Full text: (Neueste Folge, Band 8 = 1838, No 9-No 16)

II. Materia medica und Toxikologie, 93 
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verschiedenen sich krystallisirenden Substanzen versuchen, ob 
sich etwa in einem Tropfen reiner Zuckerauflösung nach Verdun- 
stung andere Krystallisationsgebilde unter dem Mikroscope dar- 
stellten, als wenn dieser Tropfen ein Milliontel eines Graus kry- 
stallisirtes Zink, Kupfer u, 8. w. in Zucker zerrieben enthalte. 
In Begleitung des Dr. Droste und Apothekers Mey er machte 
B. Döblern bei Besichtigung seiner Apparate diesen Vore- 
schlag, doch lehnte derselbe die Sache als unausführbar ab. 
Interessant war es daher dem Verf, in der Hygea zu lesen, 
dass ganz derselbe Gedanke von Segin (siehe den vorstehen- 
den Aufsatz) gefasst und durch Experimente zur Fruchtbarkeit 
gediehen ist. Aus diesen Versuchen geht die Existenz des Me- 
dicaments in den höhern Verdünnungen hervor. Freilich konnte 
die Masse der Krystalle nicht von dem Minimum des beobach- 
teten Arzneikörpers entstehen, sondern aus dem damit verrie= 
benen. Milchzucker;. aber wie kommt es, dass derselbe mit 
Cupr. met. in dendritischer Form, mit Cupr. acet. in Nadeln 
und Büscheln krystallisirt, während er für sich im Wasser 
in Säulchen anschiesst, mit gerade oder schief abgeschnittenen 
Enden, scharfen Kanten, von ziemlich gleicher Länge und 
Form? Diese Alteration der Milchzuckerkrystalle durch ein 
Minimum eines fremden Körpers scheint höchst bemerkenswerth 
und fernerer Untersuchung würdig. Die Wunderwirkung sol- 
cher Octillionstheile auf den von so vielen andern Lebensrei- 
zen gleichzeitig in Anspruch genommenen Körper, die von den 
Homöopathen und Gläubigen erkannt wird, ist jedoch damit 
keineswegs zugestanden. Das Sonnenmikroscop der hesonnenen 
rationellen Kritik ist die Zeit! —  :[Casper’s Wochenschr, 
f. d. ges. Heilk, 1838. Nr. 13.] 
44. Fall einer tödtlichen Vergiftung durch 
ein aus Melo& proscarabaeus bereitetes Pulver; 
mitgetheilt von Dr. ReinnarD FıeDLER, pract, Arzte in Plauen 
im K. S. Voigtland. Am 29, Juli 1837 wurde bei dem fürstl. 
reussischen Justizamte H. angezeigt, dass der vor mehren Mos« 
naten in Wahnsinn verfallene Bauergutsbesitzer G. in L. nach 
dem Gebrauch eines von der Witwe G. in M. bei Pl. erhaltenen 
Pulvers plötzlich verstorben sei, dass ferner der Verstorbene auf 
ausdrückliche Anordaung der G. hach dem Genuss des Pulvers 
24 Stunden in einem überaus heissen Zimmer habe zubringen 
müssen, ohne das Geringste von Speise und Trank zu sich neh- 
men zu dürfen; allein noch vor Ablauf der gedachten Frist sei 
der Unglückliche gestorben, Die vom Justizamte H, angeord- 
nete Section ergab folgende hauptsächliche Resultate. Die äus- 
sere Besichtigung des Leichnams bot nichts bemerkenswerthes 
dar. Nachdem die Schädelhöhle geölfnet worden war, 
zeigten sich die Schädelknochen von mehr als gewöhnlicher 
Stärke: unter der Dura mater und in den Seitenventrikeln fand
	        
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