werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rendsburg, den 12. April 1888.
Der M a g i st r a t.
Vorstellung hinzugeben, als ob bereits alle Fragen
über das Wohl und Wehe unserer Stadt hinsichtlich
der Kanalfrage geschlichtet seien und Alle» in bester
Ordnung wäre. Wir haben davon an Ort und
Stelle nichts vernommen.
□ Rendsburg, 11. April. Der Verein deutscher
Kampfgenossen von 1870/71 hielt am Sonnabend
eine ^ Generalversammlung ab, in welcher vor
Eintritt in die Tagesordnung vom Vorsitzenden des
verstorbenen obersten Kriegsherrn gedacht und ein
Hoch auf Se. Majestät Kaiser Friedrich ausgebracht
wurde. Aus dem vorgelegten Kassenbericht ging
hervor, daß die Hauptkasse einen Behalt von 91*//.
und die Unterstützungskasse einen solchen von 139 JI.
auszuweisen hatte; (die belegten Kapitalien sind
natürlich nicht einberechnet,) den betreffenden
Kassirern wurde Decharge ertheilt. Bei der vor
genommenen Wahl der satzungsgemäß ausscheidende
Vorstandsmitglieder, wurden die Herren Sieh und
Dörfer wiedergewählt. Beschlossen wurde: vom
1. Juli ab den Eintrittspreis von 1,20 Ji. auf
3 Ji. zu erhöhen; frühere Mitglieder des Vereins
sollen von da ab statt 0,75 Ji. 1,50 Ji. Eintritts
geld zahlen. In Folge eines Schreibens des
Provinzialverbandes erklärte sich der Verein bereit,
zu den Kosten für die übliche Bekränzung der
deutschen Gräber auf den französischen Schlacht
feldern einen Theil beizusteuern.
3> Rendsburg, 12. April. In Sachen des auf
Sonntag, den 22. April festgesetzten Konzertes des
Musikvereins, welches in der Neuwerker Kirche statt
finden und zu dem auch Nichtmitglieder der Zutritt
gestattet sein wird, erfahren wir, daß die Haupt
partie in dem Oratorium „EliaS" von Mendels
sohn von dem Konzertsänger Herrn Richard
Dannenberg aus Hamburg, die Tenorpartie
von Herrn H a m b r o ck und die Altpartie von Frau
Ida Ş e e l i g aus Hamburg übernommen ist. Be
sonders willkommen wird dem musikliebenden Pu
blikum die Mittheilung sein, daß die Sopranpartie
von Frau Elisabeth Schelenz gesungen werden
wird. Die kleineren Soli im Terzett und dem
achtstimmigen Doppelquartett werden von Mitgliedern
des Vereins ausgeführt werden.
□ Rendsburg, 13. April. Die mit 1600 Mk.
besoldete Lehrerstelle, für welche Lehrer Schuldt-
Nortorf gewählt war, aber nicht bestätigt wurde, ist
mit dem Lehrer Nissen von hier besetzt worden
und hat diese Wahl bereits die Genehmigung der
König!. Regierung gefunden. Wie wir hören, soll
die Küsterstelle in der Altstadt zur allgemeinen Be
werbungausgeschriebenwcrden.
X Locales.
— Am Mittwoch Nachmittag fand die Schul
prüfung der hies. israelitischen Schule seitens der
staatlichen Aufsichtsbehörde, den Herren Bürgermeister
Rühle von Lilienstern und Oberlehrer Paul, statt.
— Aller Orten regen sich die Hände, um dem
furchtbaren Unglück in den Ueberschwemmungsgebieten
nach Möglichkeit entgegenzutreten. Neben dem
heutigen Concert in der Aula zum Besten der
Ueberschwemmten hat auch die RendSburger
Liedertafel die Absicht, am Donnerstag den 26.
April in der Tonhalle unter Mitwirkung der Pionier-
Kapelle und von Dilettanten ein Concert nebst
Theater-Vorstellung zu geben. Ferner veranstaltet
der Zitherclub am Freitag den 20. April ein
Concert unter Mitwirkung des Trompeter-Corps
der Artillerie, gleichfalls in der Tonhalle.
