Full text: Newspaper volume (1817)

gerichteten Stiegen wird hiedurch nochmals dev schwerer 
Ahndung unter der Bemerkung untersagt und verholen, 
daß selbst die Eltern im Uebertretungs- Falle dieses Ver 
bots von ihren Kindern dafür verantwortlich gemacht und 
mir nachdrücklicher Strafe werden belegt werden. 
Rendsburg den 22sten März 1317. 
Bürgermeistere »nd Rath hieselbst. 
Da wegen der nach allerhöchster Verfügung geschehenen 
Ansetzung eines 4 ten Elemcntarlehrers bcv der Nenwerker 
Schule, das Schulgeld etwas hat erhöhet werden müssen; 
so wird solches hiedurch bekannt gemacht. 
Rendsburg den 22stcn März 1317. 
Junge. Eallisen. Kurtz. Dörr. 
Da am nächstkommenden Mittwochen, als den rösten 
d. M. Nachmittags z Ubr die Verfertigung einiger vor 
dem Neuen- oder Holsteinischen-Thore erforderlichen Erd- 
wälle öffentlich an den Mindestfordcrnden zu verdingen 
sind; so wollen sich diejenigen, welche zur Annehmung 
dieser Arbeit geneigt sind zur gedachten Jett und Stunde 
zu dem Ende bey dem Aukrnge einfinden. 
Rendsburg den rasten März 1817. 
Bürgermeistere und Rath hieselbst. 
Am nachstkünftigen Frevtage, Vormittags 10 Uhr soll 
auf dem hiesigen Rathhanse 
j, die auf dem Hdrstcrfelde bclegcne Schmalwiese; 
2, die daselbst belcgene große Warderwiese; »nd 
3, ein vor dem Neuen- oder Holsteinischen-Thore hin 
ter der Glockengießerei? bclcgener Platz Landes 
öffentlich an den Meistbietenden verhäuert, letztgedachter 
Platz aber auch zugleich eventualiter gegen einen jährlichen 
Canon eigenthümlich überlassen und am nächsten Donnerstag, 
Nachmittags z Uhr an Ort und Stelle angewiesen werden. 
Rendöbürg den rasten März 1817. 
Bürgermeistere und Rath hieselbst. 
Da Inhalts der allerhöchst bestätigten Artikel des hiesi 
gen Backcramts, dasselbe den Handel mit Weitzenmehl bey 
einzelnen Pfunden und darunter allein zu treiben befugt, 
"ud jedem anderen Bürger und Einwohner ein solcher 
Handel he» Confiscation des Mehls und bey nachdrücklicher 
Strafe untersagt ist; so hat jeder sich nach dieser Vor-
	        
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