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arbeiten sind dieselben nach vorgeschriebenem
rwrmular Nr. 1 anzumelden und die Vor-
I christen über Anschluß an das Stadtrohr-
ņetz rc. bei der Bau- bezw. Betriebsleitung
einzuholen.
Die bezüglich der Art der Ausführung
on der Stadt erlassenen und etwa noch zu
erlasienden allgemeinen und speziellen An-
ordnungen sind streng einzuhalten.
^eder Geschäftsmann (Fachmann), welcher
"dunseinrichtungen ausführen will, hat sich
nuf dem Wasserwerks-Bureau zu melden,
s?°. Eln Exemplar dieser Anweisung unter-
t îch, anzuerkennen, wodurch er sich ver-
pstichtet, jede Anlage nach den Bestimnmngen
4er Anweisung auszuführen und jeden
Schaden zu ersetzen, der dem Wasserwerk
oder Privaten durch Nichtbefolgung ge
kannter Bestimmungen zugefügt wird; auch
hat jeber Geschäftsmann den Nachweis zu
ş ringen, daß er sich im Besitze der er
forderlichen Einrichtungen, insbesondere
einer Pumpe mit Manometer zum Probiren
er Leitungen befindet.
-. s 2.
äe neu herzustellenden Hauszuleitungen
rönnen je nach Wahl des Hausbesitzers, in
flalvanisirten schmiedeeisernen Röhren oder
ln Bleiröhren ausgeführt werden.
Rohrleitungen von 50 mm lichtem
Durchmesser und darüber dürfen nur in
osphaltirten gußeisernen Röhren ausgeführt
werden.
Alle zu Privatleitungen zu verwendenden
Röhren müssen aus bestem Material her
gestellt sein und einen Druck von 15 Atmo
sphären aushalten.
Die Röhren in den Gebäuden sind,
wenn irgend möglich, frei auf den Verputz
zu legen.
Die Rohrleitungen sind zum Schutz bor
Frost möglichst in geheizten Räumen,
Küchen rc. rc. anzubringen und muß auch
Vorsorge getroffen sein, daß andere Be
schädigungen der Röhren, z. B. durch
Stoß rc. vermieden werden.
Die Steige-Leitilngen müssen, um die
Reparatur zu erleichtern, in jeder Etage mit
einer Flansche, bezw. Schraubverbindung
bei den Bleiröhren versehen sein.
Die Privatleitungen müssen, soweit sie
in der Erde liegen, ca. 1,50 Meter
Deckung haben. — Im frisch aufgefüllten
Boden, bei welchem ein Setzen noch wahr
scheinlich ist, dürfen keine Gußröhren,
pudern nur galvauisirte, schmiedeeiserne
i Röhren verlegt werden.
§ 3 -
Die zur Verwendung gelangenden^ gal-
chanisirten, schmiedeeisernen Röhren und
Bleiröhren müssen mindestens die nach-
stehenden Gewichte haben:
a. galvanisirte, schmiedeeiserne Röhren:
*3, 15, 20, 25, 30, 40 mm I. W
4 Vs, 3 A, 1, iy 4 , iy- engl. Zoll l. W.
1,4 1,6, 2,1, 2,9, 4,0, 5,0 Kilo pr. Meter,
v. Bleiröhren:
13, 15, 20, 25, 30, 40 mm l. W.
4 Vs, Vi, 1, 174, iy g engl. Zoll l. W.
2,2, 2,7, 3,8, 6,3, 7,5,11,0 Kilo pr. Mtr.
Röhren unter 13 mm = y 2 Zoll lichter
■weite dürfen nicht zur Verwendung ge
gangen.
8 4.
