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Ber-
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Sluf-
hung
Fremden-Berkehr.
Lûsene?î' Itadl Hamburg u. Lübeck:
mann ^.^Ķausmann aus Hamburg. Behrend, Kauf-
Ladern;^ Hanover. Nathorff, Kaufmann aus Hamburg.
ausD' Kaufmann aus Berlin. Oertzer, Kaufmann
us Krel. Buhlmann, Kanfinann aus Leipzig. Westphal,
Kaufmann aus Berlin. Nathan, Kaufmann aus Hamburg.
Nlmļķ S c Şotel Green:
a EfA'.àfmmm aus Berlin. Kölle, Mühlenbesitzer
Kank,^ŗîŞadt. Hartig, Kaufmann a. Hamburg. Harbs,
gÄ™ 11 .«£ Lübeck. Schweigmann, Kaufmann aus
aä-^M r. H. Beyth, Kaufmann aus Berlin. Kannen-
Kaufmann aus Kiel. Walther, Pferdehändler aus
fiÄ' HKms, Kaufmann aus Hamburg. Schüller,
Kaufmann aus Berlin.
<*. ... Bahnhofs-Hotel.
MàĢģ'àlifmann aus Herfurth. Manhty, Kauf-
nn aus Hamburg. Erdmann, Kaufmann aus Rostock.
* „ p Weber s Hotel:
gw* Kaufmann aus Lübeck. Fuchs, Kaufmann aus
JVlas Aieyer, Kaufn,ann aus Berlin. Marx,
A andler aus Hamburg. Lammertz, Kaufmann aus
Cohn und Frau, Kaufnranu aus Kiel. Wernich,
Ms BeE^nspektor aus Kiel. Emil Kauf, Kaufniaiin
V m r* . • Petersens Gasthof:
. Jett tun., Kaufmann aus Lübeck. Zohs. Maack,
Flensburg Husum. I. Schmidt, Seeniann aus
-g Hotel zum Prinzen.
aus ’S?*' Viehhändler aus Erfde. Jensen, Viehhändler
mann Heinemann, Viehhändler aus Erste. Hos-
bolr ' nailer aus Erste. Wezel, Geometer aus Brei-
niann ^"ŗenzen, Landmann aus Pahlen. Hagge, Land-
BrHànÛer aus Barmbeck.
.. Hamburg
Reimers, Landmann aus
D l « Verdorben — Gestorben.
ritfiHn „ufschrift wäre auf manchem Grabdenkmal die
«war iricht in dem Sinne, Wie diese zwei Worte
angewandt werden, sondern: „Blut verdorben,
thwr .gestorben." Die Grundursache der meisten
gg-.ņîhelten ist schlechtes Blut, welches in einer mangel-
x” Function der Nieren seine letzte Ursache findet.
Blv-? ör 0 an krank, so erweichen die Wände der
Leb»»bfatzc und dehnen sich aus. Dadurch scheidet das
de» Blutes — das Eiweiß — aus, während die
jurifi?! ■ tfen , welche die Nieren aussondern sollten,
der,,.?^°en, wodurch im ganzen Körper Störungen
werden. Warner's Safe Cure ist das einzige
ekanute Mittel, welches hier heilkräftig wirkt. Herr
4b Steinhof in Windshailscii bei Gandersheim, schreibt:
Auftrage des Herrn Niemeyer Hierselbst berichte
eà^L N'ì Befinden, daß derselbe sich nach der
«steu Flasche Warner's Safe Cure erstaunlich gebessert
sind Die Aiigstficber, Athem- und Urinbeschwerden
Md verschwunden, der Appetit kommt wieder." —
?°àus."nd Versandt nur durch Apotheken. District
^aupt-Niederlage: A. F. Ri e mann n. Co., Hamburg.
AHLUM.
^ Kirchliche Anzeige.
Ktttwoch, den 18. Januar, Abends von 6—7 Uhr:
Btbelstnnde in der Herberge zur Heimath.
Pastor Hess.
Vkrloftto:
Wilhelmine Solterbeck,
geb. Kahler,
Johannes Moczarsky.
Rendsburg. Rostock [ji
z. Z. Rendsburg.
Agnes Hüll
Johann Siercks
"Verlobte,
Biidelsdors,
Kiel,
im Januar 1888.
Todesanzeige.
