Full text: Newspaper volume (1848)

Von diesem Beschluß soll an sämmtliche Ständedepukļrten 
für die Jnselstifte und Jütland schriftliche Mittheilung 
gemacht worden sein. „Flyveposten" theilt diese Erklärung 
der 17 Deputirten, welche sie in Roeskjlde abgeben werden, 
mir. Sie ist unter andern von L. N. Hvidt, Orla Lehmann. 
H.N.Clausen, Schouw, Balth.Christensen rc. unterzeichnet. 
In Folge aller!,. Resolution ist bestimmt worden, daß 
ganze preußische Thaler in den öffentlichen Aasten in den 
Herzogthümern zu 39 ß Couranr angenommen werden 
können. — Eben so können auch Nativnalbankzettel daselbst 
pari mir Silber angenommen werden. 
Kiel. Die pariser Ereignisse scheinen auch in unserm 
Lande nachzuwirken. In unserm erregbaren Kiel ist es am 
29. Februar, wenn auch nichr unruhig, so doch lebhaft her 
gegangen. An demselben Tage hatte hier eine Versamm 
lung des kürzlich gebildeten Burgervereins unter den, Prä 
sidium des Herrn Tb. Olshausen stattgefunden, wo be 
schlossen worden, eine in deutschem Sinne abgefaßte Adresse 
an den König zu richten mir der Biite, daß der Censur- 
behörde der Herzogrhümer der Befehl ertheilt werde, „die 
Landesangelegenbeiten frei in den öffentlichen Blättern und 
Druckschriften besprechen zu lassen, und den Polizeibehörden 
aufzugeben, öffentlichen Versammlungen zur Besprechung 
des Gemeinwesens keinerlei Hindernisse in den Weg zu 
legen." (A. M.) 
DldeSloe. Unsere Liedertafel beabsichtigt ein Concert 
zu veranstalten, dessen Ertrag den Bewohnern OberfchlesienS 
zu Theil werden soll. 
Schleswig, vom 6. März. Die bereits von einer 
Anzahl Bürger und Einwohner der Stadt Kiel an S. M. 
de» König abgesandte Petition um Gestattung freier Be 
sprechung der Angelegenheiten des GemciiiwesenS in Tags- 
blättern und Druckschriften, so wie um Aufhebung des 
Verbotes der Versammlungen zu solchem Zwecke, lst hier 
in einer gestern gehaltenen Versammlung von hiesigen 
Bürgern und Einwohnern gleichfalls unterzeichnet worden. 
Sie wird in den nächsten Tagen nach Kopenhagen abge 
schickt werden. 
— Die all erb. Ernennung des Herzogs Carl zu GlückS- 
l'urg zum Generalmajor, hat den hier länger gehegte» 
Hoffnungen, daß der Staitbalterposten wieder werde besetzt 
werden, neue' Nahrung gegeben. 
Nordordithmurschon, den 27. Fcbr. Die Nachricht 
aus Tönning, daß die Flensburg-Tönninger Eisenbahn ge- 
stchert ist, (?) bat auf'S Neue Besorgnisse wegen der Heide- 
Lunden - Friedrichstädler Chaussee berrorgeruken. Die Heide- 
Glückstädter Eisenbahn ist au» so gut wie gesichert (?) und 
erwartet man, daß im April-Monate schon die desfallsigen 
Erdarbeilen beginnen werden. Sind beide Bahnen aber 
gesichert, so wird mau gleich auf die Verlängerung der 
Bahn von Heide nach Tönning denken, und in dem Fall 
könnte leicht die Cbauffee gefähriei werden, indem kaum 
anzunehmen ist, daß beide Wege unmittelbar neben einan 
der werden gebaut werden. Die Heide - Friedrichstädter 
Chaussee hätte längst hergestellt sein können, wenn die 
-Sacke mit besserem Nachdruck betrieben wäre. Viel ist 
freilich in der Sache verhandelt und leider dadurch edle 
Zeit verloren. Anderswo ist man rl-atkräitigcr gewesen. 