Bei der Anlage von Leitungen für
Wassermesser muß möglichst darauf Bedacht
genommen und ein solcher Raum für den
Wassermesser angewiesen werden, daß der
selbe zwar nahe beim Eintritt des Zu-
leitungsrohrs in das Grundstück dicht hinter
dem Hauptabsperrhahn, aber doch an einer
solchen Stelle aufgestellt werden kann, wo:
a. das Grundwasser, Abflußwasser,
Schmutz u. s. w. nicht in das Ge
häuse dringen;
b. wo der Messer nicht dem Froste oder
anderen schädlichen Einflüssen aus
gesetzt ist, wie z. B. in Bier- oder
Essigkellern;
o. wo der Zutritt zu dem Messer, das
Ablesen der Notirungen vom Ziffern
blatt und die Aufstellung und Ab
nahme ohne Behinderung erfolgen
kann.
c*. § 5.
itieK e Manipulation mit dem Wasser-
Unt/k îşi den Abonnenten ausdrücklich
n 3t und hat der mit der Ausführung
Leit»« ì>en Wassermesser sich anschließenden
öu ^traute Installateur dafür Sorge
Sßj e ;.- 3eu, daß der Wassernrcsser in keiner
Blasser §àdigt wird. Abzweige vor dem
d>iderh2?ŗ?"^àşi, ist untersagt; Zu-
etwa!,? "belnden wird, abgesehen von einer
^asserberu?7ìĢlichen Verfolgung, der
norvezug sofort entzogen.
u , A 6.
"mittelbar hinter dem Wassermesser ist
ein Absperrhahn anzubringen; dieser Ab
sperrhahn ist entweder mit einer Entleerungs
oder Entwässerungs-Vorrichtung zu versehen,
oder es ist ein besonderer Entleerungshahn
anzubringen.
Um die Leitungen vollständig entleeren
zu können, müssen dieselben ein ununter
brochenes Gefälle nach dem Entleerungshahn
hin haben.
8 7-
Um Stöße in den Leitungen zu vermeiden,
sind nur Niederschraubhähne anzuwenden
und sollen die Zweigleitungen für Küche,
Closet rc. möglichst mittelst Durchgangs
hähnen abzweigen.
Die Niederschraub-Auslaufhähne (Zapf-
Hähne) sind stets über einem Ausgußbecken
anzubringen.
Für die Abflußleitungen des Letzteren
müssen Geruchverschlüsse (Syphons) mit
Reinigungsschrauben angebracht werden,
wenn das Abflußrohr mit dem Rohre der
Canalisation direkt verbunden ist bezw.
verbunden wird.
Die Abflußleitungen dürfen nicht unter
40 mm lichte Weite haben und können
sowohl gußeiserne, schmiedeeiserne oder Blei-,
als auch Steingutröhren verwendet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Hof-
räumen, zu Springbrunnen rc. sind mit
besonderen Absperr- und Entleerungsvor-
Achtungen zu versehen, um sie bei Frost
abstellen zu können.
Haben in der Leitung eingebaute Hähne
keinen festen Schlüssel, so sind letztere stets
in der Nähe aufzuhängen.
8 8.
Es empfiehlt sich für größere Gebäude
und gewerbliche Etablissements, in jedem
Stockwerk einen Feuerhahn anzubringen.
Diese Feuerhähne müssen mit dem Ge-
winde der Apparate der hiesigen Feuer-
wehr versehen sein, und dürfen nur bei
Feuersgefahr in Gebrauch genommen
werden.
8 f.
Sollen in Gebäuden Hochrcservoire auf
gestellt werden, so müssen die Leitungen
mit selbstschließendein Schwimm-Kngelventil
versehen sein.
Die Abflußleitungen und Ueberlaufröhren
von Reservoiren müssen eine solche Weite
haben, daß durch dieselben alles Wasser
abfließen kann, welches bei vollständig ge-
öffnetem Hahn in das Ausgußbecken resp.
in das Reservoir gelangt.
Badewannen, welche mittelst Wasser aus
der städtischen Leitung gespeist werden,
sind mit einem Ueberlauf zu versehen, der
im Stande sein muß, das gesammte, bei
geöffnetem Hahn zufließende Wasser über
laufen zu lassen.
Diese Abfluß- und Ueberlaufröhren
müssen gegen Frost ebenso gesichert sein,
wie die Zuflußleitungen.
8 10.
