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V. Staatsarzneikunde.
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Uürfte auch darum Interesse erregen, weil die Ansichten com-
Petenter Sachverständiger darüber sehr abweichend waren und
SO eine wissenschaftliche: Controverse entstand. — Conrad Schä-
fer, 56 Jahre alt, war früher Artillerist, dann Wagner und Gast-
Wirth, und erhielt 1812 in einer Rauferei mehrere, Kopfwunden,
in deren Folge er Fieber mit Delirien und später epileptische
Anfälle davontrug. Wegen solcher Epilepsie, wie auch wegen
Anfälle von Starrheit und religiöser Schwärmerei, welche sich
dürch Branntweinsaufen vermehrten und wogegen wiederholte Po-
lizeistrafen nichts fruchteten, wünschte man 1818 ihn in’s Irren-
haus versetzt zu sehen, was jedoch nicht geschah, Im J. 1819
Wechselte S. mit seinem Wohnorte , hielt auf öffentlicher Strasse
unsinnige Reden an’s Volk, vernachlässigte sein Handwerk, ver-
soff noch den Rest, seines Vermögens und wurde zum Gespött
der Gassenjugend. ‘ 1822 lief er dem fahrenden Grossherzog
nach, schrie ihm nach, er solle halten und schwang ‘dabei ein
Beil in der rechten Hand. Er wurde untersucht, für imputa-
tionsunfähig erklärt und unter Aufsicht der Polizei gestellt. Als
man ihm dieses und noch manches Andere, was ihm unange-
nehm seyn musste, mittheilte, sprach er verwirrt in biblischen
Sprüchen und schien seiner Sinne nicht mächtig zu seyn. 1823
kam er schon wieder betrunken auf ‘die Polizeiwache, sprengte
das "Thürschloss seines -Gefängnisses und zerriss die Pritsche.
Im Sept. d. J. drängte er sich in das Zelt, in welchem der
Herzog nach gehaltener Revue ein Gastmalıl gab,,und wurde
ergriffen, als er gerade auf‘ den Grossherzog zu fanzte. Dies
Mal war S, nicht betrunken, und er versicherte, dass er Sr. K,
Hoheit sein Vergnügen über das Manöver habe ausdrücken wol-
len. Der Polizeirath Frer erklärte ihn für geistesabwesend, für
Einen Ruhestörer durch seine Schwärmerei und übelverstandene
unsinnige Ideen von Freiheit und Gleichheit, und verlangte seine
Versetzung in’s Hospital Hofheim. Die Regierung fand in dem
letzten Vorfalle keinen Grund, S. als Wahn- oder Blödsinnigen
Nach dem Hospitale bringen zu lassen, das Ministerium aber er-
klärte ihn nicht bloss für wahnsinnig, sondern auch, zumal in
Seiner Betrunkenheit für gefährlich, und verfügte obige Trans-
Panation. Daselbst machte ‚er sich 1825 einer versuchten Brand-
Stiftung verdächtig. Das Hofgericht hielt eine specielle Unter-
Suchung für unnöthig, wollte jedoch, dass S. in ganz besondere
Aufsicht genommen würde. 1826 fiel bei einer abermaligen
Brandstiftung in H. der Verdacht wieder auf S. und einen an-
dern Hospitaliten. Beide wurden für imputationsunfähig erklärt;
ällein Dr. Amenune, Hospitalarzt zu Hofheim, suchte in einem
Schr gründlichen Gutachten darzuthun, dass S. nicht wahnsinnig
SCy, sondern sich bloss im Zustande der Trunkenheit als ein
Wahnsinniger benehme und also nicht in’s Irren-, sondern In’s
Correctionshaus gehöre. Jedoch giebt AMELUNG zu, dass S. im
Nüchternen Zustande in Bezug auf Religion und Politik über-