Full text: Newspaper volume (1888, Bd. 1)

werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rendsburg, den 12. April 1888. 
Der M a g i st r a t. 
Vorstellung hinzugeben, als ob bereits alle Fragen 
über das Wohl und Wehe unserer Stadt hinsichtlich 
der Kanalfrage geschlichtet seien und Alle» in bester 
Ordnung wäre. Wir haben davon an Ort und 
Stelle nichts vernommen. 
□ Rendsburg, 11. April. Der Verein deutscher 
Kampfgenossen von 1870/71 hielt am Sonnabend 
eine ^ Generalversammlung ab, in welcher vor 
Eintritt in die Tagesordnung vom Vorsitzenden des 
verstorbenen obersten Kriegsherrn gedacht und ein 
Hoch auf Se. Majestät Kaiser Friedrich ausgebracht 
wurde. Aus dem vorgelegten Kassenbericht ging 
hervor, daß die Hauptkasse einen Behalt von 91*//. 
und die Unterstützungskasse einen solchen von 139 JI. 
auszuweisen hatte; (die belegten Kapitalien sind 
natürlich nicht einberechnet,) den betreffenden 
Kassirern wurde Decharge ertheilt. Bei der vor 
genommenen Wahl der satzungsgemäß ausscheidende 
Vorstandsmitglieder, wurden die Herren Sieh und 
Dörfer wiedergewählt. Beschlossen wurde: vom 
1. Juli ab den Eintrittspreis von 1,20 Ji. auf 
3 Ji. zu erhöhen; frühere Mitglieder des Vereins 
sollen von da ab statt 0,75 Ji. 1,50 Ji. Eintritts 
geld zahlen. In Folge eines Schreibens des 
Provinzialverbandes erklärte sich der Verein bereit, 
zu den Kosten für die übliche Bekränzung der 
deutschen Gräber auf den französischen Schlacht 
feldern einen Theil beizusteuern. 
3> Rendsburg, 12. April. In Sachen des auf 
Sonntag, den 22. April festgesetzten Konzertes des 
Musikvereins, welches in der Neuwerker Kirche statt 
finden und zu dem auch Nichtmitglieder der Zutritt 
gestattet sein wird, erfahren wir, daß die Haupt 
partie in dem Oratorium „EliaS" von Mendels 
sohn von dem Konzertsänger Herrn Richard 
Dannenberg aus Hamburg, die Tenorpartie 
von Herrn H a m b r o ck und die Altpartie von Frau 
Ida Ş e e l i g aus Hamburg übernommen ist. Be 
sonders willkommen wird dem musikliebenden Pu 
blikum die Mittheilung sein, daß die Sopranpartie 
von Frau Elisabeth Schelenz gesungen werden 
wird. Die kleineren Soli im Terzett und dem 
achtstimmigen Doppelquartett werden von Mitgliedern 
des Vereins ausgeführt werden. 
□ Rendsburg, 13. April. Die mit 1600 Mk. 
besoldete Lehrerstelle, für welche Lehrer Schuldt- 
Nortorf gewählt war, aber nicht bestätigt wurde, ist 
mit dem Lehrer Nissen von hier besetzt worden 
und hat diese Wahl bereits die Genehmigung der 
König!. Regierung gefunden. Wie wir hören, soll 
die Küsterstelle in der Altstadt zur allgemeinen Be 
werbungausgeschriebenwcrden. 
X Locales. 
— Am Mittwoch Nachmittag fand die Schul 
prüfung der hies. israelitischen Schule seitens der 
staatlichen Aufsichtsbehörde, den Herren Bürgermeister 
Rühle von Lilienstern und Oberlehrer Paul, statt. 
— Aller Orten regen sich die Hände, um dem 
furchtbaren Unglück in den Ueberschwemmungsgebieten 
nach Möglichkeit entgegenzutreten. Neben dem 
heutigen Concert in der Aula zum Besten der 
Ueberschwemmten hat auch die RendSburger 
Liedertafel die Absicht, am Donnerstag den 26. 
April in der Tonhalle unter Mitwirkung der Pionier- 
Kapelle und von Dilettanten ein Concert nebst 
Theater-Vorstellung zu geben. Ferner veranstaltet 
der Zitherclub am Freitag den 20. April ein 
Concert unter Mitwirkung des Trompeter-Corps 
der Artillerie, gleichfalls in der Tonhalle. 
