Full text: Newspaper volume (1852)

men. — Weiter beschließt sie: 4) einen Bundescom- 
missar nach Bremen zu senden, damit derselbe bei 
den ferneren Schritten des Senats der freien Stadt 
Bremen zur Herstellung der nothwendigen Ueberein 
stimmung der Verfaffnng und Gesetzgebung der freien 
Stadt mit den Grundgesetzen des Bundes, die Rechte 
und Befugnisse des Bundes wahrnehme und geltend 
mache; erforderlichen Falls aber, im Einvernehmen 
mit dem Senate und durch denselben, die nothwen 
digen Anordnungen Namens des Bundes proviso 
risch treffe. 5) Die hohe k. hannoversche 'Regie 
rung zu diesem Ende zu ersuchen, einen ihrer höhe 
ren Staatsbeamten zu Uebernahme dieser Function 
zu erwählen und ihr zu benennen, b. auch dann, 
wenn Hochdieftlbe selbst oder der zu ernennende 
Bundescommissair es für erforderlich halten sollten, 
Vorkehrungen zu einer militairischen Assistenz zu 
treffen, sich über die Art und Weise derselben, so 
wie über die hieraus erwachsenden Kosten mit dem 
Senat der freien Stadt Bremen ins Einvernehmen 
zu setzen, und die erforderlichen Vorkehrungen zu 
treffen, c. den in Vorschlag zu bringenden Bundes- 
commiffair, zur Ersparung der Zeit, von den ihm 
zu ertheilenden Auftrag sofort in Kenntniß zu setzen, 
damit derselbe, schon unerwartet (?) seiner formellen 
Ernennung durch hohe Bundesversammlung, Einlei 
tung zu Ausführung desselben treffen könne; end 
lich ll. denselben eventuell und vorläufig dahin anzu 
weisen, daß er sofort nach seiner Ernennung durch 
hohe Bundesversammlung sich zur Ausführung sei 
nes Auftrags jedenfalls- nach Bremen zu begeben, 
und nicht nur, so bald und so oft das Geschäft es 
erfordere, insbesondere Zweifel zu lösen seien, Be 
richt an die hohe Bundesversammlung zu erstatten, 
sondern überhaupt deren definitive Genehmigung für 
alles Veranstaltete vorzubehalten und künftig einzuho 
len habe. 6) Den Senat der freien Hansestadt 
Bremen und die hohe königl. hannoversche Regie 
rung durch die resp. Herren Bundestagsgesandten 
von gegenwärtigem Beschlusse in Kenntniß zu setzen." 
Von Senatswegen heißt es dann zum Schluß 
der Bekanntmachung: Indem der Senat die Publi 
cation dieses Bundesbeschlusses zur allgemeinen Nach 
achtung hiemit verfügt, behält er sich die in Folge 
desselben weiter erforderlichen Schritte vor. Be 
schloßen Bremen, in der Versammlung des Senats 
vom 17. und bekannt gemacht den 19. März 1852. 
(N. Br. Z.) 
Aus Bremen erhalten die „H. N." folgende 
telegraphische Depesche: Der gestrige (19.) Beschluß 
des Bürgeramtes, in der heutigen Bürgerschaft einen 
Antrag dahin zu stellen: „Dieselbe solle erklären, 
daß der Senat verfassungsmäßig gehalten sei,' die 
Bürgermeisterwahl sofort vorzunehmen, unbekümmert 
um die Einreden des Bundestages, zu denen dieser 
seinen Grundgesetzen nach nicht berechtigt sei, und 
dieselben deshalb als null und nichtig zu erklären; 
und daß. wenn der Senat bst seiner Weigerung 
einer Neuwahl beharre, derselbe nicht ferner als sol 
cher anzuerkennen sei und man sich außer Stande 
sehe, mit ihm ferner zu verhandeln," ist so eben in 
der Bürgerversammlung mit 127 gegen 97 Stimmen 
angenommen worden. 
Hannover, den 20. März. Der „Wes. Z." 
zufolge haben Bayern, Sachsen, die sämmtlichen Nord 
see- und mehrere kleine Binnenstaaten die Einladung 
der hannoverschen Regierung zum Flottencongresse 
angenommen; Würtemberg, Baden und Hessen-Darm 
stadt haben abgelehnt, Curhcssen hat sich noch nicht 
erklärt. Die Geschichte verspricht das kläglichste Ende.— 
Die„B. N." schreiben: Die in verschiedenen Blättern ent 
haltene Mittheilung daß Hannover die Theilnahme Preu 
ßens an dem am 20sten d. zu Hannover stattfinden 
den Congreffe, behufs Bildung des Nordseeflotten- 
Vereins abgelehnt habe, bestätigt sich nicht, da, wie 
wir hören, ein diesseitiger höherer Beamte sich zu 
der betreffenden Konferenz ebenfalls nach Hannover 
begeben wird. 