Auch jetzt scheinen aus'S Neue Schwwugkeiren sich zu er 
beben, io daß die Anticipation derselben jctzr problematischer 
als je erschcinr. (D. u. E. B.) 
Eiderstedt, im Februar. Wie wir so eben erfahren 
ist von der Landschaft Eiderstedt in diesen Tagen eine 
Adresse — welchen Inhalts wissen wir nicht — unter 
schrieben von sämmrlichen Mirgliedcrn der Landesvcrsamm- 
lunq, mit Ausnahme des Ständeabgeordncren Hamkens 
in Tating, an den König abgegangen. Abgesehen auch von 
dem Inhalt dieser Adresse, io wissen wir doch in diesem 
Augenblicke nicht, wie wir ein derartiges Verfahren von 
Seiten unserer Landcsvorsteber betrachten sollen; zumal da 
die fragliche Adresse und vie deshalb do» jedeiftalls vorher 
gepflogene» Berathungen der Mitglieder unter einander 
nicht einmal von dem Protocollführer zu Protocoll genom 
men worden sinD. Heißt es dock in Cvrnil's Cowmunal- 
veriassung der Landschaft Eiderstedt. Seite 281, tz 92, bei 
Auszählung der Functionen des Landsecretairs ausdrücklich 
vlgendermaaßen: „E>" (der Landsecrctair näm- 
II») „muß alles und jedes, was in landschasrlichen Ange 
legenheiten, es sei bet volle» oder enge» Landcsversamm- 
lungen oder sonstigen Commissionen, wozu er hinzugezogen 
wird, vorfallt, getreu ad protocollum bringen, demnächst 
eigenhändig mundire» und keinem Fremden das Geringste 
davon offenbaren, au» das Original Prorocoll in jeder 
vollen Landesversammlung produciren — s, a)> 
Indem wir unter Hinweisung auf obigen Satz uns einer 
jeden weiteren Aeußerung in Betreff dieser Landessackc 
enthalten, hoffen wir zugleich, daß diese Angelegenheit s. Z. 
von sachkundigen und erfahrenen Männern näher erörtert 
werden wird. (D. u. E. B.) 
Rendsburg. In einer am 5ten d. M. abgehaltenen 
allgemeinen Veriammlung hiesiger Bürger und Einwohner 
wurde die nachstehende von dem Rendsburgcr Bürgerverein 
beschlossene Petition an den König öffentlich verlesen, von 
der Mehrzahl der überaus zablreicken Versammlung ge- 
iiehmigc und daraus, mit ca. 250 Unrerschrifle» versehen, 
am 7ten d. M. »ach Kopenhagen abgesandt. 
„Ailerdurchlanchiigster rc. 
Die Umgestaltung der Dinge in Frankreich bat eine 
Bewegung hervorgerufen, welche ans die Wett, aus 
Deurickland aber zunächst den stärksten Einfluß äußern 
mußte, und die innigste Vereinigung zwischen den deui- 
ubtn Fürsten und Vvlksstämmen ins Leben rufen wird. 
Vckon ward uns der Beschluß deS Großherzvgs von 
Baden bekannt, daß in 8 Tagen alle Censur abgeschafft 
sein, daß-.-eine Volksbewaffnung und das Schwurgericht 
eingeführt werden solle. Das Bestreben des deutschen 
Volkes ist auf die Begründung eines deutschen Parla 
ments gerichtet, und der Augenblick scheint gekommen, i» 
weichem die Ausführung dessen, was vor Tagen nur 
»och ein Wunsch war, nahe bevorstehen dürste. Der 
deutsche Bund hat eine Ansprache an die deutschen Ne 
gierungen und au das Volk erlasse», er har die Erhebung 
Deurschlands aus die Stufe, welche ihm unter den Na 
tionen Europas gebührt, und die einheitliche Eniwicklniig 
>m Innern an die Spitze seines Manifestes gestellt. 
