Full text: (Neueste Folge, Band 16 = 1841, No 1-No 8)

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Gynäkologie und Pitdiätrik. 
umschrieben rothen Wangen und beschleunigtem Pulse ein, und 
dicss kehrte täglich mit vorsetzendem Typus zurück, bis es 
endlich durch Chininum sul/ih. gehoben wurde. Der sehr ab 
gemagerte Knabe erholte sich schnell, langsam aber -verlor sich 
nur die durch das Caloinel bewirkte Verstimmung des Drüsen 
systems und die ernsthafte und düstere Miene des Knaben. 
[Medic. Zeit. v. d. Vereine f. Heitk. in Pr. 1840. No. 50.] 
96. Verletzung der Frucht in der Gebärmut 
ter; von Ur. Duksterberg in Lippstadt. Eine Frau im 
siebenten Monat der dritten Schwangerschaft hatte auf einer 
Heise das Unglück, dass die Pferde durchgingen und den Wa 
gen in einen Graben warfen. Das vom Vordertheil des Wa 
gens abgerissene Fensterfach fiel auf den Unterleib der Frau, 
worauf diese zwar geringen Schmerz in demselben und sehr 
lebhafte Bewegung der Frucht empfand, ilusserlich aber an 
den Bauchdecken keine Sugillalion entdeckte. — 4 Wochen 
darauf trat nach Anstrengung beim Aufstecken der Vorhänge 
ein Blutfluss aus den Gebnrtstheilen ein, der sich bald mit 
Wehen verband, worauf nach 6 Stunden ein schwaches, schlecht 
genährtes Kind männlichen Geschlechts leicht geboren wurde. 
Nach dem Aussehen des Kindes konnte man annehmen, dass 
dasselbe einige Wochen zu früh geboren worden sei. Auf 
dem Kopfe war die Haut von der Mitte der Stirn bis zum 
Hinterhaupt, von einer Schläfe bis zur andern, blau sugiUirt, 
doch ohne Geschwulst und Entzündung; die Grenzen dieser 
Sugillalion spielten ins Gelbe. — Gewiss war diese Sugilla- 
tion Folge der Quetschung des Unterleibes der schwängern 
Frau beim Umstürzen des Wagens gewesen und auch dieser 
Fall würde den früher in der gerichtlichen Medicin gültigen 
Lehrsatz: dass eine Frucht im Mutterleibe durch mechanische 
auf die Bauchdecken wirkende Gewalt keinen bedeutenden 
Schaden nehmen könne, ohne dass sich au jenen sichtbare 
Spuren äussern, sehr beschränken. — Die erwähnte Sugilla- 
tiou verlor sich bei auflösenden Mitteln in 5—6 Tagen und 
Mutter und Kind befinden sich wohl. [Oasfjer’s Wochen- 
schr. für die gesummte Heilkunde. No. 3.]
	        
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