Full text: Newspaper volume (1852)

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I? 38.' 
Rendsburaer 
1852« 
Jahrgang. 
Tagesgeschichte. 
* . Kopenhagen, vom 3. Mai. Unterm 2. d. M. 
da/ ķ ^ König Allergnädigst erlaubt, daß 
r ^ustizrath j. Freund in Altona die ihm vom 
MedMe^tragŞ^^ļ^" ertheilte goldene Verdienst 
Wie „Flyveposten" berichtet, ist der übersegelte 
chooner „Patriot", mit welchem die Kanonen ver- 
i ™, Ş 28. v. M. auf 14 Faden 4 Fuß Wasser 
tonJ? etl Ştabenhuk und Marienleuchte aufgefunden 
^7' Be, dem Wrack ist ein Wächterschiff mit 
grüner Flagge ausgelegt. 
.Blatt zufolge ist in der in der vorig 
Ä e über die Equipagen der Königin Marie ab- 
Muenen Auction der bekannte vergoldete Wagen 
fen ? n ) " beï s- Z- a« 20.000 Rbthlr gekostet 
haben soll, fur 195 Rbthlr. verkauft worden. 
n2?^nhagen, vom 8. Mai. Heute, sagt 
ì£ra' ' tntt auf dem Gottorffer Schlosse das aus 
vem Generalmaior v. Flindt als Präses, Oberst von 
Hestrup und den Obcrstlieutens Bentzen, Marcher 
und Lange sowie dem Brigadeauditeur Monrad. 
bestehende Kriegsgericht zusammen um in der Sache 
£sWS te ‘ 6 «-*'®2: 
^»îşļÄÄÄï'ifJÄS: 
..über die bevorstehende Regelung unserer 
,Verhältniße: „Man ist im Finanzministerium mit 
fißilrr ra 2 ten äur Durchführung der in der Aller- 
A.îîu Bekanntmachung vom 28. Januar d. I. in 
chj/M ^.stellten Zolleinbeit für die ganze Monar- 
Zunächst wird die Ausgleichung der 
jjÄ* Gegenstände der Erwägung sein. Das Re- 
betreff ìvrrd, wie verlautet. Sachkundigen aus den 
8ebe,?w!!de.?^^??^ V 1 , Begutachtung über- 
Rebe«; i «uuye»iĢeuen zur Begutachtung 
^raL^ CVbe m b u m Ji şilb-ges (provisorisch oder nach 
kkvÄ-Ug'g" Verhandlung mit den verschiedenen Volks- 
Msentationen) rn's Leben treten wird. Die Aus- 
o" -Tarife wird sich nicht ohne Erhöhung 
i»,?,ķ.Zoltsahe sur Holstein bewerkstelligen lassen: 
Uti/eln^* m ber bänisch-schleswigsche Tarif in 
n 5,”„ Positionen einer Ermäßigung bedürfen 
F/Elch in Ansehung solcher Artikel, ivelche dem 
hàAbandel über die äußerstfchwierig zu bewachende 
Dag N'lche Zollgrenze be,onders ausgesetzt sind. — 
behufs Aufhebung der Eiderzollgrenze die Ein- 
bub-xP Brannteweisteuer im Süden der Eider 
î8jx„ gî erforderlich ist, dürfte einleuchtend sein, 
ì .-ff Maßregel wird auch mit Gründ sich jetzt 
^esteue2^" b ^u tafsen, nachdem diese zweckmäßige 
Æ m,? 3 x U f fun Origen Theilen der Monarchie 
şì>hru»?/^ b "??şî.ohne Unzuträglichkeiten zur Aus- 
ì « 3 gebracht wird. — Vorläufig dürste die Zoll- 
Hk. 3 "ng. nur fur das Königreich und die beiden 
W 03 l^ um ļ l ' Schleswig und Holstein erstrebt wer- 
W o?n,l des Herzogthums Laueuburg an 
^ürd» Pşhgem der übrigen Theile der Monarchie 
t>eg ^ demnach einer späteren Zeit vorbehalten blei- 
thij,,,!'sişen, weil die aus dessen Lage und eigen- 
eiten? m Verhältnis,en hervorgehenden Schwierig- 
likhrin?^ Ņ'ffbenswerthen baldigen Verwirk- 
sļiiing,. ì" ^erhöchsten Bekanntmachung vom 28sten 
^ Um ti ì ^?er"d in den Weg treten möchten. 
j>H b 7 K-Ì Verkehrshemmungen, welche die Zolllinie 
tu hervorgerufen, fchon jetzt so viel thun- 
äu Mildern, wird es dem Vernehmen nach be 
engt, vorläufig den vor 1848 bestandenen zoll- 
îtDÌffflPH .VSnlftrmi litih 
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^eieh %' --“V.M,i a vve io-to vcu . 
