‚Di
VII. Staatsarzneikunde.
weil sie selbst eingestehe , dass sie zuweilen „Wirrig‘“ sey und
gern tobe, dies aber auch unterlassen könne, und endlich weil
sie offenbar als Lügnerin erscheine. Hierdurch fand sich das
Gericht veranlasst, Aeten und Gutachten den Aerzten,.. Leibarzt
Dr. Lodemann und Öberstabschirurgus Dr. SPANGENBERG in Han-
nover zu übergeben, welche sich aber zweifelhaft über jene ent-
gegengesetzten Ansichten aussprachen. Dies ward die Veranlas-
sung, dass die während der Zeit genesene Frau zu anderweitiger
Begutachtung dem Hofmedicus Dr. Ecure in Nienburg zugeschickt
ward, welcher die früher wahrgenommene Geisteszerrüttung nicht
Für blosse Verstellung , sondern , wenn auch nicht für eigentlichen
Wahnsinn, doch als eine in Folge von hysterischen Zufällen ent-
standene Seelenstörung erklärte. [Henke’s Zeitschr... 15. Ergän-
zungheft, S. 87—184.] «(L).:
103. Bemerkungen zu der Instruction für den
Vollzug der Verordnung über die Schutzpocken-
impfung im Königreichreiche Baiern vom 22.Decbr.
1830. Vom Landgerichtsarzte Dr. BaAUn in Klingenberg. — Der
Verf. tadelt an der erwähnten Verordnung: 1) sie verursacht
dem Arzte zu viele und unnöthige Schreiberei; X sie enthält zu
viel kleinliche und überflüssige Bestimmungen. (Bewahrung des
Impfstoffes , Herbeischaffung desselben. auf trockenem Wege
u. 8. W.); 3) das angegebene Verfahren zur Impfung ist nicht das
sicherste und zweckmässigste (man soll nach dem Verf. nicht die
Lanzette unter die Oberhaut einschieben, sondern einfache Ritze
machen, weil dies sicherer und weniger schmerzhaft sey, und mehr
Pusteln dadurch erzeugt werden); 4) sie fordert überflüssige An-
gaben (ob der Rand roth, ob secundäres Fieber am achten Tage
eintrat); 5) die Instruction setzt fest, dass das Kennzeichen von
der Schutzkraft der Impfung das Fieber sey, was die Erfahrung
nicht bestätigt, da das Fieber, .die Aechtheit der Form und der
gesammte Verlauf der Pusteln (nach EıchHHoRN eine zweite Probe-
impfung) das sichere Kriterium geben, um ein Kind für geschützt
zu erklären;. 6) die Schutzkraft nach den Narben zu beurtheilen;
ist unsicher, — Beigegeben ist eine ‚Tabelle, wie die zweck-
mässigsten Impfregister einzurichten ser-n. ‚Henke’s Zeitschr:,
15. Krgänzungsheft, S. 219-— 251.1 0 (La)
104. Ueber Vaccination, Varioloiden und Revac-
eination. Vom Dr. Karı Wısuer, praktischem Arzte und Do-
centen zu München. — Die Vacecination macht weder andere
Krankheiten häufiger, noch gefährlicher, und die Angaben von. der
Unzulänglichkeit der Schutzkraft der Vaccine sind entweder unbe-
wiesen, oder kommen aus Ländern,-wo die Vaccination der gehö-
rigen Controle ermangelt, um über die vorhergegangene sorgsame
Impfung mit Gewissheit urtheilen. zu können. .Das Varioloid
scheint nicht eine eigene Art Pocken (MorsAuU DE Jonnee) zu seyn,
indem dasselbe Contagium bei Vaceinirten oder bereits Geblatter-
ten Varioloiden, bei Nichtgeblatterten und. bei Nichtvaceinirten
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