(Statt besonderer Meldung.)
I ®l ol ;0 en 8'/- Uhr entriß lins der un-
wiitliche Tod unsere iniiiastgeliebte gute Mutter
und treue Schwester, die Frau Stadtbaumeister
. Marg. Scherneckau, geb. Castens.
NN Alter von 68 Jahren.
Im Namen meiner abwesenden Geschwister
steile ich diese Trauer-Anzeige allen Freunden
und Bekannten hierdurch mit.
t , Marie Scherneckail.
Rendsburg, den 16. Januar 1888.
Die Beerdigung findet am Doniierstag-Nach-
ş?uttag 3 Uhr statt.
Todes-Anzeige.
J t "ft längerem schweren Leiden entschlief sanft
u e Nacht 1 Uhr unsere inniggeliebte Marie
'" ihrem 20. Lebensjahre.
> ^ Um stille Theilnahme bitten die tieftrauernde
ş Cutter und Sä)wester
Rendsburg, den 16. Januar 1888.
Marie Koobmanii, Wwc., geb. Hansen,
-Dorothea Koopmann.
I o Die Beerdigung findet Mittwoch-Nachmittag
lUhr vom Sterbehausc ans statt.
Tvdcs-Anzeige.
Ņ,Rach längerem schweren Leiden verstarb aestern
°^gen meine liebe Tochter
in, 0, Marie Voller
bm, ^ Lebensjahre. Auf's Tiefste betrauert
ihrer Mutter
! Ît!« . Wicbkc Boller Wive.
V?ņei„tlft, den 16. Januar 1888.
' mitt a a î^d-gnng findet am Mittwoch-Nach-
ans statt 2 ìkhr vom städtischen Krankenhause
zum Statut und des Nebenstatuts der Hamburgischen
Baugewerks-Berufsgenossenschaft
8 48 a.
Gewerbetreibende, welche nicht regelmäßig
wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen.
Die im § 1 des Unfallversicherungsgesetzes und
im 8 1 Absatz 1 und. 2 des Bauunfallversi
cherungsgesetzes begründete Versicherungspflicht
»vird auf alle Baugclverbetreibendcn ausgedehnt,
^ welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohn
arbeiter beschäftigen.
Die Gewerbetreibenden dieser Art haben bei
der Anmeldung (vergleiche Nebenstatut 8 5)
ihren Jahresarbeitsvcrdienst anzugeben.
^ Erreicht der angegebene Jahresarbeitsverdienst
nicht das Dreihundertfache des von der höheren
Verwaltungsbehörde für Erlvachscne festgesetzten
ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tage
arbeiter (8 8 des Gesetzes, betreffend die Kranken
versicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883),
so ist dieser Betrag als Jahresarbeitsverdienst
anzunehmen.
Dem Genosscnschaftsvorstande steht frei, den
angemeldeten Jahresarbeitsverdienst bis ans
den Betrag des Jahresarbeitsverdienstes, welchen
ein Arbeiter des BetriebszlveigcS des Gelverbe-
treibenden, in dessen Wohnortsbczirk oder in
einem benachbarten Bezirk durchschnittlich bezieht,
zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Macht der Genossenschaftsvorstand von dieser
Befngniß Gebrauch, so tritt die Erhöhung be
ziehungsweise die Ermäßigung des Jahres
arbeitsverdienstes mit der Zustellung des Be
schlusses an den Geiverbetreibenden in Kraft.
^ Anmerkung. Als Baugelverktreibende, iveldjc
nicht regelmäßig lvenigstens einen Lohnarbeiter
beschäftigen, lverden diejenigen angesehen, ivclche
weniger als 250 Tagelöhne (Tageschichten) im
Jahre bezahlen, beziehungsweise welche einen
Arbeiter an weniger als 250 Tagen beschäftiqcn.
8 48 b.
durch § 48 und § 48a begründete
Selbstversichernng der selbstständigen Gewerbe
treibenden beziehungsweise der Genossenschafts-
mitglieder, solvie die Versicherung anderer von
diesen bei der Bauausführung beschäftigten nach
8 ,1 des Bauunfallversicherungsgesetzes nicht
versicherten Personen erfolgt bei der"Versiche
rungsanstalt (Bauunfallversicherunasaesctz 8 16
Absatz 3). J 1 v 5
§ 5-
Gewerbetreibende, welche nicht regelmäßig
wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen.
