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Beilage zum Rendsburger Wochenblatt Nr. 61.
Mittwoch, den 23. Mai 1888.
Wersuch einer Geschichte der
St. Warien-Kirche inWendsöurg.
(Fortsetzung.)
Von diesen Hufen lieferten an die Almisse der
grauen Laken und Schuh 1573
1) Jürgen Speck (1690 Jürgen Hagge) 2 Tonnen
2) Marquard Speck (1690 Hinrich Hagge) 2 „
3) Marquarl Holste (1690 Hinrich Kroll
und Claus Mumm) 4 „
4) Elsabe HaggcnS (Otto Wiecke, 1690
Jürgen Krohn) 4 „
5) Jürgen SiuerdcS (Henneke Siecke
1690: Hans Sicke) 2
6) Tewcs Sicke (Jürgen. 1690 Jürgen S.) 2
16 Tonnen.
Claus Gudc hat 1596 auf seinem Kranken
bette den Armen im Stcinkeller gegeben 100 Ş..
Bürgermeister Gabriel Sibbern hat zu den
gragen Laken Ao. 1593 30 Ķ gegeben.
Carsten Enden legirte 300 $, beim Rathe be
legt, Rente 18 Ķ 12 ß.
Thomas Gudc verehrte 1626 50 Ķ, Rente
3 Ķ2 ß.
Son dieser Almisse legten die Bürgermeister
selber Rechenschaft ab.
6. Die übrigen Almiffen.
3. Ferner schenkte Johan Wiben söhn, zur Zeit
Vicar zu Itzehoe, wie auch hinten im „Pargamenen
Stadtboke" zu finden ist, den Armen zu den
gragen Laken eine Hufe Landes in Nortorp, welche
4 Tonnen Roggen lieferte. 1573 Hans Otk, dann
Erust von Würtzen, 1690 Christian von Würtzen,
Kirchspielvogt zu Nortorp.
4. Im Jahre 1478 am Freitage vor Gcorgi
des heiligen Märtyrers gaben Nicolaus Mcß-
maker, Domherr zu Schleswig, und Detlef Meß
maker, Bürgermeister der Stadt Rendsburg, Ge
brüder, die von ihrem Vater Werner Meßmaker
geschenkten 2 Drompt Roggen im Dorfe Bortorpc
im Kirchspiele Nortorp. Die 4 Tonnen wurden
von 2 Hufen gegeben, die Werner Meßmaker für
60 Ķ lüb. kaufte.
5. Ferner gehörte zur Almisse der Duden -
kamp (sprich: DUdenkamp) bei Schacht, zu Rends
burg im Rechte liegend. Vermuthlich enthält
dieser Kamp die 6 Hufen Landes, welche für die
75 A des Peter Copman und seiner Frau Avcn
gekauft wurden. (Die Hufen des Stadtfeldes sind
kleinere als die Bauernhufen.)
