rüben
Maschine, 1 Butterrad, 1 Decimalwaage
36 Milchsatten, 4 Rahmbütten, 1 Back
trog, 5 Pferdesielen, 1 Reitsattel, 2 ei
Oefen, 1 Dampfkessel, 4 Heckl
1 große Parthie Latten rc. rc. 1 Kle
1 Eck-, 1 Leinen- und 1 Speisesck
1 Bettstelle mit Sprungfedermatratze,
2 vollst. Betten, 2 Koffer, 1 S
Tische, 12 Stühle, 1 Tretnähmas
1 Zeugrolle, 1 Uhr, 2 Fußsäcke, Korn
säcke u. verschiedenes Dahingehörende
öffentlich Meistbietend gegen sichere Bürg
schaft mit Credit bis zum 1. Sept. d. I.
verkauft.
M. Chr. Schönwandt.
Nortorf, den 27. März 1894.
warte wieder irischen
zu bekannten Preisen.
Ludwig Hoibsen.
Renk Ne«!
Mkr-ŞļlWWnt.
Deutsches Reichs-Patent Nr. 66713
zu den billigsten Preisen ans Lager.
I. E. Piening,
Löwenstr. 533.
F-
zSK !i. Sl p 31.8 £ 21 (Odentine)
aus der König!, bayer Hofparfümerie-Fabr
von 11. I). Wunderlich in Nürnberg,
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j_vtumyuiig uiiu J2nirisuiiuii|
Zähne und des Mundes. Sie macht
Zähne glänzend weiss, entfernt den
Weinstein, der die Grundlage zum Stocken
der Zähne bildet, beseitigtüble« Mund
und Tabak gerneb. Sie ist absolut nn -
schädlich, vernichtet die schädlichen
Zahn - Pilze, ist hervorragend anti-
septisch und ist von keinem, wenn anch
noch so grossartig ausposaunten Zahnputz
mittel übertroffen.
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Zahnpasta konservirt die Zähne bis in’s
späte Alter. Zu haben in Metall- und Glas
dosen ä 50 Pf. bei:
Schaller & IiClmert (Altst. Apotheke)
Auction.
Am Donnerstag, der 29. März d. I.,
Vormittags von 9 '/ 2 Uhr an, sollen im
Colosseum Hierselbst
1. zwangsweise:
1 gut erhaltenes Fortepiano,
2. freiwillig wegen Ortsveränderung:
2 Sophas, 6 Stühle, 2 Tische, 1 Bett
stelle, 2 Koffer, 2 gr. Spiegel, 1 Küchen
schrank, 1 Schrank, 1 Schreibp-Ut,
1 Nähtisch, 1 Parthie Böttgerhandwcrk-
zeuge, Haus- und Küchengeschirr und
viele andere Sachen mehr
öffentlich an deu Meistbietenden gegen gleich
baare Zahlung versteigert werden.
Das Fortepiano steht ani Mittwoch im
Colosseum zur Ansicht und findet die
Auction bestimmt statt.
Der Gerichtsvollzieher
Heidemau«.
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bin ich täglich zu sprechen
von 8—6 Uhr.
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Carl Petersen,
Königstrasse 1., I, Rendsburg.
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