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Ein heilgeS Dunkel schließt die Zuknnft ein.
^luch trägt der Mensch nicht ewgen Sonnenschein;
<>«« Unglück selbst soll bilden ihn und pflegen; '
»u§ Ungcwiktcrn sinkt des Himmels Segen.
Er trage nur mit sinniger Geduld, ' , '
"lit stillem Muth, und rein von eigner Schuld;
"nd staunen wird er —wie sich Alles wendet,
und Alles sich im reinsten Einklang endet.
Das Leben ist ein großes Zauberbild.
Tin Augenblick! und Alles ist enthüllt;
"Nd, was uns dunkel schien, steigt aus dem Grunde,
"nd bringt - dem Morgen neue frohe Kunde.
Jntelligenzanzeigen.
Da die ln dem Kanzelei-Patent vom oosten April
J 8i7, betreffend einige Vorschriften zur Verhütung des
WtrnniS der Land - Militair- Reserven. unter andern
enthaltene und zuletzt unterm 20sten November: iw
«'»geschärfte Bestimmung, daß all? Einwohner der Städte
«ei einer Brüche von A»t NeichSbankthalern sogleich oder
doch spätestens binnen Acht Tagen dem Magistrat anzu-
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zeigen verpflichtet sind, wenn sie eine Wohnung an Land
lenke überlassen, imgleichen D-.enstbvten, Gesellen oder
>c»re uveiiuiie».
Lehrlinge vom Lande annehmen oder entlassen, bis letzt
dickt befolgt worden; s» wird gedachte gesetzliche Bestim
mung hiedurch z» Jedermanns genauen Befolgung nocb-
ffialü unter dem Bedeuten eingeschärft, daß die Unterlassung
der nach dem obgedachtcn Kanzlei-Patent zu beschaffende
Angabe, welche im Stadtseerctariat zu machen und mit
der vorgeschriebenen beim Polizeiamt zu beschaffenden Mel
dung sämmtlicher Häucrslcute. Dienstboten re. nicht zu
"mvechsein ist. künftig auch ohne vorgängige wiederholte
specielle Aufforderung mit der bestimmten Bruche von
Acht NeichSbankthalern für jeden Cvutraventionsfall wird
belegt werden und wird sämmtlichen hiesigen Einwohnern
Zugleich aufgegeben, bei Vermeidung einer gleichen Brüche
d°n Acht NeichSbankthalern die jetzt in ihren Häusern und
Wohnungen sich aufhaltenden Dienstboten. Gesellen, Lehr
linge und sonstige Leute vom Lande, binnen acht Tagen
hiesigen Stadtsecretariat unter der Bemerkung anzu-