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Chirurgie und Ophthalmologie.
in den Organen des Unterleibes überhaupt, und besonders in
den Schleimhäuten des Darmkanals und der Blase zu erregen
vermögen, auch durch ihren ausserordentlichen Heiz sogar bis
weilen Excoriationen der Gedärme veranlassen können, so darf
inan sich nicht wundern, wenn nach diesen drastisch scharfen
Mitteln bei Personen, welche schon an den erwähnten Conge-
stions-Zustilnden leiden, übermässige Blutungen aus After und
Harnblase entstehen, welche nicht nur das Leben in Gefahr se
tzen, sondern sogar nicht selten den Tod herbeiführen, oder
doch den Grund zu langwierigen, unheilbaren Uebeln legen.
Man muss daher auf die Gefahr aufmerksam machen, in welche
diejenigen gerathen, welche sich ohne Rücksicht der erwähnten
Pillen in der vorgeschriebenen Menge bedienen, da Morisou
bei einer gerichtlichen Untersuchung wegen eines durch seine
Pillen veranlassten Todesfalles selbst äusserte: dass diese, in
grosser Menge angewandt, tödtlich wirken könnten. Möch
ten doch von den Medicinal-Behörden der Verbreitung der
Morison’schen Arzneien Grenzen gesetzt werden. [Meilic,
Zeitung v. d. Vereine f. Heilk. in Pr. 1841, JSo. 9.]
III. Chirurgie und Opiittiai.]>ioi:ogte.
194. Einige Fälle von schweren Kopfver
letzungen, nebst Bemerkungen über die Zu- oder
Nichtzulässigkeit der Trepanation bei mangelnden
consecutiven Erscheinungen; vom Landgerichtsarzte
T)r. Hoeglauer zu Passau. (Fortsetzung. S. Summar.
1841. lieft 7. No. 164.) Dritter Fall. Ein 20jähriger,
kräftiger und noch nie bedeutend krank gewesener Bauerssohn
hatte am loten Januar 1830 Abends bei einem Streite auf
den mit einer gestrickten, wollenen Mütze bedeckten Kopf mit
dem Kopftheile einer Holzhacke einen so heftigen Schlag be
kommen, dass er ohne Besinnung zusammenstürzte und so nach
Hause gebracht wurde. Nach 3 Stunden fand ihn der Wund
arzt hei halber Besinnung, machte einen Aderlass von 9 bis
10 Unzen, verband die stark gequetschte Kopfwunde und ver-
ordnete fortgesetzte, kalte Ueberschläge über den Kopf, Bei
der gerichtlichen Untersuchung am 18ten fand man den Ver
letzten in dem Grade bei Besinnung, dass ein Verhör vorge
nommen werden konnte. Der Puls hatte etwa 55 Schläge und
war voll, prall und stark und Pat. klagte über Schwere, star
kes Brausen und bedeutenden Schmerz, besonders im Hinter-
hanpte, auch zeigte sich Sopor und öfteres Flimmern vor den