VI. Staatsarzueikunde.
eine Behandlung, durch welche die Thätigkeit des Muse. 0ocei-
pito-frontalis statt der des levator palpebrae sup. in Thätigkeit
gezogen wird. Man schneidet eine Falte aus der das obere Lid
bedeckenden Haut. Der obere Schnitt wird unmittelbar unter
den Haaren der Augenbraune gemacht und erstreckt sich auf
beiden Seiten bis zu einem Punkte, welcher den Commissuren
der Lider gegenüber liegt. Ueber den untern Schnitt kan man
keine bestimmte Anweisung geben. Er muss dem Tarsalrande
ziemlich nahe kommen, je nachdem die Haut: mehr oder minder
erschlafft ist, und mit den Enden des obern Schnittes zusam-
menmünden. Ist das Hautstück entfernt, so. werden wenigstens
drei Ligaturen angebracht, und die Wunde auf gewöhnliche Art
verbunden. — Die Entfernung eines so grossen Hantstücks. soll
keine Verunstaltung bedingen. [Midl. med. Rep., Febr. Yu
(Rds.
VI. St.
BR.
uÜüNDE.
3547. Oeffentliches Sanitätswesen in Oesterreich.
Im Torontaler und Raaber Comitate ist in jedem ein eigener,
mit einem vorschriftsmässigen Diplome versehener Thierarzt mit
Gehalt angestellt. — In dem Strafhause zu Prag und‘ in dem
Neustädter Gerichtshanse ist ein eigenes Sanitäts - Personal an-
gestellt, um Polizei-Arrestanten und erkraukte Inquisiten nicht
mehr im allgemeinen Krankenhause behandeln zu müssen. —
In den Städten und grösseren Ortschaften Niederösterreichs sind
Schmiedegewerbe bloss an Cur- Schmiede, welche in der Thier-
arzneischule zu Wien einen zweijährigen Curs gemacht haben
und geprüft worden sind, zu verleihen. — Wenn Civil- Aerzte
und solche Wundärzte für Militärınannschaft in Anspruch genom-
men werden müssen, so soll man ‚einem Doctor den Vorzug ge-
ben, sich nur in Ermangelung dessen an einen Wundarzt wen-
den und diese Männer uach Verdienste belohnen. —. Die Er-
zeugung, Einführung und. der Verkauf des grünlich goldechil-
lernden Ess- und Kinderspiel- Geschirres ist verboten. — Ein
Oberschmied, dem die Aufsicht über eine Abtheilung von Ober-
und Unterschmieden anvertraut wird, heisst von jetzt an Ober-
Curschmied. — Dees in Siebenbürgen hat seinen eigenen Physi-
kus erhalten. — Vaccination. In Mähren und Schlesien
impfte man im Jahre 1828 überhaupt 67,591. Individuen, von
denen 65,486 ächte, 878 unächte, 1227 gar keine Kuhpocken
bekamen. Ungeimpft blieben 10,392. Die Impfkosten betrugen
12.955 Fl. — In Steiermark vaccinirte man 1530 19,861 Kin-
der. Bei 19,264 kamen ächte, bei 90 unächte Blattern; bei
307 war die Impfung ohne Erfolg. Ungeimpft blieben noch
6626.. Die Kosten beliefen sich auf 6729 Fl. -— In Ungarn
wurden im Jahre 1829 185.785 Individuen vacecinirt. Darunter