Full text: Newspaper volume (1888, Bd. 1)

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Beilage zum Rendsburger Wochenblatt Nr. 61. 
Mittwoch, den 23. Mai 1888. 
Wersuch einer Geschichte der 
St. Warien-Kirche inWendsöurg. 
(Fortsetzung.) 
Von diesen Hufen lieferten an die Almisse der 
grauen Laken und Schuh 1573 
1) Jürgen Speck (1690 Jürgen Hagge) 2 Tonnen 
2) Marquard Speck (1690 Hinrich Hagge) 2 „ 
3) Marquarl Holste (1690 Hinrich Kroll 
und Claus Mumm) 4 „ 
4) Elsabe HaggcnS (Otto Wiecke, 1690 
Jürgen Krohn) 4 „ 
5) Jürgen SiuerdcS (Henneke Siecke 
1690: Hans Sicke) 2 
6) Tewcs Sicke (Jürgen. 1690 Jürgen S.) 2 
16 Tonnen. 
Claus Gudc hat 1596 auf seinem Kranken 
bette den Armen im Stcinkeller gegeben 100 Ş.. 
Bürgermeister Gabriel Sibbern hat zu den 
gragen Laken Ao. 1593 30 Ķ gegeben. 
Carsten Enden legirte 300 $, beim Rathe be 
legt, Rente 18 Ķ 12 ß. 
Thomas Gudc verehrte 1626 50 Ķ, Rente 
3 Ķ2 ß. 
Son dieser Almisse legten die Bürgermeister 
selber Rechenschaft ab. 
6. Die übrigen Almiffen. 
3. Ferner schenkte Johan Wiben söhn, zur Zeit 
Vicar zu Itzehoe, wie auch hinten im „Pargamenen 
Stadtboke" zu finden ist, den Armen zu den 
gragen Laken eine Hufe Landes in Nortorp, welche 
4 Tonnen Roggen lieferte. 1573 Hans Otk, dann 
Erust von Würtzen, 1690 Christian von Würtzen, 
Kirchspielvogt zu Nortorp. 
4. Im Jahre 1478 am Freitage vor Gcorgi 
des heiligen Märtyrers gaben Nicolaus Mcß- 
maker, Domherr zu Schleswig, und Detlef Meß 
maker, Bürgermeister der Stadt Rendsburg, Ge 
brüder, die von ihrem Vater Werner Meßmaker 
geschenkten 2 Drompt Roggen im Dorfe Bortorpc 
im Kirchspiele Nortorp. Die 4 Tonnen wurden 
von 2 Hufen gegeben, die Werner Meßmaker für 
60 Ķ lüb. kaufte. 
5. Ferner gehörte zur Almisse der Duden - 
kamp (sprich: DUdenkamp) bei Schacht, zu Rends 
burg im Rechte liegend. Vermuthlich enthält 
dieser Kamp die 6 Hufen Landes, welche für die 
75 A des Peter Copman und seiner Frau Avcn 
gekauft wurden. (Die Hufen des Stadtfeldes sind 
kleinere als die Bauernhufen.) 
