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Intel ligenzanzei g e ns "
Mittelst eines von den Herren Kirchenvisitatoren^
Prvbstci Rendsburg dem Magistrat mitgetheilten Resşş
>dcs Königlichen Holsteinischen Oberconsistorii vom Steh
M. ist, da der vor der Stadt belogene, znm künftig
"Bcgräbnißplatz für die Stadtgemeinde der St. Mļiş.
'kirche hieftlbst bestimmte Acker bereits völlig eîngcrişş.
sey, mit der Erlassung des dcSfalsigen Regulativs es nt'
rnoch einige Monate Anstand haben dürfte, unter a»t>»,
^provisorisch verfügt worden, daß der vorerwähnte nt"!
Begrabnlßplatz vor der Stadt baldthunlichst einzuweilb,
sey, und daß, sobald solches geschehen das Begraben t'
Lcicken ans diesem Platz mit Rücksicht auf die in dem
wurse des Regulativs enthaltenen desfalsigen Bestimm»"'
gen, auch namentlich in Betref. der Anweisung von Erbt''
gräbnissen seinen Anfang nehmen solle und von da an ke>"
Leiche weder ant dem bisherigen Kirchhofe in der Altstat"
noch in der dortigen Kirche ferner beigesetzt werde» dickA
Indem daher in Veranlassung des Vorstehenden und
bei Mittheilung des obaugczvgencn Rescripts des Kö»E
chcn Oberconsistorii von den Herren Kirchcuvisitatore» ?,
lassenen Schreibens vom rgtcn v. M. diejenigen, ivc^.
Erbbegräbnisse auf dein mehrberegten neuen Begrabnißpff>
zu erhalten wünschen, hiedurch aufgefordert werden, »»
dieserhaib binnen einer praclusivischen Frist von 6 Woşş,
vom bevorstehenden Donnerstage, als dem rzten Ocl^,
1825 .angerechnet, bey dem Rathsverwandtcn und l>-„
Kirchenvorsteher Mahrt zu melden, wirb dabei in,A'
niasheit des mehrerwähnten, soivie eines ferncrweişş,
am 6ten d. M. von den Herren Äirchenvisitatorcu bt»
Magistrat communicirtcn Rescripts des Königlichen Oh"',
consistorii vom 4ten d. M. Nachstehendes zur Nachts
und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. „
. Die uach der Stadtseite zu belegenen beiden fltf,
tiere auf dem neuen Begräbuißplatz sind zu ErbbegräbnilN
bestimmt. Je zwei Gräber, welche einen Raum von bv’,
?üß im Quadrat befassen, bilden eine einfache Gräbst»
In jedem Quartier befinden sick 17 Reihen und in is»",
Reihe 20 einfache Grabstären. Das an der Schleswig.
Landstraße belegeue Quartier wird zuerst ausgetheilt ‘"L
zwar nach der Folge der einzelnen Reihen, die von
den nach Süden laufen und von denen die erste Ö^L
deren erste Nummer sich zunächst der Eingangspforte^.^
findet, an dem längs der Steinmauer gehenden Fu