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IV. Gynäkologie und Pädiatrik.
IV. (JItnakkolügie und Paeuiatrik.
167. Verblutung durch einen Mutterscheiden-
*arix; vom Regim. - Arzts Dr. Cramek zu Halberstadt.
2. Jan. dieses Jahres spät Abends wurde eine Frau von
| Iren Hausgenossen im Blute schwimmend und sterbend in
ihrer Stube auf dein Boden liegend gefunden. — Der Baus-
"irth hatte am Abend einen Hausfreund der Frau eiogelas-
® en > der aber jetzt nicht mehr gegenwärtig war. — Der
nerbeigerufene Arzt fand die Frau bereits todl; es wurde
über den Vorfall ein Protocoil aufgenommen und der Haus
hund aufgesucht und arrelirt. — Am 4. requirirte das Ge
weht den Verf. zur legalen Obduction, Das Wesentliche aus
dyn Acten ist Folgendes: Die Verstorbene war eine 35jäh-
j’jge Frau, Mutter von G Kindern, gegenwärtig nach der
Meinung des Ehemannes im 6. Monat schwanger. Die Men-
8 *ruation war bei derselben meist unregelmässig gewesen,
“ n .d selbst während der Schwangerschaft und während des
stillen. waren öfters Blutungen aus den Genitalien erfolgt;
a uch soll die Mutter der Frau an dergleichen Blutungen ge-
•Jorben seyn; die Frau war übrigens stets gesund und kräf-
J?S gewesen. — An dem erwähnten Abend hatte der Haus
freund mit der Frau in der Küche den Beischlaf in stehender
Stellung vollzogen; bevor dieser aber vollendet war, hatte
U,e Frau gerufen: „weg! weg!“ und es war dem Manne
''Arme Flüssigkeit an den Leib gekommen; hierauf hatte er
Frau in die Stube geleitet und dann verlassen. — Von
“ en » Stöhnen der Frau erwachte eins ihrer Kinder, welches
an n die Hausgenossen weckte, worauf diese den Ehemann
an d einen Arzt herbeiholten. — Vom Eintreten des Haus-
fetindes bis zum Tode der Frau waren höchstens Stunden
'ei flössen. — Bei der gerichtlichen Besichtigung ain lolgen-
en Tage gab der Arzt sein Gutachten dahin: Nach genauer
Untersuchung lässt sich auch ohne Obduction behaupten, dass
, le Frau an Fehlgeburt und der mit dieser verbundenen hel-
l , B en Blutung gestorben ist. Zwar ist keine Leibesfrucht ge-
unden worden, allein diese kann mit dem beseitigten Blut
fierinsel entfernt worden seyn. Weniger statthaft ist es, der
"sicht des Ehemannes, die Frau sey bereits 6 Monate
schwanger gewesen, beizutreten, weil dann der Leib ge-
,V*Iter und gespannter seyn müsste. Ob die angegebenen
Wachen, oder eine andere den Tod veranlassen, lässt sic i
Il u y durch die Section bestimmen. — Bei dierer fand.
“Sende.: Die Leiche war wachsbleich, äusserlieh zeigte
Slc ‘ 1 nirgends Verletzung; der Leib war stark und in dem-