— Die bislang auf dem Paradeplatz aufgestellte 
mechanische Annoncenuhr ist heute weggenommen 
und vor dem Gebäude der Loge wieder aufgestellt 
worden. 
— Der Steinmetz, welcher vor einigen Tagen 
einem Reisegefährten auf der hiesigen Herberge ein 
Paar neue Stiefeln entwendete, gelangte am nächsten 
Morgen schon wegen dieses Diebstahls zur Ver 
haftung. 
- Zwei kleine Schulmädchen entwendeten 
in einem Galanteriewaarengeschäfte mehrere Gegen 
stände bei Auswahl der ihnen zum Verkauf vor 
gelegten Sachen, und wußten sie so geschickt ver 
schwinden zu lassen, daß das Fehlen derselben erst 
nach ihrer Entfernung bemerkt wurde.j 
Zur Reform des Krankenkassengeseqes. 
Unter dieser Rubrik finden wir in dem Organ 
des Deutschen Krankenkassenverbandes „Die Kranken 
kasse" folgende merkwürdige Beleuchtung des Rends- 
burger Krankenkassenwesens. Wir sind 
nicht hinreichend orientirt, eine sofortige Wieder 
legung der in diesem Aufsatz dargelegten Aus 
führungen vornehmen zu können und überlassen dies 
den betr. Organen selbst. Eine eingehende Revision 
des Krankenkassenwesens hier am Platze wäre aber 
dringend geboten, wenn, woran wir vorläufig 
zweifeln, diese Darlegung in allen Punkten richtig 
ist. Der Artikel lautet: 
Dem Ausruf des Herrn Staatssekretär, Minister von 
Bötticher über die Reform des Krankenkassengesetzes, 
„Licht und Schatten sei gleichmäßig unter den ver 
schiedenen Krankenkassen zu vertheilen", möge folgendes 
über den „Lichtgenuß" der eingeschriebenen Hülfskassen 
als Charakteristik dienen. Die eingeschriebenen Hülfs 
kassen stehen bekanntlich unter der Aufsicht der Polizei 
behörden und hat die eine mehr oder weniger unter der 
Schneidigkeit dieser Polizeibehörden zu dulden. Es möge 
die eingeschriebene gegenseitige Krankenkafle, welche sich 
nur über das Gebiet der Stadt Rendsburg erstreckt, hier 
als Exempel hingestellt werden. Diese Kasse, im Jahre 
1870 von den dortigen Arbeitern gegründet, ließ sich im 
Jahre 1879 als eingeschriebene Hülfskasse bei der Kgl. 
Regierung in Schleswig eintragen, im Jahre 1884 paßte 
diele Kasie sich dem neuen Krankenkassengesetz an und 
genügte nicht nur dem z 75 des Krankenkassengesetzes, 
sondern gmg über die Mindestleistungen hinaus, indem 
sie den Angehörigen der Mitglieder neben freier ärzt 
licher Behandlung auch Medikamente, Heil- und Er 
leichterungsmittel, unentgeltliche Aufnahme in eine 
Krankenanstalt und im Sterbefalle einen Beitrag zu den 
Beerdigungskosten bewilligte. Nach einjähriger Thätig 
keit dieser Kasse kommt die Aufsichtsbehörde und ordnet 
eine Stututenänderung an, da nach § 12 des Hülss- 
kassengesetzes die Gewährung von Sterbegeldern an An 
gehörige der Mitglieder unzulässig ist; ein Gesuch um 
Aushebung dieser Anordnung wird von der Regierung 
zu Schleswig mit der Bemerkung, 8 12 des Hülfskaffen- 
gesetzes erlaube nicht, daß Sterbegelder an verstorbene 
Angehörige der Mitglieder gezahlt werden, zurückgewiesen. 
