Full text: (5. Band = 1833, No 9-No 16)

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V. Gynäkologie und Pädiatrik. 
ging mit denselben behaftet 14 Stunde und 3 Tage später , nach- 
dem die Beschwerden sich vergrössert hatten, 2 Stunden, und 
doch schwanden dieselben. nach einigen Tagen auf eine Mohn- 
emulsion. mit Nitr. und Agu. Laurocer. und zweckmässige Lage 
80, dass die Kranke wieder auf einige Tage ihren schweren 
Dienst antreten konnte. — Wollte man also behaupten, die Re- 
£roversio uteri sey nach jenem Falle entstanden, so müsste man 
auch zugeben, dass dies Uebel damals durch trockene und feuchte 
Wärme, olıne Beachtung der zweckmässigen Lage, geheilt wor- 
den sey, was eben so unwahrscheinlich ist, als dass man mit ei- 
nem solchen Uebel so weit gehen könne und dass eine bereits 
6 Wochen bestehende Retroversio uteri auf Salzemulsion und 
zweckmässige Lage nach einigen Tagen verschwinden solle. — 
Was die dritte Frage anlangt, so ist die Retroversio uteri ein 
Vebel, das im höhern Grade, sich selbst überlassen, stets Tod 
der Frucht und Mutter zur Folge hat. Nur in ganz leichten 
Fällen sieht man zuweilen den Uterus, wenn die Harnblase ent- 
teert wurde, von selbst in seine Lage zurückweichen, Fälle aber, 
wo das zur Genüge erkannte Uebel zweckmässigen Repositions- 
versuchen widerstanden hätte, sind nicht bekannt, wenn auch 
ein solcher Fall als möglich anzuerkennen ist. Was nun die Be- 
handlung des vorliegenden Falles betrifft, so konnte durch un- 
günstige, oben berührte Umstände leider nur eine rein sympto- 
matische innere Behandlung angewendet werden, die freilich we- 
der die Leiden der Kranken mindern, noch den Tod aufhalten 
konnte. Man ist daher genöthigt, anzunehmen, dass das hier 
besprochene Uebel sowohl in Folge des eignen voreiligen fehler- 
haften Verhaltens der Kranken, als auch in Folge mangelhafter, 
unzureichender ärztlicher Hülfe einen tödtlichen Ausgang nahm 
und deshalb als ein zufällig tödtliches angesehen werden 
müsse, — Der diese Kranke behandelnde Arzt war dagegen der 
Meinung , dass der erwähnte Fall auf den Rücken die Ursache 
der Krankheit und des Todes gewesen sey, und dies veranlasste 
den Verf, zur öffentlichen Mittheilung seiner Ansicht. So fest 
übrigens derselbe überzeugt ist, dass jene Rückwärtsbeugung 
der Gebärmutter nicht Folge jenes Falles auf den Rücken war, 
sondern erst später entstand, so zweifelt er doch keineswegs an 
der Möglichkeit, dass durch starke Rückwärtsbeugung des Kör- 
pers und den Fall auf den Rücken die Disposition zur Rückwärts- 
beugung des Uterus vermehrt, ja wohl gar der Fundus uteri 
geringe Neigung nach hinten angenommen !;:aben könne. Doch 
bleibt dies nur Vermuthung, und eine solche gehört nicht in ein 
Gutachten, von dem es abhängt, ob jemand zur Verantwortung 
gezogen werden soll, oder nicht, Wirft man aber ein, die Re- 
troversio uteri könne durch jenen Fall entstanden seyn, ohne 
wegen geringen Umfangs und geringer Schwere des Fundus uteri 
die charakteristischen Symptome geäussert zu haben, so spricht 
dagegen die Erfahrung, da jedes Uebel der Art, mag es im 2.
	        
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