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V. Gynäkologie und Pädiatrik.
auffallende Abnormität entdeckt. Da nun der Sectionsbefund
mit der Aussage der Hebamme in directem Widerspruche stand,
so wurde der vergrabene Topf wieder zu Tage gefördert, und
es fand sich, dass die angebliche, Nachgeburt in der Nabel-
schnur, einer Partie der. Eihäute und mehren Blutklumpen be-
stand. — 4) Auf eingelaufene Anzeige, dass den 19, April 1824
eine Wöchnerin 5— 7 Stunden nacht der Geburt gestorben, ver-
fügte sich der Verf. in die Wohnung’ derselben. Er’ fand, die
Frau im Sarge- liegend, und nichts besonders Auffallendes an
ihr; der Unterleib war indess ausgedehnt, und oberhalb des
Schambogens eine kugelförmige, compacte Erhabenheit, von der
Grösse sines Kindeskopfes, fühlbar, welche der Verf. für die
ausgedehnte Gebärmutter erkannte, Das vorgezeigte Kind war
nicht zu gross, aber völlig ausgetragen, Die Verstorbene war
eine 20jährige Erstgebärende, die während der ganzen Schwan-
gerschaft wohl gewesen seyn, und leicht geboren haben sollte,
Der Ehemann der Verstorbenen und einige Nachbarinnen sagten
übrigens aus, die Hebamme habe, gegen die, in der dortigen
Gegend übliche, Gewohnheit, dass die Geburt auf dem Stuhle
vollendet werde, darauf bestanden, dass die Frau im Bette nie-
derkommen müsse, Als nun die Frau eingewillikt, so habe die
Hebamme alle Anwesende entfernt. und sey mit der Gebärerin
im Dunkeln geblieben; das Kind sey ‚glücklich zur Welt gekom-
men, der Blutfiuss dabei unbedeutend, und die Entbundene mun-
ter gewesen. Hierauf habe die Hebamme. die Nachgeburt ent-
fernen wollen, und da ihr dies nicht gelungen sey, so. habe sie
einen Arzt verlangt. Der Chirurg W. sey. hierauf geholt wor-
den, habe die Wöchnerin untersucht, Ruhe und Geduld angera-
then, doch sey sie plötzlich schwach geworden und bald darauf,
noch im Beiscyn des W., verschieden. In Betracht, dass der
ganze Hergang, viel Dunkles und Räthselhaftes mit sich führte,
dass ferner die Angehörigen die Schuld gern auf die Hebamme
zu wälzen suchten, und es auch in der That seit Kurzem der
zweite schnell erfolgte Todesfall war, welche bei der nämlichen
Hebamme untergelaufen war, und endlich, dass der W, weder
Arzt noch Geburtsheifer war, sich auch aus der äusserlichen Un-
tersuchung nicht bestimmen liess, ob die Frau nicht durch einen
geschickten Geburtshelfer hätte gerettet werden können, so wurde
zur Ermittelung der wahren Todesursache die Obduction für
nothwendig erachtet, die auch den 22, angestellt wurde. Mit
Eröffnung des Unterleibes, als des vermuthlichen Sitzes der To-
desursache, wurde der Anfang gemacht. Es ergab sich aus der
Blutleere sämmtlicher venöser. Gefässe des Unterleibes, dem Vor-
handenseyn einer‘ grossen Menge Blutes und der theilweise ge
trennten Nachgeburt in der Gebärmutter, sowie dem blutleeren
Zustande der beiden letztern, dass die Todesursache in innere
Gebärmutterverblutung gesetzt werden müsse. Die gutachtlich zu
beantwortende Frage war nun, ob die angegebene Todesursache