Full text: (4. Band = 1833, No 1-No 8)

SCH 
V. Psychologie. 
genheit nicht zu Tage, so muss durch augeknüpfte Gespräche, 
durch geschickte Wendungen und passende Aeusserungen diese 
Gelegenheit dargeboten werden. — Blödsinnige, die nicht reden 
wollen oder nicht können, verrathen das Irrige ihres Vorstellens 
bald in den Gesichtszügen u. s, w. ad 2). Man forsche nach, 
ob der Irrthum trotz alles dessen, was zu seiner Besiegung, so- 
wohl durch Argumente aus versuchten Belehrungen, als aus Er- 
eignissen Statt gefunden hat, Stand hielt. Kin Hanptkriterium 
giebt die Erwägung dessen, was der zu Untersuchende seines 
Irrthums wegen erlitten hat. Der eine hält seinen Irrthum fest, 
weil er ihn lieb gewonnen hat, oder sich nicht die Mühe giebt, 
sich von ihm loszumachen; der andere folgt ihm in seinen Hand- 
lungen, ob er sich gleich dadurch Nachtheil und Schaden zuzieht; 
der dritte lacht, wo er weinen, und weint, wo er lachen sollte. 
In diesen und ähnlichen Fällen kann die Diagnose nicht schwer 
fallen. — Endlich ist rücksichtlich des dritten Punktes zu er- 
wähnen, dass zur Charakteristik des Kindes die fortschreitende 
Abnahme seiner Unfähigkeit mittelst eines passenden Unterrichts 
diene, so wie, dass der irre Zustand, der normaler Weise zwi- 
schen Schlaf und Wachen liegt, nur ein in wenig Augenblicken 
vorübergehender sey. So haben wir also ein allgemeines Kenn- 
zeichen der zum Irren gehörenden Zustände. Dass es das rechte 
sey, ergiebt sich ferner aus der Benutzung desselben zur Son- 
derung dieser Zustände von anderen, die denselben mehr oder 
weniger ähnlich und auch wohl mit ihnen verwechselt worden 
sind. — Um die That des Wahnsinnes von der eines bösen Wil- 
lens zu unterscheiden, muss man den Verbrecher und den Irren 
nach dem Maasstabe der Einsicht, die ihren Willen leitet, mit 
der sie ihre Handlungen beschliessen, in Vergleich bringen. Der 
psychisch Gesunde sah wohl ein, dass er Böses beginne; aber 
er vollführte es dennoch, weil er lieber der Lust folgte, als sei- 
nen Vorsatz mit dem zusammenhielt, was er von dem Verbote 
des Bösen wusste und fühlte: er, in der Gesinnung verderbt, 
wollte die That nicht unterlassen. Bei dem Irren ist der Ur- 
sprung, ist das Motiv seiner That verkehrt: er ist nicht im 
Stande zu dieser Einsicht zu gelangen, und selbst Zureden, Bit- 
ten, Strafmittel können ihn zwar veranlassen, seine Verkehrt- 
heit zu verbergen, die beschlossene That zu verschieben, allein 
seine Einsichtsunfähigkeit dauert fort: er verbirgt, er verschiebt 
bloss, indem er der Gewalt nachgiebt, und so gut er das Ver- 
kehrte will, würde er auch das Rechte wollen, wenn er dieses 
einsähe: sein Wille ist also nicht verderbt und eben so wenig, 
da Tobsüchtige oft so energisch wollen, nothwendig schwach, 
gebrochen, gebunden oder gar vernichtet. — Auch lässt sich 
der Mensch im Affecte von dem Irren ohne Aufsuchung des 
Unterschiedes, der in der Erkenntnissfähigkeit beider liegt, nicht 
befriedigend trennen. So Jange der im Affect begriffene Mensch 
auf Gründe nachgiebt und die Nachtheile seines Handelns von
	        
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