Nach Verlauf eines weiteren Verwaltungsjahres kommt 
abermals die Aufsichtsbehörde mit der Anordnung, die 
den Angehörigen der Mitglieder statutarisch gewährten 
Medikamente, Heil- und Erleichterungsmittel in Wegfall 
zu bringen, da 8 12 des Hülsskassengesetzes dieses nicht 
gestattet. . Es fand also in jedem Jahre zum Nachtheil 
der Mitglieder eine Statutenänderung statt, wonach es 
fast den Anschein gewinnt, als ob die Kasse stückweise 
zerrissen werden sollte, denn ohne die Gewährung von 
Medikamenten u. s. w. an Angehörige der Mitglieder 
hat eine Krankenkasse für die verheiratheten Mitglieder 
wenig oder gar keinen Werth. Die Kasse hat nach ihrer 
fünfjährigen Thätigkeit als eingeschriebene Hülfskasse den 
ihr gesetzlich vorgeschriebenen Reservefonds und am 
31. December 1887 betrug der Reservefonds incl. des 
Baarbestandes ca. 10 000 Mk. Die Mitgliederzahl war 
1000. Die Maßnahmen von Seiten der Behörden 
können folglich mit dem bekannten Schlagwort „Leistungs- 
Unfähigkeit" nicht begründet werden. Wie verhalten sich 
diese Maßnahmen nun zu anderen eingeschr. Hülfskassen? 
Wie bekannt, sind viele eingeschr. Hülfskassen, namentlich 
in Sachsen, davon betroffen, daß ihre versicherungs 
pflichtigen Mitglieder zwangsweise den Ortskrankenkassen 
zugeführt wurden, mit der Begründung, daß die Kasse, 
der sie als Mitglied angehören, dem Gesetze nicht ent 
sprechend sei, da diese den Mitgliedern und Angehörigen 
der Mitglieder keine Medikamente u. s. w. gewährt. Also 
mehr Licht, damit der Schatten, welcher z. Z. über den 
eingeschriebenen Hülfskassen waltet, erleuchtet werde. 
Eine weitere Kalamität für die Arbeiter ist dadurch 
entstanden, daß ältere Personen, welche den Orts 
krankenkassen angehören und durch Verhältnisse ge 
zwungen werden, aus ihrer bisherigen Beschäftigung 
auszuscheiden, Arbeit in einem Betrieb, in welchem 
eine Betriebskrankenkasse besteht, erhalten können, wenn 
sie den Nachweis erbringen, daß sie einer einge 
schriebenen Hülfskasse angehören. In Rendsburg wird 
diese Taktik von zwei Betrieben ausgeübt. In diesen 
Fällen sollen die eingeschriebenen Hülfskassen lieb Kind 
sein. Kein vernünftiger Mensch wird es nun den ein 
geschriebenen Hülfskassen verargen, wenn sie solche Per 
sonen, welche von den Orts- und Betriebskrankenkassen 
für vogclfrei erklärt werden, nicht als Mitglieder in 
ihre Kassen aufnehmen. Es ist leider bedauerlich, daß 
solche Personen, durch die Einrichtung des Kranken- 
kasscngesetzes arbeitslos gemacht, dadurch in die Arme 
der Armenpflege getrieben werden. Hierdurch entsteht 
unwillkürlich die Frage: Wie werden solche himmel 
schreiende Zustände beseitigt? Hier ist nur der eine 
Weg offen,, daß die gesetzgebende Körperschaft bei der 
Krankenkassengesetzresorm ein Reichsversicherungsamt 
schafft, den Versicherungszwang hochhält, dagegen die 
verschiedenen Zwangskassen aufhebt, um somit ein . ein 
heitliches Krankenkassenwesen zu erzielen, damit endlich 
der Grundsatz zum Ausdruck komme, daß die Kranken 
kassen von den Arbeitern erhalten und verwaltet werden 
müssen. 
Pf Verkauf von Schwänen. 
Augusta. — Durch Privatwohlthätigkeit 
sind hier bis jetzt anderthalb Millionen Mk. 
für die Ueberschwemmten aufgebracht, 
Es können 20—30 Schwäne käuflich abge 
geben werden. Käufer wollen sich bei uns melden. 
Rendsburg. Der Magistrat. 
Ûii1iMÌClìV“BîSîf.^ 
liÜllimüllUII Ü in kurzer Zeit bereit« mit 
16 Ehrendiplomen und goldenen Medaillen aua- 
gezeichnet worden. 
Bekanntmachung. 
Lloyd 
Mitgetheilt von dem Agenten des Nordd. 
