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Ml, die Preise dieser Waaren daselbst zu der
Hche zu bringen, die sie in den angrenzenden Län
dern haben, nicht ganz erreicht ist; ,o finden Wir
Uns veranläßet, in Verbindung mit den, nach der
unterm heutigen Dato ans Unserm General Lan
des - Oeconomier und Commerz - Collegia emanir-
ten Verordnung, betreffend die Errichtung einer
Inttressentschast zur Realisation von Colonialwaa-
r." in den Herzogthümern, getroffenen Veranstal
tungen, annoch^eiiie Erhöhungsabgabe auf Coloni-
alwaaren anzuordnen; in welcher Anleitung Wir
hiedurch allergnädigst verordnen und befehlen:
H. I.
Don folgenden Waaren, die gegenwärtig in
Unsern Herzogthümern zum Handel oder zur'Fa
brication vorhanden find, und wovon die Abgabe
nach den Verordnungen vom rosten October und
izten November v. I. entweder erlegt ist oder
rioch bezahlt werden soll, ist ftrnerweicig an Erhö
hungsabgabe nach folgendem Tarif zu entrichten:
von Baumwolle, . . ä Pfund - iv Schl.
rohen Zuckern
gedeckten weißen.Zuckern -
Haysan Thee . . -
grünem Thee . . . -
allen andern Arten Thee -
Kaffe ..... -
Indigo r
Cacao ......
Cochenille
weißem V,
schwarzem Pfeffer
ordinairem Cauee!
seinem Caneel
Gewürz Nelken .
Musealen . .
Mahagoniholz .
Fernambuckholz .
6 Pf.
6 Pf.
9 Pf.
6 Pf.
9 Pf.
r t Rt. 2 Sch. 6 Pf.
- 15 -
- io -
> 35 5 3 Pr.
r I Rt. 2 Sch. 6 Pf.
- 15 -
I 1 Nt. 2 Sch. 6 -Pf.
- r - Z Pf.
- 3 -