— Die bislang auf dem Paradeplatz aufgestellte
mechanische Annoncenuhr ist heute weggenommen
und vor dem Gebäude der Loge wieder aufgestellt
worden.
— Der Steinmetz, welcher vor einigen Tagen
einem Reisegefährten auf der hiesigen Herberge ein
Paar neue Stiefeln entwendete, gelangte am nächsten
Morgen schon wegen dieses Diebstahls zur Ver
haftung.
- Zwei kleine Schulmädchen entwendeten
in einem Galanteriewaarengeschäfte mehrere Gegen
stände bei Auswahl der ihnen zum Verkauf vor
gelegten Sachen, und wußten sie so geschickt ver
schwinden zu lassen, daß das Fehlen derselben erst
nach ihrer Entfernung bemerkt wurde.j
Zur Reform des Krankenkassengeseqes.
Unter dieser Rubrik finden wir in dem Organ
des Deutschen Krankenkassenverbandes „Die Kranken
kasse" folgende merkwürdige Beleuchtung des Rends-
burger Krankenkassenwesens. Wir sind
nicht hinreichend orientirt, eine sofortige Wieder
legung der in diesem Aufsatz dargelegten Aus
führungen vornehmen zu können und überlassen dies
den betr. Organen selbst. Eine eingehende Revision
des Krankenkassenwesens hier am Platze wäre aber
dringend geboten, wenn, woran wir vorläufig
zweifeln, diese Darlegung in allen Punkten richtig
ist. Der Artikel lautet:
Dem Ausruf des Herrn Staatssekretär, Minister von
Bötticher über die Reform des Krankenkassengesetzes,
„Licht und Schatten sei gleichmäßig unter den ver
schiedenen Krankenkassen zu vertheilen", möge folgendes
über den „Lichtgenuß" der eingeschriebenen Hülfskassen
als Charakteristik dienen. Die eingeschriebenen Hülfs
kassen stehen bekanntlich unter der Aufsicht der Polizei
behörden und hat die eine mehr oder weniger unter der
Schneidigkeit dieser Polizeibehörden zu dulden. Es möge
die eingeschriebene gegenseitige Krankenkafle, welche sich
nur über das Gebiet der Stadt Rendsburg erstreckt, hier
als Exempel hingestellt werden. Diese Kasse, im Jahre
1870 von den dortigen Arbeitern gegründet, ließ sich im
Jahre 1879 als eingeschriebene Hülfskasse bei der Kgl.
Regierung in Schleswig eintragen, im Jahre 1884 paßte
diele Kasie sich dem neuen Krankenkassengesetz an und
genügte nicht nur dem z 75 des Krankenkassengesetzes,
sondern gmg über die Mindestleistungen hinaus, indem
sie den Angehörigen der Mitglieder neben freier ärzt
licher Behandlung auch Medikamente, Heil- und Er
leichterungsmittel, unentgeltliche Aufnahme in eine
Krankenanstalt und im Sterbefalle einen Beitrag zu den
Beerdigungskosten bewilligte. Nach einjähriger Thätig
keit dieser Kasse kommt die Aufsichtsbehörde und ordnet
eine Stututenänderung an, da nach § 12 des Hülss-
kassengesetzes die Gewährung von Sterbegeldern an An
gehörige der Mitglieder unzulässig ist; ein Gesuch um
Aushebung dieser Anordnung wird von der Regierung
zu Schleswig mit der Bemerkung, 8 12 des Hülfskaffen-
gesetzes erlaube nicht, daß Sterbegelder an verstorbene
Angehörige der Mitglieder gezahlt werden, zurückgewiesen.