L. Klüver, Rendsburg. 
Der Postdampfer Donau, Capt. Töpfer, vom Nord 
deutschen Lloyd in Bremen, welcher am 28. März von 
Bremen abgegangen war, ist gestern 3 Uhr Nachmittags 
wohlbehalten in Baltimore angekommen. 
an 
A u f r u 
die Bewohner der Provinz ' 
Schleswig-Holstein. 
Namenloses Elend ist über Tausende unserer Mit- 
bürger gekommen. 
Durch die in Folge der Deichbrüchc und Ueber- 
fluthungen in den tiefliegenden Flußgebieten der Elbe, 
Oder, Warthe und Weichsel entstandenen Verwüstungen 
vieler Quadratmeilen, noch vor Kurzem in blühender 
Kultur stehenden Landes, unter Zerstörung der mensch 
lichen Wohnstätten und Vernichtung aller Habe ist eine 
Noth erzeugt, deren ungeheures Maß alle Beschreibung 
hinter sich läßt. In erschütternder Weise ist die Trauer, 
das Mitgefühl, die Hülfeleistung des ganzen Landes 
wachgerufen. 
Auch in unserer heimischen Provinz wird in hoch 
herziger Art vieler Orten mit Hülfelcistung ans Werk 
gegangen. Schleswig-Holstein weiß, welche furchtbare 
Bewandtniß cs mit Wassersnoth hat, und giebt den 
uothleidendcn Brüdern doppelt gern. 
Um die Hülfeleistung aller Orten zu fördern, auch 
so viel als möglich zweckdienlich zusammenzufassen und 
den berufenen Stellen zu wirklich wirksanien und gleich 
mäßigen Verwendung zuzuführen, hat sich das unter 
zeichnete Provinzial-Comite gebildet. Dasselbe richtet 
hiermit an alle Bewohner der Provinz Schleswig- 
Holstein die herzliche Bitte um thatkräftigste Theilnahme 
an dem gemeinsamen guten Werke. Die örtlichen Ver 
einigungen aller Art werden gebeten, ihre Samm 
lungen an Geld an „das schleswig-holsteinische 
Provinzial-Hülfs-Comite für die Ueber 
schwemmten zu Schleswig" „zu Händen der 
Königlichen Regierungshauptkasse" einzu 
senden. Demnächst wird das Provinzial-Comite öffent 
liche Quittung leisten. 
Schleswig, im April 1888. 
Das Provinzial-Comite: 
Adikcs, Ober-Bürgermeister, Altona, von Ahlefeld, 
Landesdirektor, Kiel. Dr. Ahlmann, Bankier, Kiel. 
Dr. Bockendahl, Geh. Mcdizinalrath, Kiel. Bornhöft, 
Bürgermeister, Elmshorn. Graf von Brockdorff-Ahle- 
feldt, Aschebcrg. Graf v. Brockdorff, Kletkamp, v. Bülow, 
Erblandmarschall, Gudow. Dethlessen, Vorsitzender der 
Handelskammer, Flensburg. Dose, Rechtsanwalt, Neu 
stadt. Eddiug, Hofbesitzer, Mildstedt. Dr. v. Esmarch, 
Geh. Medicinalrath, Kiel. Feddcrsen, Gutsbesitzer, 
Rosenhof. Feddersen, Hofbesitzer, Roh. Florschütz, 
Oberlandesgerichts-Präsideiit, Kiel. Dr. Forchhammer, 
Geh. Regierungsrath und Professor, Kiel. Grimm, 
Rechtsanwalt, Sonderburg. Hagemann, Ober-Re 
gierungsrath, Schleswig. Dr. Halling, Beigeordneter, 
Glückstadt. Dr. Harmscn, Bürgermeister, Ottensen. 
Heiberg, Bürgermeister, Schleswig. Heydorn, Guts 
besitzer, Pinneberg. Hölck, Gutsbesitzer, Muggesselde. 
Graf von Holstein, Nevcrstorf. Hornborstcl, Bürger 
meister, Ratzeburg. Jacobsen, Stadtrath, Eckernsörde. 
Johanssen, Gutsbesitzer, Sophicnhof. Kirsten, Guts 
besitzer, Kasmark. Kriegesmann, Hofbesitzer, Kron 
prinzenkoog. Kruse, Konsul, Kiel. Kühne, Stadtrath, 
Segeberg. Macco, Landgcrichtsdircctor, Flensburg. 
