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VIL Staatsarzneikunde.
gen können, in Folge eines ihr plötzlich gekommenen Kinfalls,
eine glühende Kohle in einem Topfscherben auf den Boden und
wirft diese in. Roggenstroh, den leeren Scherben aber in den
of. Bei dem Brande rettet sie ihre Sachen und begiebt sich
ruhig mit dem jüngsten Kinde der Herrschaft in ein anderes Haus,
ohne die geringste Verlegenheit oder Unruhe zu verrathen. | Nach
dem Brande verrichtet sie bei derselben Familie in einem neu
bezogenen Hause ihren Dienst wie zuvor, ohne dass der geringste
Verdacht auf sie gefallen wäre. Nach 5 Wochen fällt es ihr bei
der Arbeit ein, dies Haus auch anzustecken, sie vergisst es aber
wieder, bis folgenden Tags beim Mittagsessen dieser Gedanke
ohne bestimmte Veranlassung wieder in ihr aufsteigt. Sie be-
nutzt zur Ausführung desselben einen Augenblick, wo sie allein
ist, und trägt, wie das erste Mal, glühende Kohlen auf den Bo-
den in Haferstroh. Während des Feuers wurde sie gar nicht
erblickt, sondern sie war ins Dorf geeilt, ohne etwas Auffallen-
des bemerken zu lassen. Sie selbst äusserte: kurz vor dem Brande
sey ihr wunderlich zu Muthe gewesen und bei dem Anblicke des
Feuers übel zu Muthe geworden. Unbefangen erscheint sie auf
der Brandstätte und gesteht auf eindringliches Anreden eines
Mannes, dass sie die unschuldige Veranlassung des gegenwärtigen
Brandes sey. Der Verf. vorliegenden Berichtes gab nach wochen-
langer und genauer Untersuchung der Inquisitin sein Gutachten
lahin ab, dass die Margaretha M., bei einer ihrem Alter und
Stande angemessenen Entwickelung ihrer Verstandeskräfte, an
keiner permanenten , noch sonst nachzuweisenden, in etwaigen
Abnormitäten des Pubertätsentwickelungsprocesses begründeten,
transitorischen, zur Zeit der wiederholten Brandstiftung momen-
tan aufgetretenen Störung ihrer vernünftigen Selbstbestimmungs-
fähigkeit leide oder gelitten habe, sondern vielmehr allen Um-
ständen nach bei Begehung ihres Verbrechens mit Besonnenheit
und ruhiger Ueberlegung zu Werke gegangen sey. [Henke’s Zeit-
schrift. 14. Ergänzungsheft, S.230—302.] (L.)
38, Zur Lehre von dem Zusammenhange der bei
Knaben und Mädchen vorkommenden Feuerlust und
Neigung zur Brandstiftung mit den Entwickelungs-
vorgängen bei dem Eintritte der Mannbarkeit. Von
Henke. Der Verf. stellte nach genauen Untersuchungen zuerst
schon vor vielen Jahren den Grundsatz auf, dass die bei jugend-
lichen Individuen häufig sich änssernde Fenerlust und Nei-
zung zur Brandstiftung nicht selten Folge eines regelwi-
drigen, körperlichen Zustandes, besonders einer unregelmässi-
zen Entwickelung zur Zeit der Annäherung oder des Eintritts der
Mannbarkeit sey. Diesen Ansichten stimmten hald höchst ach-
tungswerthe Lehrer und ausübende Gerichtsärzte im Allgemeinen
bei. Einige gingen sogar weiter und machten aus dieser Neigung
zur Brandstiftung einen Brandstiftungstrieb, wie A. MECKEL,
Masıvs u. A. Auch 8. G. Vocrr sagt, dass der Brandstiftungs-