Nach Verlauf eines weiteren Verwaltungsjahres kommt
abermals die Aufsichtsbehörde mit der Anordnung, die
den Angehörigen der Mitglieder statutarisch gewährten
Medikamente, Heil- und Erleichterungsmittel in Wegfall
zu bringen, da 8 12 des Hülsskassengesetzes dieses nicht
gestattet. . Es fand also in jedem Jahre zum Nachtheil
der Mitglieder eine Statutenänderung statt, wonach es
fast den Anschein gewinnt, als ob die Kasse stückweise
zerrissen werden sollte, denn ohne die Gewährung von
Medikamenten u. s. w. an Angehörige der Mitglieder
hat eine Krankenkasse für die verheiratheten Mitglieder
wenig oder gar keinen Werth. Die Kasse hat nach ihrer
fünfjährigen Thätigkeit als eingeschriebene Hülfskasse den
ihr gesetzlich vorgeschriebenen Reservefonds und am
31. December 1887 betrug der Reservefonds incl. des
Baarbestandes ca. 10 000 Mk. Die Mitgliederzahl war
1000. Die Maßnahmen von Seiten der Behörden
können folglich mit dem bekannten Schlagwort „Leistungs-
Unfähigkeit" nicht begründet werden. Wie verhalten sich
diese Maßnahmen nun zu anderen eingeschr. Hülfskassen?
Wie bekannt, sind viele eingeschr. Hülfskassen, namentlich
in Sachsen, davon betroffen, daß ihre versicherungs
pflichtigen Mitglieder zwangsweise den Ortskrankenkassen
zugeführt wurden, mit der Begründung, daß die Kasse,
der sie als Mitglied angehören, dem Gesetze nicht ent
sprechend sei, da diese den Mitgliedern und Angehörigen
der Mitglieder keine Medikamente u. s. w. gewährt. Also
mehr Licht, damit der Schatten, welcher z. Z. über den
eingeschriebenen Hülfskassen waltet, erleuchtet werde.
Eine weitere Kalamität für die Arbeiter ist dadurch
entstanden, daß ältere Personen, welche den Orts
krankenkassen angehören und durch Verhältnisse ge
zwungen werden, aus ihrer bisherigen Beschäftigung
auszuscheiden, Arbeit in einem Betrieb, in welchem
eine Betriebskrankenkasse besteht, erhalten können, wenn
sie den Nachweis erbringen, daß sie einer einge
schriebenen Hülfskasse angehören. In Rendsburg wird
diese Taktik von zwei Betrieben ausgeübt. In diesen
Fällen sollen die eingeschriebenen Hülfskassen lieb Kind
sein. Kein vernünftiger Mensch wird es nun den ein
geschriebenen Hülfskassen verargen, wenn sie solche Per
sonen, welche von den Orts- und Betriebskrankenkassen
für vogclfrei erklärt werden, nicht als Mitglieder in
ihre Kassen aufnehmen. Es ist leider bedauerlich, daß
solche Personen, durch die Einrichtung des Kranken-
kasscngesetzes arbeitslos gemacht, dadurch in die Arme
der Armenpflege getrieben werden. Hierdurch entsteht
unwillkürlich die Frage: Wie werden solche himmel
schreiende Zustände beseitigt? Hier ist nur der eine
Weg offen,, daß die gesetzgebende Körperschaft bei der
Krankenkassengesetzresorm ein Reichsversicherungsamt
schafft, den Versicherungszwang hochhält, dagegen die
verschiedenen Zwangskassen aufhebt, um somit ein . ein
heitliches Krankenkassenwesen zu erzielen, damit endlich
der Grundsatz zum Ausdruck komme, daß die Kranken
kassen von den Arbeitern erhalten und verwaltet werden
müssen.
Pf Verkauf von Schwänen.
Augusta. — Durch Privatwohlthätigkeit
sind hier bis jetzt anderthalb Millionen Mk.
für die Ueberschwemmten aufgebracht,
Es können 20—30 Schwäne käuflich abge
geben werden. Käufer wollen sich bei uns melden.
Rendsburg. Der Magistrat.
Ûii1iMÌClìV“BîSîf.^
liÜllimüllUII Ü in kurzer Zeit bereit« mit
16 Ehrendiplomen und goldenen Medaillen aua-
gezeichnet worden.
Bekanntmachung.
Lloyd
Mitgetheilt von dem Agenten des Nordd.