Eine directe Verbindung des Röhren
systems mit Dampfkesseln darf nicht statt-
finden, dagegen können hydraulische Heb
maschinen und Motoren, jedoch nur mit
besonderer Genehmigung der Bau- bezw.
Betriebsleitung, mit den Zuleitungsröhren
direct verbunden werden.
8 ii.
Jede Hauseinrichtung ist nach Fertig-
stellung bei der Bau- bezw. Betriebsleitung
von dem Installateur nach vorgeschriebenem
Formular Nr. 2 anzumelden und wird,
bevor dieselbe an die Zuleitung ange-
schlossen oder in Betrieb genommen wird,
seitens der Bau- resp. Betriebsleitung einer
Besichtigung und Probepressung auf 10 At>
mosphären unterworfen werden, die der
Installateur, welcher die Hausleitung her
stellt, unter Aufsicht der Bau-, resp. Be
triebsleitung auszuführen hat.
Alle sich hierbei ergebenden Mängel und
Anstände sind auf Anordnung der Bau-
resp. Betriebsleitung zu verbessern, ehe die
Leitung in Betrieb genommen wird.
Durch die Beaufsichtigung und Prüfung
der Anlage übernimmt die Stadt jedoch
keine Verpflichtung oder Garantie für die
Güte und dauernde Haltbarkeit. In dieser
Beziehung ist vielmehr der Installateur
allein dem Auftraggeber verantwortlich.
Ueber die geschehene Prüfung und Ab-
nähme wird seitens der Bau- bezw. Be-
triebsleitung eine Bescheinigung nach For-
mular Nr. 3 aufgestellt.
8 12.
Bestehende Hauseinrichtungen dürfen
nur dann an die städtische Wasserleitung
angeschlossen werden, wenn dieselben nach
Ansicht der Bau- resp. Betriebsleitung zu
lässig sind, und die auf Kosten des Haus-
eigenthümers auszuführende Druckprobe auf
10 Atmosphären bestanden haben, worüber
gleichfalls eine Bescheinigung (conf. § 11
am Schluffe) ertheilt wird.
Genehmigt in der Sitzung der beiden
städtischen Collegien vom 6. Januar 1893.
Rendsburg, den 8. Januar 1893.
Der Magistrat.
Rühle von Lilienstern.
Vorstehende Anweisung wird hierdurch
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die
Anerkennung der Vorschriften seitens der
hiesigen Installateure und Handwerker auf
dem Magistrats-Bureau zu erfolgen hat,
wo auch Anweisungen unentgeltlich verab
folgt werden.
Rendsburg, den 21. Januar 1893.
Der Magistrat.
^Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das
im Grundbuche von Rendsburg, Band III,
Blatt 120, auf den Namen des Arbeiters
Heinrich Süphke zu Rendsburg ein
getragene, in Rendsburg, Münzstraße 7
(400) belegene Grundstück nebst Moortheilen
am SO. März 18 S3,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht — an
Gerichtsstelle — Zimmer Nr. 8 — ver
steigert werden.
Das Grundstück ist mit 2,61 .M Rein
ertrag und einer Fläche von 1,97,30 ha
zur Grundsteuer mit 390 J( Nutzungswerth
zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus
der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des
Grundbuchblattes — etwaige Abschätzung
und andere das Grundstück betreffende Nach-
weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen
können in der Gerichtsschreiberei 11 des unter
zeichneten Gerichts eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert,
die nicht von selbst auf den Ersteher über
gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein
oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zell
der Eintragung des Versteigerungsvermerks
nicht hervorging, insbesondere derartige
Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder
kehrenden Hebungen und Kosten, spätestens
imVerstcigerungstermin vor derAufforderung
zur Abgabe von Geboten anzumelden und,
falls der betreibende Gläubiger widerspricht,
dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigen
falls dieselben bei Feststellung des geringsten
Gebots nicht berücksichtigt werden und bei
Vertheilung des Kaufgeldcs gegen die berück
sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des
Grundstückes beanspruchen, werden aufge
fordert, vor Schluß des Versteigerungs
termins die Einstellung des Verfahrens
herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem
Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den
Anspruch an die Stelle des Grundstücks
tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des
Zuschlages wird am SS. März 1893,
Vormittags IO Uhr, an Gerichtsstelle
Zimmer Nr. 8 — verkündet werden.
