Full text: (5. Band = 1833, No 9-No 16)

3” 
V. Staatsarzneikunde. 
für berechtigt hält, da, wo eine äussere Gewalt auf den Kopf 
eines Menschen eingewirkt hatte, aus dem, bei der Obduction 
angetroffenen Daseyn einer Erweichungssubstanz auf eine Statt 
gehabte Gehirnerschütterung zu schliessen, man nicht aus dem 
Mangel einer solchen Erweichung auf das Gegentheil, d. h. auf 
eine nicht Statt gehabte Gehirnerschütterung schliessen darf. 
[Wildberg’s Magazin, 1831, Bd, 1, Hft. 3.] (V—t.) 
134. Besichtigung einer alten Frau, welche, um 
sich das Leben zu nehmen, sich mit einem Barbier- 
messer mehrere Schnitte in den Bauch beigebracht 
hatte, aber dennoch am Leben erhalten wurde. Man 
fand eine 5 Zoll lange Wunde von der linken Bauchweiche bis 
in die Herzgrube, welche nicht bloss durch die Bauchmuskeln, 
sondern auch + Zoll durch das Peritonäum gedrungen war, Eine 
zweite von der 10. und 11. Rippe anfangende und bis an die 
Nabelgegend reichende Schnittwunde ‚ die nur durch die Integu- 
mente gedrungen war. KEinen halben Zoll tiefer herab eine glei- 
che Schnittwunde von 2} Zoll Länge, welche nur in die Inte- 
gumente ging. {Wildberg’s Magazin, 1832, Bd. My 4.] 
V—t. 
135. -Obduction eines todt gefundeken neugebo- 
renen Kindes, welches, obgleich dessen Nabel- 
schnur unterbunden gefunden wurde, doch an ei- 
ner Verblutung durch den Nabel um das Leben ge- 
kommen war. Das unbekannte Kind war weiblichen Ge- 
schlechts, ‚wohlgebildet, vollkommen ausgewachsen und reif, und 
trug ‚keine Spuren von erlittener Gewaltthat an sich. Die .Ge- 
sichtsfarbe war weiss, wie Wachs, an dem Nabel ein beinahe 
4 Zoll langes Ende einer ziemlich starken Nabelschnur, welches 
14 Zoll von dem dentlich abgerissenen Ende mit einem ganz 
dünnen, weissen Bindfaden so unterbunden war, dass nach zwei- 
maligem Umschlagen desselben ein Knoten, und nach abermali- 
gem Umschlagen zwei Knoten gemacht waren. Die Nabelschnur 
war hinter dem Knoten nicht dicker und : saftreicher, als vor 
demselben, und nach abgelöster Unterbindung war hinter der- 
selben eben so wenig Blut in den Nabelgefässen, als vor dem- 
selben. . Auch in den Eingeweiden der Bauch- und Brusthöhle 
war offenbarer Blutmangel, so auch in der Kopfhöhle. Es fan- 
den sich alle Zeichen, dass das Kind reif » Jlebensfähig und le- 
bend zur Welt gekommen sey, nach der Geburt wirklich zu 
athmen angefangen habe und an Verblutung gestorben sey. Zwar 
fand sich keine Spur eines Weges, auf welchem die Verblutung 
vor sich gegangen; allein es ist wahrscheinlich, dass sie durch 
die Nabelgefässe Statt hatte, und wenn wir auf die oben be- 
zeichnete Beschaffenheit der Nabelgefässe sehen, so bleibt kein 
Zweifel übrig, dass die Unterbindung derselben erst nach der 
Verblutung vorgenommen wurde; denn wenn die Nabelschnur
	        
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