Full text: (8. Band = 1834, No 9-No 16)

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VL Staatsarzneikunde, 
Seite, wo es ein Mal schrie, sie liess ihm die nothwendige 
Hülfe und Pflege nicht angedeihen, sondern deckte es dermaas- 
sen mit Betten zu, dass es erstickte: Der Grund dieses To- 
des lag also einzig und allein in der Mutter. Ob die- 
ser. Mord ihr Vorsatz, ihr Wille war, lässt sich nach physischen 
Merkmalen nicht ermitteln; allein Inculpatio war 'von höchst be- 
schränkten Geistesfähigkeiten, als Erstgebärende mit dem Her- 
gange der Geburt, mit der Pflege und Hülfe, die einem Neuge- 
borenen nöthig sind, nicht bekannt; sie legte das Kind an ihre 
Seite und deckte es zu, um das Kind, wie sich selbst, gegen 
Kälte zu schützen; sie blieb nach vollbrachter Handlung ruhig 
in ihrem Gemüthe, zufrieden und furchtlos, ohne dass etwas 
Freches an ihr wahrgenommen wurde; sie gab keine Scham zu 
erkennen, hatte guten Appetit, schlief ruhig und die gehörige 
Zeitz sie erklärte ohne Zwang das Kind für das ihrige, erzählte 
den Hergang der Geburt und das Verfahren mit den Neugebo- 
renen; sie warf erst gegen’ den Tag hin ihr Kind in’s Wasser, 
was sie wohl kaum gethan haben würde, hätte sie es Vorsätz- 
lich morden wollen, u. 8. w. ‘ Diese Gründe stimmen für den 
unvorsätzlichen Mord. [MHenke’s Zeitschr. f. d. Staats- 
arzneikunde , 1833, Hft. 4.] (V—t) — 
30. Gutachten über die Todesart des in dem B...- 
schen Cloak todt gefundenen, am 253. April v. J. ob- 
ducirten neugeborenen Kindes; von Dr. Grarr, ersten 
Bezirksarzt und Director des Med. Colleg. zu Darmstadt. — Ge- 
nannten Tags fand man bei zufälliger Aufräumung eines Abtrittes 
ein todtes neugeborenes Kind daselbst. Die unversehrie, abge- 
rissene Nabelschnur macht wahrscheinlich, dass das Kind bald 
nach seiner Geburt in den Cloak versenkt wurde, und die we- 
nig vorgeschrittene Fäulniss lässt vermuthen , dass das Kind wohl 
noch nicht 8 Tage alt seyn könne. Andern Tags hatte die Fäul- 
niss bedeutend überhand genommen; das Besichtigungs- und Se- 
ctions-Protokoll aber ergab folgende Resultate: 1) Das Kind war 
Jebensfähig und ‚vollkommen ausgetragen; denn es maass 19} Par. 
Zoll, wog 6 Pfund, hatte vollkommen gebildete Nägel und Ohr- 
muscheln, langes Haar, und der Kopf im Querdurchmesser 
31 Zoll, im grossen Durchmesser 4}, und im langen 5 Zoll (von 
den Fontanellen ist nichts erwähnt). — 2) Das Kind hat nach 
geiner Geburt entweder gar nicht, oder nur sehr unvollkommen 
geathmet. Als positiver Beweis für nicht Statt gehabtes Athmen 
dient die Kleinheit der Lungen, die ganz in den Hintergrund der 
Brusthöhle zurückgedrängt waren und den Herzbeutel kaum be- 
rührten; als negativer Beweis die Unsicherheit und Unzuverläs- 
sigkeit aller Ergebnisse der Lungenprobe nach eingetretener, sehr 
merkbarer Fäulniss. Nämlich das Herz, wie auch die Thymus- 
drüse und Luftröhre schwammen; als aber die an selbigen Thei- 
len befindlichen Blasen aufgestochen wurden, sank jeder einzelne 
Theil ‚sogleich unter. Die Lungen aber schwammen mit und
	        
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