Von diesem Beschluß soll an sämmtliche Ständedepukļrten
für die Jnselstifte und Jütland schriftliche Mittheilung
gemacht worden sein. „Flyveposten" theilt diese Erklärung
der 17 Deputirten, welche sie in Roeskjlde abgeben werden,
mir. Sie ist unter andern von L. N. Hvidt, Orla Lehmann.
H.N.Clausen, Schouw, Balth.Christensen rc. unterzeichnet.
In Folge aller!,. Resolution ist bestimmt worden, daß
ganze preußische Thaler in den öffentlichen Aasten in den
Herzogthümern zu 39 ß Couranr angenommen werden
können. — Eben so können auch Nativnalbankzettel daselbst
pari mir Silber angenommen werden.
Kiel. Die pariser Ereignisse scheinen auch in unserm
Lande nachzuwirken. In unserm erregbaren Kiel ist es am
29. Februar, wenn auch nichr unruhig, so doch lebhaft her
gegangen. An demselben Tage hatte hier eine Versamm
lung des kürzlich gebildeten Burgervereins unter den, Prä
sidium des Herrn Tb. Olshausen stattgefunden, wo be
schlossen worden, eine in deutschem Sinne abgefaßte Adresse
an den König zu richten mir der Biite, daß der Censur-
behörde der Herzogrhümer der Befehl ertheilt werde, „die
Landesangelegenbeiten frei in den öffentlichen Blättern und
Druckschriften besprechen zu lassen, und den Polizeibehörden
aufzugeben, öffentlichen Versammlungen zur Besprechung
des Gemeinwesens keinerlei Hindernisse in den Weg zu
legen." (A. M.)
DldeSloe. Unsere Liedertafel beabsichtigt ein Concert
zu veranstalten, dessen Ertrag den Bewohnern OberfchlesienS
zu Theil werden soll.
Schleswig, vom 6. März. Die bereits von einer
Anzahl Bürger und Einwohner der Stadt Kiel an S. M.
de» König abgesandte Petition um Gestattung freier Be
sprechung der Angelegenheiten des GemciiiwesenS in Tags-
blättern und Druckschriften, so wie um Aufhebung des
Verbotes der Versammlungen zu solchem Zwecke, lst hier
in einer gestern gehaltenen Versammlung von hiesigen
Bürgern und Einwohnern gleichfalls unterzeichnet worden.
Sie wird in den nächsten Tagen nach Kopenhagen abge
schickt werden.
— Die all erb. Ernennung des Herzogs Carl zu GlückS-
l'urg zum Generalmajor, hat den hier länger gehegte»
Hoffnungen, daß der Staitbalterposten wieder werde besetzt
werden, neue' Nahrung gegeben.
Nordordithmurschon, den 27. Fcbr. Die Nachricht
aus Tönning, daß die Flensburg-Tönninger Eisenbahn ge-
stchert ist, (?) bat auf'S Neue Besorgnisse wegen der Heide-
Lunden - Friedrichstädler Chaussee berrorgeruken. Die Heide-
Glückstädter Eisenbahn ist au» so gut wie gesichert (?) und
erwartet man, daß im April-Monate schon die desfallsigen
Erdarbeilen beginnen werden. Sind beide Bahnen aber
gesichert, so wird mau gleich auf die Verlängerung der
Bahn von Heide nach Tönning denken, und in dem Fall
könnte leicht die Cbauffee gefähriei werden, indem kaum
anzunehmen ist, daß beide Wege unmittelbar neben einan
der werden gebaut werden. Die Heide - Friedrichstädter
Chaussee hätte längst hergestellt sein können, wenn die
-Sacke mit besserem Nachdruck betrieben wäre. Viel ist
freilich in der Sache verhandelt und leider dadurch edle
Zeit verloren. Anderswo ist man rl-atkräitigcr gewesen.
Auch jetzt scheinen aus'S Neue Schwwugkeiren sich zu er
beben, io daß die Anticipation derselben jctzr problematischer
als je erschcinr. (D. u. E. B.)