Ņergnädigster König! Schleswigholstein kann nicht 
destimmenv, nur mitwirkend aus Deuiickland Einfluß 
"ben; aber folge» muß es, folgen will es den Geschicke,I 
•>ijc»c(cbiante, ro ,t dem seine Hoffnungen und Bestrebun- 
üen unauflöslich verbunden. — 
— 57 - 
Die Ereignisse der Zeit drängen so rasch, so inhalt 
schwer, daß wir befürchten müssen, unvorbereitet von den 
Thatsachen überholt zu werden, wenn nickt sofort die 
Presse von dem auf ihr lastenden Drucke befreit und das 
unverlvrene Reckr der Versammlungen dem Volke unbe 
hindert gestattet werde. Ew. Majestät sind Mitglied des 
deutschen Blindes; mir Ew. Majestät wollen wir Einig 
keit der deutschen Volksstämme, Eintracht zwischen Fürst 
und Volk und gesetzlichen Forrschritt im Innern. Die 
Wahrung unserer höchsten Interessen geben wir ver- 
irauungsvoll unsere» Ständen anheim und hoffen wir 
zuversichtlich, daß nicht sern die Zeit sei, in weicher sie 
unter so außerordentlichen Verhält,rissen werden berufen 
werden. 
Aber dem encwürdigenden Polizeidrncke, welcher 
auf dem Lande lasier, thut eiugonblickliche Abhülfe 
noth; wir dirien daher eben io dringend als ehrfurchtsvoll: 
Ew. Majestät wollen allorhuldreiclift geru 
hen, die Censur- und Polizeibekörden dahin 
zu instruiren, daß sie der Besprechung der 
öfscntkiciien Angelegenheiten durch die Presse 
und in öffentlichen Versammlungen kein 
Hinderniß in den Weg legen. 
Alleruntercbänigst 
Die Bürger und Einwohner der Stadt 
Rendsburg. 
Rendsburg, den 5. März 1848." 
(Folge» die Unterschriften.) 
— Das von dem Herrn Musikdi'rectvr Canthal aus 
Hamburg am 7mi d. M. veranstaltete und von ihm diri- 
girie Concert des Musikcorps der 4ren Jnsanterie-Brigabe, 
entsprach vollkommen den Erwarcungen, welche man sich 
im Publicum von demselben gemacht hatte. Die verschie 
denen, theils neuen, rheils älteren Nummer», wurden mit 
großer Taktfestigkeit, Präcision und Lebendigkeit ausgeführt 
und allgemein spra» man sick am Schluffe dahin aus. daß 
die ganze Production eine gelungene gewesen. Besonders 
gefiel der von dem Herrn Eanihal compvnirre Marsch der 
4ren Infanterie-Brigade. Dem Arrangement des Ganzen 
abseile» des Herrn Musikdirektors Serpenthien, so wie den 
Leistungen der einzelnen Mitglieder des Corps, ward gleich, 
falls allgemeine Anerkennung zu Theil. 
— Aus allerunterthänigstes Ansuchen deS Prcmierlieu, 
tenants vom Renbsburgrr Brandcorps, H. F. Hemleb, 
haben Şe. Majestät geruht demselben seinen Abschied i» 
Gnaden zu ertheilen. 
— HP-— 
Regulativ 
für die Gelehrteiifchulcii in den Herzogthümern 
Schleswig nnd Holstein. 
Um de» Geledrtenschulcn in den Herzogthümern Schles 
wig und Holstein eine verbesserte Einrichtung zu geben, 
haben Se. Majestät der König das nachstehende Rezulativ 
allergnädigst zu genehmigen geriihr. 
I. Von der Einrichtung der Eelehrtenschulen 
»m Allgemeinen. Zweck und Umfang des 
auf denselben ertheilten Unterrichts. 
