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V.. . Staatsarzneikunde.
gewisse: Verhältnisse des. Verletzten. zur Aussenwelt: denken,. und
dieselben kommen mit in Betracht, wenn über die Tödtlichkeit
der Wunde. entschieden. werden soll... Solcher Umstände; welche
eine. Verletzung begleiten. und die absolute Tödtlichkeig. bedingen
können, giebt es. viele. und verschiedene, deren Eintheilung: eben
so ungenügend als zwecklos. seyn würde, -- Zunächst kommen. hier
Ort. und Zeit.der Verletzung, Unmöglichkeit ärztlicher Hülfe, und
wohl auch. solche- Verhältnisse in Betracht; welche, durch ‘die
Verletzung veranlasst ,. ‚nothwendig. den Tod: zur ‚Folge haben
mussten; + B, Relativ tödtliche Verletzungen: 1) Hin-
sichtlich.der Wunde. Sie sind; es,, wenn-der Tod. zwar ein
tritt, aber: nicht, ‚ala. nothwendiges Resultat: der Statt. gefun-
denen. Verletzung angesehen werden kann, der unglückliche: Ause-
gang vielmehr. nur mit Wahrscheinlichkeit der Wunde zuzu-
gechreiben ist, indem derselbe. unter. Concnwenz anderes mit der
Verwundung. nicht: im nothwendigen Zusammenhange ‚stehender
Verhältnisse ‚erfolgte,, ‚wobei. die Wunde, als solche, unter den
mitwirkenden. Ursachen indess als ursächliches ‚Moment. präpon-
derist. Z..B. Ein Individuum erhält einen, Schuss im die 'Hand
und ‚stirbt. am: Trismus, ohne dass man durch die; Amputation
das Leben zu retten. versucht hat. Die. Verletzung: ist, nicht die
genügende Todesursache, sie. wird; nur durch ihre heftigen: Fok-
gen: tödtlich. 2) Hinsichtlich der Individualität sind gie
es, wenn die Verletzung in einem. entfernten. ursächlichen ‚Ver
hältnisse zum erfolgten Tode steht, dieser aber durch präponde-
rirende individuelle Verhältnisse veranlasst. wird. Z. BR. ein kränk-
liches Subject erhält. einen Schrotschuss, in. das Fleisch des-Ober-
achenkels, die. Vereiterung: verbreitet‘ sich. weit. und: führt. bei
schlechter, Pflege des; Verwundeten. hektisches. Fieber: und. den
Tod herbei. -In Folge einer. Verletzung entsteht. heftiges Wund-
fieber mit Delirium, Durch .die. Unruhe und. heftige! Aufregung
im Blutgefässeysteme löst‘ sich. eine‘ Unterbindung oden berstet
eine Pulsadergeschwulst. und. der Kranke stirbt, 3) Hinsicht-
Jich äusserer mit der Verwundung nicht in nothwen-
digem- Zusammenhange stehe nder Verhältnisse; wel
che durch ihr Hinzukommen. den: Fod des Verletz-
ten bedingen. Diese Wunden: gränzen. nahe an die nicht . tödt-
Jichen. .. Nicht. tödtlich. ist:.die- Verletzung: nur‘ dann, wenn. der
Umstand für sich alleim,: abgesehen ‚vor der. Wunde, den.: Tod
bedingte, wenn .z. B.. der Wundarzt, in eine unbedeutende: Wunde
Arsenik strente- und; den. Gifttod bewirkte; per-acoidens relativ
tödtlich. ist. sie: aber..danm, wenn der Fod. durch die Verletzung
unter Hinzutritt ‚einer äussern Schädlichkeit erfolgte; jene. aber
unter den. dem Fod- herbeiführenden, Ereignissen. eis; bedingk; up-
sächliches: Verhältniss. behauptet. | Schlechte Pflege, versänmfe
und: schlecht geleistete Hülfe stehen unten den, Accidentien: oben‘ an
{Henke's Zeitschr. f. d. Staatsarzneik,, 1838, A. 4); : (V—)ı
2 en —.“
Verlag von Leopold. Voss in Leipzig“