Full text: (4. Band = 1833, No 1-No 8)

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v. Psychologie. 
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Betracht kommen. Wer also Gefahr läuft, im Irrthume seinen gu- 
ten Ruß oder seinem ‚und seiner Angehörigen Vermögen Nach- 
theil zu bringen. und doch, diesen Irrthum einzusehen, ausser 
Stande ist auch derjenige, der Andern zum Nachtheile ge- 
handelt hat, ohne dass er fähig war, das Irrige seines Thuns 
einzusehen: diese können rechtlicher Weise unmöglich für diese 
Handlungen responsabel seyn. Ausser der Trägheit und Schwä- 
che des Vorstellen, worauf die Irrthumserkenntnissunfähigkeit 
des Blödsinnigen, und ausser den falschen Vorstellungsverknü- 
pfungen, worauf die der übrigen Irren beruht, lässt sich kein 
Grund jener Unfähigkeit auffinden. — Soll von dem Mitgetheil- 
ten. Anwendung gemacht werden, so hat sich der Arzt die zwei 
Fragen zu beantworten, ob die verkehrte oder auch‘ gesetzwi- 
drige That, um derentwillen Jemand zur Untersuchung auf Irre- 
seyn gezogen worden, 1) sich als von dem Untersuchten irr- 
thümlich geschehen erweisen lasse, und 2) es dargethan wer- 
den könne, dass. diese irrthümlich geschehene: That mit Unfä- 
higkeit des Thäters zur Einsicht des derselben zum Grunde lie- 
genden Irrthums verbunden gewesen sey, zu weichen zwei Fra- 
gen dann unter Umständen noch die dritte kommen kann, ob 
die aufgefundene Irrthumserkenntnissunfähigkeit nicht dem: Kin- 
desalter angehöre. ad 1). Der ein Irreseyn- bildende Irrthum 
ist zwar. nur höchst selten so fein, dass, ob er einer sey , Zwei- 
fel obwalten kann; allein wo bloss einzelne Aeusserungen beach- 
tet worden sind, können. auch Fälle vorkommen, in denen die 
Entscheidung ungewiss wird. Dies gilt z. Bi von Berichten, de- 
nen zufolge Jemand etwas erfahren haben. will, was zwar auf- 
fallend, aber doch mit den Möglichkeiten eines religiösen Le- 
hbens, mit den für dieses gegebenen Verheissungen nicht im 
Widerspruche ist. Im solchem Falle fragt sich’s nun, ob die- 
sen Angaben nichts Anderes beigemengt sey, was solche Mög- 
lichkeiten ausschliesst, wohl aber Merkmale des Ungereimten 
an sich trägt. Meistens braucht man bloss die wiederholten Be- 
richte eines solchen. Erzählenden anzuhören, um des Irrthums 
desselben gewiss zu werden. — Wenn der, einen Wahn bil 
dende, Irrthum wissenschaftlicke. Gegenstände betrifft, so for- 
sche man nur dem weiteren Zusammenhange dieser Vorstellun- 
gen nach. Stellt auch der Irre in der ersten Zeit das minder 
Auffallende voran, so lässt er doch meistens bald, wenn er nur 
einen aufmerksamen Hörer findet, auch das Abenteuerliche, 
das Ungereimte zum Vorscheine kommen. — Man richte seine 
Aufmerksamkeit ausser auf die Aeusserungen auch auf das übrige 
Benehmen der verdächtigen Person. Wenn du in theuerer Zeit 
hei knappem Erwerbe über Mangel klaget, so ist das noch nicht 
Irrthum; allein wenn du dabei die Hände in den Schooss legst 
und dich auf Seufzen und Jammern. beschränkst, so zeigst du 
einen Irrthum, der zur Untersuchung auf Irreseyn dringend an- 
regen muss. — Kommt der Irrthum bloss aus Mangel an Gele-
	        
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