8 1. Der Zweck der Gelebrrenschulen ist, den ihnen an 
vertrauten Schülern dei religiöser und sittlicher Erziehung 
eine gründliche, den Anforderungen der Zeit entsprechende 
Vorbildung zu geben, und dieselben bis zu der Stufe zu 
führen, daß sie nach vollendetem Schulbesuche durch den in 
ihnen erweckren wissenschaftlichen Sinn und die angeeigneten 
Kenntnisse auf das academische Studium vollständig vor 
bereitet sind. 
§ 2. Jede Gelebrtenschule soll aus sechs auf einander 
folgenden Classen bestehen. Die Unierrichtszeir dauere 
regelmäßig in den drei unrern Classen ein Jahr, in den 
drei obern zwei Jahre. 
§ Z. Auf der Hadersiebener Gelehrlenschule ist der 
Unterricht in Zukunft in dänischer Sprache zu ertheilen. 
8 4. Die Aufnahme der Knaben in die unterste Classe 
soll nickt vor begonnenem zehnten Lebensjahre erfolgen. 
Für da« Eintreten in diese Classe wird an Vorkennrniffen 
vorausgesetzt, daß der Schüler eine, seinem Alter entspre. 
chcnde Bekanntschaft mir der Religion hat, deutsche (dä 
nische, § 3) Druckschriit völlig fertig und richtig liest, 
geläufig und ohne bedeutende Verstöße gegen die Orrbv. 
graphic schreibt, und in de» vier Rechnungsarten geübt ist. 
Beim Abgänge auf die Universität sind dagegen von 
den Schülern in der nach Maaßgabe eines Normativs an 
zustellenden Prüfung überzeugende Beweise der für das 
erfolgreiche Beginnen wissenschaftlicher Siubien erlangten 
Reife abzulegen. Den nach der Ueberzeugung der Lehrer 
für academische Studien noch nicht hinlänglich vorbereiteten 
Schülern soll ein Zeugniß zum Abgänge auf die Universität 
verweigert werben. 
§ 5. Der Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände.- 
1) die Religio», 
2) die deutsche Sprache, 
3) die dänische Sprache, 
4) die französische Sprache, 
5) die lareiniicke Sprache, 
6) die griechische Sprache, 
7) die Maldematik sowie Rechnen und geometrische 
AiischauiingSIehre, 
8) die Naturwissenschaften, 
9) die Geschickte und Geographie, 
10) außerordentliche Hülfswiffenschafien, 
11) die technischen Fertigkeiten des Schönschreibens 
und Zeichnens, 
12) den Gesang. 
Für diejenigen Schüler, welche siL der Theologie wid 
men wollen, kommt hiezu noch: 
13) die hebräische Sprache. 
§ 6. Außerdem soll bei jeder Gelebrrenschule dafür 
gesorgt werden, daß die Schüler Gelegenheit zu gymnasti 
schen Uebungen erhalten. 
8 7. Die Scküler haben in der Regel (8 8) an allen 
Untetrichtsstunde» Theil zu nehmen, insoweit nickt einzelne 
fick zufolge ärztlicker, dem Rector vorzulegender Deschei. 
nigungen der gymnastische» Uebungen einhalten müssem 
§ 8. Solche Scküler, welche nickt für academische 
Studien bestimmt sind, können von dem Rector auf den 
Wunsch der Eltern oder Vormünder von der Theilnahme 
am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirr werden. 
So viel möglich ist jedoch dafür zu ivrgcn, daß dieselben 
in der Zwischenzeit sich auf eine ihrem künftigen Berufe 
förderliche Weise beschästigcn. Wenn auf den einzelnen 
Gelchnenschulen eine größere Anzahl solcher ungefähr auf 
gleicher Bildungsstufe stehender Schüler vorhanden ist, so 
wird ein angemessener' öffentlicher ParaUelunkerricht ver 
anstaltet werden. 