Eiderstedt, im Februar. Wie wir so eben erfahren
ist von der Landschaft Eiderstedt in diesen Tagen eine
Adresse — welchen Inhalts wissen wir nicht — unter
schrieben von sämmrlichen Mirgliedcrn der Landesvcrsamm-
lunq, mit Ausnahme des Ständeabgeordncren Hamkens
in Tating, an den König abgegangen. Abgesehen auch von
dem Inhalt dieser Adresse, io wissen wir doch in diesem
Augenblicke nicht, wie wir ein derartiges Verfahren von
Seiten unserer Landcsvorsteber betrachten sollen; zumal da
die fragliche Adresse und vie deshalb do» jedeiftalls vorher
gepflogene» Berathungen der Mitglieder unter einander
nicht einmal von dem Protocollführer zu Protocoll genom
men worden sinD. Heißt es dock in Cvrnil's Cowmunal-
veriassung der Landschaft Eiderstedt. Seite 281, tz 92, bei
Auszählung der Functionen des Landsecretairs ausdrücklich
vlgendermaaßen: „E>" (der Landsecrctair näm-
II») „muß alles und jedes, was in landschasrlichen Ange
legenheiten, es sei bet volle» oder enge» Landcsversamm-
lungen oder sonstigen Commissionen, wozu er hinzugezogen
wird, vorfallt, getreu ad protocollum bringen, demnächst
eigenhändig mundire» und keinem Fremden das Geringste
davon offenbaren, au» das Original Prorocoll in jeder
vollen Landesversammlung produciren — s, a)>
Indem wir unter Hinweisung auf obigen Satz uns einer
jeden weiteren Aeußerung in Betreff dieser Landessackc
enthalten, hoffen wir zugleich, daß diese Angelegenheit s. Z.
von sachkundigen und erfahrenen Männern näher erörtert
werden wird. (D. u. E. B.)
Rendsburg. In einer am 5ten d. M. abgehaltenen
allgemeinen Veriammlung hiesiger Bürger und Einwohner
wurde die nachstehende von dem Rendsburgcr Bürgerverein
beschlossene Petition an den König öffentlich verlesen, von
der Mehrzahl der überaus zablreicken Versammlung ge-
iiehmigc und daraus, mit ca. 250 Unrerschrifle» versehen,
am 7ten d. M. »ach Kopenhagen abgesandt.
„Ailerdurchlanchiigster rc.
Die Umgestaltung der Dinge in Frankreich bat eine
Bewegung hervorgerufen, welche ans die Wett, aus
Deurickland aber zunächst den stärksten Einfluß äußern
mußte, und die innigste Vereinigung zwischen den deui-
ubtn Fürsten und Vvlksstämmen ins Leben rufen wird.
Vckon ward uns der Beschluß deS Großherzvgs von
Baden bekannt, daß in 8 Tagen alle Censur abgeschafft
sein, daß-.-eine Volksbewaffnung und das Schwurgericht
eingeführt werden solle. Das Bestreben des deutschen
Volkes ist auf die Begründung eines deutschen Parla
ments gerichtet, und der Augenblick scheint gekommen, i»
weichem die Ausführung dessen, was vor Tagen nur
»och ein Wunsch war, nahe bevorstehen dürste. Der
deutsche Bund hat eine Ansprache an die deutschen Ne
gierungen und au das Volk erlasse», er har die Erhebung
Deurschlands aus die Stufe, welche ihm unter den Na
tionen Europas gebührt, und die einheitliche Eniwicklniig
>m Innern an die Spitze seines Manifestes gestellt.
Ņergnädigster König! Schleswigholstein kann nicht
destimmenv, nur mitwirkend aus Deuiickland Einfluß
"ben; aber folge» muß es, folgen will es den Geschicke,I
•>ijc»c(cbiante, ro ,t dem seine Hoffnungen und Bestrebun-
üen unauflöslich verbunden. —
— 57 -
Die Ereignisse der Zeit drängen so rasch, so inhalt
schwer, daß wir befürchten müssen, unvorbereitet von den
Thatsachen überholt zu werden, wenn nickt sofort die
Presse von dem auf ihr lastenden Drucke befreit und das
unverlvrene Reckr der Versammlungen dem Volke unbe
hindert gestattet werde. Ew. Majestät sind Mitglied des
deutschen Blindes; mir Ew. Majestät wollen wir Einig
keit der deutschen Volksstämme, Eintracht zwischen Fürst
und Volk und gesetzlichen Forrschritt im Innern. Die
Wahrung unserer höchsten Interessen geben wir ver-
irauungsvoll unsere» Ständen anheim und hoffen wir
zuversichtlich, daß nicht sern die Zeit sei, in weicher sie
unter so außerordentlichen Verhält,rissen werden berufen
werden.
Aber dem encwürdigenden Polizeidrncke, welcher
auf dem Lande lasier, thut eiugonblickliche Abhülfe
noth; wir dirien daher eben io dringend als ehrfurchtsvoll:
Ew. Majestät wollen allorhuldreiclift geru
hen, die Censur- und Polizeibekörden dahin
zu instruiren, daß sie der Besprechung der
öfscntkiciien Angelegenheiten durch die Presse
und in öffentlichen Versammlungen kein
Hinderniß in den Weg legen.