Die „Wes. Ztg." theilt von Zeit zu Zeit 
„Aesthetifche Briefe von H. Allmers" 
mit, aus denen wir nachstehend ein Bruchstück folgen 
lassen: 
„Eine sehr erfreuliche Geschmacksrichtung, ist die 
Nachahmung des Renaissancenstyls und die Wieder 
aufnahme seiner Formen. In dieser Weise wirken jetzt 
namentlich Pariser und Berliner Fabriken. Die Pa 
riser Broncen, die Berliner Eisen- und Zinkgußfa 
brikate, die feinen gebrannten Thongebilde, Oefen, 
Caminbekleidungen, Vasen und Ampeln, die freilich 
sehr vergänglichen, Arbeiten aus Steinpappe, wie 
Spiegel- und Gemälderahmen, Gardinenhalter u. s. w. 
endlich die herrlichen Möbeln aus Wien und Ande 
res; was man in jenem Stile auf der Londoner 
Industrieausstellung erblickte, war von überraschend 
edlen und reizenden Formen. 
Ebenso schön und reich sieht man darin die heu- 
tigen Dekorationsmalereien der Zimmer, der Ball- 
und Concertsäle und Theater; ja, wir können ohne 
Bedenken behaupten, baß unsere Zeit diesen Styl 
an manchen Stücken erst zu hoher Schönheit ausge 
bildet hat, indem sie Alles noch daran hastende 
Schwere und Plumpe sorgfältig abstreifte und man 
ches neue reizende Element hineinflocht. 
Eins aber steht mit der Gediegenheit und Aecht- 
heit alter Zeiten heutzutage im traurigsten Wider 
spruch und kann nicht oft und derb genug gerügt 
werden. 
Ich meine das unselige Maskiren und Heucheln 
das fortwährend gepflogen wird, sei es in der Bau 
kunst oder in der bildenden Industrie säst aller Zweige. 
Alles soll mehr scheinen als es ist. Zink und Blei 
soll wie Eisen aussehen, aus Gußeisen macht man 
Bronce, aus Bronce durch Plattirung Silber und 
Silber vergoldet man wieder. Beim Bauen wird 
Holz durch Anpinselung zu Stein gemacht und Back- 
steingcmäuer soll durch den heillosen Verputz^ die 
Leute glauben machen, es wäre von L-andstein. Solch 
ein Gebäude sieht denn auch in kurzen Jahren, wo 
die Heuchelei schon meistens an den Tag kommt, wi 
drig und elend genug aus. Wie gediegen und wür 
dig erscheint dagegen ein zierlicher, saubergefugter 
Backsteinbau, der die herrlichsten Details und das 
schönste Spiel der Farbentöne zuläßt. Auch in der 
Fabrikation der Zeuge laßt sich dieses ewige Prun- 
kenwollen vielfach nachweisen. Kurz wir können die 
ses Lügen einmal nicht lassen, aber es paßt auch so 
recht für unsere Zeit. die todtes Ziegenleder gelber 
Glacehandschuhe für schöner und anständiger hält als 
den Anblick der freien lebendurchfluteten Hand. In 
Berlin wird unstreitig am meisten geheuchelt nnd 
gelogen; dagegen giebt sich in München ein schönes 
wohlthuendes Streben kund, jedem Material seine 
eigentliche Geltung zu verschaffen. 
Möchte auch doch bei unsern Bauherrn und Ar- 
chitecten endlich Vernunft und Wahrheit über den 
Unsinn und die Heuchelei siegen. 
