Full text: (5. Band = 1833, No 9-No 16)

188 IV. Chirurgie und Ophthalmologie, 
bei Erwachsenen vorkommen kann, was man nur dem kindli- 
chen Alter zugestanden hat, und da er dafür spricht, dass nicht 
alle Niederdrückungen des Schädels, wenn sie auch mit bedeu- 
tenden Hirnzufällen begleitet sind, die Trepanation erfordern. 
Kueın, Lovvaıer und Erchnemer wollen die Trepanation überall 
bei Eindrücken der Hirnschale mit und ohne Bruch und Vorzüg- 
lich wenn ein hoher Grad von Gewalt oder Kraftaufwand die- 
selbe bedingt hat, ausführen, es mögen nun Hirnzufälle zuge- 
en seyn oder nicht. Wenn auch dies oft Anwendung findet, so 
lehrt doch die Erfahrung, dass bedeutende Kopfverletzungen mit 
Hirnzufällen durch zweckmässiges Heilverfahren auch ohne Tre- 
panation geheilt wurden. Die Hirnzufälle konnten bei dem in 
Rede stehenden Falle nur von Erschütterung und nicht von Ex- 
travasation abhängen, sonst würden sie sich eher gesteigert oder 
vermindert. haben. Von dieser Ansicht ausgehend und den un- 
günstigen, zur Trepanation hier sich darbietenden Ort erwägend, 
schob F, dieselbe auf, bis. die Zufälle dringender würden, wohl 
wissend, dass man fast an allen Stellen des Kopfes trepaniren 
kann. In 20jähriger Praxis sind übrigens dem Verf, manche 
Schädelverletzungen mit bedeutenden Hirnzufällen vorgekommen, 
die bei entzündungswidrigem Verfahren sich glücklich entschie- 
den. Diese einzelnen Erfahrungen können freilich in so wichti- 
ger Sache nichts entscheiden, aber sie bestätigen‘ doch Rıcy- 
TER’S Behauptung, dass Trepanation zur Heilung jedes einfachen 
Schädelbruchs oder Eindrucks nicht immer nöthig sey. Die be- 
gleitenden Zufälle müssen bei solchen Schädelverletzungen frei- 
lich immer das ärztliche Handeln leiten, und F, giebt zu, dass 
er unverzeihlich gehandeln haben würde, wenn er bei Fortdauer 
der Hirnzufälle nicht trepanirt hätte. Er hält aber nach dem 
Mitgetheilten den Satz: alle Schädelbrüche mit und ohne Nie- 
derdrückung sogleich zu trepaniren, noch nicht für unerschüt- 
terlich und RıcHTER’s Ansicht noch immer der Beachtung werth. 
Der Verletzte ist später von Kopfzufällen frei geblieben. [Rust’s 
Magazin, Bd. 39, Hft. 2.] (K—e.) 
266. Geheilte Subluxation des dritten Halswir- 
bels; von Dr. BurvacH in Finsterwalde. Ein gesunder, 15jäh- 
riger Knabe wurde bei einer Balgerei an den Schultern gefasst 
und mit Gewalt zur Erde geworfen, worauf er kurze Zeit be- 
wusstlos war, sich aber bald wieder erholte, selbst aufstand, 
aber gleich über Schmerzen im Genick klagte und den Kopf 
schief nach rechts neigte. Noch 3 Tage ging er herum, klagte 
aber täglich über grössere Ermattung und endlich bildete sich 
Fieber aus, Als B. am 9, Tage den Knaben sah, war der Kopf 
etwas nach rechts und hinten übergebogen; Drehung des Kopfs 
nach den Seiten zeigte keinen Widerstand, eben so wenig Nei- 
zung nach hinten, wogegen Beugung nach vorn im gewöhnlichen 
Grade nicht bewirkt werden konnte. Die ganze Gegend des 
5. Halswirbelbeins war sehr schmerzhaft , der Körper und rechte
	        
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