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V. Psychologie.
genheit nicht zu Tage, so muss durch augeknüpfte Gespräche,
durch geschickte Wendungen und passende Aeusserungen diese
Gelegenheit dargeboten werden. — Blödsinnige, die nicht reden
wollen oder nicht können, verrathen das Irrige ihres Vorstellens
bald in den Gesichtszügen u. s, w. ad 2). Man forsche nach,
ob der Irrthum trotz alles dessen, was zu seiner Besiegung, so-
wohl durch Argumente aus versuchten Belehrungen, als aus Er-
eignissen Statt gefunden hat, Stand hielt. Kin Hanptkriterium
giebt die Erwägung dessen, was der zu Untersuchende seines
Irrthums wegen erlitten hat. Der eine hält seinen Irrthum fest,
weil er ihn lieb gewonnen hat, oder sich nicht die Mühe giebt,
sich von ihm loszumachen; der andere folgt ihm in seinen Hand-
lungen, ob er sich gleich dadurch Nachtheil und Schaden zuzieht;
der dritte lacht, wo er weinen, und weint, wo er lachen sollte.
In diesen und ähnlichen Fällen kann die Diagnose nicht schwer
fallen. — Endlich ist rücksichtlich des dritten Punktes zu er-
wähnen, dass zur Charakteristik des Kindes die fortschreitende
Abnahme seiner Unfähigkeit mittelst eines passenden Unterrichts
diene, so wie, dass der irre Zustand, der normaler Weise zwi-
schen Schlaf und Wachen liegt, nur ein in wenig Augenblicken
vorübergehender sey. So haben wir also ein allgemeines Kenn-
zeichen der zum Irren gehörenden Zustände. Dass es das rechte
sey, ergiebt sich ferner aus der Benutzung desselben zur Son-
derung dieser Zustände von anderen, die denselben mehr oder
weniger ähnlich und auch wohl mit ihnen verwechselt worden
sind. — Um die That des Wahnsinnes von der eines bösen Wil-
lens zu unterscheiden, muss man den Verbrecher und den Irren
nach dem Maasstabe der Einsicht, die ihren Willen leitet, mit
der sie ihre Handlungen beschliessen, in Vergleich bringen. Der
psychisch Gesunde sah wohl ein, dass er Böses beginne; aber
er vollführte es dennoch, weil er lieber der Lust folgte, als sei-
nen Vorsatz mit dem zusammenhielt, was er von dem Verbote
des Bösen wusste und fühlte: er, in der Gesinnung verderbt,
wollte die That nicht unterlassen. Bei dem Irren ist der Ur-
sprung, ist das Motiv seiner That verkehrt: er ist nicht im
Stande zu dieser Einsicht zu gelangen, und selbst Zureden, Bit-
ten, Strafmittel können ihn zwar veranlassen, seine Verkehrt-
heit zu verbergen, die beschlossene That zu verschieben, allein
seine Einsichtsunfähigkeit dauert fort: er verbirgt, er verschiebt
bloss, indem er der Gewalt nachgiebt, und so gut er das Ver-
kehrte will, würde er auch das Rechte wollen, wenn er dieses
einsähe: sein Wille ist also nicht verderbt und eben so wenig,
da Tobsüchtige oft so energisch wollen, nothwendig schwach,
gebrochen, gebunden oder gar vernichtet. — Auch lässt sich
der Mensch im Affecte von dem Irren ohne Aufsuchung des
Unterschiedes, der in der Erkenntnissfähigkeit beider liegt, nicht
befriedigend trennen. So Jange der im Affect begriffene Mensch
auf Gründe nachgiebt und die Nachtheile seines Handelns von