Full text: (Bd. 1 (Jahrg. 1832) = No 1-No 8)

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VI. Staatsarzneikunde. 
{m ersteren Falle werden die mit ihm im Verkehr Gestandenen 
und die Wohnung desinficirt, und hiernach der freie Verkehr 
mit Andern sogleich gestattet. Im letztern Falle wird die Woh- 
nung oder der Theil, in dem der Kranke liegt, mit denen, 
welche ihn nicht verlassen wollen, abgesperrt, bis der Kranke 
hergestellt oder gestorben ist, worauf wie im ersteren Falle 
verfahren wird. Diese Maassregel lässt sich überall ohne Be- 
einträchtigung des Verkehrs durchführen, ja begünstigt sogar 
letzteren, indem sie Jedem Sicherheit gewährt... Zwar schützt 
sie nicht ganz vor Mittheilung der Krankheit, beschränkt sie 
aber doch ungemein und reicht so für die Mehrzahl der Fälle 
aus. Noch mehr nachzulassen, würde ein Verbrechen gegen die 
Menschheit seyn. — Was die zweite, den Gebrauch der 
Dampfbäder betreffende Frage anlangt, so sind die Stimmen 
hierüber nicht einig. Es ist nicht zu läugnen, dass diese Bäder, 
zur rechten Zeit angewendet, gute Dienste geleistet haben, aber 
eben so unbestritten ist es auch, dass sie nachtheilig wirken 
können, und dass die Kälte oft nützte, wo jene geschadet haben 
würden, ja dass durch die Kälte oft Kranke gerettet wurden, 
die ohne Anwendung derselben gewiss verloren gewesen wären. 
Es scheint, dass man Wärme und Kälte zu allgemein empfohlen 
und zu allgemein verworfen habe. Nach den gegenwärtigeu Er- 
fahrungen ist wohl die Wärme im ersten, die Kälte im letzten 
Stadium der Krankheit anzuwenden, und durch letztere sind die 
Kranken, die in einem asphyktischen, torpiden verzweifelten Zu- 
stande liegen, wohl nur allein zu retten. Die Kälte scheint hier 
das kräftigste Mittel zu seyn, um den im Innern con- 
centrirten Wärmestoff nach aussen zu locken und so 
neues Leben in dem schon erstorbenen Hautorgane wieder her- 
vorzurufen, was bei noch nicht ganz erloschener Thätigkeit 
durch Frictionen und Anwendung der künstlichen Wärme ge- 
schehen kann. — Was die dritte Frage anlangt, so erklärt R., 
üass‘er sich an den actenmässigen Ausspruch der wissenschaft- 
lichen Deputation für das Medicinalwesen im preussischen Staate: 
„Die asiatische Cholera sey eine contagiöse, keine 
miasmatische Krankheit“ aus innerer Ueberzengung an- 
geschlossen habe. Die Gründe für diese Meinung, welche die 
geachtetsten Aerzte und Gelehrten Berlins theilen, beruht auf 
folgenden Thatsachen: 1) Die Art der Verbreitung der 
Krankheit beweist schon allein ihre contagiöse Na- 
tur. Sie hat sich langsam, an Land- und Wasserstrassen haltend, 
verbreitet, ohne dabei eine bestimmte Richtung zu nehmen, und ist 
nach allen Seiten zu einer mit den Reisen zu Wasser und zu Lande 
übereinstimmenden Zeit vorgedrungen; sie hat gewaltige Sprünge 
gemacht, ist in der Regel zuerst in Haupt - und Handelsstädten er- 
schienen und hat sich erst von da concentrisch in der Umgegend ver- 
breitet; sie ist überall als dieselbe Krankheit erschienen; ihre Dauer 
und Verbreitung haben sich ziemlich richtig voraushestimmen lassen,
	        
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