Die Kleidertracht in unseren Tagen, das heißt, 
die der Männer, ist eine solche Zusammensetzung von 
Formlosigkeit und Unnatur wie sie fast zu keiner Zeit 
gesehen wurde. Selbst das Roccoco, wenn wir die 
Perücke und den Rock mit seiner langen Taille und 
den mächtigen Aufschlägen der Aermel abrechnen, 
war schon bedeutend malerischer und verhunzte lange 
nicht so die Körperformen, als unser trostloses Co- 
stüm. Unser trauriger schwarzer Cylinder auf 
dem Kopfe, ganz einem Ofenrohre gleichend, wie 
unendlich weit steht er dem kecken Dreimaster des 
vorigen Jahrhunderts nach; diese dürftigen falteülo- 
sen Röckchen und Fräckchen; diese formtos plumpen 
Beinkleider, welche die Prüderie unserer sogenannten 
gebildeten Welt nicht einmal zu nennen erlaubt. Alles 
das macht aus der menschlichen Gestalt eine nüch 
terne, unerquickliche Erscheinung. Die Spitze aller 
gemeinen Formen ist nun gar der unausstehliche sack 
artige Paletot, wodurch der Mensch, wie Boz sehr 
treffend sagt, knöpft er ihn zu, einem prall ausge 
stopften Strohsacke, läßt er ihn offen stehen, aber 
einem aufgehauen Stücke Schlachtvieh nicht unähn 
lich wird. Jeder Versuch unserer Maler aus der 
eleganten Gesellschaft unserer Tage ein einträgliches 
Genrebild zu liefern, wird und muß an unsernr trau 
rigen dunkelfarbigen Costüme scheitern, daher diesel 
ben denn auch meistens im Genre zu den sarbenrei- 
chen Roccoco flüchten. An ein größeres ernstes Hi 
storienbild ist bei uns nun erst gar nicht zu denken, 
selbst wenn sich in unserer Gegenwart Motive dazu 
auffinden ließen, was freilich äußerst schwer halten 
dürfte. Es würden nun unausstehlich langweilige, 
gradlinige und spalierartige Gruppen herauskommen, 
ein reiches lebendiges Farbenspiel wäre nie zu er 
reichen. 
Bei Statuen in moderner Tracht ist demnach der 
unentbehrliche weite Mantel das einzige Rettungs 
mittel unserer Bildhauer, um eine erträglich plasti 
sche Erscheinung hervorzubringen. Ließe sich wohl 
etwas Entsetzlicheres und Abgeschmackteres denken als 
ein Frack mit seinen spitzen Schößen aus Marmor 
gehauen? 
Indeß was Helsen all die Klagen? An unsern 
Costümen ist doch einmal nichts zu bessern und zu 
ändern, es ist und bleibt trostlos und unmalerisch. 
Da ist nun nichts zu hoffen, als daß ein baldiger 
Zeitensturm uns die Schuppen von den Augen fegte 
und schönere malerischere Formen entstehen lassen 
möge. 
Und wir sahen auch, sowie nur im März des 
Jahres 1848 ein frischerer Hauch wehte,, sofort eine 
Neigung zum Besseren, namentlich bei der Jugend 
im Süden Deutschlands. Man trug überall Schnurr 
und Kinnbärte, wie es Männergesichtern zukömmt, 
die Blouse fing an auf die Form des Rockes zu 
wirken. Hals und Brust trat freier hervor und vor 
Allem erschien der malerische Calabreserhut, den selbst 
hier und dort, ganz wie zu van Dyks Zeiten, ein 
wallender Federschmuck zierte. Alles das waren be 
deutsame Zeichen einer neu beginnenden Geschmacks 
richtung. Aber bald kam wieder die Polizei dazwi 
schen und Alles war aus und wir erscheinen wieder 
geschmirgelt und gebügelt. 
Erfreulicher ist schon die weibliche Kleidermode 
unserer Gegenwart und bietet in mancher Beziehung 
ganz Analoges mit der Renaissance. Die weiten lan 
gen und vorn offenen Röcke, die häufige Anwendung 
von Posamentierarbeit, der Schmuck der großen 
Brochen und Armbänder, oft aus Camene bestehend, 
der Gebrauch einer kleinen Hängetasche, der soge 
nannten Chatelaine; Alles dieses war auch zur Zeit 
Fffanz I. Sitte, nur liebt man jetzt leichtere, wohl 
feilere «toste und dunklere, unbestimmte, selbst schmutzige 
Farbentöne. vü 
Eine bedeutende Verirrung der weiblichen Tracht 
sahen wir un Anfange der dreißiger Jahre, in den 
nesigen Haarkammen, dann in dem mächtigen Neste, 
in den Locken, die wie dicke Würste am Haupte la 
gen, vor Allem aber bei den beiden Luftballons worin 
die Arme steckten. Eine Schöne solcher Tage war 
Vo." der Rückseite wirklich grauenhaft anzusehen. Das 
Alles ist Gottloh einer vernünftigeren Weise gewichen 
und das Hauptsächlichste was noch zu tadeln wäre 
möchten allenfalls die vielen Besätze (Volants) sein 
welche jetzt so häufig die Kleider ringsum bauschen, 
weil diese allen natürlichen Faltenwurf unterbrechen 
und zerstören. Im Faltenwürfe aber liegt alle in 
der Ausdruck und das individuelle Leben jedes 
Stoffes. 