L. Klüver, Rendsburg.
Der Postdampfer Donau, Capt. Töpfer, vom Nord
deutschen Lloyd in Bremen, welcher am 28. März von
Bremen abgegangen war, ist gestern 3 Uhr Nachmittags
wohlbehalten in Baltimore angekommen.
an
A u f r u
die Bewohner der Provinz '
Schleswig-Holstein.
Namenloses Elend ist über Tausende unserer Mit-
bürger gekommen.
Durch die in Folge der Deichbrüchc und Ueber-
fluthungen in den tiefliegenden Flußgebieten der Elbe,
Oder, Warthe und Weichsel entstandenen Verwüstungen
vieler Quadratmeilen, noch vor Kurzem in blühender
Kultur stehenden Landes, unter Zerstörung der mensch
lichen Wohnstätten und Vernichtung aller Habe ist eine
Noth erzeugt, deren ungeheures Maß alle Beschreibung
hinter sich läßt. In erschütternder Weise ist die Trauer,
das Mitgefühl, die Hülfeleistung des ganzen Landes
wachgerufen.
Auch in unserer heimischen Provinz wird in hoch
herziger Art vieler Orten mit Hülfelcistung ans Werk
gegangen. Schleswig-Holstein weiß, welche furchtbare
Bewandtniß cs mit Wassersnoth hat, und giebt den
uothleidendcn Brüdern doppelt gern.
Um die Hülfeleistung aller Orten zu fördern, auch
so viel als möglich zweckdienlich zusammenzufassen und
den berufenen Stellen zu wirklich wirksanien und gleich
mäßigen Verwendung zuzuführen, hat sich das unter
zeichnete Provinzial-Comite gebildet. Dasselbe richtet
hiermit an alle Bewohner der Provinz Schleswig-
Holstein die herzliche Bitte um thatkräftigste Theilnahme
an dem gemeinsamen guten Werke. Die örtlichen Ver
einigungen aller Art werden gebeten, ihre Samm
lungen an Geld an „das schleswig-holsteinische
Provinzial-Hülfs-Comite für die Ueber
schwemmten zu Schleswig" „zu Händen der
Königlichen Regierungshauptkasse" einzu
senden. Demnächst wird das Provinzial-Comite öffent
liche Quittung leisten.
Schleswig, im April 1888.
Das Provinzial-Comite:
Adikcs, Ober-Bürgermeister, Altona, von Ahlefeld,
Landesdirektor, Kiel. Dr. Ahlmann, Bankier, Kiel.
Dr. Bockendahl, Geh. Mcdizinalrath, Kiel. Bornhöft,
Bürgermeister, Elmshorn. Graf von Brockdorff-Ahle-
feldt, Aschebcrg. Graf v. Brockdorff, Kletkamp, v. Bülow,
Erblandmarschall, Gudow. Dethlessen, Vorsitzender der
Handelskammer, Flensburg. Dose, Rechtsanwalt, Neu
stadt. Eddiug, Hofbesitzer, Mildstedt. Dr. v. Esmarch,
Geh. Medicinalrath, Kiel. Feddcrsen, Gutsbesitzer,
Rosenhof. Feddersen, Hofbesitzer, Roh. Florschütz,
Oberlandesgerichts-Präsideiit, Kiel. Dr. Forchhammer,
Geh. Regierungsrath und Professor, Kiel. Grimm,
Rechtsanwalt, Sonderburg. Hagemann, Ober-Re
gierungsrath, Schleswig. Dr. Halling, Beigeordneter,
Glückstadt. Dr. Harmscn, Bürgermeister, Ottensen.
Heiberg, Bürgermeister, Schleswig. Heydorn, Guts
besitzer, Pinneberg. Hölck, Gutsbesitzer, Muggesselde.
Graf von Holstein, Nevcrstorf. Hornborstcl, Bürger
meister, Ratzeburg. Jacobsen, Stadtrath, Eckernsörde.
Johanssen, Gutsbesitzer, Sophicnhof. Kirsten, Guts
besitzer, Kasmark. Kriegesmann, Hofbesitzer, Kron
prinzenkoog. Kruse, Konsul, Kiel. Kühne, Stadtrath,
Segeberg. Macco, Landgcrichtsdircctor, Flensburg.
