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Pflicht, ihtt rMweder.in die Erde zu vergra
ben, over in fließendes Wasser zu werfen.
8. Ist Jemand an dieser Krankheit gestorben: so
jmiv man die Benin, auf welchen eure sàc
Person gelegen hat, hflnsig dem Ssnnen-chern
"aussehen oder sse in einest Baàfen legen.
Auch "ist es zweckmäßig, sobald man sich son
dem wirklichen Tode eurer solchen Person uderr
zeugt hat, die Leiche baldigst möglich begraben
; y; ja ïstļļetU;.'
Vernünftige Nittel, um eine gegenwärtige schlimme
vage wirklich zu verbessern.
Will jemand seine gegenwärlige schlimme Lage
wirklich verbessern, somnsi er'zuförderst eine klare
Einsicht in dieselbe haben. Dazu wird erfordert,
daß man mir eigenen Angen fthe, nicht «brr.'durch
andere sich seinen wahren Sehepnnct verrübken
lasse. Ferner mich man den Muth haben- unit
eigenen Augen redlich ans das zu sehen, was da
ist und redlich sich gestehen, was man sehe,, und
eine häufig sich zeigende Neigung, über die eigenen
Angelegenheiten sich zn täuschen, und ein wenig
unfreimdtichss'Bild von demselben, als mir der
Wahrheit bestehen kann, sich vorhalten, entweder
schon besiegt haben, oder doch fähig styn, sie zu'
besiegen. Jene Neigung ist ein feiges Entfliehen
vor seinen eigenen Schattenerst kindischer Sinn,,
der zu glauben scheint, wenn er nur nicht siche
sein Elend, oder wenigstens nicht gestehe, baß er
sehe, so werde dasselbe auch aufgehoben in der
Wirklichkeit, wie es aufgehoben iß in seinem
Denken. _ „, , .
Dagegen ist es mannhafte Kühnheit, das
Uebel fest ins Auge zu fassendes zu nöthi
gen, Stand zn halten, eS ruhig, kalr und
frei za d'urchdringen und es auszulösen
in seizie Bestandtheile. Auch wird man durch