Am Sonntage Misericordias Domini 1552
schlichtete Amtmann Jrvan Reventlou, Ritter,
Statthalter Herzog Johann des Aclteren, einen
Streit zwischen dem Dorfe Ostcrrönfeld, zum
Rathe in Rendsburg gehörig, einestheils und einer
Vcrlehnung zu Schacht, deren Besitzer zur
Zeit Engel Landwehr war, andrerseits, be
treffend die Scheide des Kampes, genannt Duden
kamp. Engel Landwehr war der letzte Inhaber
der Bicarie an der St. Nicolai-Capelle vor dem
Schlosse. Aus der Stiftungsurkunde wissen wir,
baß Graf Gerhard der Große zu der Priesterstelle
auch 2 Hufen in Osterrönfcld legte, welche bei
Einführung drr Reformation und nach Einziehung
der Pricstcrstelle wieder Amtshufen geworden sind;
1552 besaß Engel Landwehr noch die Einnahme
der Priesterstelle, es wird aber der Inhaber der
einen Hufe Herzog Johansen (Johann der Aeltere)
ranste, der Besitzer der andern Hufe aber Engel
landwehrs Lauste genannt. Diese beiden Lanstcn
ui Osterrönfcld sollten auch den Dudenkamp bei
Schacht bebauen, der zur Almisse der gragen Laken
und Scho gehörte, konnten ihn aber nicht benutzen,
weil er ihnen zu entfernt lag und gaben deshalb
auch keine Heuer dafür. Aus der Stiftungsurkunde
der St. Nicolai-Capelle ersehen wir ferner, daß
zu dieser Priesterstelle durch deren ersten Inhaber
Stto von Dosenrode auch 4 Hufen in Schuldorpe
gelegt wurden. Diese 4 Husen waren 1552 zu
2 Hufen vereinigt, deren Inhaber Engel Land
wehrs Lausten waren. Ihre Häuser lagen aber
dem Dudenkamp so nahe, daß sie ihre Hofe übel
unfriedigen konnten. Nun vermittelte es Amtmann
Iwan Reventlou dahin, daß die beiden Lausten
zu Ostcrrönfeld den Dudenkamp an die beiden
Şchacht-Schûldorfer Lanstcn abgaben, letztere aber
fortan den Vorstehern der Almisse „tho Under-
hvldingc der Armen tho Röcken und schoc" jährlich
12 Scheffel Roggen messen und vor die Thür
fahren sollten. Bedingt aber wurde dabei, daß,
wenn die Lanstcn sich beschweren sollten, die
Rvggenheuer nicht ausgeben zu können, der Rends-
vurger Rath Macht haben solle, auf dem Duden-
kamp ein Haus zu bauen und dorthin einen Lausten
setzen. — Es gaben nun fortan 1552 Claus
Vvck und Eggert Odde jeder 2 Tonnen Roggen
an die Almisse. —
6. Im Register des Jahres 1571 wird gesagt:
"uch sind da Almiffen, daraus für 50 bis 60 Ķ
^kleidet werden mit „Want und Scho" die Armen
"u Gasthause, im heiligen Geist, im Stcinkeller
und Sicchenhausc und sonst arme Hausarme. —
£* le Almisse versorgte also 1571 auch schon die
Armen im Stciukcller mit Kleidern und Schuhen,
welche sonst ihre Unterstützungen aus der Kirchen-
^chnung empfingen.
Unter den Wohlthätern, welche die Almisse be-
ichcnkten, nennt das Kirchenbuch von 1573 mit fort
zufinden Eintragungen folgende:
Peter Kistenmaker, Rathmann, gab den Armen
àstO Ķ Rente 7l 12 /?, und noch 15 P,
Rente 1 Ķ
Cler Sibbern, Rathmann, gab 30 Ş, Rente 2 A.
, Bürgermeister Hans Sirichs (Sicrck) gab
^Gulden, Rente IP.
Der Domdccan zu Lübeck M. Johann Tidcman
versandte aus scl. M. Johann WulucS Testament
• 1558 zur Unterhaltung der armen Leute im
^ànkeller 150 P, Rente 9 Ş.
Der Almissee überwies Bürgermeister Hans
£«• o ue8 , A* 1560 bei seiner „Ştoolmacht" (d. h.
Ncnt zîîk şiines Bürgermeisterpostens) 50 P,
Härmen Wandschercr, Bürger, gab 100 P,
vale 5 P.
1 Bürgermeister Hans Detlcucs gab abermals
Rente 1 P.
' Vileuelt und Frau Anna gaben auf ihren
^vdesfall 20 A. 1595 erlegt.
1. Die «°land».«lmiffe.
Ueber sie hat das Register vom Jahre 1543
folgende Notiz: „Die jährlichen Renten, welche
vormals zu den Tafelgeldern der Kalands-
Brüdcrn gehört haben, nun aber zu ewigen
Tagen den Armen zu Almyssen gegeben sind, alle
Sonntagsmorgcn 28 armen Leuten jeder 1 Pfennig,
dazu einen Wcggen und 1 Maaß Butter darauf
zu geben, verzeichnend. Die jährliche Rente ist
24 Ļ 10 ß 6 laut Register in Händen der
Vorsteher." 1573: 26 P. 2 F aus 14 kleinen
Kapitalien von 15 Ķ bis 100 Ķ bestehend.
