Full text: (5. Band = 1833, No 9-No 16)

VI. Gynäkologie und Pädiatrik. 119 
Unreinigkeiten, die einen ekelhafien Gestank verbreiteten, wund, und 
die arme Frau war demnach nicht bloss zum ehelichen, sondern auch 
zu jedem häuslichen Geschäfte untauglich. — Ein schönes, gesundes 
Mädchen, das von S. durch eine anhaltende Cur von einem langjäh- 
rigen bedeutenden, sehr nässenden Herpes an den Geschlechtstheilen 
befreit worden, verheirathete sich; bald darauf trugen beide Ehe- 
gatten auf Scheidung an, weil sie die Beiwohnung ihres starken und 
nicht eben delicaten Mannes durchaus yicht vertragen konnte, Bei 
der auf gerichtliche Requisition zur Begutachtung des Falles ange- 
stellten Untersuchung fanden sich wohlgebildete, normale äussere 
Geschlechtstheile, der Kingang in die Scheide aber so enge, dass 
selbst die Spitze des kleinen Fingers nicht, ohne die heftigsten 
Schmerzen zu verursachen, einzudringen vermochte; die bis zu Kräm- 
pfen empfindlıchen Theile gestatteten keine weitere Untersuchung; 
jeder Versuch zum Beischlafe hatte ihr fürchterliche Schmerzen und 
Ohnmachten verursacht, Da die Ehefähigkeit dieser Person nur durch 
eine Operation hätte wieder hergestellt werden können, sie sich aber 
dieser nicht unterziehen wollte, so wurde sie von ihrem Manne ge- 
schieden. — Eine schlechte, moralisch höchst entartete Wittwe zu 
Fulda klagte über Schwängerung von einem Ehemanne; da aber die 
Schwangerschaftszeit wenigstens schon ein Vierteljahr vorüber und 
gegen den läugnenden Angeklagten ein Beweis nicht, zu führen war, 
so verbarg sie ihre Klage unter dem Volksaberglauben, sie müsse, 
weil sie zu Anfange der Schwangerschaft unter dem. Bauche eines 
Pferdes hingekrochen, 9 Jahre schwanger gehen. Da sie das Gericht 
unaufhörlich mit Quärulationen behelligte, so-wurde sie vom Med. R. 
ADELMANN ex officvio untersucht und als nicht schwanger befunden; 
unter den gemeinsten Schmähungen verwarf sie diexen Ausspruch 
und verlangte als entscheidend die Untersuchung von S. Diese wurde 
am 15. Mai 1815 in ihrer Wohnung bei der etwa 52jährigen Person 
angestellt, der Unterleib war von darin enthaltenem Wasser sehr an- 
geschwollen und ausgedehnt; die innere Untersuchung ergab deut- 
lich, dass, wie anch bereits Dr. ADrLMANN berichtet hatte, keine 
Schwangerschaft, wenigstens keine Graviditas uterina, vorhanden 
sey; aber in der rechten Seite fühlte man, obwohl wegen der Wasser- 
sucht nicht deutlich genug, eine kindeskopfgrosse, harte, umschrie- 
bene Geschwulst, die S. für einen degenerirten Bierstrock hielt, ob- 
wohl es auch eine Schwangerschaft desselben hätte seyn können, 
wofür damals das in den Brüsten vorhandene Kolostrum, die von der 
Person anyeblich deutlich verspürten, äusserlich aber durchaus nicht 
fühlbaren, Bewegungen im Leibe, die über den Termin angeblich 
weit hinaus dauernde Schwangerschaft, die (freilich nur augeblich) 
vor Kurzem dagewesenen wahren Gehurtswehen, sprachen; dem 
stand aber entgegen: dass diese Geschwulst eben so wohl Seirrhus 
oder Hydrops ovarli seyn konnte; das gute Ansehen und die unge- 
störte Gesundheit, der gänzliche Mangel der Glaubwürdigkeit der 
Aussagen dieser lügenhalteu Person, endlich ihre Angabe, sie sel 
2 Jahre nach dem Aufhören ihrer Reinigung, im 51. Jahre schwan- 
ger geworden. Da sie nun kein Gehör mehr fand, verschwand sie.
	        
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