Full text: Newspaper volume (1811)

d 
ihrer ausstehenden und verordnungsmäßig zu beri 
steuernden Kapitalien knrtzen mögen. 
5- “ 
Die hiedurch angeordnete Abgabe von Capita- 
lien soll auf Umschlag 1812 an Unsere Caffe abr 
geiragen werden; indessen wollen Wir Unser Fi 
nanz-Collegium autorisiren, denen welche zum 
Abtrag der Hälfte der Abgabe bis Umschlag 1813 
F ist zu erhalten wünschen möchten, selbige gegen 
Sicherheit zu bewilligen. V,,'. . i 
6. 
Es ist Unser Allerhöchster Wille, daß diese Ab 
gabe von Capitalien lediglich von den Creditor«» 
erlegt werden, keinesweges aber den Debitoren 
zur iiasi fallen soll. Zu dem Ende gebieten Wir 
hiedurch, daß kein Creditor, sey es mittelbar oder 
unmittelbar, für diese Abgabe von seinem Debi 
tor einen Ersatz zu verlangen sich unterstehen soll, 
und verordnen zugleich, daß, wenn erweislich 
dennoch von diesem oder jenem Creditor, wegen 
eines Ersatzes direcre oder indirecte Anträge 'an 
seinen Debitor geschehen seyn sollten, der Credi 
tor gehalten seyll soll, die Summe, die er zu der 
Abgabe von rVz Procent beizutragen hat, lofach 
zu erlegen. 
7- 
Vor den Commissions, welche Wir zur Reguli 
rung der unterm 8ten Febr. d. I. angeordneten 
Einknnftesteuer angeordnet haben, soll jeder, wenn 
er seine Einkünfte pro i8ro angiebr, zugleich ent 
weder mündlich oder schriftlich anzugeben verpflich 
tet seyn, wie groß die totale zinsentragende Capi 
tal Summe, für welche er die Abgabe mir iV 3 
Procent zu entrichten hat, sey, Geschieht die An 
gabe schriftlich, so soll sie nach folgendem Formu 
lar eingerichtet seyn: 
Ich erkläre '
	        
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