8 9. Bei Aöfaffung der Skundentabelle ist für die ein 
zelnen Gelchrtenschulei! dahin zu sehe», daß die Unterrichrs- 
gegeustäude in einer angemessenen und dem genauen Zu 
sammenhange der einzelnen Lehrmittel entsprechenden Stu 
fenfolge, sowie in dem Umfange gelehrt werden, welcher 
nach Grundsätzen der Erfahrung zur gründlichen Aneignung 
der nöthigen Kenntnisse in den einzelnen Discipiinen er 
forderlich ist. Die Zahl von 32 wöchentlichen Stunden 
darf mit Ausschluß des hebräischen Sprachunterrichts und 
der gymnastischen Uebungen in keiner Classe überschritten 
werden. 
n. Bon der Aufsicht über die Gelehrtenschuken. 
8 10. Die Gelebrrenschnlen stehen unter unmittelbarer 
Aussicht der Scklec-wig-Holsteinischen Regierung, welcher 
zu diesem Zwecke ein sachkundiges Mitglied beigeordnet ist. 
Die balbjährlichen LectionstabeUen unterliegen der Gened- 
migung der Regierung. Sie hat daraus zu sehen, daß 
dieses Regulativ genau befolgt und übethaupc eine gründ 
liche classische und sittliche Bildung der Schüler möglichst 
sorgsam gefördert werde. Die bisherigen örtlichen Aussichtö- 
bedörden werden hiedurch aufgehoben. 
8 11. Das außerordentliche Mitglied der Regierung 
hat mindestens einmal im Jahre jede Geiehrcenschule zu 
besuche». Seine Wahrnehmungen über den gesummten 
Zustand der Anstalt und über die Befolgung der bestehen 
de» Anordniinge» hat derselbe der Regierung mitzutheilen. 
Die Generalsuperintendenten und Airchenpröbste haben 
den im Bezirke ihrer amtlichen Wirksamkeit beiegenen Ge- 
lehrtenschiilen, vornenilich in religiöser und sittlicher Be 
ziehung, ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Bemerkungen 
und etwanige Ausstellungen, zu denen ste sich in Folge 
ihrer Besuche veranlaßt finden, sind von ihnen zur Kennt 
niß der Regierung zu bringen. 
BM, Verhältnisse der Lehrer an den Gelehrten 
schulen nnd der sonst Angestellten. 
8 12. Für die gesammren Gegenstände des wissen 
schaftlichen Unterrichts werden »ckr ordentliche Lehrer aller 
höchst ernannt. Von diesen werden die vier obersten als 
Rector, Cvnrector, Subrector und Collaborator, die vier 
andern aber als fi'infrrr, sechster, siebenter und achter Lehrer 
bezeichnet. Diese bilden zusammen das Lehrercollegium. 
8 13. Die Lehrer werden na* Vorzeigung ihrer Be 
stallung, und zwar der Rector von dem für die Beaufsich 
tigung der Gklehrtenschuien bestellten außerordentlichen 
Regreriingsmitgliede, die übrigen aber von dem Recrvr in 
Gegenwart der versammelten Lehrer und Scküler eingeführt. 
8 14. Deni Rector unb den übrigen Lehrern dient 
eine Instruction zur Richkichnur, zu deren Erlassung die 
Schlcswig-Hclstki,lischt Regierung ermächtigt ist. 
8 15. Sämmtliche ordentliche Lehrer der Gelehrten», 
schule erhalten, unter Mitwirkung der Sckuiorte (8 30) 
freie Wohnung oder ein nach den örtlichen Miekhxreiseil 
zu bestimmendes WohnungSgcld. Auf eine Famiiienwvh- 
iiuiig oder einen dafür zu gewährenden Geldersatz haben 
jedoch nur die vier ersten Lehrer Anspruch. 
