Full text: (4. Band = 1833, No 1-No 8)

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IV. Chirurgie und Augenheilkunde. 
Win Mann wird mit vielen Contusionen in’s Hötel-Dieu gebracht 
und verbunden, wobei man entdeckt, dass er ein kurzes Bein 
hat. Man hält dies Uebel ohne Weiteres für eine Luxation des 
Schenkels, beginnt die Extension, verstärkt, da das Bein sich 
nicht verlängern will, die extendirende Kraft, bis denn endlich 
die Haut an der Hüfte und der in Weiche in einer beträchlichen 
Ausdehnung zerreisst. Der Kranke wird in’s Bett gebracht und 
von einem Unterchirurgen verbunden, der, als er den Kranken 
fragt, wie lange er schon die Luxation habe, zur Antwort er- 
hält: „Ueber 20 Jahre.“ Duruyrtren, dem es zu Ohren gekom- 
men ist, dass L. diesen für ihn nicht ehrenvollen Fall seinen Zu- 
hörer erzählt hat, soll den Schimpf von sich ab- und auf den 
verstorbenen PreLLETAN gewälzt haben. Also — grosse Geister 
irren auch!) In den angehängten Bemerkungen sagt der Bericht- 
erstatter, dass der Mann, von dem oben die Rede, mit sol- 
cher Gewalt auf die Hüfte gefallen seyn müsse, dass nicht al- 
lein der Schenkelhals zerbrochen und das Kapselband zerrissen, 
sondern auch das untere Bruchende nach oben und vorn getrie- 
ben worden sey. Vielleicht hätte, meint er, die Fractur gleich 
anfangs erkannt werden können, wenn die Beschaffenheit der 
Geschwulst in der Weiche genauer untersucht worden wäre, 
Inzwischen habe dieser Fehler in der Diagnose nichts Wesentli- 
ches geschadet, denn unter jeder Bedingung hätte man die 
Reposition des Knochens durch Extension und Contre-Extension 
versuchen müssen. Ueber die eingeschlagene Curmethode und 
die Heilung ist nichts gesagt, der Bericht ist freilich schon am 
18. Tage nach der Verletzung geschrieben, [Gazette medicale 
de Paxis, Tom. II, Nr. 122] (H—1.) 
112. Ein Fall von Osteosarcoma carcinomatodes 
marxillae inferioris; von Dr. J. Rogxser in Bartenstein. Wenn 
man annimmt, dass das Osteosarcoma carcinomatodes des Un- 
terkiefers mehr local, ursprünglich auf das Knochengewebe be- 
schränkt sey, weder die Nachbargebilde ergreife, noch auf die 
Constitution wirke, und deshalb zur Exstirpation geeignet sey, 
so liefert der Verf, ein Beispiel, aus dem hervorgeht, dass dieses 
Leiden auch auf einer allgemeinen krankhaften Diathese, welche 
sich in andern Organen durch Tuberkeln äussert, beruhen kön- 
ne, So hatte sich bei einer 60jährigen Frau, von gesunder 
Constitution seit 10 Jahren auf der linken Seite des Unterkie- 
fers, woselbst mehrere Zähne abgefault waren, einc Geschwulst ent- 
wickelt, welche nach 9 Jahren die Grösse von 2 starken Mannesfäu- 
sten erreichte. Gegen Druck war sie zwar unempfindlich, doch verur- 
sachte sie im Innern oft stechende Schmerzen und ein stetes Gefühl 
von Brennen. Bei dem Anfange ihrer Entstehung bildete sich 
ein putrides Geschwür auf ihr, das häufig stark blutete, sowie 
auch mitunter aus den wohl zwölffach vergrösserten Alveolis der 
ausgefaulten Zähne Blutungen erfolgten. Ausser einem seit Be- 
ginn der Krankheit anhaltenden Speichelflusse schien die übrige
	        
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