Full text: (8. Band = 1834, No 9-No 16)

L Pathologie, ’£herapie und medicinische Klinik, 203 
können. Es wurde daher eine Ader geöffnet. Um aber zu 
sehen, wie es mit ‘der Nachblutung von Blutegelstichen stehe, 
liess der Verf. 2 Stück ans Sternum setzen. Die Aderlasswunde 
liess noch mehrere Stunden nach dem Verbande Blut ausfliessen 
und zur gänzlichen Stillung des Ausflusses war ‚starke Compres- 
sion nöthig. Die Blutegelwunden aber hörten erst ‚auf anhaltende 
Compression und viele blutstillende Mittel auf und bluteten 8 Tage 
lang zuweilen noch. — Die 30jährige Schwester des Kranken, eine 
grosse, starke Frau und Mutter mehrerer Kinder, hatte in ihrer 
Jugend häufig Nasenbluten,- ihre Menstruation aber regelmässig 
und nicht zu stark gehabt, auch bei den Entbindungen nicht zu 
viel Blut verloren, doch versicherte‘ sie, dass sie vor mehreren 
Jahren aus einer unbedeutenden Verletzung des einen Fingers so 
viel Blut verloren, dass sie mehrere Ohnmachten bekommen hätte 
und dass die Blutung sehr schwer zu stillen gewesen wäre. — 
Dem jüngern Bruder, der jetzt noch oft Nasenbluten hat, musste S, 
einen Baukenzahn ausnehmen, worsuf die Blutung erst nach wie- 
derholter Benutzung des Glüheisens am 3. Tage gestillt werden 
konnte. . Der Vater und der ältere Bruder waren zu Blutungen 
Nicht geneigt. In der Familie von mütterlicher Seite befanden 
sich aber Mehrere, die an starken’ Blutungen litten, und eine Per- 
son dieser Familie soll vor mehreren Jahren an Verblutung ge- 
storben seyn. — Die Disposition ist also im erzühten Falle von 
der Mutter angeerbt. [Casper's Wochenschr, f. d, ges. Heilk. 
1834. No. 4.1 (K—e.) ' 
112, Ueber Hydrophobie; vom O0. A. Arzt Dr. Horrg 
{n Biberach. Im Sommer 1809, als H. in Albek angestellt war, 
wurde bei dem K. Landgericht daselbst angezeigt, ‘dass ein der 
Wuth höchst verdächtiger Hund sich im diesseitigen Amtsbezirke 
aufhalte und namentlich in 3 Ortschaften mehrere Hunde ange- 
fallen ‚und gebissen habe. Das Landgericht verfügte sogleich, 
dass alle im mindesten verdächtige, noch mehr aber gebissene 
Hunde (von denen später mehrere unter allen Symptomen der 
ausgebildeten Hundswuth starben) genau ‚beobachtet würden, ‚und 
zugleich wurde das Nöthige angeordnet, um jenen verdächtigen 
Hund. einzufangen, oder, wenn dies nicht möglich. wäre , zu er- 
Schiessen. Nach 14 Tagen lief die Nachricht ein, dass der 
Hund bei Denkenthal gesehen worden, aber. auf einmal ver- 
Schwunden sey und dass ınan Verdacht habe, dass derselbe todt- 
Seschlagen und von einem alten, ehemaligen Contingentssoldaten 
verzehrt worden sey. Sogleich wurde H. beauftragt, die Sache 
an Ort und Stelle zu untersuchen und, falls sie sich so verhalte, 
das Nöthige zu verfügen. - Er fand den alten Soldaten mit seiner 
Frau ganz vergnügt und erfuhr, dass vor einigen Tagen ein her- 
renloser Hund sich um ihre Wohnung herumgeschlichen habe 
und, da er krank ausgesehen, mit einem Prügel todtgeschlagen 
und dann eingescharrt worden sey. Wirklich fand sich auch 
an der angegebenen Stelle die Hundshaut, mehrere Röhrenkno-
	        
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