Rendsburg, den 21. Januar 1893.
__ König! Amtsgericht I.
Die Unkosten und die Mühe
waltung, welche der Hausfrau aus
der Bereitung besonderer Recon-
valcscenten-Speisen, vor allem con-
«ntrirter Fleischbrühen erwachsen,
können auf ein Minimum beschränkt
werden, da Kemmerich's Fleisch-
şipton, bei einem Gehalt von ca.
w /o Eiweißsubstanzen, in Suppen,
-wem oder Cacao gemischt sich als
ebenso vorzügliches als billiges
Stärkungsmittel bewährt hat. Auch
auf Weißbrod gestrichen wird es
seines angenehmen Geschmackes und
Geruches wegen gern genoffen.
Ueberdies ruft es keinerlei Ver
dauungsstörungen hervor, sondern
hebt die gesunkenen Kräfte bald
wieder und trägt wesentlich zur Ge
nesung bei. Kemmerich's Fleisch-
Pepton bildet daher eine außer-
ordentlicheErleichterung in der Pflege
von Reconvalescenten, Bleichsüch
tigen und all den zahlreich Leidenden,
deren Verdauungsapparat nicht
normal funktionirt.
Ghmnasmm.
Am Freitag, den 27. Januar, wird vor
mittags 9 Uhr in der Aula des Gymnasiums
zur Feier des Geburtstages Seiner Maje
stät des Kaisers und Königs ein Schul-
aktlts stattfinden. Die Eltern und An
gehörigen der Schüler sowie die Freunde
der Schule ladet namens des Kollegiums
ganz ergebenst zu dieser Festlichkeit ein
der Königliche Gymnasialdirektor
Professor Dr. Wallichs
unter günstigen Bedingungen an jedem,
auch dem kleinsten Orte recht thätige
Hauptagenten, Agenten, sowie Jnsvektoren.
Adresse: Generaldirektion der Sächsischen
Vieh - Versicherungs < Bank in Dresden.
Größte und bestfundirte Anstalt. 1892
Mk. ’ 770 000 Schäden bezahlt. Am
1. Januar Kasse, Staatspapiere rc. über
Mk. 450 000.
20 000 PsS.
gut geborgenen zweiten
Wiesenschnitt
(Nachmahd)
sind preiswürdig abzugeben bei
G. Bussen in Botel
pr. Botelholm.
ii Bt jungt schmt M
die am 2. Februar kalben soll,
steht zum Verkauf bei
P. Şchwenn, Ahlefeld.
Zu verkaufen ein rother
Stier,
10 Monat alt, abstammend
von einer schweren Kuh
(Shorthorn) und einem importirten Stier,
sowie eine 700 Pfund schwere
Kalbkuh.
H Horstmann, Crfde.
»
Mein zu Br ei holz liegendes
Schiff ^Catharinau-
groß 67,6 Cbm., Tragfähigkeit 1100 Ctr.,
bin ich gewillt zu verkaufen.
Carst. Sievers, Breiholz.
Große
(abgezogen) Mk. 2.80.
R. Kempert, Schleifmühlenstr. 202.
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bei lang. Krankheit u. in
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Leibenbeschr. u. Aug. ob Fiitze kalt an P-
Weibhaas, Dresbcn-Rabebeul, Thalhcimstr'
hei Schwächezuständen, jugendl. Verirrungen,
Zerrüttungen des Nerven- und Sexual-Sxstems
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34. Aufl., und Dr. L. Tiedemann, Stralsund.
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(auch postlagernd) gegen 50 Plg. in Marken.
J. Hei hi ii jr, Berlingen, Schweiz. (Brief
porto 20 Pfg.
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Ludwig floflesen,
im Ķronwerk.
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