Hiervon legten zwei erbgescffenc Bürger dem
Rathe Rechnung ab.
2. Die große «llmiffe.
Auch diese Almisse muß alt sein. Sie besaß
1573: ca. 24 kleine Kapitalien mit etwa 16 %
Renten.
Außerdem gaben die Kämmerer als Vorsteher
der Ackerbau-Zunft jährlich 12 A iß. Hierüber
sagt das Kirchenbuch vom Jahre 1573 „De
Kemmerers geuen vp Nicolai van der Ackerhucr
tho besser Almisse twolf mark vehr schilling.
Hiruan vindestu in der Vorstend er
laden, ock achter im papierem stadtboke
narichtung worher sich solche 12 Ķ 4 ß
verorsakende". — Die Ackerbauzunft hat dieses
Geld bis zum Jahre 1871 unweigerlich bezahlt.
Es hatte sich zu dieser Zeit ein hiesiger Einwohner
Land auf dem Stadtfclde gekauft und wurde des
halb wie üblich als Mitglied der Bauzunft ange
schrieben und für das Rechnungsjahr 1871 bei
der am Andreastage abgehaltenen Abrechnung zu
2,55 Mk. Beitrag angesetzt. Die Zahlung dieses
Beitrages wurde verweigert. Die Ackerbauzunft
klagte diese Summe ein, wurde aber am 13. Mai
1872 mit ihrer Klage abgewiesen und in sämmt
liche Kosten verurtheilt.
Als Beweismittel wurden eingeliefert:
1) eine Urkunde vom 15. September 1632,
2) das sogenannte Kämmerbuch,
3) das Protocoll der Bauzunft (2 Bände),
4) das Erdbuch derselben. Frrner wurde
5) das Zeugniß des Senator Mahrts ev. Eid zur
Verfügung gestellt.
Verklagter bestritt, daß sämmtliche Ackerbürger
so ixso zur Ackerbauzunft gehörten, auch letztere
beim Verkauf der fi^-Hufe aus dem Concurse
des Ackerbürgers Nissen Anspruch nicht angemeldet
habe. Die Kläger producirten obige Schriften
lediglich mit der Erklärung, daß sie zur Führung
eines näheren Nachweises, daß und wie die be
strittene Klagcbehauptnng dadurch bestätigt werde,
nicht im Stande seien (!) und der Zeuge Mahrt
erklärte, daß, obwohl er viele Jahre lang als
Magistratsmitglicd die Rechnung der Bauzunft zu
revidircn gehabt, ihm Statuten derselben nicht be
kannt geworden seien. (!!) — Freilich genügt cs
nicht, Urkunden zu besitzen, man muß sie auch
lesen und studircn. Die Statuten stehen im
Kämmerbuche Seite 7 und datiren vom Dienstage
nach Himmelfahrt Mariä 1546, sind aber als
solche schwer zu erkennen. Aus Seite 3 bis 5 des
Kämmerbuches kann man auch ersehen, daß die
Verwaltung des Stadtfeldcs in Beziehung zu den
Almissen stand, wie besonders zur Almisse der
gragen Laken und Scho, deren Lausten auch dort
aufgeführt werden. — Nachdem nun obiger Prozeß
zu Ungunsten der Ackerbauzunft entschieden war,
schloß diese so: Haben wir fortan keine Rechte, so
haben wir auch keine Pflichten und löste sich als
dann auf, um aufs Neue einen Ackerbau-Verein
zu errichten.
Ob damit der Vorstand der Heiligen-Geist-
Anstalt, an welche die große Almisse übergegangen
ist, sich einverstanden erklärt hat, ist nicht bekannt.
