gerichteten Stiegen wird hiedurch nochmals dev schwerer
Ahndung unter der Bemerkung untersagt und verholen,
daß selbst die Eltern im Uebertretungs- Falle dieses Ver
bots von ihren Kindern dafür verantwortlich gemacht und
mir nachdrücklicher Strafe werden belegt werden.
Rendsburg den 22sten März 1317.
Bürgermeistere »nd Rath hieselbst.
Da wegen der nach allerhöchster Verfügung geschehenen
Ansetzung eines 4 ten Elemcntarlehrers bcv der Nenwerker
Schule, das Schulgeld etwas hat erhöhet werden müssen;
so wird solches hiedurch bekannt gemacht.
Rendsburg den 22stcn März 1317.
Junge. Eallisen. Kurtz. Dörr.
Da am nächstkommenden Mittwochen, als den rösten
d. M. Nachmittags z Ubr die Verfertigung einiger vor
dem Neuen- oder Holsteinischen-Thore erforderlichen Erd-
wälle öffentlich an den Mindestfordcrnden zu verdingen
sind; so wollen sich diejenigen, welche zur Annehmung
dieser Arbeit geneigt sind zur gedachten Jett und Stunde
zu dem Ende bey dem Aukrnge einfinden.
Rendsburg den rasten März 1817.
Bürgermeistere und Rath hieselbst.
Am nachstkünftigen Frevtage, Vormittags 10 Uhr soll
auf dem hiesigen Rathhanse
j, die auf dem Hdrstcrfelde bclegcne Schmalwiese;
2, die daselbst belcgene große Warderwiese; »nd
3, ein vor dem Neuen- oder Holsteinischen-Thore hin
ter der Glockengießerei? bclcgener Platz Landes
öffentlich an den Meistbietenden verhäuert, letztgedachter
Platz aber auch zugleich eventualiter gegen einen jährlichen
Canon eigenthümlich überlassen und am nächsten Donnerstag,
Nachmittags z Uhr an Ort und Stelle angewiesen werden.
Rendöbürg den rasten März 1817.
Bürgermeistere und Rath hieselbst.
Da Inhalts der allerhöchst bestätigten Artikel des hiesi
gen Backcramts, dasselbe den Handel mit Weitzenmehl bey
einzelnen Pfunden und darunter allein zu treiben befugt,
"ud jedem anderen Bürger und Einwohner ein solcher
Handel he» Confiscation des Mehls und bey nachdrücklicher
Strafe untersagt ist; so hat jeder sich nach dieser Vor-