Alleruntercbänigst
Die Bürger und Einwohner der Stadt
Rendsburg.
Rendsburg, den 5. März 1848."
(Folge» die Unterschriften.)
— Das von dem Herrn Musikdi'rectvr Canthal aus
Hamburg am 7mi d. M. veranstaltete und von ihm diri-
girie Concert des Musikcorps der 4ren Jnsanterie-Brigabe,
entsprach vollkommen den Erwarcungen, welche man sich
im Publicum von demselben gemacht hatte. Die verschie
denen, theils neuen, rheils älteren Nummer», wurden mit
großer Taktfestigkeit, Präcision und Lebendigkeit ausgeführt
und allgemein spra» man sick am Schluffe dahin aus. daß
die ganze Production eine gelungene gewesen. Besonders
gefiel der von dem Herrn Eanihal compvnirre Marsch der
4ren Infanterie-Brigade. Dem Arrangement des Ganzen
abseile» des Herrn Musikdirektors Serpenthien, so wie den
Leistungen der einzelnen Mitglieder des Corps, ward gleich,
falls allgemeine Anerkennung zu Theil.
— Aus allerunterthänigstes Ansuchen deS Prcmierlieu,
tenants vom Renbsburgrr Brandcorps, H. F. Hemleb,
haben Şe. Majestät geruht demselben seinen Abschied i»
Gnaden zu ertheilen.
— HP-—
Regulativ
für die Gelehrteiifchulcii in den Herzogthümern
Schleswig nnd Holstein.
Um de» Geledrtenschulcn in den Herzogthümern Schles
wig und Holstein eine verbesserte Einrichtung zu geben,
haben Se. Majestät der König das nachstehende Rezulativ
allergnädigst zu genehmigen geriihr.
I. Von der Einrichtung der Eelehrtenschulen
»m Allgemeinen. Zweck und Umfang des
auf denselben ertheilten Unterrichts.
8 1. Der Zweck der Gelebrrenschulen ist, den ihnen an
vertrauten Schülern dei religiöser und sittlicher Erziehung
eine gründliche, den Anforderungen der Zeit entsprechende
Vorbildung zu geben, und dieselben bis zu der Stufe zu
führen, daß sie nach vollendetem Schulbesuche durch den in
ihnen erweckren wissenschaftlichen Sinn und die angeeigneten
Kenntnisse auf das academische Studium vollständig vor
bereitet sind.
§ 2. Jede Gelebrtenschule soll aus sechs auf einander
folgenden Classen bestehen. Die Unierrichtszeir dauere
regelmäßig in den drei unrern Classen ein Jahr, in den
drei obern zwei Jahre.
§ Z. Auf der Hadersiebener Gelehrlenschule ist der
Unterricht in Zukunft in dänischer Sprache zu ertheilen.
8 4. Die Aufnahme der Knaben in die unterste Classe
soll nickt vor begonnenem zehnten Lebensjahre erfolgen.
Für da« Eintreten in diese Classe wird an Vorkennrniffen
vorausgesetzt, daß der Schüler eine, seinem Alter entspre.
chcnde Bekanntschaft mir der Religion hat, deutsche (dä
nische, § 3) Druckschriit völlig fertig und richtig liest,
geläufig und ohne bedeutende Verstöße gegen die Orrbv.
graphic schreibt, und in de» vier Rechnungsarten geübt ist.
Beim Abgänge auf die Universität sind dagegen von
den Schülern in der nach Maaßgabe eines Normativs an
zustellenden Prüfung überzeugende Beweise der für das
erfolgreiche Beginnen wissenschaftlicher Siubien erlangten
Reife abzulegen. Den nach der Ueberzeugung der Lehrer
für academische Studien noch nicht hinlänglich vorbereiteten
Schülern soll ein Zeugniß zum Abgänge auf die Universität
verweigert werben.
§ 5. Der Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände.-
1) die Religio»,
2) die deutsche Sprache,
3) die dänische Sprache,
4) die französische Sprache,
5) die lareiniicke Sprache,
6) die griechische Sprache,
7) die Maldematik sowie Rechnen und geometrische
AiischauiingSIehre,
8) die Naturwissenschaften,
9) die Geschickte und Geographie,
10) außerordentliche Hülfswiffenschafien,
11) die technischen Fertigkeiten des Schönschreibens
und Zeichnens,
12) den Gesang.