Am Sonntage Misericordias Domini 1552 
schlichtete Amtmann Jrvan Reventlou, Ritter, 
Statthalter Herzog Johann des Aclteren, einen 
Streit zwischen dem Dorfe Ostcrrönfeld, zum 
Rathe in Rendsburg gehörig, einestheils und einer 
Vcrlehnung zu Schacht, deren Besitzer zur 
Zeit Engel Landwehr war, andrerseits, be 
treffend die Scheide des Kampes, genannt Duden 
kamp. Engel Landwehr war der letzte Inhaber 
der Bicarie an der St. Nicolai-Capelle vor dem 
Schlosse. Aus der Stiftungsurkunde wissen wir, 
baß Graf Gerhard der Große zu der Priesterstelle 
auch 2 Hufen in Osterrönfcld legte, welche bei 
Einführung drr Reformation und nach Einziehung 
der Pricstcrstelle wieder Amtshufen geworden sind; 
1552 besaß Engel Landwehr noch die Einnahme 
der Priesterstelle, es wird aber der Inhaber der 
einen Hufe Herzog Johansen (Johann der Aeltere) 
ranste, der Besitzer der andern Hufe aber Engel 
landwehrs Lauste genannt. Diese beiden Lanstcn 
ui Osterrönfcld sollten auch den Dudenkamp bei 
Schacht bebauen, der zur Almisse der gragen Laken 
und Scho gehörte, konnten ihn aber nicht benutzen, 
weil er ihnen zu entfernt lag und gaben deshalb 
auch keine Heuer dafür. Aus der Stiftungsurkunde 
der St. Nicolai-Capelle ersehen wir ferner, daß 
zu dieser Priesterstelle durch deren ersten Inhaber 
Stto von Dosenrode auch 4 Hufen in Schuldorpe 
gelegt wurden. Diese 4 Husen waren 1552 zu 
2 Hufen vereinigt, deren Inhaber Engel Land 
wehrs Lausten waren. Ihre Häuser lagen aber 
dem Dudenkamp so nahe, daß sie ihre Hofe übel 
unfriedigen konnten. Nun vermittelte es Amtmann 
Iwan Reventlou dahin, daß die beiden Lausten 
zu Ostcrrönfeld den Dudenkamp an die beiden 
Şchacht-Schûldorfer Lanstcn abgaben, letztere aber 
fortan den Vorstehern der Almisse „tho Under- 
hvldingc der Armen tho Röcken und schoc" jährlich 
12 Scheffel Roggen messen und vor die Thür 
fahren sollten. Bedingt aber wurde dabei, daß, 
wenn die Lanstcn sich beschweren sollten, die 
Rvggenheuer nicht ausgeben zu können, der Rends- 
vurger Rath Macht haben solle, auf dem Duden- 
kamp ein Haus zu bauen und dorthin einen Lausten 
setzen. — Es gaben nun fortan 1552 Claus 
Vvck und Eggert Odde jeder 2 Tonnen Roggen 
an die Almisse. — 
6. Im Register des Jahres 1571 wird gesagt: 
"uch sind da Almiffen, daraus für 50 bis 60 Ķ 
^kleidet werden mit „Want und Scho" die Armen 
"u Gasthause, im heiligen Geist, im Stcinkeller 
und Sicchenhausc und sonst arme Hausarme. — 
£* le Almisse versorgte also 1571 auch schon die 
Armen im Stciukcller mit Kleidern und Schuhen, 
welche sonst ihre Unterstützungen aus der Kirchen- 
^chnung empfingen. 
Unter den Wohlthätern, welche die Almisse be- 
ichcnkten, nennt das Kirchenbuch von 1573 mit fort 
zufinden Eintragungen folgende: 
Peter Kistenmaker, Rathmann, gab den Armen 
àstO Ķ Rente 7l 12 /?, und noch 15 P, 
Rente 1 Ķ 
Cler Sibbern, Rathmann, gab 30 Ş, Rente 2 A. 
, Bürgermeister Hans Sirichs (Sicrck) gab 
^Gulden, Rente IP. 
Der Domdccan zu Lübeck M. Johann Tidcman 
versandte aus scl. M. Johann WulucS Testament 
• 1558 zur Unterhaltung der armen Leute im 
^ànkeller 150 P, Rente 9 Ş. 
Der Almissee überwies Bürgermeister Hans 
£«• o ue8 , A* 1560 bei seiner „Ştoolmacht" (d. h. 
Ncnt zîîk şiines Bürgermeisterpostens) 50 P, 
Härmen Wandschercr, Bürger, gab 100 P, 
vale 5 P. 
1 Bürgermeister Hans Detlcucs gab abermals 
Rente 1 P. 
' Vileuelt und Frau Anna gaben auf ihren 
^vdesfall 20 A. 1595 erlegt. 
1. Die «°land».«lmiffe. 
Ueber sie hat das Register vom Jahre 1543 
folgende Notiz: „Die jährlichen Renten, welche 
vormals zu den Tafelgeldern der Kalands- 
Brüdcrn gehört haben, nun aber zu ewigen 
Tagen den Armen zu Almyssen gegeben sind, alle 
Sonntagsmorgcn 28 armen Leuten jeder 1 Pfennig, 
dazu einen Wcggen und 1 Maaß Butter darauf 
zu geben, verzeichnend. Die jährliche Rente ist 
24 Ļ 10 ß 6 laut Register in Händen der 
Vorsteher." 1573: 26 P. 2 F aus 14 kleinen 
Kapitalien von 15 Ķ bis 100 Ķ bestehend. 