Baugewerbctreibende, ivclche nicht regelmäßig
wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, haben
sich mnerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten
des Baunnfallvcrsichernngsgesetzcs bei dem Ge-
nosscnschaftsvorstandc unter Angabe des Ge
genstandes ihres Betriebes und ihres Jahres-
arbeitsverdienstes anzumelden.
Für ^ Unternehmer dieser Art, ivelche erst
später ihren Gewerbebettieb beginnen oder die
regelmäßige Beschäftigung wenigstens eines
Lohnarbeiters aufgeben, nimmt die Anmeldnngs-
frist mit diesem Zeitpunkte ihren Anfang.
Wegen der nicht rechtzeitigen Anmeldung >vird
auf die Strafbestimmungen der 88 103 ff. des
Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884
Bezug genommen.
Wird die Anmeldung von dem Gciverbetrci-
benden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
oder nicht der Wahrheit gemäß gemacht,
so ist dieselbe von dem Vertrauensmanne nach
seiiier Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen.
Wenn die Verhältnisse, welche die Versiche-
rungspslicht begründen, in Wegfall kommen, so
hat sich der Gewerbetreibende unter Angabe des
Grundes des Erlöschens der Versicherungspflicht
bei dem Vorstände abzumelden. Die Prämien
sind bis zum Ablauf desjenigen Monats zu
zahlen, in welchem die Abmeldung erfolgt.
(Vergl. 8 48 a und 8 48 b des Statuts)
§ 8.
^ Gemeinsame Bestimmungen.
Die Unternehmer und Gewerbetreibenden
ohne regelmäßige Lohnarbeiter können sich bei
der An- und Abmeldung der Verinittclung des
Sektionsvorstandes bedienen.
Die Versicherung darf nur zu dem Ziveck
abgeschlossen werden, daß dadurch eine Entschädi
gung des von dem Betriebsunfälle Betroffenen
oder seiner Angehörigen bewirkt wird.
E Ueber die nach §§ 5 bis 7 bestehenden Ver
sicherungen wird vom Genossenschaftsvorstandc
ein Bcrznchniß geführt. Jedem Versicherungs
nehmer wird als Beleg der Aufnahme in dieses
Berzeichniß ein Versicherungsschein behändigt.
Die Prämien, imlche für diese Versicherungen
zn entrichten sind, werden tvie die anderen an
die Versicherungsanstalt zu zahlenden Prämien
nach dem Pì'ämientanşe berechnet und in die
Heberolle eingesetzt. Sie sind wie die anderen
Prämien bei der Gemeindebehörde einzuzahlen.
(Vergleiche 88 18, Absatz 2, 25 und 26 des
Baiiunfallvcrsichernngsgcsetzes)
zur Kenntnis; der in Betracht kommenden Gewerbe
treibenden gebracht.
Rendsburg, den 16. Januar 1888.
Die Polizei-Verwaltung.
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Ausverkauf.
, à die Winterwaaren zu räumen, verkaufe ich von heute ab den größten Theil meines
Waaren-Lagers zu sehr herabgesetzten Preisen und mache besonders ans folgende Artikel
aufmerksam:
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do. Damenröcke zu M. 1.80, 2, 2.25,
.2.50, 3.00.
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1.50, 2. '
Tricot-Damcnjackcn M. 1, 1.25, 1.50 2
2.50, ' '
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Corsctts zn M. 0.80, 1, 1.25, 1.50, 1.80,
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Damenschürze» M. 0.50, 0.75, 1. l 25
1.50-6. '
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Wollene Hcrren-Westcn von M. 2.25—10.
Bett-Vorleger M. 1.50.
Gummi-Hosenträger von M. 0.50—4.00.
Regenschirme von M. 1.50—12.
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Pastillen - Schachteln à 40 Gramm.
Pepton-JSoallloii«
i\nninll a 7i i .... ~ .1 • , r . .
Ehren-Diplom
Antwerpen 1885.
Irr" 6 Zube . rmtun f' Ņ «hno weitere Ingredienzien, nur durch Zusatz von heissem oder kaltem
Wasser sofort eine wohlschmeckende und nahrhafte Fleischbrühe herzustellen; in u.'/. Flaschen.