Jedenfalls ist eine den Armen zugehörige jährliche Ein
nahme von 14,70 Mk. cs werth, in den Doku
menten der Stiftung und im papier nenStadt-
b u ch e auf dem Rathhause nachzusehen, woher diese
Einnahme stammt.
Zur Almisse gehört ferner eine Wiese in der
Höner rönnen, twischcn Claweß Jonß vnd der
Honer wisch an der Holsten Side belegen. Diese
Wiese verkauften Johann Sumen, der Sohn, und
Laurens Holst, der Schwiegersohn des Bürger
meisters Juen Sumen, den Vorstehern der Almisse,
vermöge zweier Briefe, die sowohl in den Hände»
der Vorsteher, als auch hinten im papiernen
Stadtbuche zu finden sind. Dafür gaben die
Vorsteher zuerst 9 P, 1596 12 Ķ Heuer, 1631
verheuert für 130 Ķ, 1688 für 138 Ş. — diese
Wiese ist die große Almosenwicse im Hohncr
Koog, welche 1863 330 $, 1868: 630 Ķ ein
brachte. Im Rendsburger Koog liegt eine kleine
Alniosenwicse, die 1868 (6'/„ Tonnen groß) 180 Ķ
einbrachte, und dem Namen nach auch hierher ge
hören wird. Sie wird von den Vorstehern später
angekauft sein.
Im Jahre 1629 hatte der große Almosen fol
gende Renten: „Bedaget" (zu entrichten) auf
Ostern 30 $, Maitag 1 Ķ, Pfingsten 27 L. 12 ß,
Jacobi 4 $. 8 ß, Michaelis 18 Ķ 15 ß, Mar
tini 81 Ķ 11 ß, Fastelauend 7 A 12 ß, Mit-
fastm 4 $> 2 /?. Zusammen: 174 P 14 ß.
Unter der Martini-Summe sind mitgerechnet, die
oben besprochenen 12 Ķ 4 ß aus der Kämmerei
(resp. Ackerbauzunft) als Ackerheuer und 50 Ķ an
Wiesenheuer. — Aus dem großen Almosen em
pfingen 4 bis 8 Hausarme und die Armen der
drei Armenhäuser (Heiligen-Geist, Gasthaus und
Steinkcller) am Pfingstabend, heil. Christabend und
jeden Sonnabend zusammen 1 Ş, 2 ß bis 1 A 10 ß.
Diese Kasse wurde dazu benutzt, den Lehrern der
späteren lateinischen Schule Zulagen zu gewähren.
Es erhielt 1629 der Cantor auf Ostern 6 P, auf
Michaelis 6 Ş, und ferner noch 6 Ķ mit dem
Vermerk: „Noch dem Cantori (früher Locate oder
Scholgcsclle genannt,) der Schulen gegeben, so ihm
nach Register von Ao. 1627 auf Befehl des
Herrn Bürgermeisters Georg Meyer gegeben 6
Der Herr Magister Nicolay (der Rector, früher
Scholmeister genannt), erhielt nur 3 P. Außer
dem erhielten aus dem großen Almosen hiesige und
auswärtige Nothlcidendc, Abgebrannte, Vertriebene
u. s. w. — Nach dee Rechnung von 1630 stammt
die Einnahme von 3 P. zu des Rectors Besoldung
aus einer Schenkung Jochim Brocktorffs. Auch
der Küster enipsing im Jahre 1630 3 A.
Die Renten wurden 1629 durch den Vorsteher
Reinhold Friese eingemahnt.
3. Die Montags- und Dienstags-Almiffe.
Das Register vom Jahre 1571 sagt: „Es sind
noch 2 Almisse von den Bürgern gestiftet, daraus
zur Unterhaltung der Haus-Armen gegeben wird.
Vorsteher sind 4 Bürger, welche dem Rathe
Rechnung ablegen. Die eine Almisse giebt jährlich
13 Ķ 13 ß, die andere 64 Ķ 4 ß.
Es müssen _ hier gemeint sein die Montags-
Almisse und die große Almisse. Die Dienstags-
Almiffe war 1571 vielleicht noch nicht vorhanden.
