Full text: (7. Band = 1834, No 1-No 8)

386 
a88 
zte 
‚ch 
106 
las 
er“ 
AN 
un 
k- 
1ft 
jer 
7er 
218“ 
ıter 
ren. 
der 
sie 
ın$s 
. eir 
srkt 
und 
(ind 
1ıbe, 
ten 
und 
‚use 
„auf 
age 
‚ehr 
ihre 
un6€ 
wie” 
inde 
an“ 
‚bin 
Ge“ 
yurt 
sich 
Jes® 
‚:heP 
40, 
an d 
eg’ 
zän” 
des 
V. Staatsarzneikunde. 
315 
Uürfte auch darum Interesse erregen, weil die Ansichten com- 
Petenter Sachverständiger darüber sehr abweichend waren und 
SO eine wissenschaftliche: Controverse entstand. — Conrad Schä- 
fer, 56 Jahre alt, war früher Artillerist, dann Wagner und Gast- 
Wirth, und erhielt 1812 in einer Rauferei mehrere, Kopfwunden, 
in deren Folge er Fieber mit Delirien und später epileptische 
Anfälle davontrug. Wegen solcher Epilepsie, wie auch wegen 
Anfälle von Starrheit und religiöser Schwärmerei, welche sich 
dürch Branntweinsaufen vermehrten und wogegen wiederholte Po- 
lizeistrafen nichts fruchteten, wünschte man 1818 ihn in’s Irren- 
haus versetzt zu sehen, was jedoch nicht geschah, Im J. 1819 
Wechselte S. mit seinem Wohnorte , hielt auf öffentlicher Strasse 
unsinnige Reden an’s Volk, vernachlässigte sein Handwerk, ver- 
soff noch den Rest, seines Vermögens und wurde zum Gespött 
der Gassenjugend. ‘ 1822 lief er dem fahrenden Grossherzog 
nach, schrie ihm nach, er solle halten und schwang ‘dabei ein 
Beil in der rechten Hand. Er wurde untersucht, für imputa- 
tionsunfähig erklärt und unter Aufsicht der Polizei gestellt. Als 
man ihm dieses und noch manches Andere, was ihm unange- 
nehm seyn musste, mittheilte, sprach er verwirrt in biblischen 
Sprüchen und schien seiner Sinne nicht mächtig zu seyn. 1823 
kam er schon wieder betrunken auf ‘die Polizeiwache, sprengte 
das "Thürschloss seines -Gefängnisses und zerriss die Pritsche. 
Im Sept. d. J. drängte er sich in das Zelt, in welchem der 
Herzog nach gehaltener Revue ein Gastmalıl gab,,und wurde 
ergriffen, als er gerade auf‘ den Grossherzog zu fanzte. Dies 
Mal war S, nicht betrunken, und er versicherte, dass er Sr. K, 
Hoheit sein Vergnügen über das Manöver habe ausdrücken wol- 
len. Der Polizeirath Frer erklärte ihn für geistesabwesend, für 
Einen Ruhestörer durch seine Schwärmerei und übelverstandene 
unsinnige Ideen von Freiheit und Gleichheit, und verlangte seine 
Versetzung in’s Hospital Hofheim. Die Regierung fand in dem 
letzten Vorfalle keinen Grund, S. als Wahn- oder Blödsinnigen 
Nach dem Hospitale bringen zu lassen, das Ministerium aber er- 
klärte ihn nicht bloss für wahnsinnig, sondern auch, zumal in 
Seiner Betrunkenheit für gefährlich, und verfügte obige Trans- 
Panation. Daselbst machte ‚er sich 1825 einer versuchten Brand- 
Stiftung verdächtig. Das Hofgericht hielt eine specielle Unter- 
Suchung für unnöthig, wollte jedoch, dass S. in ganz besondere 
Aufsicht genommen würde. 1826 fiel bei einer abermaligen 
Brandstiftung in H. der Verdacht wieder auf S. und einen an- 
dern Hospitaliten. Beide wurden für imputationsunfähig erklärt; 
ällein Dr. Amenune, Hospitalarzt zu Hofheim, suchte in einem 
Schr gründlichen Gutachten darzuthun, dass S. nicht wahnsinnig 
SCy, sondern sich bloss im Zustande der Trunkenheit als ein 
Wahnsinniger benehme und also nicht in’s Irren-, sondern In’s 
Correctionshaus gehöre. Jedoch giebt AMELUNG zu, dass S. im 
Nüchternen Zustande in Bezug auf Religion und Politik über-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.