Full text: Newspaper volume (1893, Bd. 1)

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arbeiten sind dieselben nach vorgeschriebenem 
rwrmular Nr. 1 anzumelden und die Vor- 
I christen über Anschluß an das Stadtrohr- 
ņetz rc. bei der Bau- bezw. Betriebsleitung 
einzuholen. 
Die bezüglich der Art der Ausführung 
on der Stadt erlassenen und etwa noch zu 
erlasienden allgemeinen und speziellen An- 
ordnungen sind streng einzuhalten. 
^eder Geschäftsmann (Fachmann), welcher 
"dunseinrichtungen ausführen will, hat sich 
nuf dem Wasserwerks-Bureau zu melden, 
s?°. Eln Exemplar dieser Anweisung unter- 
t îch, anzuerkennen, wodurch er sich ver- 
pstichtet, jede Anlage nach den Bestimnmngen 
4er Anweisung auszuführen und jeden 
Schaden zu ersetzen, der dem Wasserwerk 
oder Privaten durch Nichtbefolgung ge 
kannter Bestimmungen zugefügt wird; auch 
hat jeber Geschäftsmann den Nachweis zu 
ş ringen, daß er sich im Besitze der er 
forderlichen Einrichtungen, insbesondere 
einer Pumpe mit Manometer zum Probiren 
er Leitungen befindet. 
-. s 2. 
äe neu herzustellenden Hauszuleitungen 
rönnen je nach Wahl des Hausbesitzers, in 
flalvanisirten schmiedeeisernen Röhren oder 
ln Bleiröhren ausgeführt werden. 
Rohrleitungen von 50 mm lichtem 
Durchmesser und darüber dürfen nur in 
osphaltirten gußeisernen Röhren ausgeführt 
werden. 
Alle zu Privatleitungen zu verwendenden 
Röhren müssen aus bestem Material her 
gestellt sein und einen Druck von 15 Atmo 
sphären aushalten. 
Die Röhren in den Gebäuden sind, 
wenn irgend möglich, frei auf den Verputz 
zu legen. 
Die Rohrleitungen sind zum Schutz bor 
Frost möglichst in geheizten Räumen, 
Küchen rc. rc. anzubringen und muß auch 
Vorsorge getroffen sein, daß andere Be 
schädigungen der Röhren, z. B. durch 
Stoß rc. vermieden werden. 
Die Steige-Leitilngen müssen, um die 
Reparatur zu erleichtern, in jeder Etage mit 
einer Flansche, bezw. Schraubverbindung 
bei den Bleiröhren versehen sein. 
Die Privatleitungen müssen, soweit sie 
in der Erde liegen, ca. 1,50 Meter 
Deckung haben. — Im frisch aufgefüllten 
Boden, bei welchem ein Setzen noch wahr 
scheinlich ist, dürfen keine Gußröhren, 
pudern nur galvauisirte, schmiedeeiserne 
i Röhren verlegt werden. 
§ 3 - 
Die zur Verwendung gelangenden^ gal- 
chanisirten, schmiedeeisernen Röhren und 
Bleiröhren müssen mindestens die nach- 
stehenden Gewichte haben: 
a. galvanisirte, schmiedeeiserne Röhren: 
*3, 15, 20, 25, 30, 40 mm I. W 
4 Vs, 3 A, 1, iy 4 , iy- engl. Zoll l. W. 
1,4 1,6, 2,1, 2,9, 4,0, 5,0 Kilo pr. Meter, 
v. Bleiröhren: 
13, 15, 20, 25, 30, 40 mm l. W. 
4 Vs, Vi, 1, 174, iy g engl. Zoll l. W. 
2,2, 2,7, 3,8, 6,3, 7,5,11,0 Kilo pr. Mtr. 
Röhren unter 13 mm = y 2 Zoll lichter 
■weite dürfen nicht zur Verwendung ge 
gangen. 
8 4. 