Hiervon legten zwei erbgescffenc Bürger dem 
Rathe Rechnung ab. 
2. Die große «llmiffe. 
Auch diese Almisse muß alt sein. Sie besaß 
1573: ca. 24 kleine Kapitalien mit etwa 16 % 
Renten. 
Außerdem gaben die Kämmerer als Vorsteher 
der Ackerbau-Zunft jährlich 12 A iß. Hierüber 
sagt das Kirchenbuch vom Jahre 1573 „De 
Kemmerers geuen vp Nicolai van der Ackerhucr 
tho besser Almisse twolf mark vehr schilling. 
Hiruan vindestu in der Vorstend er 
laden, ock achter im papierem stadtboke 
narichtung worher sich solche 12 Ķ 4 ß 
verorsakende". — Die Ackerbauzunft hat dieses 
Geld bis zum Jahre 1871 unweigerlich bezahlt. 
Es hatte sich zu dieser Zeit ein hiesiger Einwohner 
Land auf dem Stadtfclde gekauft und wurde des 
halb wie üblich als Mitglied der Bauzunft ange 
schrieben und für das Rechnungsjahr 1871 bei 
der am Andreastage abgehaltenen Abrechnung zu 
2,55 Mk. Beitrag angesetzt. Die Zahlung dieses 
Beitrages wurde verweigert. Die Ackerbauzunft 
klagte diese Summe ein, wurde aber am 13. Mai 
1872 mit ihrer Klage abgewiesen und in sämmt 
liche Kosten verurtheilt. 
Als Beweismittel wurden eingeliefert: 
1) eine Urkunde vom 15. September 1632, 
2) das sogenannte Kämmerbuch, 
3) das Protocoll der Bauzunft (2 Bände), 
4) das Erdbuch derselben. Frrner wurde 
5) das Zeugniß des Senator Mahrts ev. Eid zur 
Verfügung gestellt. 
Verklagter bestritt, daß sämmtliche Ackerbürger 
so ixso zur Ackerbauzunft gehörten, auch letztere 
beim Verkauf der fi^-Hufe aus dem Concurse 
des Ackerbürgers Nissen Anspruch nicht angemeldet 
habe. Die Kläger producirten obige Schriften 
lediglich mit der Erklärung, daß sie zur Führung 
eines näheren Nachweises, daß und wie die be 
strittene Klagcbehauptnng dadurch bestätigt werde, 
nicht im Stande seien (!) und der Zeuge Mahrt 
erklärte, daß, obwohl er viele Jahre lang als 
Magistratsmitglicd die Rechnung der Bauzunft zu 
revidircn gehabt, ihm Statuten derselben nicht be 
kannt geworden seien. (!!) — Freilich genügt cs 
nicht, Urkunden zu besitzen, man muß sie auch 
lesen und studircn. Die Statuten stehen im 
Kämmerbuche Seite 7 und datiren vom Dienstage 
nach Himmelfahrt Mariä 1546, sind aber als 
solche schwer zu erkennen. Aus Seite 3 bis 5 des 
Kämmerbuches kann man auch ersehen, daß die 
Verwaltung des Stadtfeldcs in Beziehung zu den 
Almissen stand, wie besonders zur Almisse der 
gragen Laken und Scho, deren Lausten auch dort 
aufgeführt werden. — Nachdem nun obiger Prozeß 
zu Ungunsten der Ackerbauzunft entschieden war, 
schloß diese so: Haben wir fortan keine Rechte, so 
haben wir auch keine Pflichten und löste sich als 
dann auf, um aufs Neue einen Ackerbau-Verein 
zu errichten. 
Ob damit der Vorstand der Heiligen-Geist- 
Anstalt, an welche die große Almisse übergegangen 
ist, sich einverstanden erklärt hat, ist nicht bekannt. 
