Full text: (8. Band = 1834, No 9-No 16)

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V. Gynäkologie und Pädiatrik. 
auffallende Abnormität entdeckt. Da nun der Sectionsbefund 
mit der Aussage der Hebamme in directem Widerspruche stand, 
so wurde der vergrabene Topf wieder zu Tage gefördert, und 
es fand sich, dass die angebliche, Nachgeburt in der Nabel- 
schnur, einer Partie der. Eihäute und mehren Blutklumpen be- 
stand. — 4) Auf eingelaufene Anzeige, dass den 19, April 1824 
eine Wöchnerin 5— 7 Stunden nacht der Geburt gestorben, ver- 
fügte sich der Verf. in die Wohnung’ derselben. Er’ fand, die 
Frau im Sarge- liegend, und nichts besonders Auffallendes an 
ihr; der Unterleib war indess ausgedehnt, und oberhalb des 
Schambogens eine kugelförmige, compacte Erhabenheit, von der 
Grösse sines Kindeskopfes, fühlbar, welche der Verf. für die 
ausgedehnte Gebärmutter erkannte, Das vorgezeigte Kind war 
nicht zu gross, aber völlig ausgetragen, Die Verstorbene war 
eine 20jährige Erstgebärende, die während der ganzen Schwan- 
gerschaft wohl gewesen seyn, und leicht geboren haben sollte, 
Der Ehemann der Verstorbenen und einige Nachbarinnen sagten 
übrigens aus, die Hebamme habe, gegen die, in der dortigen 
Gegend übliche, Gewohnheit, dass die Geburt auf dem Stuhle 
vollendet werde, darauf bestanden, dass die Frau im Bette nie- 
derkommen müsse, Als nun die Frau eingewillikt, so habe die 
Hebamme alle Anwesende entfernt. und sey mit der Gebärerin 
im Dunkeln geblieben; das Kind sey ‚glücklich zur Welt gekom- 
men, der Blutfiuss dabei unbedeutend, und die Entbundene mun- 
ter gewesen. Hierauf habe die Hebamme. die Nachgeburt ent- 
fernen wollen, und da ihr dies nicht gelungen sey, so. habe sie 
einen Arzt verlangt. Der Chirurg W. sey. hierauf geholt wor- 
den, habe die Wöchnerin untersucht, Ruhe und Geduld angera- 
then, doch sey sie plötzlich schwach geworden und bald darauf, 
noch im Beiscyn des W., verschieden. In Betracht, dass der 
ganze Hergang, viel Dunkles und Räthselhaftes mit sich führte, 
dass ferner die Angehörigen die Schuld gern auf die Hebamme 
zu wälzen suchten, und es auch in der That seit Kurzem der 
zweite schnell erfolgte Todesfall war, welche bei der nämlichen 
Hebamme untergelaufen war, und endlich, dass der W, weder 
Arzt noch Geburtsheifer war, sich auch aus der äusserlichen Un- 
tersuchung nicht bestimmen liess, ob die Frau nicht durch einen 
geschickten Geburtshelfer hätte gerettet werden können, so wurde 
zur Ermittelung der wahren Todesursache die Obduction für 
nothwendig erachtet, die auch den 22, angestellt wurde. Mit 
Eröffnung des Unterleibes, als des vermuthlichen Sitzes der To- 
desursache, wurde der Anfang gemacht. Es ergab sich aus der 
Blutleere sämmtlicher venöser. Gefässe des Unterleibes, dem Vor- 
handenseyn einer‘ grossen Menge Blutes und der theilweise ge 
trennten Nachgeburt in der Gebärmutter, sowie dem blutleeren 
Zustande der beiden letztern, dass die Todesursache in innere 
Gebärmutterverblutung gesetzt werden müsse. Die gutachtlich zu 
beantwortende Frage war nun, ob die angegebene Todesursache
	        
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