188 IV. Chirurgie und Ophthalmologie,
bei Erwachsenen vorkommen kann, was man nur dem kindli-
chen Alter zugestanden hat, und da er dafür spricht, dass nicht
alle Niederdrückungen des Schädels, wenn sie auch mit bedeu-
tenden Hirnzufällen begleitet sind, die Trepanation erfordern.
Kueın, Lovvaıer und Erchnemer wollen die Trepanation überall
bei Eindrücken der Hirnschale mit und ohne Bruch und Vorzüg-
lich wenn ein hoher Grad von Gewalt oder Kraftaufwand die-
selbe bedingt hat, ausführen, es mögen nun Hirnzufälle zuge-
en seyn oder nicht. Wenn auch dies oft Anwendung findet, so
lehrt doch die Erfahrung, dass bedeutende Kopfverletzungen mit
Hirnzufällen durch zweckmässiges Heilverfahren auch ohne Tre-
panation geheilt wurden. Die Hirnzufälle konnten bei dem in
Rede stehenden Falle nur von Erschütterung und nicht von Ex-
travasation abhängen, sonst würden sie sich eher gesteigert oder
vermindert. haben. Von dieser Ansicht ausgehend und den un-
günstigen, zur Trepanation hier sich darbietenden Ort erwägend,
schob F, dieselbe auf, bis. die Zufälle dringender würden, wohl
wissend, dass man fast an allen Stellen des Kopfes trepaniren
kann. In 20jähriger Praxis sind übrigens dem Verf, manche
Schädelverletzungen mit bedeutenden Hirnzufällen vorgekommen,
die bei entzündungswidrigem Verfahren sich glücklich entschie-
den. Diese einzelnen Erfahrungen können freilich in so wichti-
ger Sache nichts entscheiden, aber sie bestätigen‘ doch Rıcy-
TER’S Behauptung, dass Trepanation zur Heilung jedes einfachen
Schädelbruchs oder Eindrucks nicht immer nöthig sey. Die be-
gleitenden Zufälle müssen bei solchen Schädelverletzungen frei-
lich immer das ärztliche Handeln leiten, und F, giebt zu, dass
er unverzeihlich gehandeln haben würde, wenn er bei Fortdauer
der Hirnzufälle nicht trepanirt hätte. Er hält aber nach dem
Mitgetheilten den Satz: alle Schädelbrüche mit und ohne Nie-
derdrückung sogleich zu trepaniren, noch nicht für unerschüt-
terlich und RıcHTER’s Ansicht noch immer der Beachtung werth.
Der Verletzte ist später von Kopfzufällen frei geblieben. [Rust’s
Magazin, Bd. 39, Hft. 2.] (K—e.)
266. Geheilte Subluxation des dritten Halswir-
bels; von Dr. BurvacH in Finsterwalde. Ein gesunder, 15jäh-
riger Knabe wurde bei einer Balgerei an den Schultern gefasst
und mit Gewalt zur Erde geworfen, worauf er kurze Zeit be-
wusstlos war, sich aber bald wieder erholte, selbst aufstand,
aber gleich über Schmerzen im Genick klagte und den Kopf
schief nach rechts neigte. Noch 3 Tage ging er herum, klagte
aber täglich über grössere Ermattung und endlich bildete sich
Fieber aus, Als B. am 9, Tage den Knaben sah, war der Kopf
etwas nach rechts und hinten übergebogen; Drehung des Kopfs
nach den Seiten zeigte keinen Widerstand, eben so wenig Nei-
zung nach hinten, wogegen Beugung nach vorn im gewöhnlichen
Grade nicht bewirkt werden konnte. Die ganze Gegend des
5. Halswirbelbeins war sehr schmerzhaft , der Körper und rechte