Matzen, Zicgeleibesitzcr, Iller. Dr. Mommsen, Con-
sistorial-Prästdent, Kiel. Niemand, Landcspfcnnig-
meister, Heide. Ohlsen, Gutsbesitzer, Stendetgaard.
Peters, Hofbesitzer, Tetenbüll. Puvogel, Beigeordneter,
Wandsbek. Graf von Reventlow, Verbitler, Itzehoe.
Rohwer, Hofbesitzer, Oldenhüttcn. Sartori, Commer-
zienrath, Kiel. Schlichting, Bürgermeister, Ncumünster.
Semper, Fabrikant, Altona. Steinbrück, Bürgermeister,
Itzehoe. Steinmann, Wirklicher Geheimer Rath und
Ober-Präsident, Schleswig. Stocks, Hufner, Bissee.
Toosbuy, Ober-Bürgermeister, Flensburg, v. Trcsckow,
General-Adjutant S. M. d. K. u. K. und comman-
dirender General, Altona. Dr. Wachs, Gutsbesitzer,
Hanerau. Pius Warburg, Altona. Wiggers, Justiz-
rath Rendsburg.
Vorstehender Aufruf wird mit dem Bemerken ver
öffentlicht, daß die Führung der Geschäfte einstweilen
von dem Unterzeichneten übernommen worden ist. Es
wird gebeten, bis zu andcrweiter Bestimmung, alle an
das Provinzial-Comite gerichteten Schreiben u. s. w.
an denselben einzusenden.
Schleswig, d. 12. April 1888.
Der Ober-Präsident, Wirkliche Geheime Rath:
Steinmann.
Anzeigen.
Kirchliche Anzeige.
St. Marienkirche.
Sonntag, den 15. April (Misericordias Domini):
Der Frühgottesdienst fällt aus.
9'/- Uhr: Predigt des Herrn Pastor Hansen.
Beichte: 8'/- Uhr im Hauptpastorat von Hrn. Pastor Hansen
Christ- and Garnison-Kirche.
(Civilgemeinde.)
Sonntag, den 15. April (Miseric. Dom.):
Morgens 9 Uhr: Predigt des Herrn Pastor Stoessiger.
Beichte um halb 9 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr: Kindergottesdienst.
Christ- and Garnison-Kirche.
iMilitärgemeinde.)
Sonntag, den 15. April (Mis. Dom.):
Vormittags 11 Uhr: Gottesdienst. Predigt
Hrn. Divisionspfarrer Roeder.
Katholischer Gottesdienst.
Sonntag, den 15. April.
Morgens 7 und 9'/, Uhr, Nachmittags 2 Uhr.
Todesanzeige.
(Statt des üblichen An sag ens).
Heute Morgen 2 Uhr entschlief nach schweren
Leiden meine liebe Frau und unsere liebevolle
Mutter,
Margaretha Sophia Sieh, geb. Tiedje
im vollendeten 80. Lebensjahre.
Die Beerdigung findet Sonntag-Nachmittag
3 Uhr vom Sterbehause aus statt.
Hinrich Sich nebst Kindern
und Kindeskindern.
Vorwerk, den i2. April 1888.
Depesche.
Telegramm des „RendSburger Wochenblatt".
Berlin, 13. April. (5 Uhr 30 Min.
Abends.) Nachdem bei dem Kaiser gestern
eine längere Kanüle eingesetzt worden war,
perlief die Nacht gut und hei kräftigendem
Den Arbeitgebern bringen wir hierdurch die ihnen
nach § 49 des Krankenversicherungsgesetzes vom
15. Juni 1883 obliegende Pflicht zur An- und
Abmeldung der von ihnen beschäftigten, dem Kranken-
vcrsicherungszwangc unterliegenden Personen in
Erinnerung.
Es kommen namentlich in Betracht, alle Per
sonen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind:
1. in Fabriken und bei Bauten,
2. im Handwerk und in sonstigen stehenden Ge
werbetrieben,
3. in der Land- und Forstwirthschaft.