Bei der Anlage von Leitungen für 
Wassermesser muß möglichst darauf Bedacht 
genommen und ein solcher Raum für den 
Wassermesser angewiesen werden, daß der 
selbe zwar nahe beim Eintritt des Zu- 
leitungsrohrs in das Grundstück dicht hinter 
dem Hauptabsperrhahn, aber doch an einer 
solchen Stelle aufgestellt werden kann, wo: 
a. das Grundwasser, Abflußwasser, 
Schmutz u. s. w. nicht in das Ge 
häuse dringen; 
b. wo der Messer nicht dem Froste oder 
anderen schädlichen Einflüssen aus 
gesetzt ist, wie z. B. in Bier- oder 
Essigkellern; 
o. wo der Zutritt zu dem Messer, das 
Ablesen der Notirungen vom Ziffern 
blatt und die Aufstellung und Ab 
nahme ohne Behinderung erfolgen 
kann. 
c*. § 5. 
itieK e Manipulation mit dem Wasser- 
Unt/k îşi den Abonnenten ausdrücklich 
n 3t und hat der mit der Ausführung 
Leit»« ì>en Wassermesser sich anschließenden 
öu ^traute Installateur dafür Sorge 
Sßj e ;.- 3eu, daß der Wassernrcsser in keiner 
Blasser §àdigt wird. Abzweige vor dem 
d>iderh2?ŗ?"^àşi, ist untersagt; Zu- 
etwa!,? "belnden wird, abgesehen von einer 
^asserberu?7ìĢlichen Verfolgung, der 
norvezug sofort entzogen. 
u , A 6. 
"mittelbar hinter dem Wassermesser ist 
ein Absperrhahn anzubringen; dieser Ab 
sperrhahn ist entweder mit einer Entleerungs 
oder Entwässerungs-Vorrichtung zu versehen, 
oder es ist ein besonderer Entleerungshahn 
anzubringen. 
Um die Leitungen vollständig entleeren 
zu können, müssen dieselben ein ununter 
brochenes Gefälle nach dem Entleerungshahn 
hin haben. 
8 7- 
Um Stöße in den Leitungen zu vermeiden, 
sind nur Niederschraubhähne anzuwenden 
und sollen die Zweigleitungen für Küche, 
Closet rc. möglichst mittelst Durchgangs 
hähnen abzweigen. 
Die Niederschraub-Auslaufhähne (Zapf- 
Hähne) sind stets über einem Ausgußbecken 
anzubringen. 
Für die Abflußleitungen des Letzteren 
müssen Geruchverschlüsse (Syphons) mit 
Reinigungsschrauben angebracht werden, 
wenn das Abflußrohr mit dem Rohre der 
Canalisation direkt verbunden ist bezw. 
verbunden wird. 
Die Abflußleitungen dürfen nicht unter 
40 mm lichte Weite haben und können 
sowohl gußeiserne, schmiedeeiserne oder Blei-, 
als auch Steingutröhren verwendet werden. 
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Hof- 
räumen, zu Springbrunnen rc. sind mit 
besonderen Absperr- und Entleerungsvor- 
Achtungen zu versehen, um sie bei Frost 
abstellen zu können. 
Haben in der Leitung eingebaute Hähne 
keinen festen Schlüssel, so sind letztere stets 
in der Nähe aufzuhängen. 
8 8. 
Es empfiehlt sich für größere Gebäude 
und gewerbliche Etablissements, in jedem 
Stockwerk einen Feuerhahn anzubringen. 
Diese Feuerhähne müssen mit dem Ge- 
winde der Apparate der hiesigen Feuer- 
wehr versehen sein, und dürfen nur bei 
Feuersgefahr in Gebrauch genommen 
werden. 
8 f. 
Sollen in Gebäuden Hochrcservoire auf 
gestellt werden, so müssen die Leitungen 
mit selbstschließendein Schwimm-Kngelventil 
versehen sein. 
Die Abflußleitungen und Ueberlaufröhren 
von Reservoiren müssen eine solche Weite 
haben, daß durch dieselben alles Wasser 
abfließen kann, welches bei vollständig ge- 
öffnetem Hahn in das Ausgußbecken resp. 
in das Reservoir gelangt. 
Badewannen, welche mittelst Wasser aus 
der städtischen Leitung gespeist werden, 
sind mit einem Ueberlauf zu versehen, der 
im Stande sein muß, das gesammte, bei 
geöffnetem Hahn zufließende Wasser über 
laufen zu lassen. 
Diese Abfluß- und Ueberlaufröhren 
müssen gegen Frost ebenso gesichert sein, 
wie die Zuflußleitungen. 
8 10. 
Eine directe Verbindung des Röhren 
systems mit Dampfkesseln darf nicht statt- 
finden, dagegen können hydraulische Heb 
maschinen und Motoren, jedoch nur mit 
besonderer Genehmigung der Bau- bezw. 
Betriebsleitung, mit den Zuleitungsröhren 
direct verbunden werden. 
8 ii. 