Matzen, Zicgeleibesitzcr, Iller. Dr. Mommsen, Con- 
sistorial-Prästdent, Kiel. Niemand, Landcspfcnnig- 
meister, Heide. Ohlsen, Gutsbesitzer, Stendetgaard. 
Peters, Hofbesitzer, Tetenbüll. Puvogel, Beigeordneter, 
Wandsbek. Graf von Reventlow, Verbitler, Itzehoe. 
Rohwer, Hofbesitzer, Oldenhüttcn. Sartori, Commer- 
zienrath, Kiel. Schlichting, Bürgermeister, Ncumünster. 
Semper, Fabrikant, Altona. Steinbrück, Bürgermeister, 
Itzehoe. Steinmann, Wirklicher Geheimer Rath und 
Ober-Präsident, Schleswig. Stocks, Hufner, Bissee. 
Toosbuy, Ober-Bürgermeister, Flensburg, v. Trcsckow, 
General-Adjutant S. M. d. K. u. K. und comman- 
dirender General, Altona. Dr. Wachs, Gutsbesitzer, 
Hanerau. Pius Warburg, Altona. Wiggers, Justiz- 
rath Rendsburg. 
Vorstehender Aufruf wird mit dem Bemerken ver 
öffentlicht, daß die Führung der Geschäfte einstweilen 
von dem Unterzeichneten übernommen worden ist. Es 
wird gebeten, bis zu andcrweiter Bestimmung, alle an 
das Provinzial-Comite gerichteten Schreiben u. s. w. 
an denselben einzusenden. 
Schleswig, d. 12. April 1888. 
Der Ober-Präsident, Wirkliche Geheime Rath: 
Steinmann. 
Anzeigen. 
Kirchliche Anzeige. 
St. Marienkirche. 
Sonntag, den 15. April (Misericordias Domini): 
Der Frühgottesdienst fällt aus. 
9'/- Uhr: Predigt des Herrn Pastor Hansen. 
Beichte: 8'/- Uhr im Hauptpastorat von Hrn. Pastor Hansen 
Christ- and Garnison-Kirche. 
(Civilgemeinde.) 
Sonntag, den 15. April (Miseric. Dom.): 
Morgens 9 Uhr: Predigt des Herrn Pastor Stoessiger. 
Beichte um halb 9 Uhr. 
Nachmittags 2 Uhr: Kindergottesdienst. 
Christ- and Garnison-Kirche. 
iMilitärgemeinde.) 
Sonntag, den 15. April (Mis. Dom.): 
Vormittags 11 Uhr: Gottesdienst. Predigt 
Hrn. Divisionspfarrer Roeder. 
Katholischer Gottesdienst. 
Sonntag, den 15. April. 
Morgens 7 und 9'/, Uhr, Nachmittags 2 Uhr. 
Todesanzeige. 
(Statt des üblichen An sag ens). 
Heute Morgen 2 Uhr entschlief nach schweren 
Leiden meine liebe Frau und unsere liebevolle 
Mutter, 
Margaretha Sophia Sieh, geb. Tiedje 
im vollendeten 80. Lebensjahre. 
Die Beerdigung findet Sonntag-Nachmittag 
3 Uhr vom Sterbehause aus statt. 
Hinrich Sich nebst Kindern 
und Kindeskindern. 
Vorwerk, den i2. April 1888. 
Depesche. 
Telegramm des „RendSburger Wochenblatt". 
Berlin, 13. April. (5 Uhr 30 Min. 
Abends.) Nachdem bei dem Kaiser gestern 
eine längere Kanüle eingesetzt worden war, 
perlief die Nacht gut und hei kräftigendem 
Den Arbeitgebern bringen wir hierdurch die ihnen 
nach § 49 des Krankenversicherungsgesetzes vom 
15. Juni 1883 obliegende Pflicht zur An- und 
Abmeldung der von ihnen beschäftigten, dem Kranken- 
vcrsicherungszwangc unterliegenden Personen in 
Erinnerung. 
Es kommen namentlich in Betracht, alle Per 
sonen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind: 
1. in Fabriken und bei Bauten, 
2. im Handwerk und in sonstigen stehenden Ge 
werbetrieben, 
3. in der Land- und Forstwirthschaft. 