Alle diese Personen sind, wenn dieselben nicht
einer anderen der im § 4 des Krankenversicherungs-
Satzes erwähnten Krankenkasse angehören oder an
gehören müssen, Seitens der Arbeitgeber spätestens
am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung
bei der Ortskrankenkasse anzumelden und spätestens
am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsver
hältnisses wieder abzunielden zur Vermeidung einer
Geldstrafe bis zu 20 Mark und sonstiger Nach
theile.
Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiömen
und Naturalbezüge und konimen deshalb in der
Regel auch die Lehrlinge in Betracht.
Die An- und Abnieldung hat schriftlich zu
erfolgen*).
Rendsburg, den 12. April 1888.
Der Magistrat.
*) Formulare sind in der Exped. d. Bl. zu haben.
Danksagung.
Allen lieben Freunden und Bekannten, welche unserm
Vater, dem Verlehntsmanne Marx Reimers, das
letzte Geleite zu seiner Ruhestätte gegeben haben, sagen
wir unsern innigsten Dank.
Hamweddel, den 10. April 1888. Die Kinder.
Bekanntmachuna.
Nachstehende:
Statutarische Bestimmungen,
betreffend
die Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges
auf die in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben
beschäftigten Personen
Auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes vom
15. Juni 1883 und der §§ 134 ff. des Reichs
gesetzes vom 5. Mai 1886 werden hiermit nach
stehende statutarische Bestimmungen erlassen:
8 1.
Die Vorschriften des § 1 des Kranken
versicherungs-Gesetzes vom 15. Juni 1883
finden für den Bezirk der Stadt Rendsburg
auf die in der Land- und Forstwirthschaft
einschließlich der land- und forstwirthschaftlichen
Nebenbetriebe, insoweit diese nicht bereits durch
das Krankenversicherungs-Gesetz vom 15. Juni
1883 und das Ausdehnungs - Gesetz vom
28. Mai 1885 deni Versicherungszwange
unterworfen sind, gegen Gehalt oder Lohn
beschäftigten Personen Anwendung ohne Rück
sicht darauf, ob deren Beschäftigung eine vor
übergehende oder durch den Arbeitsvertrag im
Voraus ans einen Zeitraum von weniger als
eine Woche beschränkt ist.
8 2.
Personen, welche innerhalb des Bezirks der
Stadt Rendsburg wohnen und ohne zu einem
bestimmten Arbeitgeber in einem dauernden
Arbeitsverhältniß zu stehen, vorwiegend in
land- und forstwirthschaftlichen Betrieben des
Kassenbezirks, in welchem sie wohnen, gegen
Lohn beschäftigt werden, sind auch für diejenige
Zeit der Kranken-Versicherungspflicht unter
worfen, in welcher eine Beschäftigung gegen
Lohn nicht stattfindet.
8 3.
Die Vorschriften der §§ 49, 50, 51, 52
Absatz 1 und 53 des Gesetzes vom 15. Juni
1883 finden auf die Arbeitgeber der in § 1
bezeichneten Personen Anwendung. Demnach
haben die Arbeitgeber für die von ihnen be
schäftigten versicherungspflichtigen Personen:
1. Die An- und Abmeldung zu bewirken.
2. Die Beiträge im Voraus zu dem fest
gesetzten Zahlungstermine einzuzahlen.
* 3. Ein Drittel der Beiträge aus eigenen
Mitteln zu leisten.
8 4.,
Die Bestimmungen dieses Statuts erstrecken
sich auch auf die außerhalb des Bezirks der
Stadt Rendsburg liegenden Theile solcher
land- und forstwirthschaftlichen Betriebe,
deren Sitz (§8 10 und 44 des Gesetzes
vom 5. Mai 1886) innerhalb des Bezirks
der Stadt Rendsburg belegen ist. (§ 134 a.
a. £>.)
§ 5.
