VI. Staatsarzneikunde.,
Brustwehr versehen, widrigenfalls aber die Kuhle gänzlich und
für immer zuwerfen zu lassen. [Horn’s Archiv, 1832, St. 1.]
V—t).
382. Bemerkungen über die Nothwerdigteit der
Fortdauer gewisser sanitäts-polizeilicher Maass-
regeln gegen die Cholera, aus dem Gesichtspunkte
ihrer bedingten Ansteckungsfähigkeit; von dem Geh,
Rath Dr. CuR. Fr. Harıess. Der Verf., für seine Person in
dem Streite über Contagiosität oder Nichtcontagiosität der Cho-
lera dem juste miliew zugethan, hält es, um so mehr da die
Partei der Anticontagionisten, numerisch betrachtet, die Ober-
hand gewinnt, für heilige Pflicht, auf den grossen Nachtheil,
der dadurch erfolgen würde, wenn die Regierungen diese An-
sicht als Leitungsprincip ihrer Vorkehrungen befolgen wollten,
aufmerksam zu machen, da es notorisch erwiesen, dass die
Krankheit in einzelnen Häusern, sowie in ganzen Städten durch
directe Uebertragung des Miasmas (Miasma nimmt der Verf.,
sobald von Ansteckung die Rede ist, mit Contagium ganz gleich-
bedeutend) ausgebrochen ist. Die Vorkehrungen sollen aber
weder in militärischen Cordons, noch in Absperrung ganzer Städte
oder Ortschaften bestehen, sondern in einer abgekürzten Contu-
maz für einzelne aus angesteckten Orten kommende Menschen.
Für gesund Ankommende sollen längstens 10 Tage völlig aus-
reichend seyn; die schon Erkrankten müssen isolirt werden;
eine grössere Ausdehnung der Absperrung ist unnütz und grau-
sam. Bei Waaren, selbst wenn sie aus Orten kommen, wo die
Cholera noch herrscht, ist eine allgemeine Reinigungsprocedur
schon hinlänglich, für Briefe und überhaupt Papiere auch diese
überflüssig. [Heidelberger klin. Annalen, Bd. 8, Hft. 1.) (H—r.)
383. Hitze ein Desinfectionsmittel; von WALLACE.
Hsnyav’s Versuche, hohe Grade von Hitze, als ein Desinfections-
mittel zu benutzen, sind schon von uns erwähnt worden (S. Summar.
18532, Bd. I, Hft. 2, 88). Jetzt tritt W. auf und macht auf die Priorität
der Erfindung Ansprüche. Schon im October 1822 hat er dem
Dubliner Gesundheitsrathe einen Apparat vorgelegt, dessen genaue
Beschreibung wir übergehen können, wenn wir versichern, dass
er die grösste Aehnlichkeit mit einem GA1Lrs’schen Räucherungs-
Apparate hat, demnach dazu benutzt werden kann, nicht blosa
erhitzte Luft, sondern auch Gase, Dämpfe und Rävcherungen
an den Körper, an Kleidungsstücke, Waaren und Utensilien an-
streichen zu lassen. [The lancet, March 17., 1832.) (H—1.)
3854 Ueber die charakteristischen Zeichen der
Brandheschädigungen am lebenden und todten Kör-
per; von JuLia-FOonTEneELLR. Da die Kenntniss dieser Zeichen
für die gerichtliche Mediein von nicht geringem Interesse ist,
weil in einzelnen Fällen Verbrecher, nachdem sie einen Mord
auf andere Weise begangen haben, dem todten Körper, um ihre
Ühat zu verbergen, Brandbeschädigungen beibriugen. so hat