Jede Hauseinrichtung ist nach Fertig- 
stellung bei der Bau- bezw. Betriebsleitung 
von dem Installateur nach vorgeschriebenem 
Formular Nr. 2 anzumelden und wird, 
bevor dieselbe an die Zuleitung ange- 
schlossen oder in Betrieb genommen wird, 
seitens der Bau- resp. Betriebsleitung einer 
Besichtigung und Probepressung auf 10 At> 
mosphären unterworfen werden, die der 
Installateur, welcher die Hausleitung her 
stellt, unter Aufsicht der Bau-, resp. Be 
triebsleitung auszuführen hat. 
Alle sich hierbei ergebenden Mängel und 
Anstände sind auf Anordnung der Bau- 
resp. Betriebsleitung zu verbessern, ehe die 
Leitung in Betrieb genommen wird. 
Durch die Beaufsichtigung und Prüfung 
der Anlage übernimmt die Stadt jedoch 
keine Verpflichtung oder Garantie für die 
Güte und dauernde Haltbarkeit. In dieser 
Beziehung ist vielmehr der Installateur 
allein dem Auftraggeber verantwortlich. 
Ueber die geschehene Prüfung und Ab- 
nähme wird seitens der Bau- bezw. Be- 
triebsleitung eine Bescheinigung nach For- 
mular Nr. 3 aufgestellt. 
8 12. 
Bestehende Hauseinrichtungen dürfen 
nur dann an die städtische Wasserleitung 
angeschlossen werden, wenn dieselben nach 
Ansicht der Bau- resp. Betriebsleitung zu 
lässig sind, und die auf Kosten des Haus- 
eigenthümers auszuführende Druckprobe auf 
10 Atmosphären bestanden haben, worüber 
gleichfalls eine Bescheinigung (conf. § 11 
am Schluffe) ertheilt wird. 
Genehmigt in der Sitzung der beiden 
städtischen Collegien vom 6. Januar 1893. 
Rendsburg, den 8. Januar 1893. 
Der Magistrat. 
Rühle von Lilienstern. 
Vorstehende Anweisung wird hierdurch 
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die 
Anerkennung der Vorschriften seitens der 
hiesigen Installateure und Handwerker auf 
dem Magistrats-Bureau zu erfolgen hat, 
wo auch Anweisungen unentgeltlich verab 
folgt werden. 
Rendsburg, den 21. Januar 1893. 
Der Magistrat. 
^Zwangsversteigerung. 
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das 
im Grundbuche von Rendsburg, Band III, 
Blatt 120, auf den Namen des Arbeiters 
Heinrich Süphke zu Rendsburg ein 
getragene, in Rendsburg, Münzstraße 7 
(400) belegene Grundstück nebst Moortheilen 
am SO. März 18 S3, 
Vormittags 10 Uhr, 
vor dem unterzeichneten Gericht — an 
Gerichtsstelle — Zimmer Nr. 8 — ver 
steigert werden. 
Das Grundstück ist mit 2,61 .M Rein 
ertrag und einer Fläche von 1,97,30 ha 
zur Grundsteuer mit 390 J( Nutzungswerth 
zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus 
der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des 
Grundbuchblattes — etwaige Abschätzung 
und andere das Grundstück betreffende Nach- 
weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen 
können in der Gerichtsschreiberei 11 des unter 
zeichneten Gerichts eingesehen werden. 
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, 
die nicht von selbst auf den Ersteher über 
gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein 
oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zell 
der Eintragung des Versteigerungsvermerks 
nicht hervorging, insbesondere derartige 
Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder 
kehrenden Hebungen und Kosten, spätestens 
imVerstcigerungstermin vor derAufforderung 
zur Abgabe von Geboten anzumelden und, 
falls der betreibende Gläubiger widerspricht, 
dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigen 
falls dieselben bei Feststellung des geringsten 
Gebots nicht berücksichtigt werden und bei 
Vertheilung des Kaufgeldcs gegen die berück 
sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. 
Diejenigen, welche das Eigenthum des 
Grundstückes beanspruchen, werden aufge 
fordert, vor Schluß des Versteigerungs 
termins die Einstellung des Verfahrens 
herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem 
Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den 
Anspruch an die Stelle des Grundstücks 
tritt. 
Das Urtheil über die Ertheilung des 
Zuschlages wird am SS. März 1893, 
Vormittags IO Uhr, an Gerichtsstelle 
Zimmer Nr. 8 — verkündet werden. 
Rendsburg, den 21. Januar 1893. 