Goldene Medaille Şl'. KOCll® 9 POptOIl»JMSCllItS«
ISew Olleaus 1886 jnahrhaftes und leichtverdauliches Mehl-Biscuit mit Zusatz von 10 % Pepton in 1 Pfund Blechbüchsen.
Fleisch-Extract Ä ’ f" feinen Gehalt an Eiweiss thatsächlich nahrhafter
K pn Opni l Wirksamste aller bisher bekannten Mittel zur Ernährung und Kräftigung von
ranken, Genesenden , Blutarmen u. s. w. — bei seinem grossen Nahrwerthe und kleinen Volumen
KüZ “L Re fn de ' Juristen, Jäger n. s. w. - und namentlich in Form der PepZ-Boi in
Kuchen und Haushaltungen ein vortheühafter Ersatz für die bisher bräuchlichen Eleisch-Extracte.
auflich in Apotheken, sowie allen besseren Kolonial-, Delicatess- u. Drogiien-Geschäften.
V erkauispreise auf den Packungen verzeichnet.
Pro 500 gr = 1 ®
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d'ķirend'de/^raàì'ļ'ûsi"0 del ?er Beerdigung und
Cutter Frau ņ,Ņķheit unserer Mutter und Schwieger-
st'-.WtzSKìs''
Die Hinterbliebene».
~~r~
Bekanntmachung.
er Vumnptä
nter Hinweis auf das mit dem 1. Jan. d. I.
straft getretene Bauunfallversicherunas-Gesetz
sdm nachstehende Bestimmungen des Nachtrages
Die Hebung des Schulgeldes
pro Jan.- u. März-Quartal findet statt:
Frertag, den 20. Jan., für Ghninasial- und Real-
Prrma, Secunda, Tertia und Quarta:
Sonnabend, den 21. Jan., für Qninta, Sexta,
Septlma und Qctava.
Rendant der Kasse des Königlichen Gymnasiums
und Realgymnasiums.
Widerruf.
Die von mir auf Freitag, dm 20. Jan. d I
der dem Halbhufner Herrn I. Sievers, Sandkoppel
b.Jevenstedt anberaumte Auction findet nicht statt.
Der Gerichtsvollzieher'
Heidemann.
Am Freitag den 2V. Januar d. I., Vormittags
8 ’4 Uhr sollen in der Wohnung des Comtoiristen
Herrn F. Heinemann in Biidelsdors im früheren
Krause'schm Gewese wohnhaft:
2 Sophas mit schwarzem Bezug, 1 niahagoni
Kommode,^ 1 Mahagoni Piedestal, 6 Polsterstühle,
1 Sophatisch, 1 fast neue Nähmaschine, 1 Spie
gelschrank mit Spiegel, 1 Spiegel mit Gold-
rahmen, 1 kl. Bücherschrank, 1 Regulator, 1
Hängelampe, 3 verschiedene Tische, 6 Bilder, 1
Koffer, 2 einschläfrige Unterbetten, 2 zweischläf
rige Bettdecken, 2 Kopfkissen, 12 Handtücher,
1 Gedeck für 6 Personen, 2 große Tischtücher
12 Stück Bettlaken und andere Leinenwaaren, 1
Pelzwcrk, 10 silberne Eßlöffel, 6 silberne Kinder
löffel, 12 silberne Theelöffel und andere Silber
sachen, 1 silberne Cylinderuhr, 1 goldene Uhrkette
und viele andere Sachen mehr
öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare
Zahlung zwangsweise versteigert werden.
Die Auction findet voraussichtlich bestimmt statt.*
Der Gerichtsvollzieher.
Heidemann.
Offerten erbeten
für das zn Hohnerfähre gesunkene, mit Erdnußkn-
chen beladene, 10 Jahr alte Schniggschiff, genannt
„Margaretha".
Offerten werden erbeten:
a) für das Schiss
b) für das Schiff und die Ladung.
Offerten sind bis zum 28. Januar 1888 bis
Nachmittags 2'4 Uhr an mich einzureichen.
Approbation erfolgt nach 4 Tagen.
Tönning, den 13. Januar 1888.
I. H. Jess.
Präparates Hafermehl
von Johs. Lassen, Cappeln,
empfohlen vom König!. Kreisphysikus Herrn
vr. Thomsen-Kappeln und andern Aerzten
als außerordentlich nahrhaft und leicht ver
daulich für kl. Kinder, Wöchnerinnen, Schwache
und Kranke; zu haben a Pfund 50 ^ in
Rendsburg bei den Herren I. M. Barbeck,
Heiur. Pahl, C. Haberkorn, Thorstraße, Krabben-
Höft, Königstraße, E. Klüver, Hohestraße.