Vorstehende statutarische Bestimmungen sind
in der Sitzung der beiden Stadtkollegien vom
10. März 1888 beschlossen worden lmd treten
mit dem Tage der Genehmigung in Kraft.
Rendsburg, dm 10. März 1888.
Der Magistrat.
Vorstehende statutarische Bestimninngen werden
hierdurch genehmigt.
Schleswig, den 3. April 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung de» Innern.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß vom
1. April cr. an der Nachtwachtdienst durch Polizei
sergeanten besorgt werden wird. Die Nachtwache
befindet sind im Spritzenhanse — Eingang von der
Holstenstraße, durch die erste große Pforte — und
lst geöffnet von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens.
Während btefer Zeit werden Anzeigen und Mel
dungen, besonders Feuermeldungen, von dem wach
habenden Sergeanten entgegengenommen.
Die Polizeiwache verbleibt auf dem Rathhausc
und ist ununterbrochen von 6 Uhr Morgens bis
10 Uhr Abends geöffnet.
Die Polizeibehörde.
Ä. V.: L e h m a n n.
Testamentspublikation.
Zur Publikation des zwischen dem am 8. März
d. Is. Hierselbst verstorbenen Brauerei- und Bren
nerei-Besitzers Friedrich Christian Johann
Albrecht und dessen überlebender Ehefrau Maria
geb. Reese errichteten gegenseitigen Testaments ist
Termin auf
Sonnabend, den 14. April 1888,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anbe
raumt worden.
Vorstehendes wird für etwaige unbekannte Erben
zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsanie bekannt gemacht.
Rendsburg, den 9. April 1888.
Amtsgericht, Abth. I.
Hartig.
Anction
über ein Michlcn-Znvcntar.
.Am Mittwoch, den 18. April d. I., Vor
mittags von 10 und Nachmittags von 2'/2 Uhr
sollen aus dem Matz'schen Gewese, Löwenstraße
an.
533 Hierselbst, im Aufträge des Massepflegers:
1 guterhaltener Gasmotor mit Pumpe (4 Pferde
kraft),
2 Rheinische Mühlengänge mit Antriebe,
1 französischer Mühlengang mit Antrieb,
2 Grützgänge mit Antrieb,
1 Buchweizendarre und Haferdampfer.
1 Sichtvorrichtung,
1 Quetschmaschine,
3 Weher,
1 Kornreinigungsmaschine
1 Wellenleitung, 1 Leitwelle, 1 Steinkrahn,
1 große Beutelkiste u. 1 Beutelkiste mit Anlage,
1 Staubmühle, 1 Sackwinde, 2 Decimalwaagen,
1 Grützsieb mit Vorrichtung, 2 Grütztrögc,
1 Gasuhr, 1 neuer und 6 alte Mühlensteine,
2 Sacktritte, 1 Kranzhammer und circa 15 Buken,
2 Sackböcke, 4 Bütten, 7 Siebe und 1 Bund
Grützsiebe, 2 Kugellaternen, 2 Hängelampen,
3 Tische, 2 Polsterbänke, 10 Rohrstühle, 1 Laden
tisch, 1 Mehlwaage nebst Gewichten, 6 Mehlkisten,
6 Holzmaße, 11 Tonnen, 1 Schreibtisch und
andere Sachen mehr,
ferner 2 gute Arbeitspferde (11 jährig) mit
2 Pferdegeschirren, 1 guter Arbeitswagen und
1 Federwagen
öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare
Zahlung versteigert werden.
Die Auction findet bestimmt statt und wolle
man sich wegen vorheriger Besichtigung an den
Massepfleger Kaufmann Herrn F. I. E. Piening
Hierselbst wenden.
Der Gerichtsvollzieher
Heidemann.
Auction.
Am Dienstag, den 17. d. M., soll in der Gast
wirthschaft der Wittwe Stamp in Köniqshügel
von anderwärts
1 Wanduhr, 1 Sopha, 2 Koffer, ein alter
Bauwagen
öffentlich zwangsweise an den Meistbietenden^geg-N
gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Rendsburg, den 9. April 1888.
Der Gerichtsvollzieher-
kr. A: Keller«»«».