1573 hatte die Montags-Almisse 24 % und die
Dienstags-Almiffe 12 Ķ 4 ß Renten.
Die erste Rente der Dienstagsalmisse gab
Clawes Holste thom Klockenschlage na Jnholde
des Stadtbekes." Die Almisse verheuerte 2 Gärten.
J>. Die Steinkellcrstiftillig.
Der Steinkeller befand sich unter dem Hause,
welche jetzt der Organist und Küster der St. Marien
kirche bewohnen. Jetzt befindet sich Küche, Kammer
u. s. w. des Küsters dort. Hier wurden 8 arme
Frauen von der Kirche unterhalten. Es wurde
über diese Stiftung keine besondere Rechnung außer
der Kirchenrechnung geführt. Die armen Frauen
scheinen aber anfangs wenig mehr als freie
Wohnung und Feuerung empfangen zu haben.
Man findet nämlich in den ältesten Kirchenrech-
uungen nur die Lieferung von Kohlen in den
Stcinkeller angegeben z. B. 1547 den armen luden
:m sthenenkeller vor 1 Tonne kale 4 ß und des
selben Jahres 2 Last 5 Tonnen Kohlen, die Last
18 ß. Zuerst werden stets Kohlen gegeben, erst
später wird im 16. Jahrhundert Torf geliefert.
Die Kohlenbrennerei (aus Torf) muß in älterer
Zeit in der Rendsburger Gegend stark betrieben
worden sein. In Sterbefällcn bezahlte die Kirche
Sarg und Beerdigungskosten, nahm aber auch den
Nachlaß in Anspruch, der vielfach von den Ver
wandten eingelöst wurde. Im Jahre 1588 be
klagten sich die Armen im Steinkeller, daß sie
große Noth litten und erhielten die alten Frauen
„dewihle se sehr klagenden, dat se grothen Hunger
lcdcn, to erer noturfft ehn (ihnen) to brodt vnd
botter 8 ß, donnalhlß enen (ihnen) thor fuhringe
8 ß- — Damals also waren 8 ß zu Brot und
Butter und 8 ß zur Feuerung für 8 Frauen
schon eine Gabe: jede erhielt somit 1 /? zu Brot
und Butter und 1 /? zu Feuerung. Für Kleidung
sorgte ja die Almisse der gragen Laken und Scho.
— Wie Sestern-Pauly berichtet, bekamen die
8 Frauen 1830 jährlich zusammen 24 P>.
E. Die vereinigten Stiftungen.
1. Die aus dem Kirchenwesen der St. Marien-
Kirche hervorgcgangenen mildthätigen Stiftungen
waren somit folgende: 1) das Hciligcn-Gcisthaus,
2) das Gasthaus, 3) das Siechcnhaus zum St.
Jürgenshofe, 4) der Steinkeller, 5) die Almisse der
gragen Laken und Scho, 6) die Kalands-Almisse,
7) die große Almisse, 8) die Montags-Almisse,
9) die DienStags-Almisse. Die Vereinigung der
selben erfolgte nach einem von der Landesregierung
am 13. April 1798 genehmigten Plane, der mir
jedoch nicht zur näheren Kunde gekommen ist. Die
Armen im Heiligen Geist (12 Personen weiblichen
Geschlechts) und die Armen im Gasthause (12 Per
sonen, nämlich 7 Männer und 5 Frauen, oder
auch 8 Männer und 4 Frauen) erhielten gleiche
Emolumente, eine abweichende Unterstützung er
hielten die 8 Frauen im Steinkeller. Wenn nach
1571 die Armen im Sicchenhausc oder St.
