Vermischtes.
— Ein Steckbrief hinter einem Achtundvierziger
>st jetzt erneuert worden. Die Chronik des Jahres
1848 verzeichnet für Berlin unterm 14. Juni den
Zeughaussturm durch Volkshaufen, die an die Stelle
rer Bürgerwehr eine allgemeine Volksbewaffnung
etzen wollten. Das Zeughaus, die jetzige Ruhmes
halle, war bewacht von einer Compagnie Soldaten
unter dem Befehl des Hauptmanns von Natzmer.
Das Volk durchbrach die Reihen der draußen auf
gestellten Bürgerwehr und drang durch die Fenster
in das Gebäude ein. Das Militär, welches sich
in das obere Stockwerk zurückgezogen hatte, schickte
sich zum Kampfe an, als es dem zufällig hinzu
gekommenen Premierlieutenant Techvw gelang, durch
die Vorstellung der Nutzlosigkeit eines Blutvergießens
den Herrn v. Natzmer zum Aufgeben seines Postens
und zum Abmarsch zu bewegen. Techow war da
mals zur Organisation der Central-Turnanstalt nach
Berlin commandirt; er wurde vom Obersten v. Gries
heim protectionist und galt als ein sehr hoffnungs
voller Offizier. Ein Kriegsgericht vernrtheilte ihn
wegen der Zeughausgeschichte zu fünfzehn Jahren
Festung, den Hauptmann v. Natzmer zu zehn Jahren.
Natzmer erhielt bald Begnadigung, Techow aber
entfloh nach etwa zehn Monaten aus der Festungs
haft, nahm am badischen Ausstand Theil, nach dessen
Niederwerfung er ein Jahr in Genf verlebte. Von
da ging er nach London, wo er eine Turnanstalt
gründete, und 1852 wanderte er nach Australien
aus. Seitdem sind sechsunddreißig Jahre verflossen,
Techow ist verschollen, da bringt am 6. April 1888
den Mann und sein Schicksal der „Reichsanzeiger"
in Erinnerung durch folgenden Steckbrief: „Gegen
den ehemaligen Premierlieutenant Gustav Techow,
ca. 73 Jahre alt, welcher flüchtig ist, soll eine durch
vollstreckbares Urtheil des königlichen.Kriegsgerichts
zu Berlin vom 3. Juli 1848 erkannte Festungshaft
von fünfzehn Jahren, abzüglich bereits verbüßter
zehn Monat und zwölf Tagen vollstreckt werden.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in die
Festung zu Magdeburg abzuliefern. Berlin, den
27. März 1888. Der Erste Staatsanwalt beim
königlichen Landgericht I." Unter den Steckbriefen
aller Länder kann dieser wohl als ein Unicum gelten,
das aller Begriffe von Verjährung spottet. Sollte
es die Antwort sein auf ein Lebenszeichen, das der
Greis hat in die Heimath gelangen lassen?
— Pariser Kindcrmoden. In Paris greift jetzt
eine abscheuliche Mode um sich, welcher die Aerzte
vergeblich zu steuern suchen. Man fängt an, die
Kinder zu — schminken. In den öffentlichen Gürten
trifft man Babies im Alter von drei Jahren, welchen
die verblendeten Mütter bereits die Augenbrauen
färben. Andere wieder finden, daß die Gesichts
farbe der Kleinen zu lebhaft sei und pudern die
Wangen mit Reismehl, ja nicht selten sieht man
sogar bei Mädchen im Alter von zehn Jahren den
bewußten schwarzen Strich unter den Augen, der
die Sterne größer erscheinen läßt. Daß unter solchen
Umständen 15- bis 16-jährige Mädchen bereits ein
farbloses, von der Schminke ruinirtes Gesicht haben
werden, ist nicht das größte Unglück, welches aus
dieser Sitte entsprießen kann.
— Ein vielseitiger Handwerker wohnt in Berlin.
Er ist, wie Hans Sachs, ein Poet dazu. ^ Ein
großes Firmenschild giebt öffentliches Zeugniß für
des Meisters Fertigkeiten. Es steht darauf zu lesen:
„Atelier für Stuben seifen, streichen — Oelen,
lacken, eichen —, Tönen, malen, zieren —, Lichten
und schattiren —, Schleifen, kitten, reiben . ,
Wappen - Schriften schreiben, — Zeichnen, bilden,
mustern — Marmoriren, lüstern — Golden und
bronziren ■— Leimen und tapeziren, — Fein und
gut und billig — Das empfehlen will ich."
— Eine weise Mama. Tante: „Kannst Du
den Leberthran hinunterbringen, mein Kind?,, —■
Kleine Patientin: „Ach, er schmeckt so abscheulich!
Aber ich bekomme auch jedesmal von Mama 10
Pfennige in meine Sparbüchse!" — Tante: „Und
was machst Du nachher mit dem Gelde?" —
Kleine Patientin: „Ja, dafür kauft Mama wieder
Leberthran." (Fliegende Blätter).
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