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V. Etaatsarzneikunde,
Das hierauf eingehende Rescript der Justiz- Canzlei befahl, die
Curatoren nach abgelegter Rechnung über ihre Verwaltung ihres
Officiums zu entheben und dem Imploranten die eigene Verwaltung
seiner Angelegenheiten wieder zu überlassen. '[Henke’s Zeitschr:
f. d. Staatsarzneikunde , 1834, Hft. 1.] . (V—t.)
13%. Die Todtenbeschau auf dem Lande; von Dr.
Jurius SchurmrtmüLLER, prakt, Arzte in Dorfen. Der Zweck der
Todtenbeschau ist 1) Ermittelung der Gewissheit des Todes und,
wo diese fehlt, Anwendung der Erweckungsmittel; 2) Entde-
ckung von Todesfällen, welche gerichtliche Untersuchung fordern;
3) Kenntniss der herrschenden Krankheiten, vorzüglich der Epide-
mieenz 4) Entdeckung von Pfuscherei und ärztlichen Vergehen,
und Anzeige derselben bei der gerichtlichen Behörde. — In Städten
wo es an gebildeten Aerzten und an Anstalten zu den Wiederbele-
bungsversuchen nicht fehlt, ist dieser Zweck leichter zu erreichen,
als auf dem Lande, wo tausenderlei Umstände die vier angegebo-
nen Zwecke vereiteln. Ad 1). Das einzig sichere Todeszeichen
ist die eingetretene Fäulniss; da die übrigen Zeichen auch
beim Scheintode Statt finden und selbst die, als sichere Todeszeir
chen angegebenen Symptome noch grosse Veränderungen erleiden.
So z. B. wird die Todtenstarre oft früher (wenn der Tod vom Ge-
hirne ausging), oft später (wenn der Tod in Folge erschöpfender,
chronischer Leiden, von Verblutung, Erstickung u, 8. W. eintrat);
oft spät (bei plötzlichen Todesfällen gesunder, starker Individuen);
oder gar nicht (bei eingetretener Fäulniss) beobachtet. Dahin ge“
hören auch das Oeffuen der Augenlider und die Empfindlichkeit
der Pupillen nach‘ wirklich erfolgtem Tode. —, Das Gebro-
chenseyn des Auges tritt bei schnell Verstorbenen, nament-
lich bei in mephitischen Gasarten Erstickten sehr spät, wohl erst
nach mehrern Tagen ein. Auch nach dem Tode durch Phthi-
sis und Brand bleiben die Augen noch lange hell und klar. —
Kälte des Körpers, die bei wahrem Tode gewöhnlich bald
eintritt, wird auch bei Scheintodten, vorzüglich im hysterischen
Paroxysmus , beobachtet, während plötzlich an Schlagfiüssen Ver-
storbene und schnell in Fäulniss. übergehende Leichen oft den
3. Tag noch warm sind. — Todtenflecke können mit andern
Flecken verwechselt werden. — Weit geöffneter After ist
ein sicheres Todeszeichen, tritt aber selten vor beginnender Fäul-
niss ein. — Beugung des ersten Dzumengliedes kommt
äusserst selten vor. — Die Reproductionskraft ist selbst
nach wirklich eingetretenem "Tode. nicht gänzlich "erloschen, und
es giebt Beispiele vom Schwitzen der Leichen und vom Friesel-
ausschlage, welcher nach dem Tode noch zunahm, — Es bleibt
demnach die eingetretene Fäulniss als einzig sicheres Todeskenn-
zeichen. Allein sie darf sich nicht auf blossem Leichengeruch
und auf stellenweise eingetretene Fäulniss beschränken; sondern
sie muss allgemein verbreitet seyn, die Epidermis muss ‚sich
losschälen lassen, das Zellgewebe von entwickelter Luft aufge-