Full text: Newspaper volume (1825)

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Ein heilgeS Dunkel schließt die Zuknnft ein. 
^luch trägt der Mensch nicht ewgen Sonnenschein; 
<>«« Unglück selbst soll bilden ihn und pflegen; ' 
»u§ Ungcwiktcrn sinkt des Himmels Segen. 
Er trage nur mit sinniger Geduld, ' , ' 
"lit stillem Muth, und rein von eigner Schuld; 
"nd staunen wird er —wie sich Alles wendet, 
und Alles sich im reinsten Einklang endet. 
Das Leben ist ein großes Zauberbild. 
Tin Augenblick! und Alles ist enthüllt; 
"Nd, was uns dunkel schien, steigt aus dem Grunde, 
"nd bringt - dem Morgen neue frohe Kunde. 
Jntelligenzanzeigen. 
Da die ln dem Kanzelei-Patent vom oosten April 
J 8i7, betreffend einige Vorschriften zur Verhütung des 
WtrnniS der Land - Militair- Reserven. unter andern 
enthaltene und zuletzt unterm 20sten November: iw 
«'»geschärfte Bestimmung, daß all? Einwohner der Städte 
«ei einer Brüche von A»t NeichSbankthalern sogleich oder 
doch spätestens binnen Acht Tagen dem Magistrat anzu- 
^vcy insulin 
zeigen verpflichtet sind, wenn sie eine Wohnung an Land 
lenke überlassen, imgleichen D-.enstbvten, Gesellen oder 
>c»re uveiiuiie». 
Lehrlinge vom Lande annehmen oder entlassen, bis letzt 
dickt befolgt worden; s» wird gedachte gesetzliche Bestim 
mung hiedurch z» Jedermanns genauen Befolgung nocb- 
ffialü unter dem Bedeuten eingeschärft, daß die Unterlassung 
der nach dem obgedachtcn Kanzlei-Patent zu beschaffende 
Angabe, welche im Stadtseerctariat zu machen und mit 
der vorgeschriebenen beim Polizeiamt zu beschaffenden Mel 
dung sämmtlicher Häucrslcute. Dienstboten re. nicht zu 
"mvechsein ist. künftig auch ohne vorgängige wiederholte 
specielle Aufforderung mit der bestimmten Bruche von 
Acht NeichSbankthalern für jeden Cvutraventionsfall wird 
belegt werden und wird sämmtlichen hiesigen Einwohnern 
Zugleich aufgegeben, bei Vermeidung einer gleichen Brüche 
d°n Acht NeichSbankthalern die jetzt in ihren Häusern und 
Wohnungen sich aufhaltenden Dienstboten. Gesellen, Lehr 
linge und sonstige Leute vom Lande, binnen acht Tagen 
hiesigen Stadtsecretariat unter der Bemerkung anzu-
	        
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