Außer diesem Emolumente sollen die ordentlichen Lehrer 
aus dem Schulärar mit Einschluß der ihnen in Geideswcrth 
anzurechnenden Naturalleistungen iolgcndc Jahrgehalte be 
ziehen: 
der Recior . . . 1400 bis 1500 Rbthlr- 
der Conrectvr . . . 1100 — 1200 — 
der Subrector . . . 900 — 1000 — 
der Collaborator . . 700 — 800 — 
der fünfte Lehrer . . 600 Rbthir. 
der leckste Lehrer . . 500 — 
der siebente Lehrer . 400 — 
der ackre Lehrer . . 300 — 
Die Fälligkeit und der Werlhanschlag der einzelnen 
Leistungen wird, insoweit solches erforderlich ist, näher 
festgestellt. Sämmtliche Baarzahlungen erfolgen mit dem 
verhältnißmäßigcn Betrage gleich naw Abiauf jedes Viertel 
jahrs. 
Von dem Claffengeide (8 24) soll in Zukunft jedem 
Lehrer der a»le Theil zufließen, insoweit dies ohne Schmä 
lerung der bisherige» Diensteinnabme der bereits ange 
stellten Lehrer geschehen kann. Dieser Antheil soll vor 
Ablauf des ersten Monats in jedem Quartal mit Vorbehalt 
der nachträglich eingehenden Rückstände den einzelnen 
Lehrern von dem Rechnungsführer der Gelebrtenschule (8 26) 
ausbezahlt werden. 
8 16. Dem Rector fallen regelmäßig höchstens 18 Un. 
terrichtsstunden, 
dem Conrectvr, Subreclor und Collaborator 22, 
und de» vier untern Lehrern 25 dis 26 Unterrichrs- 
stniiden in der Woche zu. Bei eintretenden Vakanzen ist 
von der Regierung der nöthige Hülssuiiterricht zu veran 
stalten und die dafür zu bestimmende Vergütung aus dem 
ersparten Gehalte und Claffengeide zu entnehmen. Wenn 
hiezu ein verhältnismäßiger Theil der aus der Fiuanzkaffe 
zu den Lehrergehalicn zugeschossenen Summe erforderlich 
wird, so wird derselbe aus dcsfälligeii Antrag der Regie 
rung angewiesen weiden. 
§'17. Die Vergütung für die HülfSIebrer, welche die 
öffcnttichen Parallclstunden oder den gymnastischen Unter 
richt ertheilen, richtet stck nach den dei ihrer Annahme fest- 
geietzren und von der Regierung z» genehmigenden Be 
dingungen. 
8 18. An jeder Gelehrte,ischule wird von dem Rector 
auf vierteljährliche Kündigung ein Pedell angenommen. 
Demselben wird außer freier Wohnung oder einem 
dafür festgesetzten Wohnungsgclde von 20 Rbthir. eine 
jährliche Besoldung von 100 Rbthir. beigelegt. 
Zu seinen Dienstverricktungen gehört die Reinhaltung, 
Heizung und Erleuchtung der Schullvcale, die Anickaffung 
der Dilire, sowie Aufbewahrung der Feurung und des 
LicklS. Außerdem liegt ihm die Besorgung aller ihm vom 
Rector ertheilten Aufträge und Anweisungen vd. 
(Schluß folgt.) 
Cor-refpvndenz 
Kiel. de» 8mi März. Gestern Nachmittag erhielt 
der Vorstand des hiesigen VürgervcreinS ein Echreiben 
von dem Polizeimeister, in welchem dem Verein untersagt 
wurde, ferner Versammlungen aus Kieler Stadtgebiet zu 
halten. Der Vorstand theilte dem am gestrigen Abende 
zahlreicher wie je veriammcttcn Vereine dieses Schreiben 
mit und beschieß letzterer, der Polizei zu antworten, daß 
ste das Recht,-zu solchem Verbote nicht besitze und sich 
fernerhin, wielgcwdhulich, zu versammeln. 
Der Erlaß des Deurschen Bundes, nach welchem jeder 
Deutsche Staat sich der Censur entledigen kann, hat hier 
natürlich, wie allenthalben, großen Jubel errege, indem ja 
nu» für die Regierungen jeglicher Vorwand, Pekilioiien um' 
Preßfreiheit zurückzuschieben, wegfällt.
	        
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