__ König! Amtsgericht I. 
Die Unkosten und die Mühe 
waltung, welche der Hausfrau aus 
der Bereitung besonderer Recon- 
valcscenten-Speisen, vor allem con- 
«ntrirter Fleischbrühen erwachsen, 
können auf ein Minimum beschränkt 
werden, da Kemmerich's Fleisch- 
şipton, bei einem Gehalt von ca. 
w /o Eiweißsubstanzen, in Suppen, 
-wem oder Cacao gemischt sich als 
ebenso vorzügliches als billiges 
Stärkungsmittel bewährt hat. Auch 
auf Weißbrod gestrichen wird es 
seines angenehmen Geschmackes und 
Geruches wegen gern genoffen. 
Ueberdies ruft es keinerlei Ver 
dauungsstörungen hervor, sondern 
hebt die gesunkenen Kräfte bald 
wieder und trägt wesentlich zur Ge 
nesung bei. Kemmerich's Fleisch- 
Pepton bildet daher eine außer- 
ordentlicheErleichterung in der Pflege 
von Reconvalescenten, Bleichsüch 
tigen und all den zahlreich Leidenden, 
deren Verdauungsapparat nicht 
normal funktionirt. 
Ghmnasmm. 
Am Freitag, den 27. Januar, wird vor 
mittags 9 Uhr in der Aula des Gymnasiums 
zur Feier des Geburtstages Seiner Maje 
stät des Kaisers und Königs ein Schul- 
aktlts stattfinden. Die Eltern und An 
gehörigen der Schüler sowie die Freunde 
der Schule ladet namens des Kollegiums 
ganz ergebenst zu dieser Festlichkeit ein 
der Königliche Gymnasialdirektor 
Professor Dr. Wallichs 
unter günstigen Bedingungen an jedem, 
auch dem kleinsten Orte recht thätige 
Hauptagenten, Agenten, sowie Jnsvektoren. 
Adresse: Generaldirektion der Sächsischen 
Vieh - Versicherungs < Bank in Dresden. 
Größte und bestfundirte Anstalt. 1892 
Mk. ’ 770 000 Schäden bezahlt. Am 
1. Januar Kasse, Staatspapiere rc. über 
Mk. 450 000. 
20 000 PsS. 
gut geborgenen zweiten 
Wiesenschnitt 
(Nachmahd) 
sind preiswürdig abzugeben bei 
G. Bussen in Botel 
pr. Botelholm. 
ii Bt jungt schmt M 
die am 2. Februar kalben soll, 
steht zum Verkauf bei 
P. Şchwenn, Ahlefeld. 
Zu verkaufen ein rother 
Stier, 
10 Monat alt, abstammend 
von einer schweren Kuh 
(Shorthorn) und einem importirten Stier, 
sowie eine 700 Pfund schwere 
Kalbkuh. 
H Horstmann, Crfde. 
» 
Mein zu Br ei holz liegendes 
Schiff ^Catharinau- 
groß 67,6 Cbm., Tragfähigkeit 1100 Ctr., 
bin ich gewillt zu verkaufen. 
Carst. Sievers, Breiholz. 
Große 
(abgezogen) Mk. 2.80. 
R. Kempert, Schleifmühlenstr. 202. 
fHttltil hä ich gründl. Auch 
bei lang. Krankheit u. in 
höh Alter, dauernde Erfolge. 
Leibenbeschr. u. Aug. ob Fiitze kalt an P- 
Weibhaas, Dresbcn-Rabebeul, Thalhcimstr' 
hei Schwächezuständen, jugendl. Verirrungen, 
Zerrüttungen des Nerven- und Sexual-Sxstems 
ete. von Medicinalrath Dr. Joh. Müller, Berlin, 
34. Aufl., und Dr. L. Tiedemann, Stralsund. 
Freie Zusendung der Bücher unter Couvert 
(auch postlagernd) gegen 50 Plg. in Marken. 
J. Hei hi ii jr, Berlingen, Schweiz. (Brief 
porto 20 Pfg. 
Masken 
in reichhaltiger Auswahl empfiehlt 
C. iiaubinger, 
Altst. Markt 208. 
unr 
Ess-Kartoffeln 
zu haben bei^J. Hagström, Kanzleistr. 2. 
Hiiitcriiistncr-Stciiic 
in 10 Zoll- und Normalformat, sowie 
rothe Vormauer-Steine 
bin ich in der Lage, zu sehr niedrigen Preisen abzugeben. 
Ludwig floflesen, 
im Ķronwerk. 
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