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einfache prophylactische Behandlungsart wählen will, stellt derselbe
den hohen Behörden anheim; er würde aber sehr wünschen, dass
dieses geschehe, um durch allgemeine Erfahrung ausgemittelt zu sehen,
ob sie immer den glücklichen Erfolg gewähren würde, wie er das
Glück hatte, Der vierte Hauptgrundsatz ist , Alle, der prophylacti-
schen Curart Unterworfenen nach Beendigung derselben nicht unbe-
dingt frei zu geben, weil wir his jetzt kein absolut sicherndes Prophy-
lacticum kennen, Die Sicherheits- und Sanitäts-Polizei muss Alle
diese über Jahr und Tag ihrer Aufmerksamkeit würdigen, und ihnen
unter Straf- Androhung befehlen , dass sie sich auch bei unbedeutend
scheinendem Uebelhefinden bei dem angewiesenen Polizeiarzte zu
melden haben. Der fünfte Hauptgrundsatz ist, die beim Menschen
ausbrechende Wuthkrankheit zu behandeln und zu heilen, Der Verf,
hält das Letztere für möglich und glaubt sicher , dass, wenn man die
Behandlung derselben genau nach seinen Angaben einschlägt, und die
entscheidenden Crisen mit Geduld beobachtet und abwartet, diese in
den meisten Fällen statt haben wird. Die vorzüglich wichtigen Bedin-
gungen dabei sind, dass der Arzt 1) die verdächtigen Personen von Zeit
zu Zeit beobachtet und bei den Vorboten der Wuthkrankheit sie vor-
läufig über das, was sie zu beobachten haben, unterrichtet und streng
dafür sorgt, dass der erste Moment des Ausbruches der Wuthkrank-
heit richtig benutzt wird, um sogleich das Belladonnapulver (bei Er-
wachsenen etwa zu acht Gran) anzuwenden, 2) Ist hauptsächlich
auf das Gemüthliche des Pat, zu achten. Es muss Alles vermieden
werden, was Schrecken, Aufregung, Furcht u. s; w. bei ihm verur-
sachen kann; daher muss die Behandlung äusserst schonend ; still
und so viel möglich widerspruchsfrei seyn; keine Gewaltthätigkeiten
dürfen statt haben, 3) Ist es besonders wichtig , dass auf die Crisen
durch den Schweiss, der gegen das Ende jedes Anfalles eintritt, ge-
nau geachtet wird; dieser darf auf keine Art gestört oder unterbro-
chen werden, 4) In dem vom Anfalle ireien Tage, wo der Pat, sich
ziemlich wohl befindet, muss ebenfalls sowohl gemüthliche als kör«
perliche Ruhe statt haben, Man muss sich vor Diätfehlern hüten,
besonders aber vor Leidenschaften, z. B. Zorn, Geschlechtsreiz,
Schrecken u, s, w.. Bei solchen Pat. müssen daher auch an diesem
Tage keine Besuche zugelassen werden. 5) Da, wenn Alles in Ord-
nung geleitet und abgewartet worden ist, die Stunde genau bestimmt
werden kann, wann der zweite Anfall eintritt, — ungelähr 48 Stunden
nach dem Anfange des ersten Anfalls — so muss dieses dem Pat. vor-
aus angezeigt werden, und das zweite Belladonnapulver (zu 10 Gran)
schon bei ilm bereit liegen, damit es beim Eintritt des Anfalles so-
gleich genommen werden kann. Es ist dem Pat, zu erklären, dass
dieser Anfall wieder olıne Lehensgefahr , wie der erste, vorüber gehe;
er solle deshalb getrost denselben auswarten. Die Entscheidung durch
Schweiss geschieht wieder wie heim ersten Anfalle, und muss eben
so besorgt werden. 6) An dem auf diesen zweiten Anfall kommen-
den freien Tage befindet sich der Pat, bereits gesund; doch muss ex