Jedenfalls ist eine den Armen zugehörige jährliche Ein 
nahme von 14,70 Mk. cs werth, in den Doku 
menten der Stiftung und im papier nenStadt- 
b u ch e auf dem Rathhause nachzusehen, woher diese 
Einnahme stammt. 
Zur Almisse gehört ferner eine Wiese in der 
Höner rönnen, twischcn Claweß Jonß vnd der 
Honer wisch an der Holsten Side belegen. Diese 
Wiese verkauften Johann Sumen, der Sohn, und 
Laurens Holst, der Schwiegersohn des Bürger 
meisters Juen Sumen, den Vorstehern der Almisse, 
vermöge zweier Briefe, die sowohl in den Hände» 
der Vorsteher, als auch hinten im papiernen 
Stadtbuche zu finden sind. Dafür gaben die 
Vorsteher zuerst 9 P, 1596 12 Ķ Heuer, 1631 
verheuert für 130 Ķ, 1688 für 138 Ş. — diese 
Wiese ist die große Almosenwicse im Hohncr 
Koog, welche 1863 330 $, 1868: 630 Ķ ein 
brachte. Im Rendsburger Koog liegt eine kleine 
Alniosenwicse, die 1868 (6'/„ Tonnen groß) 180 Ķ 
einbrachte, und dem Namen nach auch hierher ge 
hören wird. Sie wird von den Vorstehern später 
angekauft sein. 
Im Jahre 1629 hatte der große Almosen fol 
gende Renten: „Bedaget" (zu entrichten) auf 
Ostern 30 $, Maitag 1 Ķ, Pfingsten 27 L. 12 ß, 
Jacobi 4 $. 8 ß, Michaelis 18 Ķ 15 ß, Mar 
tini 81 Ķ 11 ß, Fastelauend 7 A 12 ß, Mit- 
fastm 4 $> 2 /?. Zusammen: 174 P 14 ß. 
Unter der Martini-Summe sind mitgerechnet, die 
oben besprochenen 12 Ķ 4 ß aus der Kämmerei 
(resp. Ackerbauzunft) als Ackerheuer und 50 Ķ an 
Wiesenheuer. — Aus dem großen Almosen em 
pfingen 4 bis 8 Hausarme und die Armen der 
drei Armenhäuser (Heiligen-Geist, Gasthaus und 
Steinkcller) am Pfingstabend, heil. Christabend und 
jeden Sonnabend zusammen 1 Ş, 2 ß bis 1 A 10 ß. 
Diese Kasse wurde dazu benutzt, den Lehrern der 
späteren lateinischen Schule Zulagen zu gewähren. 
Es erhielt 1629 der Cantor auf Ostern 6 P, auf 
Michaelis 6 Ş, und ferner noch 6 Ķ mit dem 
Vermerk: „Noch dem Cantori (früher Locate oder 
Scholgcsclle genannt,) der Schulen gegeben, so ihm 
nach Register von Ao. 1627 auf Befehl des 
Herrn Bürgermeisters Georg Meyer gegeben 6 
Der Herr Magister Nicolay (der Rector, früher 
Scholmeister genannt), erhielt nur 3 P. Außer 
dem erhielten aus dem großen Almosen hiesige und 
auswärtige Nothlcidendc, Abgebrannte, Vertriebene 
u. s. w. — Nach dee Rechnung von 1630 stammt 
die Einnahme von 3 P. zu des Rectors Besoldung 
aus einer Schenkung Jochim Brocktorffs. Auch 
der Küster enipsing im Jahre 1630 3 A. 
Die Renten wurden 1629 durch den Vorsteher 
Reinhold Friese eingemahnt. 
3. Die Montags- und Dienstags-Almiffe. 
Das Register vom Jahre 1571 sagt: „Es sind 
noch 2 Almisse von den Bürgern gestiftet, daraus 
zur Unterhaltung der Haus-Armen gegeben wird. 
Vorsteher sind 4 Bürger, welche dem Rathe 
Rechnung ablegen. Die eine Almisse giebt jährlich 
13 Ķ 13 ß, die andere 64 Ķ 4 ß. 
Es müssen _ hier gemeint sein die Montags- 
Almisse und die große Almisse. Die Dienstags- 
Almiffe war 1571 vielleicht noch nicht vorhanden. 
