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IV. Chirurgie und Ophthalmologie.
und dem Acromion und der Stelle der kleinen Protuberantia hu-
meri zeigte, Diese Geschwulst hätte man hei der Untersuchung
für den Kopf des Humerus halten, und eine partielle Luxation
annehmen können, wenn nicht zweierlei dagegen gesprochen: a)
nicht der ganze Kopf des Humerus bildete die Geschwulst, und
diese war nicht abgerundet, sondern knorrig und unregelmässig ;
6) der grösste Theil vom Caput ossis humeri war in der Cavitas
glenoidalis zu fühlen. Legte man den linken Zeigefinger an-die
innere Knochenerhöhung an, und machte mit der rechten Hand
eine rotirende Bewegung am Ellenbogen, so ward die hervorra-
gende Partie des Humerus entsprechend mitbewegt. ‘ Legte man
den Finger an der Stelle des Gelenkes an, welche die äussere
Partie des Caput oss. humeri im normalen‘ Zustande einnehmen
soll, so fühlte man während der Drehungen mit dem Ellenbogen
ganz deutlich, wie ‘sich dieser Theil mitdrehte und seine Lage
keineswegs verändert hatte. Der Arm konnte erhoben und die
Hand auf den Scheitel gelegt werden. Auch hatten die Finger,
wenn man sie in die Achselhöhle legte, nicht jene besondere Em-
pfindung, welche die Luxation bezeichnet; der Ellenbogen ward
mit Leichtigkeit nach hinten gezogen und an den Körper ange-
legt. Unmittelbar unter der Mitte des Acromion drang der Zei-
gefinger in eine Vertiefung ein, welche die knochiche Hervorra-
gung von dem Kopfe des Humerus trennte; ‚die verletzte Schulter
war breiter, als die andere, der Arm vom Acromion bis zum
Olecranon um 4 Zoll kürzer als der gesunde. GurTHRIE meint,
es sey hier eine Längenfissur des Humerus vorhanden. Er führt
noch den Fall eines 40jährigen Brauers, ferner den eines Kna-
ben und eines Obersten Yorxe an, welche ziemlich dieselben
Erscheinungen darboten. In einigen Fällen, sagt er, ist der
Kopf des Humerus luzirt und gebrochen zugleich; er meint, ei-
nen solchen Fall gehabt zu haben, will aber, da er von allen
erwähnten keinen zur Section erhalten konnte, nichts apodietisch
behaupten. — Lynn behauptet dagegen: Eine simple‘ Fissur des
Knochens, wie GuTmaur sie beschreibt, würde schwerlich die im
ersten Falle beobachteten Erscheinungen ‚hervorgebracht haben;
denn. die Ligamente würden die Articulation in ihrer Integrität
erhalten, und jede Hervorragung verhindern; wenn die Bänder
aber zerrissen wären, 80 würde eine weit grössere Deformität,
als in allen den erwähnten Fällen entstehen müssen. Er erklärt
es deshalb für Fractura coll humert. [The Lancet. Dechr.
1833.) . ; (Fr. )
239. Amputation bei einem Kinde von 9 Wochen,
wegen eines Fungus haematodes congenitus; von J.
Pavı, Chir. am Hospital Gray’ in Elgin.. — Ein % Wochen al-
ter, übrigens gesunder Knabe ward mit einer bedeutenden Ge-
schwulst des ganzen rechten Schenkels, die alle charakteristische
Zeichen des Fungus haematodes hatte, zu P, gebracht. Als nach
einigen Tagen die Geschwulst aufbrach, und eine beträchtliche