^chlesci?^behr zwischen Holstein und Dänemark- 
PUcte r>r Ansehung der wichtigsten Landes-Pro- 
!^Ufiri°u b "' herzustellen; wogegen der Verkehr mit 
^e!iert!?"cr^^e"gmffen der verschiedenen ungleich 
Nben r ^-andestheile erst dann wird freigegeben 
^tchg -.kannen, wenn die Zollfreiheit vollständig 
HÏ .77 Daß von Seiten der 
er°oglich - oldenburgischen Regierung oder der 
freien Städte Lübeck und Hamburg wegen ihrer dem 
Holstern,,chen Zollsystem angeschlossenen Gebietstheile 
der hiesigen Regierung in Beziehung auf diese an 
gestrebte Zolleinheit der Monarchie Schwierigkeiten 
sollten bereitet werden, ist gar nicht anzunehmen. — 
Das Fortbestehen der gegenwärtigen Zolleiniqunq ist 
für das Fürstenthum Lübeck, dem hiedurch der große 
Markt nach dem Norden offen steht, in commerc'ieller 
Beziehung von viel größerer Wichtigkeit, als für die 
dänische Monarchie; ganz abgesehen davon, daß diese 
Zolleinigung dem Fürstenthum Lübeck eine nicht un 
wichtige Einnahme liefert, welche beim Aufhören 
derselben gänzlich verloren gehen würde, indem das 
Landchen einerseits zu klein ist, um ein selbstständiges 
Zollwe,en organlsiren zu können, andererseits wegen 
seiner r,olirten Lage nicht in dem Fall ist, daß es 
sich einem andern als gerade dem holsteinischen Zoll 
system anschließen kann. Ueberdem ist die eingrei 
fendste Veranstaltung, die Besteuerung der Brannte- 
wernbrennereien, bereits im Vertrage mit dem Fürsten- 
thum Lübeck, vom 4ten Januar 1829, Artikels, 
vorgesehen worden und die neue Einnahmequelle, 
welche sich hierdurch der großherzoglichen Regierung 
erostnet, wird sicher nicht unwillkommen sein, ja 
donsnts um so mehr in Betracht gezogen werden, 
als es sich um eine Besteuerung handelt, die an und 
für sich zweckmäßig ist, und die jetzt fast in allen 
civilisirten Staaten existirt. Für Holstein hat ein 
Zollverein mit dem Fürstenthum Lübeck wesentlich 
nur insofern Interesse, als hierdurch die Ausdehnung 
der zu bewachenden Landgrenze in Etwas abgekürzt 
srrrd. Andererseits ist die Bewachung der Grenze 
Uurstenthums Lübeck gegen das Gebiet der Stadt 
?àck an manchen Orten, z. B. zu Schwartau, so 
'A^rerlg, daß der Schleichhandel dort stets einen 
willkommenen Schlupfwinkel gefunden hat und ferner 
finden wird. So viel ist jedenfalls gewiß, daß die 
holsteinische Grenze gegen das Fürstenthum Lübeck 
sich eben so sicher bewachen läßt, als die gegenwär 
tige Landgrenze des Fürstenthums Lübeck gegen 
Stadt Lübeckisches Gebiet, wenn erstere auch wegen 
der größeren Ausdehnung etwas kostspieliger werden 
möchte. Die hiesige Regierung wird solcbemnach 
^sff etwanlge Kündigung der Zolleinigung mit dem 
Furstenthum Lübeck in keiner Weise zu fürchten haben, 
vielmehr den Entschließungen der großherzoglichen 
Regierung mit Ruhe entgegensehen können. Bei 
diesem Stand der Dinge erlauben wir uns noch, die 
Aufmerksamkeit auf die Artikel 6. 7 und 8 des Zoll- 
vertrages mit dem Fürstenthum Lübeck vom 4. Jan. 
1839 hinzulenken, wornach alle Abänderungen der 
Zollgeietzgebung, der Tarife und sonstigen auf das 
Zollwesen bezughabenden Bestimmungen nur im Ein- 
verständniß mit der 'Regierung des Fürstenthums 
Lübeck vorgenommen werden können. Dies außer 
ordentliche Zugeständniß, wodurch thatsächlich ein 
Landchen mit ca. 21,000 Seelen es in seiner Macht 
hätte, auf die Entwickelung eines Landes mit reich 
lich 2,200,000 Seelen einen solchen Einfluß auszu 
üben. daß es jede für Letzteres nothwendige oder 
nützliche Veranstaltung ohne Weiteres zu hindern im 
Stande ist, wird jedenfalls zu beseitigen sein und 
eine den Zollverträgen von 1840 und 1843 mit den 
Städten Hamburg und Lückeck, welchen eut Zustim 
mungsrecht nicht zusteht, entsprechende Uebernnkunft 
an die Stelle treten müffen. — Die Enclaven der 
freien Städte Lübeck und Hamburg bieten allganz 
kerne Schwierigkeit dar, indem für den ganz unver- 
mutheten Halt, daß die bortjeitigen Regierungen 
Weiterungen machen sollten, der hiesigen Regierung 
Mittel zu Gebote stehen, die genannten Enclaven in 
eine, solche Lage zu versetzen, daß ein Anschluß an das 
