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schlösset' ausgeartet waren, zerstören ließ, soll Gleiv-
der mit darunter gewesen seyn. Es scheint jedoch,
daß es seinen Inhabern nur abgenommen, als
ein ursprünglich kaiserliches und Neichsschloß ein
gezogen, und allenfalls nur die Festungswerke,
nicht das Schloß selbst, demolirt wurden. ^Dies
wird dadurch wahrscheinlich, weil das Schloß
einige Zeit nachher noch eine brauchbare Veste,
.oder, wenn es auch bei jener Eroberung beschä
digt worden seyn sollte, doch unter den Negierun
gen der folgenden Kaiser in guten Stand gesetzt
worden war. Denn im Jahre 1Z27 wurde es
vom Kaiser Ludwig IV. dem damaligen Herrn
Reußen Vogt von Planen, zuverlässig nicht als
ein verwüstetes, sondern als ein zum Dienste sur
Kaiser und Reich taugliches Haus in der Absicht
eigenthümlich und erblich übereignet, daß er und
seine Erben mit-dem Schlosse dem damaligen und
allen folgende» Kaisern ans Erfordern dienen und
aufwarten solle, Im Besitze der beiden Urkunden
und Lehnbriefe, welche der Beschenkte darüber er
hielt, und die zu Pisa ausgestellt sind, ist das
fürstliche Haus Neuß zu Greiz noch jetzt, im Be
sitze des Schlosses aber nicht mehr.
Neuß von Plauen erhielt mit dem Schlosse
auch den dazu gehörigen Bezirk und alle von
diesem Besitze abhängende Gerechtsame. Der Um
fang, welchen diese Herrschaft hatte, läßt sich aber
nicht mehr genau angeben; doch läßt sich ver
muthen, daß die meisten um Gleisberg herumlie
genden Orte dazu gehört haben, und der Gerichts-
barkeit, oder, wie es genannt wurde, der Vogtei,
des Besitzers desselben unterworfen gewesen sind.
Nach dieser Zeit findet man nichts mehr von
einer kaiserlichen Belehnung, und cs müssen in der
Folge, in Rücksicht der Lehnsabhängigkeit Gleis
bergs, Veränderungen eingetreten seyn, wovon
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