1573 hatte die Montags-Almisse 24 % und die 
Dienstags-Almiffe 12 Ķ 4 ß Renten. 
Die erste Rente der Dienstagsalmisse gab 
Clawes Holste thom Klockenschlage na Jnholde 
des Stadtbekes." Die Almisse verheuerte 2 Gärten. 
J>. Die Steinkellcrstiftillig. 
Der Steinkeller befand sich unter dem Hause, 
welche jetzt der Organist und Küster der St. Marien 
kirche bewohnen. Jetzt befindet sich Küche, Kammer 
u. s. w. des Küsters dort. Hier wurden 8 arme 
Frauen von der Kirche unterhalten. Es wurde 
über diese Stiftung keine besondere Rechnung außer 
der Kirchenrechnung geführt. Die armen Frauen 
scheinen aber anfangs wenig mehr als freie 
Wohnung und Feuerung empfangen zu haben. 
Man findet nämlich in den ältesten Kirchenrech- 
uungen nur die Lieferung von Kohlen in den 
Stcinkeller angegeben z. B. 1547 den armen luden 
:m sthenenkeller vor 1 Tonne kale 4 ß und des 
selben Jahres 2 Last 5 Tonnen Kohlen, die Last 
18 ß. Zuerst werden stets Kohlen gegeben, erst 
später wird im 16. Jahrhundert Torf geliefert. 
Die Kohlenbrennerei (aus Torf) muß in älterer 
Zeit in der Rendsburger Gegend stark betrieben 
worden sein. In Sterbefällcn bezahlte die Kirche 
Sarg und Beerdigungskosten, nahm aber auch den 
Nachlaß in Anspruch, der vielfach von den Ver 
wandten eingelöst wurde. Im Jahre 1588 be 
klagten sich die Armen im Steinkeller, daß sie 
große Noth litten und erhielten die alten Frauen 
„dewihle se sehr klagenden, dat se grothen Hunger 
lcdcn, to erer noturfft ehn (ihnen) to brodt vnd 
botter 8 ß, donnalhlß enen (ihnen) thor fuhringe 
8 ß- — Damals also waren 8 ß zu Brot und 
Butter und 8 ß zur Feuerung für 8 Frauen 
schon eine Gabe: jede erhielt somit 1 /? zu Brot 
und Butter und 1 /? zu Feuerung. Für Kleidung 
sorgte ja die Almisse der gragen Laken und Scho. 
— Wie Sestern-Pauly berichtet, bekamen die 
8 Frauen 1830 jährlich zusammen 24 P>. 
E. Die vereinigten Stiftungen. 
1. Die aus dem Kirchenwesen der St. Marien- 
Kirche hervorgcgangenen mildthätigen Stiftungen 
waren somit folgende: 1) das Hciligcn-Gcisthaus, 
2) das Gasthaus, 3) das Siechcnhaus zum St. 
Jürgenshofe, 4) der Steinkeller, 5) die Almisse der 
gragen Laken und Scho, 6) die Kalands-Almisse, 
7) die große Almisse, 8) die Montags-Almisse, 
9) die DienStags-Almisse. Die Vereinigung der 
selben erfolgte nach einem von der Landesregierung 
am 13. April 1798 genehmigten Plane, der mir 
jedoch nicht zur näheren Kunde gekommen ist. Die 
Armen im Heiligen Geist (12 Personen weiblichen 
Geschlechts) und die Armen im Gasthause (12 Per 
sonen, nämlich 7 Männer und 5 Frauen, oder 
auch 8 Männer und 4 Frauen) erhielten gleiche 
Emolumente, eine abweichende Unterstützung er 
hielten die 8 Frauen im Steinkeller. Wenn nach 
1571 die Armen im Sicchenhausc oder St. 