Jürgenshofc ihren dortigen Aufenthalt einbüßten
und mit bei den Armen zum Heiligen Geist und
zum Gasthause Wohnung nehmen mußten, ist nicht
bekannt. Im Jahre 1629 existirte das Siechcn
haus als Armenhaus nicht mehr. — Nach dem
Plane vom 13. April 1798 erfolgte nur die Ver
schmelzung sämmtlicher Stiftungen zu einer Kasse
und Verwaltung derselben. Von Einfluß auf die
Vereinigung der Stiftungen und zur Absonderung
der vereinigten Stiftung von der Verwaltung der
Kirchcn-Hebungen ist die Einrichtung der öffent
lichen Armenkassen als Kommüne-Anstalten ge
wesen. Es ist eine allgemeine Erfahrungsthatsache,
daß der Staat und die politische Gemeinde sich
erst der gemeinnützigen Anstalten bemächtigen, wenn
sie wl Volksleben sich als eine Nothwendigkeit er
wiesen haben und bis zu einer gewissen Stufe der
Reife gediehen sind. Die gemeinnützigen Anstalten
haben der Regel ihren Ursprung im Volksbe
dürfniß und dem inneren Drange des Volkslebens.
Am 7. September 1736 erschien eine sehr aus
führliche Verordnung wider das hcrumschweifende
herrenlose Gesindel, wie auch wegen gänzlicher
Einstellung des Bcttclns und der damit verknüpften
Versorgung wahrer almosenswürdiger Armen. —
In dieser Verordnung wird die Errichtung der
Armenkassen angeordnet, deren Einkünfte bestehen
sollen 1) aus Legatengeldcrn, 2) aus Klingbcutel-
geldern und Sammlungen der Becken, 3) aus dem
Ertrag der in den Wirthshäusern ausgestellten
Armenbüchsen, 4) aus dem Ertrag der Armen-
büchscn in den Posthäusern und bei den Aelter-
leutcn der Fuhrleute; 5) in den monatlichen
Sammlungen für die Armen. Wenn dieses alles
nicht^ zureicht, soll 6) eine Taxation der Vermögens
verhältnisse der Einwohner durch die Obrigkeit
erfolgen und soll nöthigenfalls das Quantum
Armengeld allenfalls durch Execution eingefordert
werden.
In Rendsburg hatte bereits die Stadt- und
Polizeiverwaltung vom 17. Sept. 1720 in § 20
die Bettelei abgestellt und eine Armen-Commission
angeordnet. § 21 ordnet wöchentliche Samm
lungen an und sollen nach § 24 diejenigen Almosen,
welche der altstädter Klingbeutel wöchentlich ein
bringet und die bisher ohne weitere Berechnung
alle 14 Tage unter die Armen ausgetheilt wurden,
mit den Collectengeldern, „weil beide doch zu
einerlei Gebrauch àeàirst sind, in eine Massam
geworfen und sodann von denen dazu bestellten
Distributoribus alle Sonntage auf dem Rathhause
zugleich ausgetheilet werden", damit kein Unter
schleif oder keine Ungehörigkcit statthabe. § 25
untersagt alle einseitige Austheilungen aus den
Gotteskastcn.
Die Zusammenwerfung der Klingbcutelgclder mit
den Sammelgeldcrn aus der Stadt hat bis 1776
bestanden.^ In diesem Jahre fand eine Aufthcilung
in Gemäßheit der Obcrconsistorialverfügung vom
8. August d. I. statt und erhielt die Kirche c-
9550 Ķ und die wöchentliche Armenkasse 8638 Ì
7 23 /36 ßt wovon 8550 P zinsbar belegt wurden.
Eine weitere Geschichte des öffentlichen Armen-
wcsens liegt außerhalb des Planes dieser Ge
schichte der St. Marienkirche, jedoch mögen des
Interesses wegen noch einige Notizen Platz haben.
Im Jahre 1787 werden die Einnahmen der
wöchentlichen Armenkassen wie folgt aufgeführt:
An liegenden Gründen: 1) vermöge eines von der
Etatsräthin von Nissen errichteten Testamentes
die Hälfte des vormals von ihr bewohnten Hauses
auf der Schleuskuhle; die andere Hälfte siel an
die St. Marienkirche. 2) Das auf der Nienstädt
belegen- Rabensche Haus, welches nunmehr der
wöchentlichen Armenkasse allein zugehört. 3) eine
auf dem hiesigen Stadtfclde belegene halbe Hufe,
welche aus der getheilten Klingbeutel-Armenkaffe
der wöchentlichen Armenkasse zufiel.
