Full text: Newspaper volume (1848)

Kon Clctrm Platts erstes int ļcÈfti 
6i>aao*)niC fine Nummer. Paffcņdr 
Beiträge werken unter der Bezeich 
nung: „An die Redaction des 
tüocdenblattes in Rendsburg", ent- 
xegengenommen, wenn solche nicht 
dircete abgeliefert werden können.— 
Intelligenz - Anzeigen werden diS 
.Donnerstags , spätesten- Mittags tÄ 
U&r erbeten. 
Nendsburger 
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zngebracht wirk, nierļeìjá'orlich 1<4 M. 
und wenn f* von derErdedition ab. 
gepolt wird. 17 >'i. itür AuSwäniae, 
»elcheBestellungen de, d>n ^oSôn.- 
tern machen könne» . ist rer Preie 
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k^«ngez» werden îa«r v«.r Adlans 
eines Quartal» ribetep. 
Blatt. 
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M 4. 
Sonnabend, den 29. Januar. 
1848. 
V r r an t >v o r tl i cker H er a „ S ge b r r : ķ- E. TN e N V e l ļ. Roda cd nur: E. ZZauVit). 
Am Sonntage den 23stcn d. M.., kurz nach Mittag, traf hier die höchst betrübende Nachricht ein, 
daß Seine Majestät König ChrLsàrr deŗ Wehte, König von Dänemark, 
Herzog von Schleswig-Holstein und Lauenburg, wie auch zu Oldenburg, am 20sten 
dieses Monats, um 10 1 /4 Uhr Abends, im 62sten Jahre Seines Lebens, verstorben sei. 
Die gesammte Garnison, das 14te, 15te und 16tc Infanterie-Bataillon, das 2tc Artillerie^ Regiment, das Ingenieur - Detafchcmcnt, der 
Handwerker-Etat des Königlichen Arsenals u. f. w., wurde sofort beordert, um Uhr, nach beendigtem Gottesdienst, auf dem Paradeplatze 
aufzumarschirm. Die Truppen formirtcn daselbst Quarre, in dessen Mitte sich der Höchstcommandirende der 4tm Infanterie-Brigade, Oberst 
von Höst, der p. t. Commandant Oberst von Seyffarth, die Staabsofft'cicrc der Garnison, die Auditeure, Militair-Aerzte und sonstige 
zum Mittclstab gehörige Personen befanden. Der Oberst v. Höst verkündete daraus dem versammelten Militair die Trauerbotschaft von dem Ableben 
Sr. Majestät, des Allerdurchlauchtigsten und Großmächtigsten Königs Christian des Achten, Königs von Dännemark, Herzogs von 
Schleswig, Holstein und Lauenburg, wie auch zu Oldenburg, und proelamirte darauf als Erb-Nachfolger Allerhöchst desselben in der Regierung 
dieser Lande 
Seine jetzt regierende Majestät König Frederik den siebenten. 
Ter GarnisonS-Auditeur Lunn verlas daraus den von den Truppen Sr. Majestät dens jetzigen Könige zu leistenden Eid der Treue, der in 
herkömmlicher Weise abgeleistet wurde. Zun; Schlüsse wurde von dem Höchstcommandirenden, Obersten von Höst, Sr. Majestät den, 
Könige Frederik dem Siebenten ein Lebehock gebracht, in welches die versammelten Truppen einstimmten. 
K ô n i g i i d) t U r k u n d e, 
wodurch die Thronbesteigung Königs Frederik des Siebenten bekannt gemacht und befohlen wird, daß alle öffentlichen Geschäfte nach den 
allcrgn. vorgeschriebenen Regeln ihren ununterbrochenen Fortgang haben sollen u. s. w. 
Wie Fvedeeik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der 
Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen und zu Lauen- 
bnrg, wie auch zu Oldenburg, re. re. 
Thun kund hiemit: Nachdem der Allmächtige dm theuren König des Vaterlandes, Unseren vielgeliebten Vater, Seine Majestät König 
Christian den Achten zu sich gerufen, haben Wir den Thron Unsrer Väter bestiegen. — Tief gerührt und schmerzlich bewegt durch diesen 
harten Schlag, der UnS als Sohn getroffen hat, theilen Wir mit Unserm getreuen Volke die Trauer über dm großen Verlust, den das theure 
Vaterland erlitten hat, und suchen Wir Unsre Kraft in dem festen Vertrauen auf dm Beistand des Allgütigen und in dem Bewußtsein Unsers 
aufrichtigen und ernsten Willens, die Wohlfahrt Unsers geliebten Volkes zu fördern. 
Unser erstes und wichtigstes Ziel wird sein, dem erhabenen Beispiele Unsers vielgeliebten Vaters zu folge«, wie Er, Milde mit Ge 
rechtigkeit in Unserer Regierung zu vereinen, die Einwohner aller Landcstheile mit gleicher landesväterlicher Liebe zu umfassen und nicht allein die 
von Zhm begonnenen Verbesserungen in der Verwaltung fortzusetzen, sondern auch die von Zhm beabsichtigte Ordnung der öffentlichen Verhält 
nisse des Staats zu Ende zu bringen, deren Vollendung nur durch die Krankheit und den Hintritt Unsers vielgeliebten Vaters ausgehalten, und 
deren Zweck darauf gerichtet ist, die gegenseitigen Gerechtsame der Bürger zu sichern, in Unserm geliebten Vaterlande die Eintracht zu fördern, 
und dadurch die Kraft und Würde des Gemeinwesens zu befestigen. 
Im Uebrigen ist eö Unser Wille, daß alle öffentlichen Geschäfte ihren ununterbrochenen Fortgang in Uebereinstinlmung mit den vorge 
schriebenen Regeln haben, und daß alle von dem hochseligen Könige bestellten und bestätigten Beamten ihre Anttsverrichtungen bis weiter auf 
den von ihnen früher geleisteten Eid der Treue fortsetzen sollen. 
Urkundlich unter Unsrem Königlichen Handzeichen und vorgedruckten Innegel. 
Gegeben auf Unserm Schlosse Christiansburg, den 20stcn Januar 1848. 
Frederik Bl. 
C. TSohk«. 
Duuireicher. 
Hatligt'ii, 
iStoltk«. 
VVarnstciU.
	        
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