Alle diese Personen sind, wenn dieselben nicht 
einer anderen der im § 4 des Krankenversicherungs- 
Satzes erwähnten Krankenkasse angehören oder an 
gehören müssen, Seitens der Arbeitgeber spätestens 
am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung 
bei der Ortskrankenkasse anzumelden und spätestens 
am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsver 
hältnisses wieder abzunielden zur Vermeidung einer 
Geldstrafe bis zu 20 Mark und sonstiger Nach 
theile. 
Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiömen 
und Naturalbezüge und konimen deshalb in der 
Regel auch die Lehrlinge in Betracht. 
Die An- und Abnieldung hat schriftlich zu 
erfolgen*). 
Rendsburg, den 12. April 1888. 
Der Magistrat. 
*) Formulare sind in der Exped. d. Bl. zu haben. 
Danksagung. 
Allen lieben Freunden und Bekannten, welche unserm 
Vater, dem Verlehntsmanne Marx Reimers, das 
letzte Geleite zu seiner Ruhestätte gegeben haben, sagen 
wir unsern innigsten Dank. 
Hamweddel, den 10. April 1888. Die Kinder. 
Bekanntmachuna. 
Nachstehende: 
Statutarische Bestimmungen, 
betreffend 
die Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges 
auf die in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben 
beschäftigten Personen 
Auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes vom 
15. Juni 1883 und der §§ 134 ff. des Reichs 
gesetzes vom 5. Mai 1886 werden hiermit nach 
stehende statutarische Bestimmungen erlassen: 
8 1. 
Die Vorschriften des § 1 des Kranken 
versicherungs-Gesetzes vom 15. Juni 1883 
finden für den Bezirk der Stadt Rendsburg 
auf die in der Land- und Forstwirthschaft 
einschließlich der land- und forstwirthschaftlichen 
Nebenbetriebe, insoweit diese nicht bereits durch 
das Krankenversicherungs-Gesetz vom 15. Juni 
1883 und das Ausdehnungs - Gesetz vom 
28. Mai 1885 deni Versicherungszwange 
unterworfen sind, gegen Gehalt oder Lohn 
beschäftigten Personen Anwendung ohne Rück 
sicht darauf, ob deren Beschäftigung eine vor 
übergehende oder durch den Arbeitsvertrag im 
Voraus ans einen Zeitraum von weniger als 
eine Woche beschränkt ist. 
8 2. 
Personen, welche innerhalb des Bezirks der 
Stadt Rendsburg wohnen und ohne zu einem 
bestimmten Arbeitgeber in einem dauernden 
Arbeitsverhältniß zu stehen, vorwiegend in 
land- und forstwirthschaftlichen Betrieben des 
Kassenbezirks, in welchem sie wohnen, gegen 
Lohn beschäftigt werden, sind auch für diejenige 
Zeit der Kranken-Versicherungspflicht unter 
worfen, in welcher eine Beschäftigung gegen 
Lohn nicht stattfindet. 
8 3. 
Die Vorschriften der §§ 49, 50, 51, 52 
Absatz 1 und 53 des Gesetzes vom 15. Juni 
1883 finden auf die Arbeitgeber der in § 1 
bezeichneten Personen Anwendung. Demnach 
haben die Arbeitgeber für die von ihnen be 
schäftigten versicherungspflichtigen Personen: 
1. Die An- und Abmeldung zu bewirken. 
2. Die Beiträge im Voraus zu dem fest 
gesetzten Zahlungstermine einzuzahlen. 
* 3. Ein Drittel der Beiträge aus eigenen 
Mitteln zu leisten. 
8 4., 
Die Bestimmungen dieses Statuts erstrecken 
sich auch auf die außerhalb des Bezirks der 
Stadt Rendsburg liegenden Theile solcher 
land- und forstwirthschaftlichen Betriebe, 
deren Sitz (§8 10 und 44 des Gesetzes 
vom 5. Mai 1886) innerhalb des Bezirks 
der Stadt Rendsburg belegen ist. (§ 134 a. 
a. £>.) 
§ 5. 
Vorstehende statutarische Bestimmungen sind 
in der Sitzung der beiden Stadtkollegien vom 
10. März 1888 beschlossen worden lmd treten 
mit dem Tage der Genehmigung in Kraft. 
Rendsburg, dm 10. März 1888. 