^ Die wöchentlichen Sammlungen brachten in
diesem Jahre ca. 1590 Ķ. Einzelne Einwohner
zahlten jährliche oder Quartals-Beiträge, darunter
auf Neujahr 1787 Gencralsuperintendcnt Strucn-
see 52 P, Justizrath Hallensen 36 Ŗ, Amtöver-
walter Hinck 18 Ķ u. f. w. — Ferner kamen
Einnahmen aus Klingbeutclgeldern und dem
Armenkasten der St. Marienkirche, aus Armen-
büchscn von 24 Rendsburger Wirthshäusern, aus
Einnahmen wegen Beerdigungen mit Glockenge
läute in den Frühstunden, aus Strafgeldern u. s. w.
Zinslich belegte Kapitalien von 150, 300, 600
und 600 Ķ, waren zu 4 pCt. sowie ein von der
Frau Geheimräthin von Fuchs den wöchentlichen
Armen legirtes Kapital von 3000 Ķ war zu
5 pCt. belegt. — Für ein durch die Fortification
zur Erbauung eines Wachthauses beim Pulver
magazin an der Obercider gekauftes Stück Land
wurden 62 Ķ bezahlt. — Aus der königl. Kricgs-
kasse infolge 1772 eingegangener königl. Verfügung
wegen der Armenkasse zur Last fallenden vielen
dimittirten Soldaten, auch Wittwen und Kindern
wurden 900 Ķ bezahlt.
Die wöchentlichen Ausgaben betrugen 61—70 P.
Bezahlt wurde an verabschiedete Soldaten, an
Emigranten, durchreisende Gesellen, verunglückte
Seeleute u. s. w. — An die 8 Frauen im Stein
keller bezahlte die wöchentliche Armenkasse (wohl
wegen Einziehung der Klingbeutelgelder), zusammen
1 P. und ebenso an die beiden Armenvögte zu
sammen 8 ß zu folgenden Zeiten: auf Johannis,
Michaelis, Allerheiligen, Weihnachten, Neujahr,
Heil. 3 Könige, Mariä Reinigung und Ostern.
Wüßten wir sonst von der Steinkellerstiftung nichts,
als dies, so wäre dennoch aus diesen Terminen
der Beweis zu liefern, daß diese Kirchenstiftung
schon zur katholischen Zeit existirte. Diese Ein
nahmen müssen den alten Frauen auch von der
Kirche bezahlt worden sein. — Wöchentlich be
kamen ferner die Armenschüler (die Currende-Kna-
ben), zusammen 2 Ķ 7 /.(, die beiden Armenvögte
1 Ķ. Die Kirche hat also wohl auch an die
Armenvogte gezahlt.
2. Im December oder Januar jeden Jahres
wurde nach vorliegenden Registern 1771 bis 17-91
graues Laken oder Frese an die Armen vertheilt.
Armen im Heiligen Geist, 12 Personen
weiblichen Geschlechts, erhielten Jahr um Jahr
abwechselnd 3»/, Ell. Laken oder 7 Ellen Frese.
b) Im Gasthause erhielten 12 Personen, 7
Männer und 5 Frauen oder auch 8 Männer und
4 Frauen, die Männer jährlich 5 Ellen Laken, die
Frauen abwechselnd wie oben (a).
c) Im Steinkeller erhielten 8 Frauen wie oben
3 3 /* Ell. Laken oder 7 Ellen Frese.
ck) Die 6 Currende-Schüler erhielten jährlich 4 >/,
Ellen Laken.
e) Der Kuhhirte, der Schweinehirte und jeder
der beiden Armcnvögtc erhielten jeder jährlich 5
Ellen Laken. Mitunter stand auch eine weibliche
Person einem dieser Posten vor, dann erhält diese
3% Ellen Laken oder 7 Ellen Frese. '