Nußschalen-Ertrakt.
zum Färben blonder, rother und grauer Kopf- und Bart
haare, aus der königl. Layer. Hofparfümerie-Fabrik von
8. D. Wunderlich in Nürnberg. Mit Gr. B. Me
daille ausgezeidznet. Rein vegetabilisch, ohne jedw. me
tallische Beimischung, garantirt unschädlich. —
Dr. Lrphttlls Nllffvl, haarstärkend und dasselbe
dunkelfärbend, zugleich ein vorzügliches Haaröl. Beide
à 70 Pf. in der Altstadter Apotheke.
Frositeistaij
Hautschrunden, Flechten, Hautkrankheiten
und Unreinheiten jeder Art vorzubeugen und
rasch zu heilen, gibt es unbedingt
kein vortrefflicheres Mittel als die
längstbewährte ärztlich empfohlene
CALLET’sche
Theerschwefel-Seife.
80 Pfg\ das Stück in g-elber Enveloppe.
Altstärtter Apotheke. ZK
J. Voll tier's weltberühmte
l:«SP kheumstismusWstte
Aeltestķs imerfnnnt vorzüglich^ wirkendes Mittel
gegen: Rhemnatismus, Lnliinunge», rheum. Kopf- und
Znhnschincrze». Allseitig bestens empfohlen.jrä
Packele ä 50 Pf., Mark 1 und Markß1.50. mmş
5« RendŞjrgļziOaben bei C. Hielt, Droauknhdlg.
Jungferiistiegstraßk.
■"■■.'■'■■Hy
Gestützt auf das Nertemreit,
welches unserem Anker-Pain-Expeller seit
ca. 20 Jahren entgegen gebracht wird, glauben wir
hierdurch auch Jene zn einem Versuch einladen zu
e dürfen, welche dieses beliebte Haus-
I mittel noch nicht kennen. Es ist kein Ge-
k heimmittel, sondern ein streng reelles, sach-
ş. gemäß zusammengesetztes Präparat, das mit
IļļA. Recht allen Gicht- und Rhenmittismils-
Leidrnveil als durchaus zuver
lässig empfohlen zu werden ver
dient. Der beste Beweis dafür, daß
dieses Mittel volles Vertrauen ver
dient, liegt wol darin, daß viele
Kranke, nachdem sie andere pomp
haft angepriesene Heilmittel ver
sucht, doch wieder zum alt
bewährten Pain-Expeller greise».
Sie haben sich eben durch Vergleich
davon überzeugt, daß sowol rheu
matische Schmerzen, wie Glieder
reißen rc. als auch Zahn-, Kopf- und
Riickcnschmerze», Scitciistichc -c. am
sichersten durch Expeller-Einreibungen ver
schwinden. Der billige Preis von 50 Pfg.
Î bezw. 1 Mk. ermöglicht auch Unbemittelten
Ş die Anschaffung, eben wie zahllose Erfolge
dafür bürgen, daß das Geld nicht unnütz
ausgegeben wird. Man hüte sich vor schäd
lichen Nachahmungen und nehme nur Pain-Expeller
mit der Marke Anker als echt an. Vorrättg in
den meisten Apotheken, Haupt-Depot: Marien-
Apotheke, Nürnberg. Nähere Auskunft erteilen:
F. Ad. Richter & Cie., Rudolstadt.
•WX/XO.V:
rc
Verlag von Orell Füssli & Co. in Zürich:
Der erfahrene Führer
von M. Jiächtold. Abonncmcntsprcts pro Jahr a 1u. (12 Rum-
Bterit). Man abomrirt Bei allen Buchhandlung u. Bostanstaltcn.
uSäi." Buchhaltung
ist die lcichtfaßlichste Anleitung zum Selbstunterricht. Jedermann
kann nach diesem Leitfaden die Buchführung ohne Bork iintiiifsc
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Orcll Füßli, Zurich. Zu vezichcii durch alle Buchhandiungcu.
3t '
M • * » ; ' • . -I" •
J "■ • - ' . , , . - . ' .
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