r» 5 MK vormal. Cr. oder 2rbt. 64 rbß. für deu Januar-
Monat 1825 angeschlagen, soll in diesem Monat wiegen:
1) Vom Warzen - Brod
daSStückzumSechslingoderzu iZrbß. —Ä>i2Loth —Q»
- - - Schilling - - - — - 24 - — -
- , - zu2Schillingen- - 6? - 1 - 16 - — -
2) vom ausgesichteten Nocken - Brod
das Stückzum Secdsling oder zu iZ rbß. —Ä- 2oLoth — Q.
- - - Schilling - - zî - I - g - — -
- - zu 2 Schillingen - - 6x - 2 - 16 - — -
- ' * = 4 do. p, : 12s î 5 - — - — -
3) vom „».gesichteten oder sogenannten
Grob-Rockcnbrod
daSStückzumSechslingoderzu iZrbß. g Loth
- ' - - Schilling - - - zz - - 2 - 16 -
- - zu2Schillingen- - 6?- - - - — .
- - - 4 do. - - 12^ - 10 - — -
- - - 8 do. - - 255 - 20 - -
so wie 4) vom Waizenmehl zu verkaufen ist
-) die beste Sorte àU zu isxßl. vormal. Court.
ì>) die ord. do. 4 Ich zu i ßl. -
Rendsburg, im Königlichen Policcpamte, ^
den 1. Januar 1825. Berger.
Dritte Bekanntmachung.
Der Vollhufner und Sandmann Hans Frahm zu Els
dorf hat hreselbst angezeigt, daß er seine zu Elsdorf belo
gene Hufe, an seinen ältesten Sohn Marx zu übertragen
gewilligt ftp, und demselben einen von allen dinglichen
Ansprüchen freien Besitz zu liefern versprochen habe, des
halb auch um die Erlassung eines beschränkten Proclams
gebeten.
Es werden demnach, da dieser'geziemenden Bitte in
. Gemaßgeit Allerhöchsten Rescripts -uk> dato Gottorff den
17 ten d. M. statt gegeben worden ist, alle und jede, wel
che an der gedachten, dem vorbenanntcn Dollhufncr und
Sandmann Hans Frahm gehörigen, im Dorfe Elsdorf,
Kirchspiels Hohn ,m Amte Hutten telegenen vollen Hufe,
aus irgend einem Grunde, dingliche Forderungen und An-
spruche, woher auch selbige rühren mögen, zu haben ver-
meinen, mit gesetzlicher Ausnahme der nur zur Hinsenan-
gabe velpflichteten Protecollirten, hiemit sub uvona r>rus-
ciu» et I>erz,6tui silsirtii aufgefordert und angewiesen, sich