Den Geschmack der Gegenwart in der Farben 
welt nachzuweisen soll einem späteren Aussatze vorbe 
halten sein, doch sei mir erlaubt hier zum Schluß 
noch eurer bedeutenden Verirrung und gänzlich fal 
schen Anwendung der Farbenpracht zu gedenken, näm 
lich der Zlmmerdecoration. 
Die Wandflächen und Fußböden der Zimmer, 
als die Folien oder Gründe vor und auf welchen 
sich die Personen bewegen, müssen stets die letzteren 
zu den hervorstechendsten Erscheinungen machen. Es 
ist daher gegen alle Regel, sei's in der Malerei wie 
im Leben, die Hintergründe aus starken leuchtenden 
Farben und kräftig hervortretenden Mustern zu bil 
den. Mild und sanft oder tief gesättigt darf daher 
nur der Farbeton der Tapete sein und ihr Muster 
zart und weich. Vor Allem aber der Fußteppich, 
der untergeordnetste Theil des ganzen Raumes, muß 
auch im Tone am meisten herabgestimmt sein, wenn 
eine wohlthuende Wirkung erzielt werden soll. — 
Aber wie selten kehrt man sich an diese so in der 
Natur liegende Regel. Unsere jetzigen Tapetenmuster 
sind meistens so groß prunkend und lebhaft, die 
Teppiche aber mit ihren unnatürlich colossalen'Blu 
menmustern durchweg von so brennenden, durchdrin 
genden Farbengluten, daß sie immer auf Kosten der 
in den Gemächern befindlichen Personen hervorleuch 
ten. Auch diese beliebten Riesenblumen derselben 
zeugen, je natürlicher sie sind von einem verdorbenen 
Geschmacke; denn auf den zarten Blütenkelchen und 
Staubfäden der Lilien und Rosen mit den Füßen her 
umzutrampeln und Stuhlbeine hinaufzustellen, ist 
durchaus widersinnig und muß .daher das natürliche 
Gefühl höchst unbehaglich berühren. 
Fast zu allen früheren Zeiten war man in der 
Farbenwahl bedeutend umsichtiger und harmonischer 
ohne Newton's, Göthe's und Chevreul's Farbenlehren 
zu haben. 
Man wende mir nicht ein daß man einst noch 
weit brillantere Wandbekleidungen hatte, z. B. die 
goldgepreßten Ledertapeten, die Gobelins u. s. w.; 
aber welche farbenleuchtende, federwogende, goldblitzende 
Kleiderpracht entfalteten jene Zeiten auch. 
Wollte unsere Damenwelt mit der jetzigen Zim- 
merdecoration gleichen Schritt halten, dürften zum 
wenigsten nur Stoffe von den reinsten höchsten Far 
bentönen getragen werden, z. B. goldgetbe. granat- 
sarbene, ultra-marinblaue oder hellgrüne Seidenstoffe. 
Jetzt aber wird die ganze Wirkung aller beliebten 
bescheidenen und unbestimmten Kleiderfarben durch 
Tapete und Teppich vollends auf Null reducirt und 
meine schönen Leserinnen haben sich — umsonst ge 
schmückt. 
Genug für jetzt. 
Jede große Geschichtsepoche war zugleich eine 
neue Phase der Kunst- und Geschmacksrichtung. Der 
Renaissancestyl, das Roccoco, wie die antikisirende 
Richtung, Alles wurzelte tief in dem Geiste der Zeit, 
welcher allein das Leben und der Haltpunkt jedes 
Styls und Geschmacks ist. Auch unsere Kunstbestre 
bungen, auch unsere Richtung des Geschmacks ist 
ein treues Abbild des Zeitgeistes. Nichts ist scharf 
begrenzt, nichts ausgeprägt, ein ewiges Schwanken 
und Haschen hierhin und dorthin, nach diesen oder 
jenen Formen. 
Amtliches. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Einschärfung des in dem Kanzeleipatent 
vom 31stcn Juli 1845 enthaltenen Verbots des 
Gebrauchs gewisser Fahnen. 
Das in dem Kanzleipatent vom 31sten Juli 1845 
enthaltene Verbot gewisser Fahnen und Embleme 
wird eingeschärft, und sind die Polizeibehörden an 
gewiesen, die Gelebung dieses Verbots sorgfältig zu 
überwachen, und wider den etwa vorkommenden Ge 
brauch der in dem Patent bezeichneten Fahnen und 
dergleichen Embleme sofort auf geeignete Weise ein-^ 
zuschreiten. 
Kiel, den 19ten März 1852. 
Departement der Justiz und Polizei. 
C. Messen. 
L. Krohn. 
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