Jürgenshofc ihren dortigen Aufenthalt einbüßten 
und mit bei den Armen zum Heiligen Geist und 
zum Gasthause Wohnung nehmen mußten, ist nicht 
bekannt. Im Jahre 1629 existirte das Siechcn 
haus als Armenhaus nicht mehr. — Nach dem 
Plane vom 13. April 1798 erfolgte nur die Ver 
schmelzung sämmtlicher Stiftungen zu einer Kasse 
und Verwaltung derselben. Von Einfluß auf die 
Vereinigung der Stiftungen und zur Absonderung 
der vereinigten Stiftung von der Verwaltung der 
Kirchcn-Hebungen ist die Einrichtung der öffent 
lichen Armenkassen als Kommüne-Anstalten ge 
wesen. Es ist eine allgemeine Erfahrungsthatsache, 
daß der Staat und die politische Gemeinde sich 
erst der gemeinnützigen Anstalten bemächtigen, wenn 
sie wl Volksleben sich als eine Nothwendigkeit er 
wiesen haben und bis zu einer gewissen Stufe der 
Reife gediehen sind. Die gemeinnützigen Anstalten 
haben der Regel ihren Ursprung im Volksbe 
dürfniß und dem inneren Drange des Volkslebens. 
Am 7. September 1736 erschien eine sehr aus 
führliche Verordnung wider das hcrumschweifende 
herrenlose Gesindel, wie auch wegen gänzlicher 
Einstellung des Bcttclns und der damit verknüpften 
Versorgung wahrer almosenswürdiger Armen. — 
In dieser Verordnung wird die Errichtung der 
Armenkassen angeordnet, deren Einkünfte bestehen 
sollen 1) aus Legatengeldcrn, 2) aus Klingbcutel- 
geldern und Sammlungen der Becken, 3) aus dem 
Ertrag der in den Wirthshäusern ausgestellten 
Armenbüchsen, 4) aus dem Ertrag der Armen- 
büchscn in den Posthäusern und bei den Aelter- 
leutcn der Fuhrleute; 5) in den monatlichen 
Sammlungen für die Armen. Wenn dieses alles 
nicht^ zureicht, soll 6) eine Taxation der Vermögens 
verhältnisse der Einwohner durch die Obrigkeit 
erfolgen und soll nöthigenfalls das Quantum 
Armengeld allenfalls durch Execution eingefordert 
werden. 
In Rendsburg hatte bereits die Stadt- und 
Polizeiverwaltung vom 17. Sept. 1720 in § 20 
die Bettelei abgestellt und eine Armen-Commission 
angeordnet. § 21 ordnet wöchentliche Samm 
lungen an und sollen nach § 24 diejenigen Almosen, 
welche der altstädter Klingbeutel wöchentlich ein 
bringet und die bisher ohne weitere Berechnung 
alle 14 Tage unter die Armen ausgetheilt wurden, 
mit den Collectengeldern, „weil beide doch zu 
einerlei Gebrauch àeàirst sind, in eine Massam 
geworfen und sodann von denen dazu bestellten 
Distributoribus alle Sonntage auf dem Rathhause 
zugleich ausgetheilet werden", damit kein Unter 
schleif oder keine Ungehörigkcit statthabe. § 25 
untersagt alle einseitige Austheilungen aus den 
Gotteskastcn. 
Die Zusammenwerfung der Klingbcutelgclder mit 
den Sammelgeldcrn aus der Stadt hat bis 1776 
bestanden.^ In diesem Jahre fand eine Aufthcilung 
in Gemäßheit der Obcrconsistorialverfügung vom 
8. August d. I. statt und erhielt die Kirche c- 
9550 Ķ und die wöchentliche Armenkasse 8638 Ì 
7 23 /36 ßt wovon 8550 P zinsbar belegt wurden. 
Eine weitere Geschichte des öffentlichen Armen- 
wcsens liegt außerhalb des Planes dieser Ge 
schichte der St. Marienkirche, jedoch mögen des 
Interesses wegen noch einige Notizen Platz haben. 
Im Jahre 1787 werden die Einnahmen der 
wöchentlichen Armenkassen wie folgt aufgeführt: 
An liegenden Gründen: 1) vermöge eines von der 
Etatsräthin von Nissen errichteten Testamentes 
die Hälfte des vormals von ihr bewohnten Hauses 
auf der Schleuskuhle; die andere Hälfte siel an 
die St. Marienkirche. 2) Das auf der Nienstädt 
belegen- Rabensche Haus, welches nunmehr der 
wöchentlichen Armenkasse allein zugehört. 3) eine 
auf dem hiesigen Stadtfclde belegene halbe Hufe, 
welche aus der getheilten Klingbeutel-Armenkaffe 
der wöchentlichen Armenkasse zufiel. 
