Full text: (Bd. 1 (Jahrg. 1832) = No 1-No 8)

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VII. Staatsarznelkunde. 
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jer Verbreitung der Cholera bereits gelehrt hat und mit Rück- 
‚icht auf die von den Gesundheitsbehörden anderer Länder des- 
halb gegebenen Bestimmungen, setzt die oben erwähnte Behörde 
Folgendes fest: 1) Das Maximum der Contumazzeit für ein In- 
dividaum, das im Verdachte steht, das Choleracontagium in 
sich aufgenommen zu haben, braucht den Zeitraum von 10 Ta- 
gen nicht zu überschreiten. 2) Ein so eben von der Cholera 
genesendes Individuum darf nicht länger als 20 Tage von Ge- 
sunden abgesondert werden. 3) Personen, die aus einem infi- 
eirten Orte kommen und an Durchfall leiden, sollen, da dieser 
oft das erste Zeichen der Cholera ist, erst am 8. Tage nach 
vollkommener Herstellung zum freien Verkehr zugelassen wer- 
den. 4) Das Gepäck derer, welche aus angesteckten Häfen 
kommen, muss 3 Tage hindurch ‚gereinigt werden, wenn 
zuch die Dauer der Reise die. für gesunde und nicht gift- 
fangende Ladungen bestimmte Quarantainezeit übertroffen haben 
sollte; und 5) die längste Contumazzeit zum Lüften und Reini- 
gen der besonders giftfangenden Waaren braucht, wenn sie auch 
noch so verdächtig sind, den Zeitraum von 45 Tagen nicht zu 
überschreiten. [Cholera-Archiv, Bd. I, Hft. 1.} (K—e.) 
43%. Auch ein Wort über Sperren; von Dr. SErRLO 
zu Crossen. Der Verf, erklärt sie für unnütz und nachtheilig, 
und verwirft sie 1) weil sie nie absolut. streng durchzu- 
führen sind, sondern stets mangelhaft bleiben; 2) weil sie nicht 
selten zu Missbräuchen und unmoralischen Handlungen Gelegen- 
heit geben; 3) weil sie, besonders bei den Ungebildeten, Miss- 
trauen gegen die Behörden und gegen die Aerzte erregen, und 
4) weil aus Furcht vor denselben die Kranken gewöhnlich die 
Krankheit so lange als möglich verheimlichen und dann erst 
ärztliche Hülfe suchen, wenn die Krankheit bereits den höchsten 
und meist unheilbaren Grad erreicht hat. [AHufeland’s Journal 
der pr. Heilk., Jan. 1832, S. 48—55.] (Fr.) 
438. Vierteljährlicher Sanitätsbericht über die 
in den Monaten Juli, August und September 1831 
von Dr. SteintaaL, prakt. Arzte zu Berlin, beobach- 
teten Krankheiten. Unter den fieberhaften Krankheiten 
kamen häufig Weechselfieber, zumal mit Tertiantypus , vor. Ei 
nige derselben waren Recidive früher überstandener Wechselfie- 
ber, mehrere durch Erkältung und Diätfehler neu entstanden. 
Brechmittel, Salmiak und Chinin waren die Heilmittel; allein er- 
stere genannter Fieber machten den Nachgebrauch des Cort. reg., 
wie von den letztern mehrere den Nachgebrauch von stomacha- 
len Mitteln nöthig. Nächst diesen zeigten sich gastrisch-nervöse 
Fieber, nicht selten mit halbintermittirendem Charakter; ja sie 
gingen mitunter in Tertianfieber, auch wohl in Nervenfieber über. 
Geringer war die Zahl der Entzündungsfieber, der örtlichen Ent- 
zündungen, des Scharlachs und der Windpocken. Unter den fieber- 
losen Krankheiten standen gastrische Affectionen und Unterleibsübel
	        
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