II. Materia medica und Toxikologie, 93
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verschiedenen sich krystallisirenden Substanzen versuchen, ob
sich etwa in einem Tropfen reiner Zuckerauflösung nach Verdun-
stung andere Krystallisationsgebilde unter dem Mikroscope dar-
stellten, als wenn dieser Tropfen ein Milliontel eines Graus kry-
stallisirtes Zink, Kupfer u, 8. w. in Zucker zerrieben enthalte.
In Begleitung des Dr. Droste und Apothekers Mey er machte
B. Döblern bei Besichtigung seiner Apparate diesen Vore-
schlag, doch lehnte derselbe die Sache als unausführbar ab.
Interessant war es daher dem Verf, in der Hygea zu lesen,
dass ganz derselbe Gedanke von Segin (siehe den vorstehen-
den Aufsatz) gefasst und durch Experimente zur Fruchtbarkeit
gediehen ist. Aus diesen Versuchen geht die Existenz des Me-
dicaments in den höhern Verdünnungen hervor. Freilich konnte
die Masse der Krystalle nicht von dem Minimum des beobach-
teten Arzneikörpers entstehen, sondern aus dem damit verrie=
benen. Milchzucker;. aber wie kommt es, dass derselbe mit
Cupr. met. in dendritischer Form, mit Cupr. acet. in Nadeln
und Büscheln krystallisirt, während er für sich im Wasser
in Säulchen anschiesst, mit gerade oder schief abgeschnittenen
Enden, scharfen Kanten, von ziemlich gleicher Länge und
Form? Diese Alteration der Milchzuckerkrystalle durch ein
Minimum eines fremden Körpers scheint höchst bemerkenswerth
und fernerer Untersuchung würdig. Die Wunderwirkung sol-
cher Octillionstheile auf den von so vielen andern Lebensrei-
zen gleichzeitig in Anspruch genommenen Körper, die von den
Homöopathen und Gläubigen erkannt wird, ist jedoch damit
keineswegs zugestanden. Das Sonnenmikroscop der hesonnenen
rationellen Kritik ist die Zeit! — :[Casper’s Wochenschr,
f. d. ges. Heilk, 1838. Nr. 13.]
44. Fall einer tödtlichen Vergiftung durch
ein aus Melo& proscarabaeus bereitetes Pulver;
mitgetheilt von Dr. ReinnarD FıeDLER, pract, Arzte in Plauen
im K. S. Voigtland. Am 29, Juli 1837 wurde bei dem fürstl.
reussischen Justizamte H. angezeigt, dass der vor mehren Mos«
naten in Wahnsinn verfallene Bauergutsbesitzer G. in L. nach
dem Gebrauch eines von der Witwe G. in M. bei Pl. erhaltenen
Pulvers plötzlich verstorben sei, dass ferner der Verstorbene auf
ausdrückliche Anordaung der G. hach dem Genuss des Pulvers
24 Stunden in einem überaus heissen Zimmer habe zubringen
müssen, ohne das Geringste von Speise und Trank zu sich neh-
men zu dürfen; allein noch vor Ablauf der gedachten Frist sei
der Unglückliche gestorben, Die vom Justizamte H, angeord-
nete Section ergab folgende hauptsächliche Resultate. Die äus-
sere Besichtigung des Leichnams bot nichts bemerkenswerthes
dar. Nachdem die Schädelhöhle geölfnet worden war,
zeigten sich die Schädelknochen von mehr als gewöhnlicher
Stärke: unter der Dura mater und in den Seitenventrikeln fand