^ Die wöchentlichen Sammlungen brachten in 
diesem Jahre ca. 1590 Ķ. Einzelne Einwohner 
zahlten jährliche oder Quartals-Beiträge, darunter 
auf Neujahr 1787 Gencralsuperintendcnt Strucn- 
see 52 P, Justizrath Hallensen 36 Ŗ, Amtöver- 
walter Hinck 18 Ķ u. f. w. — Ferner kamen 
Einnahmen aus Klingbeutclgeldern und dem 
Armenkasten der St. Marienkirche, aus Armen- 
büchscn von 24 Rendsburger Wirthshäusern, aus 
Einnahmen wegen Beerdigungen mit Glockenge 
läute in den Frühstunden, aus Strafgeldern u. s. w. 
Zinslich belegte Kapitalien von 150, 300, 600 
und 600 Ķ, waren zu 4 pCt. sowie ein von der 
Frau Geheimräthin von Fuchs den wöchentlichen 
Armen legirtes Kapital von 3000 Ķ war zu 
5 pCt. belegt. — Für ein durch die Fortification 
zur Erbauung eines Wachthauses beim Pulver 
magazin an der Obercider gekauftes Stück Land 
wurden 62 Ķ bezahlt. — Aus der königl. Kricgs- 
kasse infolge 1772 eingegangener königl. Verfügung 
wegen der Armenkasse zur Last fallenden vielen 
dimittirten Soldaten, auch Wittwen und Kindern 
wurden 900 Ķ bezahlt. 
Die wöchentlichen Ausgaben betrugen 61—70 P. 
Bezahlt wurde an verabschiedete Soldaten, an 
Emigranten, durchreisende Gesellen, verunglückte 
Seeleute u. s. w. — An die 8 Frauen im Stein 
keller bezahlte die wöchentliche Armenkasse (wohl 
wegen Einziehung der Klingbeutelgelder), zusammen 
1 P. und ebenso an die beiden Armenvögte zu 
sammen 8 ß zu folgenden Zeiten: auf Johannis, 
Michaelis, Allerheiligen, Weihnachten, Neujahr, 
Heil. 3 Könige, Mariä Reinigung und Ostern. 
Wüßten wir sonst von der Steinkellerstiftung nichts, 
als dies, so wäre dennoch aus diesen Terminen 
der Beweis zu liefern, daß diese Kirchenstiftung 
schon zur katholischen Zeit existirte. Diese Ein 
nahmen müssen den alten Frauen auch von der 
Kirche bezahlt worden sein. — Wöchentlich be 
kamen ferner die Armenschüler (die Currende-Kna- 
ben), zusammen 2 Ķ 7 /.(, die beiden Armenvögte 
1 Ķ. Die Kirche hat also wohl auch an die 
Armenvogte gezahlt. 
2. Im December oder Januar jeden Jahres 
wurde nach vorliegenden Registern 1771 bis 17-91 
graues Laken oder Frese an die Armen vertheilt. 
Armen im Heiligen Geist, 12 Personen 
weiblichen Geschlechts, erhielten Jahr um Jahr 
abwechselnd 3»/, Ell. Laken oder 7 Ellen Frese. 
b) Im Gasthause erhielten 12 Personen, 7 
Männer und 5 Frauen oder auch 8 Männer und 
4 Frauen, die Männer jährlich 5 Ellen Laken, die 
Frauen abwechselnd wie oben (a). 
c) Im Steinkeller erhielten 8 Frauen wie oben 
3 3 /* Ell. Laken oder 7 Ellen Frese. 
ck) Die 6 Currende-Schüler erhielten jährlich 4 >/, 
Ellen Laken. 
e) Der Kuhhirte, der Schweinehirte und jeder 
der beiden Armcnvögtc erhielten jeder jährlich 5 
Ellen Laken. Mitunter stand auch eine weibliche 
Person einem dieser Posten vor, dann erhält diese 
3% Ellen Laken oder 7 Ellen Frese. '
	        
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