Der Magistrat. 
Vorstehende statutarische Bestimninngen werden 
hierdurch genehmigt. 
Schleswig, den 3. April 1888. 
Königliche Regierung, Abtheilung de» Innern. 
Bekanntmachung. 
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß vom 
1. April cr. an der Nachtwachtdienst durch Polizei 
sergeanten besorgt werden wird. Die Nachtwache 
befindet sind im Spritzenhanse — Eingang von der 
Holstenstraße, durch die erste große Pforte — und 
lst geöffnet von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens. 
Während btefer Zeit werden Anzeigen und Mel 
dungen, besonders Feuermeldungen, von dem wach 
habenden Sergeanten entgegengenommen. 
Die Polizeiwache verbleibt auf dem Rathhausc 
und ist ununterbrochen von 6 Uhr Morgens bis 
10 Uhr Abends geöffnet. 
Die Polizeibehörde. 
Ä. V.: L e h m a n n. 
Testamentspublikation. 
Zur Publikation des zwischen dem am 8. März 
d. Is. Hierselbst verstorbenen Brauerei- und Bren 
nerei-Besitzers Friedrich Christian Johann 
Albrecht und dessen überlebender Ehefrau Maria 
geb. Reese errichteten gegenseitigen Testaments ist 
Termin auf 
Sonnabend, den 14. April 1888, 
Vormittags 10 Uhr, 
vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anbe 
raumt worden. 
Vorstehendes wird für etwaige unbekannte Erben 
zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsanie bekannt gemacht. 
Rendsburg, den 9. April 1888. 
Amtsgericht, Abth. I. 
Hartig. 
Anction 
über ein Michlcn-Znvcntar. 
.Am Mittwoch, den 18. April d. I., Vor 
mittags von 10 und Nachmittags von 2'/2 Uhr 
sollen aus dem Matz'schen Gewese, Löwenstraße 
an. 
533 Hierselbst, im Aufträge des Massepflegers: 
1 guterhaltener Gasmotor mit Pumpe (4 Pferde 
kraft), 
2 Rheinische Mühlengänge mit Antriebe, 
1 französischer Mühlengang mit Antrieb, 
2 Grützgänge mit Antrieb, 
1 Buchweizendarre und Haferdampfer. 
1 Sichtvorrichtung, 
1 Quetschmaschine, 
3 Weher, 
1 Kornreinigungsmaschine 
1 Wellenleitung, 1 Leitwelle, 1 Steinkrahn, 
1 große Beutelkiste u. 1 Beutelkiste mit Anlage, 
1 Staubmühle, 1 Sackwinde, 2 Decimalwaagen, 
1 Grützsieb mit Vorrichtung, 2 Grütztrögc, 
1 Gasuhr, 1 neuer und 6 alte Mühlensteine, 
2 Sacktritte, 1 Kranzhammer und circa 15 Buken, 
2 Sackböcke, 4 Bütten, 7 Siebe und 1 Bund 
Grützsiebe, 2 Kugellaternen, 2 Hängelampen, 
3 Tische, 2 Polsterbänke, 10 Rohrstühle, 1 Laden 
tisch, 1 Mehlwaage nebst Gewichten, 6 Mehlkisten, 
6 Holzmaße, 11 Tonnen, 1 Schreibtisch und 
andere Sachen mehr, 
ferner 2 gute Arbeitspferde (11 jährig) mit 
2 Pferdegeschirren, 1 guter Arbeitswagen und 
1 Federwagen 
öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare 
Zahlung versteigert werden. 
Die Auction findet bestimmt statt und wolle 
man sich wegen vorheriger Besichtigung an den 
Massepfleger Kaufmann Herrn F. I. E. Piening 
Hierselbst wenden. 
Der Gerichtsvollzieher 
Heidemann. 
Auction. 
Am Dienstag, den 17. d. M., soll in der Gast 
wirthschaft der Wittwe Stamp in Köniqshügel 
von anderwärts 
1 Wanduhr, 1 Sopha, 2 Koffer, ein alter 
Bauwagen 
öffentlich zwangsweise an den Meistbietenden^geg-N 
gleich baare Bezahlung verkauft werden. 
Rendsburg, den 9. April 1888. 
Der Gerichtsvollzieher- 
kr. A: Keller«»«».
	        
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