Full text: Newspaper volume (1888, Bd. 1)

Vermischtes. 
— Ein Steckbrief hinter einem Achtundvierziger 
>st jetzt erneuert worden. Die Chronik des Jahres 
1848 verzeichnet für Berlin unterm 14. Juni den 
Zeughaussturm durch Volkshaufen, die an die Stelle 
rer Bürgerwehr eine allgemeine Volksbewaffnung 
etzen wollten. Das Zeughaus, die jetzige Ruhmes 
halle, war bewacht von einer Compagnie Soldaten 
unter dem Befehl des Hauptmanns von Natzmer. 
Das Volk durchbrach die Reihen der draußen auf 
gestellten Bürgerwehr und drang durch die Fenster 
in das Gebäude ein. Das Militär, welches sich 
in das obere Stockwerk zurückgezogen hatte, schickte 
sich zum Kampfe an, als es dem zufällig hinzu 
gekommenen Premierlieutenant Techvw gelang, durch 
die Vorstellung der Nutzlosigkeit eines Blutvergießens 
den Herrn v. Natzmer zum Aufgeben seines Postens 
und zum Abmarsch zu bewegen. Techow war da 
mals zur Organisation der Central-Turnanstalt nach 
Berlin commandirt; er wurde vom Obersten v. Gries 
heim protectionist und galt als ein sehr hoffnungs 
voller Offizier. Ein Kriegsgericht vernrtheilte ihn 
wegen der Zeughausgeschichte zu fünfzehn Jahren 
Festung, den Hauptmann v. Natzmer zu zehn Jahren. 
Natzmer erhielt bald Begnadigung, Techow aber 
entfloh nach etwa zehn Monaten aus der Festungs 
haft, nahm am badischen Ausstand Theil, nach dessen 
Niederwerfung er ein Jahr in Genf verlebte. Von 
da ging er nach London, wo er eine Turnanstalt 
gründete, und 1852 wanderte er nach Australien 
aus. Seitdem sind sechsunddreißig Jahre verflossen, 
Techow ist verschollen, da bringt am 6. April 1888 
den Mann und sein Schicksal der „Reichsanzeiger" 
in Erinnerung durch folgenden Steckbrief: „Gegen 
den ehemaligen Premierlieutenant Gustav Techow, 
ca. 73 Jahre alt, welcher flüchtig ist, soll eine durch 
vollstreckbares Urtheil des königlichen.Kriegsgerichts 
zu Berlin vom 3. Juli 1848 erkannte Festungshaft 
von fünfzehn Jahren, abzüglich bereits verbüßter 
zehn Monat und zwölf Tagen vollstreckt werden. 
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in die 
Festung zu Magdeburg abzuliefern. Berlin, den 
27. März 1888. Der Erste Staatsanwalt beim 
königlichen Landgericht I." Unter den Steckbriefen 
aller Länder kann dieser wohl als ein Unicum gelten, 
das aller Begriffe von Verjährung spottet. Sollte 
es die Antwort sein auf ein Lebenszeichen, das der 
Greis hat in die Heimath gelangen lassen? 
— Pariser Kindcrmoden. In Paris greift jetzt 
eine abscheuliche Mode um sich, welcher die Aerzte 
vergeblich zu steuern suchen. Man fängt an, die 
Kinder zu — schminken. In den öffentlichen Gürten 
trifft man Babies im Alter von drei Jahren, welchen 
die verblendeten Mütter bereits die Augenbrauen 
färben. Andere wieder finden, daß die Gesichts 
farbe der Kleinen zu lebhaft sei und pudern die 
Wangen mit Reismehl, ja nicht selten sieht man 
sogar bei Mädchen im Alter von zehn Jahren den 
bewußten schwarzen Strich unter den Augen, der 
die Sterne größer erscheinen läßt. Daß unter solchen 
Umständen 15- bis 16-jährige Mädchen bereits ein 
farbloses, von der Schminke ruinirtes Gesicht haben 
werden, ist nicht das größte Unglück, welches aus 
dieser Sitte entsprießen kann. 
— Ein vielseitiger Handwerker wohnt in Berlin. 
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des Meisters Fertigkeiten. Es steht darauf zu lesen: 
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den Leberthran hinunterbringen, mein Kind?,, —■ 
Kleine Patientin: „Ach, er schmeckt so abscheulich! 
Aber ich bekomme auch jedesmal von Mama 10 
Pfennige in meine Sparbüchse!" — Tante: „Und 
was machst Du nachher mit dem Gelde?" — 
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Leberthran." (Fliegende Blätter). 
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