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V. Gynäkologie und Pädiatrik.
ging mit denselben behaftet 14 Stunde und 3 Tage später , nach-
dem die Beschwerden sich vergrössert hatten, 2 Stunden, und
doch schwanden dieselben. nach einigen Tagen auf eine Mohn-
emulsion. mit Nitr. und Agu. Laurocer. und zweckmässige Lage
80, dass die Kranke wieder auf einige Tage ihren schweren
Dienst antreten konnte. — Wollte man also behaupten, die Re-
£roversio uteri sey nach jenem Falle entstanden, so müsste man
auch zugeben, dass dies Uebel damals durch trockene und feuchte
Wärme, olıne Beachtung der zweckmässigen Lage, geheilt wor-
den sey, was eben so unwahrscheinlich ist, als dass man mit ei-
nem solchen Uebel so weit gehen könne und dass eine bereits
6 Wochen bestehende Retroversio uteri auf Salzemulsion und
zweckmässige Lage nach einigen Tagen verschwinden solle. —
Was die dritte Frage anlangt, so ist die Retroversio uteri ein
Vebel, das im höhern Grade, sich selbst überlassen, stets Tod
der Frucht und Mutter zur Folge hat. Nur in ganz leichten
Fällen sieht man zuweilen den Uterus, wenn die Harnblase ent-
teert wurde, von selbst in seine Lage zurückweichen, Fälle aber,
wo das zur Genüge erkannte Uebel zweckmässigen Repositions-
versuchen widerstanden hätte, sind nicht bekannt, wenn auch
ein solcher Fall als möglich anzuerkennen ist. Was nun die Be-
handlung des vorliegenden Falles betrifft, so konnte durch un-
günstige, oben berührte Umstände leider nur eine rein sympto-
matische innere Behandlung angewendet werden, die freilich we-
der die Leiden der Kranken mindern, noch den Tod aufhalten
konnte. Man ist daher genöthigt, anzunehmen, dass das hier
besprochene Uebel sowohl in Folge des eignen voreiligen fehler-
haften Verhaltens der Kranken, als auch in Folge mangelhafter,
unzureichender ärztlicher Hülfe einen tödtlichen Ausgang nahm
und deshalb als ein zufällig tödtliches angesehen werden
müsse, — Der diese Kranke behandelnde Arzt war dagegen der
Meinung , dass der erwähnte Fall auf den Rücken die Ursache
der Krankheit und des Todes gewesen sey, und dies veranlasste
den Verf, zur öffentlichen Mittheilung seiner Ansicht. So fest
übrigens derselbe überzeugt ist, dass jene Rückwärtsbeugung
der Gebärmutter nicht Folge jenes Falles auf den Rücken war,
sondern erst später entstand, so zweifelt er doch keineswegs an
der Möglichkeit, dass durch starke Rückwärtsbeugung des Kör-
pers und den Fall auf den Rücken die Disposition zur Rückwärts-
beugung des Uterus vermehrt, ja wohl gar der Fundus uteri
geringe Neigung nach hinten angenommen !;:aben könne. Doch
bleibt dies nur Vermuthung, und eine solche gehört nicht in ein
Gutachten, von dem es abhängt, ob jemand zur Verantwortung
gezogen werden soll, oder nicht, Wirft man aber ein, die Re-
troversio uteri könne durch jenen Fall entstanden seyn, ohne
wegen geringen Umfangs und geringer Schwere des Fundus uteri
die charakteristischen Symptome geäussert zu haben, so spricht
dagegen die Erfahrung, da jedes Uebel der Art, mag es im 2.