diesieitige Zollsystem für selbige bei Weitem vorzu 
ziehen wäre. Es dürfte nur hingewiesen werden auf 
den Abschnitt 2 des TransitzoUtarifs vom l. Mar 
1838, so lautend: „Für Waaren, welche vom Aus- 
lande »ach vom hiesigen Territorio ganz oder größten- 
theils umschlossenen auswärtigen Gebietstheilen ein 
geführt werden, kann geeigneten Falles eine der 
^mZnngsabgabe gleiche Durchgangsabgabe erhoben 
Das „Fr. I/- berichtet aus Frankfurt vom 7.: 
„Von allen in den Zeitungen umgehenden Angaben 
über ein Eingehen des Herzogs von Augustenburg 
aus die Vorschlage Dänemarks bestätigt sich diejenige 
daß der Herzog es für gut befand, seine Güter um 
me ihm von Dänemark angebotene Summe abzu- 
àren. Daß er auf sein Recht der Nachfolge in den 
Herzogthumern bereits verzichtet habe, wird hingegen 
nicht nur auf das Bestimmteste in Abrede gestellt 
sondern man vernimmt auch, daß es keineswegs die' 
Ansicht des Herzogs sei, einen solchen Verzicht zu 
leisten. Zn der „Cöln. Z." heißt es in einem Schrei 
ben aus Frankfurt vom 7.: „Der Herzog von An» 
gustenburg wird Anfangs nächster Woche nach Hom 
burg übersiedeln. Der aus Dänemark hier einge- 
troffene Geh. Rath Blome soll bereits mehre Be- 
fprechungen mit dem Herzoge gehabt haben. Aller- 
dlngs wohnen Beide in demselben Gasthofe." Fn 
Betreff der von den Bevollmächtigten der Großmächte 
und Schwedens in London getroffenen Uebereinkunst 
über die dänischen Angelegenheiten, deutet die „Pa- 
n * erst, daß die auf den 5ten d. M. angesetzte 
Unterzeichnung dieser Uebereinkunst durch das Ausblei- 
°e.si der schließlichen von einigen unter diesen Bevoll- 
machtigten von ihren Otegiernngen erbetenen Fnstruc- 
à"en verzögert sei. Zn derselben Angelegenheit 
schreibt die „Lith. Corr." aus London vom 7.: Wir 
erfahren aus.guter Quelle daß die Schlußconferenz 
über die dam,che Erbfolge-Angelegenheit morgen den 
à Mm tm auswärtigen Amte stattfinden wird. 
Die Erbfolgefrage ist ent,chieden, indem die Linie 
Augustenburg ihre Erbansprüche für eine Abfindungs 
summe — es heißt, für 2,500,000 Thlr. zu Gunsten 
des 9iährigen Prinzen von Glücksburg abtritt. Das 
Verhältniß Schleswigs zu Holstein und Dänemark 
soll dagegen noch nicht vollständig festgestellt sein. 
. Ņltona. In diesen Tagen sind dem Posamen 
tier A. W. Holzapfel für die Anfertigung von 
Frangen, dem Klempnermeister Adolph Meyer für 
eine mit dem Hammer getrieben gearbeitete Pudding- 
form und der Haarkünstlerin Fräul. H. Lange für 
eure Haararbeit Namens der Königin von England, 
auf Vorschlag der großen Commission für die Lon 
doner Industrie-Ausstellung, Medaillen übersandt und 
durch das hiesige k. Oberpräsidium ausgehändigt 
worden. 
Altona, vom 6. Mai. Uebereinstimmend mit 
dem einem uns aus London zugegangenen Briefe, 
wird auch dem „Journal des Dedats" ebendaher vom 
3. Mai geschrieben, daß der Tractat über die dänische 
Frage, welcher von den Bevollmächtigten Englands. 
Oesterreichs, Frankreichs, Preußens und Rußlands 
am 4. oder 5. Mai im Foreign-Office unterzeichnet 
werden sollte, nicht blos zum Zweck habe, eine neue 
Erdfolgerung in Dänemark zu regeln, sondern auch 
die Integrität der dänischen Monarchie zu sichern. 
Diejes wichtige Resultat scheine nicht ohne große 
Schwierigkeiten erlangt worden zu sein, denen man 
auch den Verzug zuzuschreiben habe. Die deutschen 
Mächte.^ beionders Preußen, hätten init allen Mitteln 
den Belchluß zu hintertreiben gesucht, den man nur 
der von den Cabinetten zu Petersburg und Paris 
bewiesenen Festigkeit, die während der ganzen Ver 
handlung in beständigen ünd vollkommenen Einver- 
ständniß gehandelt hätten, zu verdanken habe — 
Außerdem soll aber auch Lord Malmesbury diesen 
beiden Regierungen seine Unterstützung geliehen haben. 
(A ) 
Altona^vom 5. Mai. Kürzlich kam hi'er von 
England^ ein Stier an. den der landwirthschaftliche 
Verein tn Lunden für 50 Lstrl. (850 Ķ) gekauft 
statte, und wurde gestern pr. Eisenbahn weiter be 
fördert. 
Kiel, vom 5. Mai. Durch einen Erlaß des 
Kriegsministeriums vom 1. d. Mts. find eine Meng^
	        
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