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VI. Staatsarzneikunde.
war, deren 20jährige Tochter und am Abende desselbigen Tages
seinen, von einer kleinen Reise betrunken zurückkehrenden Schwä-
ger, als den Gatten und Vater der zuvor Ermordeten, liess ‚die
Leichname zwei Tage in der Kammer liegen, zerhackte sie dann in
Stücken, die er aufgethauet theils den Schweinen vorwarf, die sie
gefroren nicht fressen wollten, so aber verzehrten, theils, wie
auch die Knochen, zu Asche verbrannte ; blieb ruhig im Hause der
Ermordeten, liess‘ sich ohne Widersetzlichkeit gefangen nehmelk
bekannte ohne Scheu ‚und Reue die dreifache Mordthat und ent-
schuldigte sie mit folgender Erzählung. Seine Eltern hatten für
800 Thaler eine Wirthschaft käuflich an sich gebracht und sie dem
Sohne zugedacht, der dann seine Geschwister durch Geld entschö-
digen sollte. Allein die Wirthschaft fiel der ältern, verheirathe-
ten Schwester zu, welche der jüngeren 50 Thlir. Entschädigung
zahlte, dem Bruder aber sowohl das ihm vom Vater versprochene
Gut, als aueh jegliche Vergütung verweigerte. , Er diente nun bei
dem Schwager als Knecht, bekam keinen Sold, musste jede schwere
Arbeit verrichten und wurde von dem Schwager und von der Schwe-
ster lieblos, hart, selbst mit Schlägen behandelt.und von seiner
Schwestertochter oft verhöhnt. Von einem Mitarbeiter zur Rache
aigeregt, suchte er Gelegenheit, diese zu befriedigen, und fand
sie, wie wir gesehen haben, zehn Jahre nach des Vaters Tode. —
Inquisit war unverheirathet, hatte gar keine Schulkenntnisse, äus-
serst beschränkte Begriffe von Gott und Religion und ging maschi-
nenmässig in die Kirche und Beichte. Nach Aussage verhörter
Zeugen. hat Inculpat in seinen Gesprächen grosse Dummheit verra-
then, jedoch. oft so, dass man sie auch für Filouterie nehmen
konnte, weshalb Schwager und Schwester sich die Vormundschaft
über ihn anmaassten. Er machte seine Arbeiten gut, wenn er Lust
hatte; fehlte ihm diese, so machte er alles schlecht und verkehrt,
oder Hess alles liegen... Er war nicht zanksüchtig und im Allgemei-
nen zufrieden, wenn er sich satt gegessen und ausgeschlafen hatte.
Ein anderer Zeuge, welcher mit dem Inculpaten aufgewachsen und
in spätern Jahren oft mit ihm zusammen gewesen war, sagte auß,
jener sey als Knabe ganz vernünftig gewesen, habe aber in seinem
38. oder 19. Jahre durch eine Krankheit den Verstand verloren,
wenigstens benalım er sich seit dieser Zeit so, wie oben angegeben
worden.. Er war so gefrässig, dass er rohes Fleisch und rohe Fi-
sche verzehrte. So lange man ihm seinen Willen liess, verhielt er
sich ruhig; wurde aber verdriesslich, ja sogar zornig, wenn man
ihn zur Arbeit anhielt, ‘ Vor Gericht benahm er sich ganz unbe-
fangen, beantwortete die ihm vorgelegten Fragen in Ordnung und
mit Bescheidenheit, erzählte unbefangen die Mordgeschichte und
glaubte steif und fest, dass die verwaiste Wirthschaft ihm gehöre
und man ihn bald dahin entlassen und ihn. nicht weiter „torbiren“
werde. (Fortsetzung wird versprochen.) [Horn’s Archiv, 1839,
Sept.,. Oct.] (V—t.) -
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