Für diejenigen Schüler, welche siL der Theologie wid
men wollen, kommt hiezu noch:
13) die hebräische Sprache.
§ 6. Außerdem soll bei jeder Gelebrrenschule dafür
gesorgt werden, daß die Schüler Gelegenheit zu gymnasti
schen Uebungen erhalten.
8 7. Die Scküler haben in der Regel (8 8) an allen
Untetrichtsstunde» Theil zu nehmen, insoweit nickt einzelne
fick zufolge ärztlicker, dem Rector vorzulegender Deschei.
nigungen der gymnastische» Uebungen einhalten müssem
§ 8. Solche Scküler, welche nickt für academische
Studien bestimmt sind, können von dem Rector auf den
Wunsch der Eltern oder Vormünder von der Theilnahme
am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirr werden.
So viel möglich ist jedoch dafür zu ivrgcn, daß dieselben
in der Zwischenzeit sich auf eine ihrem künftigen Berufe
förderliche Weise beschästigcn. Wenn auf den einzelnen
Gelchnenschulen eine größere Anzahl solcher ungefähr auf
gleicher Bildungsstufe stehender Schüler vorhanden ist, so
wird ein angemessener' öffentlicher ParaUelunkerricht ver
anstaltet werden.
8 9. Bei Aöfaffung der Skundentabelle ist für die ein
zelnen Gelchrtenschulei! dahin zu sehe», daß die Unterrichrs-
gegeustäude in einer angemessenen und dem genauen Zu
sammenhange der einzelnen Lehrmittel entsprechenden Stu
fenfolge, sowie in dem Umfange gelehrt werden, welcher
nach Grundsätzen der Erfahrung zur gründlichen Aneignung
der nöthigen Kenntnisse in den einzelnen Discipiinen er
forderlich ist. Die Zahl von 32 wöchentlichen Stunden
darf mit Ausschluß des hebräischen Sprachunterrichts und
der gymnastischen Uebungen in keiner Classe überschritten
werden.
n. Bon der Aufsicht über die Gelehrtenschuken.
8 10. Die Gelebrrenschnlen stehen unter unmittelbarer
Aussicht der Scklec-wig-Holsteinischen Regierung, welcher
zu diesem Zwecke ein sachkundiges Mitglied beigeordnet ist.
Die balbjährlichen LectionstabeUen unterliegen der Gened-
migung der Regierung. Sie hat daraus zu sehen, daß
dieses Regulativ genau befolgt und übethaupc eine gründ
liche classische und sittliche Bildung der Schüler möglichst
sorgsam gefördert werde. Die bisherigen örtlichen Aussichtö-
bedörden werden hiedurch aufgehoben.
8 11. Das außerordentliche Mitglied der Regierung
hat mindestens einmal im Jahre jede Geiehrcenschule zu
besuche». Seine Wahrnehmungen über den gesummten
Zustand der Anstalt und über die Befolgung der bestehen
de» Anordniinge» hat derselbe der Regierung mitzutheilen.
Die Generalsuperintendenten und Airchenpröbste haben
den im Bezirke ihrer amtlichen Wirksamkeit beiegenen Ge-
lehrtenschiilen, vornenilich in religiöser und sittlicher Be
ziehung, ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Bemerkungen
und etwanige Ausstellungen, zu denen ste sich in Folge
ihrer Besuche veranlaßt finden, sind von ihnen zur Kennt
niß der Regierung zu bringen.
BM, Verhältnisse der Lehrer an den Gelehrten
schulen nnd der sonst Angestellten.
8 12. Für die gesammren Gegenstände des wissen
schaftlichen Unterrichts werden »ckr ordentliche Lehrer aller
höchst ernannt. Von diesen werden die vier obersten als
Rector, Cvnrector, Subrector und Collaborator, die vier
andern aber als fi'infrrr, sechster, siebenter und achter Lehrer
bezeichnet. Diese bilden zusammen das Lehrercollegium.
8 13. Die Lehrer werden na* Vorzeigung ihrer Be
stallung, und zwar der Rector von dem für die Beaufsich
tigung der Gklehrtenschuien bestellten außerordentlichen
Regreriingsmitgliede, die übrigen aber von dem Recrvr in
Gegenwart der versammelten Lehrer und Scküler eingeführt.
8 14. Deni Rector unb den übrigen Lehrern dient
eine Instruction zur Richkichnur, zu deren Erlassung die
Schlcswig-Hclstki,lischt Regierung ermächtigt ist.
