Full text: (8. Band = 1834, No 9-No 16)

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IV. Chirurgie und Ophthalmologie. 
und dem Acromion und der Stelle der kleinen Protuberantia hu- 
meri zeigte, Diese Geschwulst hätte man hei der Untersuchung 
für den Kopf des Humerus halten, und eine partielle Luxation 
annehmen können, wenn nicht zweierlei dagegen gesprochen: a) 
nicht der ganze Kopf des Humerus bildete die Geschwulst, und 
diese war nicht abgerundet, sondern knorrig und unregelmässig ; 
6) der grösste Theil vom Caput ossis humeri war in der Cavitas 
glenoidalis zu fühlen. Legte man den linken Zeigefinger an-die 
innere Knochenerhöhung an, und machte mit der rechten Hand 
eine rotirende Bewegung am Ellenbogen, so ward die hervorra- 
gende Partie des Humerus entsprechend mitbewegt. ‘ Legte man 
den Finger an der Stelle des Gelenkes an, welche die äussere 
Partie des Caput oss. humeri im normalen‘ Zustande einnehmen 
soll, so fühlte man während der Drehungen mit dem Ellenbogen 
ganz deutlich, wie ‘sich dieser Theil mitdrehte und seine Lage 
keineswegs verändert hatte. Der Arm konnte erhoben und die 
Hand auf den Scheitel gelegt werden. Auch hatten die Finger, 
wenn man sie in die Achselhöhle legte, nicht jene besondere Em- 
pfindung, welche die Luxation bezeichnet; der Ellenbogen ward 
mit Leichtigkeit nach hinten gezogen und an den Körper ange- 
legt. Unmittelbar unter der Mitte des Acromion drang der Zei- 
gefinger in eine Vertiefung ein, welche die knochiche Hervorra- 
gung von dem Kopfe des Humerus trennte; ‚die verletzte Schulter 
war breiter, als die andere, der Arm vom Acromion bis zum 
Olecranon um 4 Zoll kürzer als der gesunde. GurTHRIE meint, 
es sey hier eine Längenfissur des Humerus vorhanden. Er führt 
noch den Fall eines 40jährigen Brauers, ferner den eines Kna- 
ben und eines Obersten Yorxe an, welche ziemlich dieselben 
Erscheinungen darboten. In einigen Fällen, sagt er, ist der 
Kopf des Humerus luzirt und gebrochen zugleich; er meint, ei- 
nen solchen Fall gehabt zu haben, will aber, da er von allen 
erwähnten keinen zur Section erhalten konnte, nichts apodietisch 
behaupten. — Lynn behauptet dagegen: Eine simple‘ Fissur des 
Knochens, wie GuTmaur sie beschreibt, würde schwerlich die im 
ersten Falle beobachteten Erscheinungen ‚hervorgebracht haben; 
denn. die Ligamente würden die Articulation in ihrer Integrität 
erhalten, und jede Hervorragung verhindern; wenn die Bänder 
aber zerrissen wären, 80 würde eine weit grössere Deformität, 
als in allen den erwähnten Fällen entstehen müssen. Er erklärt 
es deshalb für Fractura coll humert. [The Lancet. Dechr. 
1833.) . ; (Fr. ) 
239. Amputation bei einem Kinde von 9 Wochen, 
wegen eines Fungus haematodes congenitus; von J. 
Pavı, Chir. am Hospital Gray’ in Elgin.. — Ein % Wochen al- 
ter, übrigens gesunder Knabe ward mit einer bedeutenden Ge- 
schwulst des ganzen rechten Schenkels, die alle charakteristische 
Zeichen des Fungus haematodes hatte, zu P, gebracht. Als nach 
einigen Tagen die Geschwulst aufbrach, und eine beträchtliche
	        
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