Full text: (Neueste Folge, Band 13 = 1840, No 1-No 8)

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IV. Gynäkologie und Pädiatrik. 
IV. (JItnakkolügie und Paeuiatrik. 
167. Verblutung durch einen Mutterscheiden- 
*arix; vom Regim. - Arzts Dr. Cramek zu Halberstadt. 
2. Jan. dieses Jahres spät Abends wurde eine Frau von 
| Iren Hausgenossen im Blute schwimmend und sterbend in 
ihrer Stube auf dein Boden liegend gefunden. — Der Baus- 
"irth hatte am Abend einen Hausfreund der Frau eiogelas- 
® en > der aber jetzt nicht mehr gegenwärtig war. — Der 
nerbeigerufene Arzt fand die Frau bereits todl; es wurde 
über den Vorfall ein Protocoil aufgenommen und der Haus 
hund aufgesucht und arrelirt. — Am 4. requirirte das Ge 
weht den Verf. zur legalen Obduction, Das Wesentliche aus 
dyn Acten ist Folgendes: Die Verstorbene war eine 35jäh- 
j’jge Frau, Mutter von G Kindern, gegenwärtig nach der 
Meinung des Ehemannes im 6. Monat schwanger. Die Men- 
8 *ruation war bei derselben meist unregelmässig gewesen, 
“ n .d selbst während der Schwangerschaft und während des 
stillen. waren öfters Blutungen aus den Genitalien erfolgt; 
a uch soll die Mutter der Frau an dergleichen Blutungen ge- 
•Jorben seyn; die Frau war übrigens stets gesund und kräf- 
J?S gewesen. — An dem erwähnten Abend hatte der Haus 
freund mit der Frau in der Küche den Beischlaf in stehender 
Stellung vollzogen; bevor dieser aber vollendet war, hatte 
U,e Frau gerufen: „weg! weg!“ und es war dem Manne 
''Arme Flüssigkeit an den Leib gekommen; hierauf hatte er 
Frau in die Stube geleitet und dann verlassen. — Von 
“ en » Stöhnen der Frau erwachte eins ihrer Kinder, welches 
an n die Hausgenossen weckte, worauf diese den Ehemann 
an d einen Arzt herbeiholten. — Vom Eintreten des Haus- 
fetindes bis zum Tode der Frau waren höchstens Stunden 
'ei flössen. — Bei der gerichtlichen Besichtigung ain lolgen- 
en Tage gab der Arzt sein Gutachten dahin: Nach genauer 
Untersuchung lässt sich auch ohne Obduction behaupten, dass 
, le Frau an Fehlgeburt und der mit dieser verbundenen hel- 
l , B en Blutung gestorben ist. Zwar ist keine Leibesfrucht ge- 
unden worden, allein diese kann mit dem beseitigten Blut 
fierinsel entfernt worden seyn. Weniger statthaft ist es, der 
"sicht des Ehemannes, die Frau sey bereits 6 Monate 
schwanger gewesen, beizutreten, weil dann der Leib ge- 
,V*Iter und gespannter seyn müsste. Ob die angegebenen 
Wachen, oder eine andere den Tod veranlassen, lässt sic i 
Il u y durch die Section bestimmen. — Bei dierer fand. 
“Sende.: Die Leiche war wachsbleich, äusserlieh zeigte 
Slc ‘ 1 nirgends Verletzung; der Leib war stark und in dem-
	        
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