8 15. Sämmtliche ordentliche Lehrer der Gelehrten»,
schule erhalten, unter Mitwirkung der Sckuiorte (8 30)
freie Wohnung oder ein nach den örtlichen Miekhxreiseil
zu bestimmendes WohnungSgcld. Auf eine Famiiienwvh-
iiuiig oder einen dafür zu gewährenden Geldersatz haben
jedoch nur die vier ersten Lehrer Anspruch.
Außer diesem Emolumente sollen die ordentlichen Lehrer
aus dem Schulärar mit Einschluß der ihnen in Geideswcrth
anzurechnenden Naturalleistungen iolgcndc Jahrgehalte be
ziehen:
der Recior . . . 1400 bis 1500 Rbthlr-
der Conrectvr . . . 1100 — 1200 —
der Subrector . . . 900 — 1000 —
der Collaborator . . 700 — 800 —
der fünfte Lehrer . . 600 Rbthir.
der leckste Lehrer . . 500 —
der siebente Lehrer . 400 —
der ackre Lehrer . . 300 —
Die Fälligkeit und der Werlhanschlag der einzelnen
Leistungen wird, insoweit solches erforderlich ist, näher
festgestellt. Sämmtliche Baarzahlungen erfolgen mit dem
verhältnißmäßigcn Betrage gleich naw Abiauf jedes Viertel
jahrs.
Von dem Claffengeide (8 24) soll in Zukunft jedem
Lehrer der a»le Theil zufließen, insoweit dies ohne Schmä
lerung der bisherige» Diensteinnabme der bereits ange
stellten Lehrer geschehen kann. Dieser Antheil soll vor
Ablauf des ersten Monats in jedem Quartal mit Vorbehalt
der nachträglich eingehenden Rückstände den einzelnen
Lehrern von dem Rechnungsführer der Gelebrtenschule (8 26)
ausbezahlt werden.
8 16. Dem Rector fallen regelmäßig höchstens 18 Un.
terrichtsstunden,
dem Conrectvr, Subreclor und Collaborator 22,
und de» vier untern Lehrern 25 dis 26 Unterrichrs-
stniiden in der Woche zu. Bei eintretenden Vakanzen ist
von der Regierung der nöthige Hülssuiiterricht zu veran
stalten und die dafür zu bestimmende Vergütung aus dem
ersparten Gehalte und Claffengeide zu entnehmen. Wenn
hiezu ein verhältnismäßiger Theil der aus der Fiuanzkaffe
zu den Lehrergehalicn zugeschossenen Summe erforderlich
wird, so wird derselbe aus dcsfälligeii Antrag der Regie
rung angewiesen weiden.
§'17. Die Vergütung für die HülfSIebrer, welche die
öffcnttichen Parallclstunden oder den gymnastischen Unter
richt ertheilen, richtet stck nach den dei ihrer Annahme fest-
geietzren und von der Regierung z» genehmigenden Be
dingungen.
8 18. An jeder Gelehrte,ischule wird von dem Rector
auf vierteljährliche Kündigung ein Pedell angenommen.
Demselben wird außer freier Wohnung oder einem
dafür festgesetzten Wohnungsgclde von 20 Rbthir. eine
jährliche Besoldung von 100 Rbthir. beigelegt.
Zu seinen Dienstverricktungen gehört die Reinhaltung,
Heizung und Erleuchtung der Schullvcale, die Anickaffung
der Dilire, sowie Aufbewahrung der Feurung und des
LicklS. Außerdem liegt ihm die Besorgung aller ihm vom
Rector ertheilten Aufträge und Anweisungen vd.
(Schluß folgt.)
Cor-refpvndenz
Kiel. de» 8mi März. Gestern Nachmittag erhielt
der Vorstand des hiesigen VürgervcreinS ein Echreiben
von dem Polizeimeister, in welchem dem Verein untersagt
wurde, ferner Versammlungen aus Kieler Stadtgebiet zu
halten. Der Vorstand theilte dem am gestrigen Abende
zahlreicher wie je veriammcttcn Vereine dieses Schreiben
mit und beschieß letzterer, der Polizei zu antworten, daß
ste das Recht,-zu solchem Verbote nicht besitze und sich
fernerhin, wielgcwdhulich, zu versammeln.
Der Erlaß des Deurschen Bundes, nach welchem jeder
Deutsche Staat sich der Censur entledigen kann, hat hier
natürlich, wie allenthalben, großen Jubel errege, indem ja
nu» für die Regierungen jeglicher Vorwand, Pekilioiien um'
Preßfreiheit zurückzuschieben, wegfällt.