492 Chirurgie und Ophthalmologie.
Augen. Die gegen 2% Zoll lange, unregelmässige, sehr ge
quetschte Wunde fand sich am obern Rande des rechten Schei
telbeines, etwas über einen Zoll von der Pfeilnaht nach Aussen
entfernt und ihre Längenrichtung war von hinten nach vorne.
Obgleich der unterliegende Knochen wegen des noch bestehen
den, theilweisen Zusammenhanges der gequetschten Weichtheile
nicht zu sehen war, liesseu sich doch Bruch und bedeutender
Eindruck durch Untersuchung mit der Sonde und mit dem Fin
ger deutlich erkennen. Um aber volle Gewissheit zu erlan
gen, wurden die Weichtheile nach der ganzen Länge der Wun
de bis auf das Cranium durchschnitten, worauf der, gegen 2
Zoll lange und über l l / 2 Zoll breite Knochenbruch sich mit
über '/ 2 Zoll tiefem Eindrücke zeigte. Die gebrochene und
eingedrückte Partie schien aus 2 Stücken zu bestehen, bildete
eine rinnenförmige Vertiefung, zeigte aber nirgends die gering
ste Beweglichkeit und gab nicht nach. Diese Bruchstücke em-
porzubringen oder zu entfernen war, da sie unter sich und
mit dem übrigen Scheitelbeine fest verbunden waren, eben so
unmöglich, wie in den zwei vorhergehenden Fällen. H. schlug
daher die Trepanation vor und machte, da die Längenwunde
keine Erweiterung nötliig hatte, indem sie nach vor- und rück
wärts über den Knochenbruch hinausragte, von der Mitte des
äussern Wundlappens einen senkrechten, etwas über 2 Zoll
langen Hautsclmitt nach Aussen j löste die dadurch gebildeten
beiden Lappen vom Cranio ab und setzte am äussern Winkel
des dreieckigen Raumes eine grössere Trepankrone an, wie
in den beiden vorhergehenden Fällen, wodurch es möglich war,
den Hebel unter den gebrochenen und eingedrückten Knochen
einzubringen, emporzuheben und stückweise zu entfernen. Die
Dura via!er fand sich durchaus unverletzt und das Extravasat
war ganz unbedeutend, so dass die harte Hirnhaut nur im Um
fange der Fractur und Impression mit liniendicker Blutschicht
überzogen war, welche mittelst Charpie gelind aufgesaugt wur
de. Verband und Nachbehandlung waren wie in den vorher
gehenden Fällen. Dfe Heilung erfolgte innerhalb 10 Wochen
dauernd und ohne Nachtheil zu hinterlassen. Vierter Fall.
Am 20sten Sept. 1834 sah ein Gjähriger Knabe dem Kegel
schieben einiger Bauernburschen zu, indem er auf einen Zaun
längs der Kegelbahn hinaufgeklettert war. — Ein über meh
rere misslungene Schübe unwilliger Bursche ergriff einen Be
sen, welchen er auf die Kegel schleuderte. Während des
Wurfes löste sich der etwas lockere Stiel vom Besen und fuhr
mit solcher Gewalt an den Kopf des Knaben, dass er mit dem
spitzigen Ende in der rechten Schläfengegend stecken blieb.
Einige Burschen rissen den Stiel aus dem Kopfe heraus und